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   BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05   

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BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05 (https://dejure.org/2006,3007)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05 (https://dejure.org/2006,3007)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 2 BvR 1114/05 (https://dejure.org/2006,3007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 iVm Art 19 Abs 4 GG durch Wohnungsdurchsuchung aufgrund nichtrichterlicher Anordnung, ohne dass Gefahr im Verzug vorlag, und mangelhafter Dokumentation der Durchsuchung

  • Wolters Kluwer

    Grenzen einer Wohnungsdurchsuchung auf Grund von Gefahr im Verzug; Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Annahme von Gefahr in Verzug; Gründe für einen Richtervorbehalt im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung; Verpflichtung der ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • ckb-anwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 392
  • NJW 2006, 3267 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 925
  • StraFo 2006, 368
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05
    a) Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).

    Der persönlich und sachlich unabhängige, strikt dem Gesetz unterworfene Richter kann die Rechte der Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Deshalb muss die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamte bei Gefahr im Verzuge (§ 105 Abs. 1 Satz 1 StPO), durch die ein schnelles, situationsgerechtes Handeln der Ermittlungsbehörden ermöglicht werden soll, nach Wortlaut und Systematik des Art. 13 Abs. 2 GG die Ausnahme neben der Regel richterlicher Anordnung bleiben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Nur in Ausnahmesituationen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung wegen Gefahr im Verzug treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Dazu gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage (vgl. § 104 Abs. 3 StPO) - auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    So kann die gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gebotene vollständige gerichtliche Nachprüfung der Annahme von Gefahr im Verzuge gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Darüber hinaus haben Amtsgericht und Landgericht die Eilanordnung der Staatsanwaltschaft nicht aufgrund hinreichender Dokumentation der Eingriffssituation kontrolliert (vgl. zur Dokumentationspflicht der Strafverfolgungsbehörden BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05
    Dazu gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage (vgl. § 104 Abs. 3 StPO) - auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    Eine solche Darlegung in der Dokumentation war hier auch nicht deshalb entbehrlich, weil allein die Beschreibung der tatsächlichen Umstände die Dringlichkeit der Durchsuchung als evident hätte erscheinen lassen (vgl. zur Frage der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur Nachtzeit: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05
    a) Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    cc) Das Grundgesetz geht davon aus, dass der Richter in Anbetracht seiner persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und seiner strikten Unterwerfung unter das Gesetz (Art. 97 GG) die Rechte des Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren kann (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 7, 392 ).

    Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

    a) Der Zweck der verfassungsrechtlich vorgesehenen Eilkompetenz besteht in der Ermöglichung eines schnellen und situationsgerechten Handelns durch die Ermittlungsbehörden (vgl. BVerfGK 7, 392 ).

    Die daraus folgende Pflicht der Ermittlungsbehörden, sich regelmäßig um eine Durchsuchungsanordnung des zuständigen Richters zu bemühen, wird nicht durch den abstrakten Hinweis verzichtbar, eine richterliche Entscheidung sei zur maßgeblichen Zeit üblicherweise nicht mehr zu erreichen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 7, 392 ).

    Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug setzt voraus, dass die handelnden Beamten, möglichst der - vorrangig verantwortliche - Staatsanwalt (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ), vor oder jedenfalls unmittelbar nach der Durchsuchung ihre für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten dokumentieren.

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Es ist inakzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).

    Es ist zwar nicht akzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 8 ME 2/21

    Aufenthaltserlaubnis; Ermessen; Ermessensreduzierung; Fiktionswirkung; Geburt;

    In den entschiedenen Fällen waren die Kinder im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung 9 Monate (BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 925), ungefähr eineinhalb Jahre (BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris), 26 Monate (BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387) und 20 Monate (BVerfG, Beschl. v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 -, NVwZ 2013, 1207) alt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine auch nur vorübergehende Trennung nicht als zumutbar angesehen werden, wenn das Gericht keine Vorstellung davon entwickelt, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 925, juris Rn. 2; v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 33; v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 -, NVwZ 2013, 1207, juris Rn. 14).

  • LG Verden, 11.08.2010 - 7 KLs 3/10

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Personen und eines Pkw aufgrund kurz zuvor

    Die Annahme von "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, wobei die handelnden Beamten die Bezeichnung des Tatverdachts, der gesuchten Beweismittel sowie der tatsächlichen Umstände, auf welche die Gefahr des Beweismittelverlustes gestützt wird, in einem vor der Durchsuchung oder unverzüglich danach gefertigten Vermerk vollständig zu dokumentieren haben (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 925 f. [BVerfG 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05] ) An einer solchen Dokumentation, die erst die gerichtliche Nachprüfung ermöglichte, fehlt es vorliegend.

    Die Bemühungen um eine richterliche Entscheidung werden nicht unter Hinweis darauf entbehrlich, dass zur maßgeblichen Zeit eine richterliche Entscheidung gewöhnlich nicht mehr zu erlangen sei (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 925 f. [BVerfG 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05] ).

  • LG Lüneburg, 29.04.2010 - 2 T 17/10

    Ingewahrsamnahme, Abschiebungshaft, unerlaubter Aufenthalt, Richter, Vorführung,

    Insofern kann dahingestellt bleiben, ob dies zutrifft und der Eildienst am 16.12.2009 um 17:00 Uhr überhaupt erreichbar gewesen wäre, weil nach Auffassung der Kammer bereits das Unterlassen der zeitnahen Dokumentation der Umstände für die Inhaftierung über Nacht ohne richterliche Anordnung strafprozessual zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führt (vgl. zur Dokumentationspflicht bei Durchsuchungsmaßnahmen: BVerfG NVwZ 2006, 925).
  • OLG München, 20.03.2015 - 34 Wx 173/13

    Nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer polizeilichen präventiven

    Denn insoweit fehlt jedenfalls eine in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Maßnahme gefertigte Dokumentation (vgl. BVerfG vom 8.3.2006, 2 BvR 1114/05, bei juris - Leitsatz 3), die von den in Art. 24 Abs. 4 und 5 PAG festgelegten Pflichten ohnehin zu unterscheiden ist (Berner/Köhler/Käß Art. 24 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2009 - 2 Ss 36/09

    Strafklageverbrauch nach Einstellung und Erfüllung einer Auflage nach § 153a

    Ohne einen solchen Versuch durfte der Staatsanwalt eine Eilanordnung - zumal während der üblichen Dienststunden - nicht treffen (vgl. BVerfG NVwZ 2006, 925, 926; BrandenbVerfG a.a.O., 2306).
  • AG Duderstadt, 04.10.2007 - 3 Cs 117/07

    Anerkennbarkeit des Ergebnisses eines Alcotestes mit dem Gerät Dräger (Typ 7410)

    Verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NVwZ 2006, 925, NJW 2007, 1444) scheinen anzudeuten, dass die strenge Beachtung des Richtervorbehalts jedenfalls "bei Tage" gewährleistet sein muss.
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