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   OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06   

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https://dejure.org/2006,5352
OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06 (https://dejure.org/2006,5352)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2006 - 4 Ws 98/06 (https://dejure.org/2006,5352)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2006 - 4 Ws 98/06 (https://dejure.org/2006,5352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtsanmaßung: Verwendung von Amtsbezeichnungen der Weimarer Republik; Ausstellung von Personalausweisen und Führerscheinen im Namen des Deutschen Reiches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung der "Ämter" "Reichspräsident", "Präsident des Deutschen Reiches" und "Präsident der Nationalversammlung" als öffentliche Ämter i.s.d. § 132 Strafgesetzbuch (StGB); Ausweitung des § 132 Strafgesetzbuch (StGB) auf erkennbar und unverwechselbar früheren Zeiten ...

  • Judicialis

    StGB § 132

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 527
  • StraFo 2006, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06
    Für die Frage, ob der Angeklagte nach dem äußeren Anschein hoheitliche Tätigkeit ausgeübt hat, ist aus Sicht eines unbefangenen Beobachters unter dem Gesichtspunkt der Verwechselbarkeit zu prüfen, ob und inwieweit die von ihm hergestellten Führerscheine und Personalausweise den amtlichen Führerscheinen und Personalausweisen der Bundesrepublik entsprechen (BGHSt 40, 8).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschrift, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Autorität staatlichen Handelns schützen soll, erfüllt eine solche oder eine ähnliche Handlung nur dann nicht den Tatbestand des § 132 2. Alternative StGB, wenn sich das Verhalten des Täters so weit von den rechtlichen Vorgaben einer Amtshandlung entfernt, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 Ws 98/06, NStZ 2007, 527; Jeßberger aaO Rn. 10): Dabei ist auf die Sicht eines unbefangenen Beobachters abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 aaO, S. 13; Krauß aaO Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    Eine gedankliche Verbindung zu staatlichen Stellen der Gegenwart ist nicht herzustellen, so dass schon die Möglichkeit eines behördlichen Ursprungs der Identitätserklärung unter dem angegebenen Ausstellungsdatum "11.07.2005" ersichtlich ausscheidet (vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2007, 527, 528).
  • OLG Celle, 19.10.2007 - 32 Ss 90/07

    Urkundenqualität trotz tatsächlicher Nichtexistenz des vermeintlichen

    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu § 132 StGB (Beschluss vom 25.04.2006, 4 Ws 98/96 = NStZ 2007, 527 ff. = StrFo 2006, 255 f.) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08

    Urkundenfälschung: Tatbestandsmerkmal "zum Verwechseln ähnlich"

    Anders als das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 25.4.2006 (NStZ 2007, 527) ist der Senat daher der Auffassung, dass die Frage der Verwechselbarkeit nicht wegen dieser beiden aufgezeigten Unterschiede verneint werden kann.
  • OLG Bamberg, 23.10.2012 - 2 Ss 63/12

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung: Verwendung einer auf Bestellung von einer

    Diese Auffälligkeiten, insbesondere die Verwendung des Hakenkreuzes, welche bei den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des OLG Nürnberg (Urteil vom 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08 [bei juris] = NStZ-RR 2010, 108 f. = OLGSt StGB § 267 Nr. 14), des OLG Celle (Beschluss vom 19.10.2007 - 32 Ss 90/07 [bei juris] = NStZ-RR 2008, 76 f. = NdsRPfl. 2008, 78 ff.) sowie des OLG Stuttgart (Beschluss vom 25.04.2006 - 4 Ws 98/06 [bei juris] = StraFo 2006, 255 f. = Justiz 2006, 307 f. = NStZ 2007, 527 ff.) zugrunde lagen, nicht gegeben war, lassen die Beweiseignung vorliegend entfallen (vgl. OLG München a.a.O.).
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