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   BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04   

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https://dejure.org/2005,1444
BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04 (https://dejure.org/2005,1444)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2005 - 5 StR 14/04 (https://dejure.org/2005,1444)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04 (https://dejure.org/2005,1444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB; § 211 StGB; § 78 StGB; Vor § 13 StGB
    Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze; Grundsätze der Beurteilung von "Mauerschützen"; Heimtückemord; Verjährung; Vorrang des Freispruchs vor der Verfahrenseinstellung

  • lexetius.com

    StGB §§ 30, 211

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland auf eine Tötung an der innerdeutschen Grenze; Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze auf Befehl; Strafbarkeit einer Tötung in der ehemaligen DDR nach dem zur Tatzeit ...

  • Judicialis

    StGB § 30; ; StGB § 211

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 § 211
    Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch durch den Bundesgerichtshof im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der innerdeutschen Grenze

  • nomos.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)

    §§ 30, 211 StGB
    Verjährung von DDR-Systemunrecht (Fall Gartenschläger)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der innerdeutschen Grenze

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 70 Js 612/98
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 16
  • NJW 2005, 1287
  • NStZ-RR 2005, 310
  • StraFo 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.05.2004 - 3 StR 126/04

    Urteilstenor (tateinheitlich begangenen Taten: Einstellung, Freispruch,

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Dies holt der Senat - mit der geänderten Kostenfolge nach § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04) - nach.

    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Vielmehr gilt folgendes: Die Staatspraxis der DDR, die die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schußwaffen, insbesondere auch durch Selbstschußanlagen und Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm, war wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte nicht geeignet, die Täter zu rechtfertigen (BGHSt 40, 218, 232 m.w.N.).

    Namentlich ist es dabei ohne Rechtsfehler zu der Feststellung gelangt, daß die beteiligten Führungskräfte der DDR einschließlich des Angeklagten die - in den Dokumenten hinter dem Wort "vernichten" kaum verborgene - Tötung G s und seiner Helfer für den Fall geplant hatten, daß diese Personen nicht würden festgenommen werden können (vgl. BVerfGE 95, 96, 139; BGHSt 40, 218, 223 f. und 241, 242).

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Die dem Angeklagten durch die Anklage vorgeworfene vorsätzliche Tötung G s, Mord nach § 112 StGB-DDR, Totschlag nach § 212 StGB, die nicht verjährt wäre (vgl. nur BGHSt 42, 332, 336 m.w.N.), konnte nicht festgestellt werden.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Namentlich ist es dabei ohne Rechtsfehler zu der Feststellung gelangt, daß die beteiligten Führungskräfte der DDR einschließlich des Angeklagten die - in den Dokumenten hinter dem Wort "vernichten" kaum verborgene - Tötung G s und seiner Helfer für den Fall geplant hatten, daß diese Personen nicht würden festgenommen werden können (vgl. BVerfGE 95, 96, 139; BGHSt 40, 218, 223 f. und 241, 242).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Entsprechend hat der Senat bereits im Urteil BGHSt 39, 353, 366 f. - zu der "Vorschrift über die Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie" (DV - 30/10) vom 8. Februar 1964 - entschieden.
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 57/59

    Theodor Tolsdorff

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Da insoweit ergänzende tatrichterliche Feststellungen in einer neuerlichen Hauptverhandlung, die noch zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen könnten, auszuschließen sind, war der Angeklagte nach § 354 Abs. 1 StPO freizusprechen (vgl. zum Vorrang des Freispruchs gegenüber einer Verfahrenseinstellung nach § 260 Abs. 3 StPO in Fällen tateinheitlichen Zusammentreffens unterschiedlich schwerer Tatvorwürfe BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30 mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Auch im Fall VI 4 hat das Oberlandesgericht trotz der Annahme, der Angeklagte habe vorsätzlich eine kriminelle Vereinigung unterstützt, zu Recht auf dessen Freispruch erkannt; denn es hat, was der Senat freibeweislich anhand der Sachakten überprüft hat, zutreffend angenommen, dass hinsichtlich dieses als erwiesen erachteten Delikts das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) besteht (zum Vorrang des Freispruchs vor der Verfahrenseinstellung beim rechtlichen Zusammentreffen zweier Tatvorwürfe vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 260 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    b) Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGHSt 50, 16, 28; BGH NStZ 2005, 688, 689).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 392/15

    Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (Unterstützung

    Kann aber bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere, hier der der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen, nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30 mwN).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    Das Landgericht hat in der vorliegenden Fallkonstellation zu Recht auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens erkannt (vgl. BGHSt 50, 16, 30; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 260 Rn. 46).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit

    Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 144; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 28).
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21

    Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch);

    b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • BGH, 25.04.2013 - 5 StR 144/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (fehlende Feststellung der subjektiven Tatseite

    In den Fällen 3 und 7 führt dies zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a StPO, im Fall 5 zum Freispruch, weil das Landgericht den ursprünglich in der zugelassenen Anklageschrift erhobenen - schwereren - Vorwurf der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) als nicht erwiesen angesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Heimtückisch handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1952, Az. 1 StR 485/51; Beschluss vom 02.12.1957, Az. GSSt 3/57; Urteil vom 16.02.2005, Az. 5 StR 14/04; Beschluss vom 10.01.2006, Az. 5 StR 341/05); maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, d.h. bei Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 29.11.2007, Az. 4 StR 425/07; Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 11.03.2021, Az. 3 StR 316/20).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Arglos ist ein Opfer dann, wenn es zum Zeitpunkt des Versuchsbeginns weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 15.02.2007 - 4 StR 467/06, BeckRS 2007, 03789; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - 5 StR 14/04 in NStZ-RR 2005, 310; BGH, Urteil vom 3.9.2002 - 5 StR 139/02 in NStZ 2003, 146).

    Heimtückisch handelt, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (st. Rspr.; so etwa BGH, Urteil vom 16.2.2005 - 5 StR 14/04 in NStZ-RR 2005, 310; BGH, Urteil v. 20.10.1993 - 5 StR 473/93 in NJW 1994, 267; BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84 in NJW 1985, 334; BGH (Gr. Sen.), Beschluss vom 2.12.1957 - GSSt.

  • BGH, 31.07.2019 - AK 37/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 103/21

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei Freispruch des Angeklagten

  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • AG Worms, 25.04.2016 - 1 Ds 3220 Js 550/16

    Freispruch bei Rücknahme des Strafantrags hinsichtlich Beleidigung

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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04   

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https://dejure.org/2005,3143
BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04 (https://dejure.org/2005,3143)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 (https://dejure.org/2005,3143)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (https://dejure.org/2005,3143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge mit der Verletzung des ersten Justizmodernisierungsgesetzes; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 59; ; StPO § 238 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO n.F. § 59 Abs. 1 Satz 2; ; StPO a.F. § 59

  • rechtsportal.de

    StPO § 59
    Entscheidung über die (Nicht-)Vereidigung eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Prozesspraxis - Vereidigung: Der Vorsitzende entscheidet allein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Prozesspraxis - Vereidigung: Der Vorsitzende entscheidet allein

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 340
  • StV 2005, 200
  • JR 2005, 172
  • StraFo 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86

    Entscheidung des Gerichts über die Nichtvereidigung einer Zeugin als wesentliche

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 10.10.1996 - 5 StR 634/95

    Anforderungen an die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Damit haben sie insoweit das Recht auf Revision verloren (BGHR StPO § 238 Abs. 1 Verhandlungsleitung 2).
  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Aus der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden folgt, daß dieser zunächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung vereidigt wird oder unvereidigt bleibt (BGHSt 1, 216, 218; 7, 281, 282).
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Aus der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden folgt, daß dieser zunächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung vereidigt wird oder unvereidigt bleibt (BGHSt 1, 216, 218; 7, 281, 282).
  • BGH, 23.09.2004 - 3 StR 255/04

    Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04
    Will der Beschwerdeführer die Anordnung des Vorsitzenden über die Vereidigung mit der Revision angreifen, setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß er die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstandet und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hat (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m. w. N.; BGH NStZ 1997, 198; vgl. auch Senat StV 2005, 7).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser gilt oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf, hat der BGH zuletzt ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 340).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05

    Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung

    Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06

    Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten;

    Nichts anderes gilt aber, wenn man mit dem 1. und 3. Strafsenat unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks. 15/1508 S. 23) auch im Regelfalle der Nichtvereidigung eine ausdrückliche Entscheidung des Vorsitzenden und ihre Protokollierung für notwendig hält (nicht tragend: BGH NStZ 2005, 340; StraFo 2005, 244).
  • BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05

    Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis

    Die Neufassung der Vorschriften über die Vereidigung hat nichts daran geändert, daß aufgrund der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden dieser zu nächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung zu vereidigen ist oder unvereidigt bleibt (BGH, Beschluß vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04).

    Jedenfalls setzt die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge voraus, daß der Angeklagte oder seine Verteidiger die Entscheidung in der Hauptverhandlung beanstanden und gemäß § 238 Abs. 2 StPO einen ausdrücklichen Beschluß des Gerichts herbeiführen (BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Vereidigung 1 m.w.N.; BGH NStZ 1997, 198; Beschluß vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04).

  • BGH, 24.01.2006 - 3 StR 460/05

    Besorgnis der Befangenheit (Verschiebung der Annahme eines Antrags während der

    Ob das Gericht den Beschluss, mit dem es die Anordnung des Vorsitzenden bestätigt, von der Vereidigung eines Zeugen abzusehen, auch noch nach der Neufassung des § 59 StPO durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198 ff.) im Hinblick auf § 34 StPO begründen muss (so Neuhaus StV 2005, 47, 49; Huber JuS 2004, 970; Sommer StraFo 2004, 295, 296; Schlothauer StV 2005, 200) oder ob eine Begründung entbehrlich ist, weil das Gesetz von der Nichtvereidigung als Regelfall ausgeht (so Meyer-Goßner aaO § 59 Rdn. 11; Müller JR 2005, 78, 80; Schuster StV 2005, 628, 629 f.), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob die Rechtsauffassung des 1. und 3. Strafsenats (Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 (StraFo 2005, 204), 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 (StraFo 2005, 244) und vom 30. März 2005 - 1 StR 67/05 (wistra 2005, 310)), wonach auch nach der Gesetzesänderung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004, in Kraft seit dem 1. September 2004 (BGBl. I 2198), die Entscheidung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist, zutrifft.
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Der 1. (Beschluss vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04 -, zitiert nach juris Tenor, abgedruckt in StraFo 2005, 244) und der 3.Strafsenat (Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04 -, zitiert nach juris, abgedruckt in StV 2005, 200) halten dies unter Berücksichtigung der Begründung des Gesetzesentwurfs des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes, wonach der "Tatrichter (...) eine Entscheidung über die Vereidigung treffen und diese als wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens im Protokoll festhalten" muss (BTDr. 15/1508, Artikel 3 Nr. 2, S. 23) auch nach der Änderung des § 59 Abs. 1 StPO für erforderlich.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Dabei ist fraglich, ob die Entscheidung über die Vereidigung des Zeugen immer ausdrücklich zu treffen und als wesentliche Förmlichkeit im Protokoll festzuhalten ist (so die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht des 1. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 15.02.2005 - 1 StR 584/04 (BeckRS 2005, 03108) und des 3. Strafsenates des BGH in dem Beschluss vom 20.01.2005 (NStZ 2005, 340, 341) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04   

Zitiervorschläge
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OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04 (https://dejure.org/2005,22334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2005 - 4 Ss 582/04 (https://dejure.org/2005,22334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 4 Ss 582/04 (https://dejure.org/2005,22334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheides bei Ersatzzustellung an die Angestellte einer GbR; Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots nach einem Jahr und neun Monaten nach Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Feststellung der vorsätzlichen ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Angesichts der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung konnte das Amtsgericht von vorsätzlicher Begehungsweise ausgehen (vgl. BGHR StVG § 25 Fahrverbot 3; KG NZV 2004, 598).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Angesichts der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung konnte das Amtsgericht von vorsätzlicher Begehungsweise ausgehen (vgl. BGHR StVG § 25 Fahrverbot 3; KG NZV 2004, 598).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Zwar weist die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, dass der BGH (wistra 2002, 57 = ZfS 2004, 133) die Verhängung eines Fahrverbots gemäß § 44 StGB nach einem Jahr neun Monaten seit Begehung der Tat als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht für geeignet hält.
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97

    Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Bei dem angewendeten Police-Pilot-System (ProViDa) handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Hamm VRS 100, 61; OLG Köln VRS 97, 442; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 99), so dass in den Urteilsgründen lediglich - neben der Bezeichnung des Verfahrens - die gemessene und die ermittelte Geschwindigkeit sowie die Messtoleranz aufzuführen sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Bei dem angewendeten Police-Pilot-System (ProViDa) handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Hamm VRS 100, 61; OLG Köln VRS 97, 442; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 99), so dass in den Urteilsgründen lediglich - neben der Bezeichnung des Verfahrens - die gemessene und die ermittelte Geschwindigkeit sowie die Messtoleranz aufzuführen sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Bei dem angewendeten Police-Pilot-System (ProViDa) handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Hamm VRS 100, 61; OLG Köln VRS 97, 442; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 3 Rdnr. 99), so dass in den Urteilsgründen lediglich - neben der Bezeichnung des Verfahrens - die gemessene und die ermittelte Geschwindigkeit sowie die Messtoleranz aufzuführen sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04
    Jedoch darf das Gericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist - auch dann von einer zugesagten Wahrunterstellung nicht abweichen, wenn die Beweisbehauptung nicht genügend konkretisiert war und der Antrag aus anderen Gründen hätte abgelehnt werden können; dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 32, 44; 40, 169 [185]; BGH NStZ-RR 1998, 13; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 14 Nr. 12, 13; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 244 Rdnr. 71).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

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