Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.02.2005 - Ss 29/05 (I 11) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Überzeugungsbildung des Gerichts bei einem aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Urteil; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Strafprozess
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außer Betracht Bleiben von Zweifeln ohne reale Anknüfungspunkte oder nur auf gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeiten beruhenden Zweifeln bei der richterlichen Überzeugungsbildung
- Wolters Kluwer
Überzeugungsbildung des Gerichts bei einem aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Urteil; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Strafprozess
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261; StPO § 267
Urteilsanfertigung durch überstimmten Richter bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 08.10.2004 - A: 14 Ns 468/03
- OLG Oldenburg, 21.02.2005 - Ss 29/05 (I 11)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 469
- NStZ 2005, 469 (Volltext mit amtl. LS)
- StraFo 2005, 250
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.2005 - Ss 29/05
Es müssen deshalb solche Zweifel außer Betracht bleiben, die keine realen Anknüpfungspunkte haben oder nur auf gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeiten beruhen, vgl. BGH NStZ 1999, 153; BGH NStE Nr. 25 und 64 zu § 261 StPO.
- BGH, 14.06.2005 - 5 StR 55/05
Strafaussetzung zur Bewährung (mangelnde Grundlage für eine positive Prognose)
Vielmehr ist den Urteilsgründen deutlich zu entnehmen, daß das Landgericht dem Angeklagten - mehrheitlich (vgl. zur Urteilsfassung: OLG Oldenburg StraFo 2005, 250) - die Strafaussetzung ohne eine solche Grundlage gewähren wollte.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2005, 250
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98
Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05
In Anbetracht dieser Feststellungen hätte das Amtsgericht aber nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass ein Falschbelastungsmotiv nicht vorlag, zumal die Beweissituation - wenngleich der Angeklagte von zwei Zeuginnen belastet wurde - den Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen deshalb erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt werden (vgl. (BGH StV 1995, 6 f.; StV 1997, 513 f.; NStZ-RR 1999, 108; BGHSt 44, 153, 158 f.), nahekam.Es hätte deshalb einer eingehenden Untersuchung der Aussageentstehung bedurft, um einen möglichen, für die Bewertung der belastenden Angaben bedeutsamen Zusammenhang zwischen dem Sturz des Angeklagten, etwa von ihm geltend gemachten Ersatzansprüchen und der Anzeige der Zeuginnen aufzuklären (vgl. BGH StV 1995, 6 f.; NStZ-RR 1999, 108).
- BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05
In Anbetracht dieser Feststellungen hätte das Amtsgericht aber nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass ein Falschbelastungsmotiv nicht vorlag, zumal die Beweissituation - wenngleich der Angeklagte von zwei Zeuginnen belastet wurde - den Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen deshalb erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt werden (vgl. (BGH StV 1995, 6 f.; StV 1997, 513 f.; NStZ-RR 1999, 108; BGHSt 44, 153, 158 f.), nahekam.Es hätte deshalb einer eingehenden Untersuchung der Aussageentstehung bedurft, um einen möglichen, für die Bewertung der belastenden Angaben bedeutsamen Zusammenhang zwischen dem Sturz des Angeklagten, etwa von ihm geltend gemachten Ersatzansprüchen und der Anzeige der Zeuginnen aufzuklären (vgl. BGH StV 1995, 6 f.; NStZ-RR 1999, 108).
- BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05
In Anbetracht dieser Feststellungen hätte das Amtsgericht aber nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass ein Falschbelastungsmotiv nicht vorlag, zumal die Beweissituation - wenngleich der Angeklagte von zwei Zeuginnen belastet wurde - den Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen deshalb erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt werden (vgl. (BGH StV 1995, 6 f.; StV 1997, 513 f.; NStZ-RR 1999, 108; BGHSt 44, 153, 158 f.), nahekam. - BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 2 Ss 2/05
In Anbetracht dieser Feststellungen hätte das Amtsgericht aber nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass ein Falschbelastungsmotiv nicht vorlag, zumal die Beweissituation - wenngleich der Angeklagte von zwei Zeuginnen belastet wurde - den Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und in denen deshalb erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung gestellt werden (vgl. (BGH StV 1995, 6 f.; StV 1997, 513 f.; NStZ-RR 1999, 108; BGHSt 44, 153, 158 f.), nahekam.
- KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15
Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten
Sie sind zudem als Lebenspartnerinnen demselben "Lager" zuzuordnen, so dass eine Beweissituation vorliegt, die - in Anbetracht der bestreitenden Einlassung des Angeklagten - einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zumindest nahe kommt (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2005, 250; OLG Frankfurt am Main StV 2011, 12). - OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21
Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen …
Es hat lediglich ausgeführt, dass Fälle mit Zeugen, die in einem Lager stehen, einer "Aussage gegen Aussage" Konstellation "nahe" stünden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2005, 2 Ss 2/05, juris, Rn. 4).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines so genannten Auslandszeugen; Erleichterung hinsichtlich des Ablehnungsgrundes bei Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Vorwegnahme einer Beweiswürdigung
- Judicialis
StPO § 244
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 244
Keine Verfahrenserleichterung bei Ablehnung eines Beweisantrages zu Auslandszeugen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.09.2004 - 23 Ns 10 Js 68/02
- OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 469
- StV 2005, 542
- StraFo 2005, 250
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93
Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05
Nach allgemeiner Meinung ist bei der Ablehnung des Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen eine vorweggenommene Beweiswürdigung erlaubt und erforderlich (vgl. dazu grundlegend BGHSt 40, 60; BGH NJW 2002, 695;… Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen). - OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05
Die Revision übersieht in der landgerichtlichen Strafzumessung zudem auch, dass sich das Landgericht damit auseinandergesetzt hat, dass es eine gleich hohe Strafe wie der Amtsrichter verhängt hat, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgehen musste (vgl. dazu Senat in StV 2005, 33). - BGH, 07.01.2004 - 5 StR 391/03
Unzureichende Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (strenger …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 2 Ss 29/05
Dieser enthält eine vorweggenommene Beweiswürdigung, weshalb ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH NStZ 2004, 508, 509 für den Fall der Ablehnung eines Beweisantrages mit der Begründung, ein Beweismittel sei ungeeignet).