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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15
BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 (https://dejure.org/2004,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 (https://dejure.org/2004,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 (https://dejure.org/2004,15)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 30 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1... GG; Art. 70 Abs. 1 GG; Art. 72 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; Art. 1 Abs. 3 GG; § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG; § 31 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG; § 66 StGB;
    Sicherungsverwahrung und staatliche Schutzpflichten; Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Begriff des Strafrechtes; weiter Strafrechtsbegriff; Sanktionen und Reaktionen auf Straftaten; Sachzusammenhang: konkurrierende Gesetzgebung; abschließender Gebrauch; Normen, die der ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Frage nach der Gesetzgebungskompetenz für die nachträgliche Straftäterunterbringung: zur weiten Auslegung des Begriffs des Strafrechts - Zuordnung der Straftäterunterbringung zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; BayStrUBG; UBG LSA
    Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung besonders gefährlicher Straftäter aufgrund von Landesgesetzen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1
    Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Unterbringung gefährlicher Straftäter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung) verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung) verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Landesrechtlich geregelte nachträgliche Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlende Länderkompetenz zur Regelung der Straftäterunterbringung; Regelungen über die Straftäterunterbringung als Gegenstand konkurrierender Gesetzgebung des Bundes; Zurechnung der Maßnahmen der Besserung und Sicherung zum Strafrecht; Zugehörigkeit präventiver Maßnahmen ...

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung) verfassungswidrig

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.10.2003)

    Sicherungsverwahrung: In derselben Zelle

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.02.2003)

    Sexualverbrechen: Wird er es wieder tun?

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.10.2003)

    Die meisten Täter sind frei

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung - Nachruf und Ausblick (Wiss. Ass. Dr. Matthias Krüger; Neue Justiz 7/2004, S. 295-299)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sexualtäter-Fall

    Art. 70 GG; § 66 b StGB; Art. 72 GG; Art. 74 GG; § 66 StGB; § 66 a StGB
    Sicherungsverwahrung; nachträgliche Anordnung; Unterbringung nach Landesrecht; Gesetzgebungskompetenz; Begriff des Strafrechts

  • mohr-verlag.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die wider Willen sperrende Bundeslücke bei der Sicherungsverwahrung (Prof. Dr. Christian Pestalozza; JZ 2004, 605)

  • uni-augsburg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Nachträgliche Sicherungsverwahrung - Feindstrafrecht oder Bewährungsprobe für den Rechtsstaat? (Prof. Henning Rosenau)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 190
  • NJW 2004, 750
  • NJW 2004, 759
  • NVwZ 2004, 851 (Ls.)
  • NJ 2004, 310
  • StV 2004, 267 (Ls.)
  • DVBl 2004, 501
  • DVBl 2004, 508
  • StraFo 2004, 91
 
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Wird zitiert von ... (252)Neu Zitiert selbst (81)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Entscheidungsgrundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297 ).

    Prognosegutachten, deren sich der Richter zur Sachverhaltsaufklärung bedient, müssen hinreichend substantiiert sein und ein möglichst umfassendes Bild des Betroffenen zeichnen (BVerfGE 70, 297 ).

    Aus dieser besonderen Bedeutung folgt für das Grundrecht auf Freiheit mit verfassungsrechtlichem Rang der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 29, 312 ; 35, 5 ; 35, 185 ; 36, 264 ; 70, 297 ; 90, 145 ).

    Dem entsprechend verneint das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit prognosegestützter Maßregeln auch nicht grundsätzlich, sofern die Prognose auf hinreichender Sachverhaltsaufklärung beruht und sich auf ein sorgfältig substantiiertes Prognosegutachten stützt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 1907/91 -, NJW 1994, S. 510; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1991 - 2 BvR 1327/89 -, NJW 1992, S. 2344).

    Deshalb haben Gesetz (vgl. §§ 66 Abs. 1 Nr. 3, 66a Abs. 2 Satz 2, 63 StGB) und Rechtsprechung (BVerfGE 70, 297 ; BGH, NStZ 2001, S. 103; 2001, S. 595 f.) bei freiheitsentziehenden Maßregeln stets eine umfassende Prüfung der Täterpersönlichkeit und der begangenen Taten verlangt.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
    Die Verfassung gibt den Schutz als Ziel vor, nicht aber seine Ausgestaltung im Einzelnen (BVerfGE 88, 203 ; 92, 26 ; 97, 169 ).

    Sie könnten alleine in der Verletzung des Untermaßverbots (vgl. BVerfGE 88, 203 ) liegen.

    Nur dann, wenn der Gesetzgeber das Untermaßverbot missachtet und keinen angemessenen und wirksamen Schutz bereithält, unterliegt er der verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 88, 203 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer Schutzpflicht nämlich nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 m.w.N.; 88, 203 ; 92, 26 ).

    Dementsprechend wird auch von keiner Seite vorgetragen, der Staat müsse seine Aufgabe, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angemessen zu schützen (vgl. BVerfGE 88, 203 ), gerade in der von den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen angestrebten Weise erfüllen, also mit dem Mittel der dort zur Schließung einer vermeintlichen "Sicherheitslücke" vorgesehenen Sicherungsverwahrung.

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG bereits enthaltenen Gesetzesvorbehalt für eine Freiheitsbeschränkung wieder auf und verstärkt ihn durch das Erfordernis eines "förmlichen" Gesetzes und durch die Forderung nach Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 14, 174 ; 29, 183 ; 58, 208 ; 78, 374 ; 105, 239 ).

    Jede Freiheitsbeschränkung bedarf daher einer (wirksamen) materiell-gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 29, 183 ).

    Der Verschärfung des schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalts durch Art. 104 Abs. 1 GG, der noch unterstützt wird durch die Formalgarantien in Art. 104 Abs. 2 GG, ist ferner zu entnehmen, dass es dem Grundgesetz im Bereich der Freiheitsentziehungen auf eine besonders rechtsstaatliche, förmliche Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 29, 183 ).

    Nur der Gesetzgeber soll nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG darüber entscheiden, in welchen Fällen Freiheitsentziehungen zulässig sein sollen (vgl. BVerfGE 29, 183 ).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Wie sich aus § 31 Abs. 2 Satz 2 und 3 sowie aus § 79 Abs. 1 BVerfGG ergibt, kann sich das Bundesverfassungsgericht aber auch darauf beschränken, lediglich die Unvereinbarkeit einer Norm mit dem Grundgesetz festzustellen (vgl. BVerfGE 109, 190 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Allerdings kann sich das Bundesverfassungsgericht, wie sich aus § 31 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVerfGG ergibt, auch darauf beschränken, eine verfassungswidrige Norm nur für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären (BVerfGE 109, 190 ).

    Dies kommt in Betracht, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 40, 276 ; 41, 251 ; 51, 268 ; 109, 190 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Das Freiheitsgrundrecht erfordert eine enge Begrenzung des Übergangszeitraums (vgl. BVerfGE 109, 190 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1781
BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03 (https://dejure.org/2003,1781)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2003 - 1 StR 102/03 (https://dejure.org/2003,1781)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 (https://dejure.org/2003,1781)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK; § 169 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG; § 66 StGB; § 24 Abs. 2 StPO; § 22 Nr. 4 StPO; § 338 Nr. 2 StPO; § 200 StPO; § 159 StPO
    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer Leiche); Befangenheit (Spannungen Richter / Verteidiger); Anklage (Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; Beweiswürdigung); gesetzlicher Richter (Jährlichkeitsprinzip; verbotene ...

  • lexetius.com

    StPO § 22 Nr. 4, § 338 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Richterausschluss wegen vorheriger Staatsanwaltstätigkeit in gleicher Sache ; Mitwirkung bei Klärung der Todesursache eines vor der Hauptverhandlung verstorbenen Zeugen ; Zulässigkeit der Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr für bereits anhängige ...

  • Judicialis

    StPO § 22 Nr. 4; ; StPO § 338 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 22 Nr. 4 § 338 Nr. 2
    Ausschluss des Richters, der als Staatsanwalt eine Obduktion angeordnet hatte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 29
  • NJW 2004, 865
  • NStZ 2004, 217
  • StV 2004, 353
  • StraFo 2004, 91
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).

    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges auch Bedeutung beimessen; diese Umstände sind aber nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; siehe auch BGH NStZ 2002, 30, 31).

  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr, wenn sie sachlich veranlaßt ist, auch bereits anhängige Verfahren erfassen darf (BVerfGE 95, 322, 332; BGHSt 30, 371; 44, 161, 165 m.w.N., hierzu Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 11. August 1998 - 2 BvR 1493, 1615, 1616/98).

    Eine solche Kenntnisnahme von Gegenstand und Umfang der betroffenen Sachen und auch weiteren Einzelheiten ist vielfach unvermeidbar, mitunter sogar geboten, weil sonst das Maß der Belastung der einzelnen Strafkammern und der erforderlichen Entlastung nicht sachgerecht festgestellt werden kann (vgl. BGHSt 44, 161, 168).

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).
  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Dadurch, daß wegen der nun ausgesprochenen tateinheitlichen Verbindung die Einzelstrafe wegen der Fälle der Ausbeutung von Prostituierten im zweiten Komplex angesichts des gesteigerten Unwertgehalts unbeschadet des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) höher ausfallen dürfte (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12), ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges auch Bedeutung beimessen; diese Umstände sind aber nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; siehe auch BGH NStZ 2002, 30, 31).
  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei -

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Eine solche Tat ist nur dann vor einer anderweitigen, früheren Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB begangen, wenn sie zuvor beendet war (vgl. BGH NJW 1999, 1344, 1346; siehe auch Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 20).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Auf der Unterbrechung der Hauptverhandlung in nicht öffentlicher Sitzung kann schließlich schon denkgesetzlich das Urteil nicht beruhen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03 - BA S. 4 f.; Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 2, 50b).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch solche Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen (vgl. zu alldem BGHSt 28, 262, 263 ff. mit zahlr. weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an

  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Allein die Vorstellung, falls sich entsprechende Tatsachen herausstellen sollten, werde in erster Linie gegen den Angeklagten vorgegangen, begründete nicht dessen Beschuldigtenstellung (vgl. in diesem Sinne BGHSt 49, 29, 31 f.).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Damit gilt sie nicht als vor den beiden rechtskräftigen Vorverurteilungen begangen (BGH, Urt. 1 StR 102/03 v. 2.12.2003; BGH, Beschl. 5 StR 105/00 v. 4.04.2000).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (vgl. BGHSt 44, 161; Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 -, veröffentlicht in JURIS, jeweils m.w.N.), wonach eine Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG auch bereits anhängige Verfahren erfassen dürfe.
  • BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18

    Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (Rechtsnatur

    Das Todesermittlungsverfahren gemäß § 159 StPO ist kein Ermittlungsverfahren im Sinne des § 160 StPO (vgl. BGHSt 49, 29, 32 m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.05.2010 - 1 StR 111/10

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Tenorierung; Konkurrenzen;

    Dies gilt auch für echte Unterlassungsdelikte (Senat BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 1; zu Dauerdelikten Senat Urteil vom 02.12.2003 - 1 StR 102/03; BGH NJW 1999, 1344).".
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 86/19

    Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften

    Denn eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit dieser Strafe und eine damit einhergehende Zäsurwirkung der Vorverurteilung kommen schon deswegen nicht in Betracht, weil die materielle Beendigung der gegenständlichen Tat - wie dargelegt - auf den 28. September 2015 fiel und damit erst nach der Vorverurteilung eintrat (s. BGH, Urteile vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98, NJW 1999, 1344, 1346; vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, NJW 2004, 865, 867; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes (vorheriges Tätigwerden in der

    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch solche Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91 und vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 263 mwN).

    Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 195).

  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung;

    Solche Vorgänge sind jedoch vom Schutzbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes von vornherein nicht erfasst, so dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt (BGH NStZ 2002, 106, 107; NJW 2003, 2761; 2004, 865, 867).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist für die Gefährlichkeitsprognose (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535; siehe zu § 66 Abs. 2 StGB auch BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 - UA S. 21).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 5 RVs 5/20

    Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Beruhen

    Auch das Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes des Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, § 338 Nr. 6 StPO, führt ausnahmsweise dann nicht notwendig zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß denkgesetzlich ausgeschlossen ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. § 338 Rn. 50b; BGH, Beschluss vom 25.07.1995 - 1 StR 342/95, beck-online; BGH, Beschluss vom 2.2.1999 - 1 StR 636/98, beck-online; BGH, Beschluss vom 15.4.2003 - 1 StR 64/03, beck-online; BGH, Urteil vom 2.12.2003 - 1 StR 102/03, beck-online; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.12.2007 - 5 StR 404/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8311
BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 449
  • StraFo 2004, 91
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03

    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11

    Zuständigkeitsübertragung im Strafbefehlsverfahren

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2

    2 ARs 323/03 2 AR 210/03.
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