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   OLG Hamburg, 10.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 14/06, 3 Vollz (Ws) 15/06   

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https://dejure.org/2006,29590
OLG Hamburg, 10.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 14/06, 3 Vollz (Ws) 15/06 (https://dejure.org/2006,29590)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 14/06, 3 Vollz (Ws) 15/06 (https://dejure.org/2006,29590)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 3 Vollz (Ws) 14/06, 3 Vollz (Ws) 15/06 (https://dejure.org/2006,29590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 172
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 19.12.2005 - 613 Vollz 160/05

    Maßregelvollzug in Hamburg: Voraussetzungen für die Überwachung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 14/06
    Auf die Rechtsbeschwerden des Beschwerdeführers werden die Beschlüsse des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 13 als Strafvollstreckungskammer, vom 15.12.06 und 19.12.06 (613 Vollz 171/05 und 613 Vollz 160/05) aufgehoben und die Sachen an das Landgericht Hamburg zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - zurückverwiesen.

    Im Verfahren 613 Vollz 160/05 verfolgte er die Verpflichtung des Beschwerdeführers, die Überwachung der Telefonate aufzuheben.

  • OLG Hamm, 28.06.2006 - 2 (s) Sbd IX-64/06

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Grundgebühr; verfahrensabschnittsweise

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Strafsache - vorliegend ein Verfahrensabschnitt - dann als "besonders umfangreich" anzusehen ist, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat (allgemeine Meinung zu § 99 BRAGO; vgl. die Nachweise bei Burhoff StraFo 1999, 261, 263 in Fn. 30 und die ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zu § 51 RVG Burhoff, a.a.O., § 51 Rn. 13 ff. mit weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt u.a. Senat in StraFo 2006, 172 = Rpfleger 2006, 433).
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