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   OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05   

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https://dejure.org/2005,10687
OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05 (https://dejure.org/2005,10687)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.07.2005 - 2 Ws 402/05 (https://dejure.org/2005,10687)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 2 Ws 402/05 (https://dejure.org/2005,10687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehleinweisung von Anfang an; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grund einer Fehldiagnose

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 67e; ; StGB § 67d

  • anwalt-lorenz.net PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 338 (Ls.)
  • StraFo 2005, 432
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05
    Denn zum einen unterliegt im Erledigungsverfahren im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des erkennenden Urteils nur der gegenwärtige und nicht der frühere Zustand des Untergebrachten der Beurteilung des Gerichts (vgl. BVerfG NJW 1995, 2405, 2406).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Das Erfordernis einer vorhergehenden Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 StGB ändert hieran nichts; denn in Rechtsprechung und Literatur wird in Einklang mit der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks 15/2887, S. 14) ganz überwiegend davon ausgegangen, dass es für die Frage der Erledigung nicht darauf ankommt, ob die Maßregelvoraussetzungen nachträglich weggefallen sind oder von Anfang an nicht vorgelegen haben (vgl. KG, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 -, juris, Rn. 20; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ws 18/08 -, juris, Rn. 9 unter Klarstellung von OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 2 Ws 402/05 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - I Ws 438/06 -, juris, Rn. 5; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 67d Rn. 23; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 67d Rn. 7; Rissing-van Saan/Peglau, in: Leipziger Kommentar zum StGB, Band III, 12. Aufl. 2008, § 67d Rn. 49; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 67d Rn. 14; Veh, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 2/1, 2005, § 67d Rn. 30; Berg/Wiedner, StV 2007, S. 434 ; kritisch zur entsprechenden Haltung der Rechtsprechung vor der Reform Radtke, ZStW 110 , S. 297 sowie Bechtoldt, Die Erledigungserklärung im Maßregelvollzug des § 63 StGB, 2002, S. 184 ff.).
  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Während dies für die Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB ohne rechtliche Relevanz ist, die über den gesetzlichen Wortlaut der Vorschrift hinaus auch in Fällen einer - wie hier - aus rein tatsächlichen Gründen von vornherein fehlerhaften Einweisung auszusprechen ist, weil die Fortsetzung der Vollstreckung dann jedenfalls unverhältnismäßig wäre (gebilligt von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom19.10.2006 - 2 BvR 1486/06; MK-Veh StGB 3. Aufl. § 67d Rdz. 30 m.w.N.; LK-Rissing-van-Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67d Rdz. 57 und zur Entwicklung der Rspr. zu dieser Frage Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 29. Aufl. § 67d Rdz. 24 m.w.N.), ist der Senat mit der h.M. der Auffassung, dass Fehleinweisungen, die ihre Ursache im Tatsächlichen und nicht in reinen Rechtsfehlern haben, dazu führen müssen, dass die gesetzliche Regelfolge der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht eintritt (vgl. OLG Dresden, StraFo 2005, 432 und StV 2008, 171; OLG Jena NStZ 2010, 217 und NStZ-RR 2011, 61; Fischer, StGB 64. Aufl. § 67d Rdz. 25; Kindhäuser LPK-StGB § 67d Rdz. 15; Stree/Kinzig aaO; offen gelassen von Veh a.a.O. Rdz. 33).
  • OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07

    Psychatrie; Unterbringung; Erledigung; Führungsaufsicht

    Soweit sie durch den Vortrag des Verteidigers mit Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 08. März 1995 (Az.: 2 Ws 330/94) und vom 29. Juli 2005 (Az.: 2 Ws 402/05) zu Missverständnissen verleitet worden sein sollte, weist der Senat noch einmal zur Verdeutlichung auf folgendes hin:.

    Hierauf hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2005 (Az.: 2 Ws 402/05) verwiesen.

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Nachweisen; a.A. OLG Dresden StraFo 2005, 432, das bei einer anfänglichen Fehldiagnose die Anwendbarkeit des § 67 Abs. 6 StGB überhaupt verneint; vgl. dazu die überzeugende Kritik von Berg/Wiedner a.a.O. S. 436 Fußnote 17).
  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Nachweisen; a.A. OLG Dresden StraFo 2005, 432, das bei einer anfänglichen Fehldiagnose die Anwendbarkeit des § 67 Abs. 6 StGB überhaupt verneint; vgl. dazu die überzeugende Kritik von Berg/Wiedner a.a.O. S. 436 Fußnote 17).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Zum anderen kann im Rahmen dieses Verfahrens auch aus tatsächlichen Gründen immer nur über die gegenwärtige Sachlage entschieden werden, weil nur zur gegenwärtigen psychischen Situation des Untergebrachten hinreichende gutachterliche Feststellungen getroffen werden können (vgl. hierzu insgesamt OLG Dresden, Beschluß vom 29. Juli 2005 - 2 Ws 402/05 - JURIS Rdn. 8 unter Hinweis auf die § 67 d Abs. 6 StGB zugrundeliegende Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 02. April 2004 (BT-Drs. 15/2887, S. 14 - zu Nr. 3 -) = StraFo 2005, 432).
  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner in früheren Entscheidungen geäußerten Rechtsauffassung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2005 - 2 Ws 402/05 - und vom 03. August 2007 - 2 Ws 329/07 -) Abstand zu nehmen.
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