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   OLG Celle, 06.10.2005 - 1 Ws 357/05   

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https://dejure.org/2005,21113
OLG Celle, 06.10.2005 - 1 Ws 357/05 (https://dejure.org/2005,21113)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2005 - 1 Ws 357/05 (https://dejure.org/2005,21113)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 1 Ws 357/05 (https://dejure.org/2005,21113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Kosten: Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen des Pflichtverteidigers für Tätigwerden im Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 33 (Ls.)
  • StraFo 2006, 41
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2005 - 1 Ws 357/05
    Nach § 61 Abs. 1 RVG gelten für das vorliegende Verfahren somit allein die Vorschriften der BRAGO (vgl. OLG Schleswig vom 30.11.2004, 1 Ws 423/04; KG vom 27.1.2005, 5 Ws 633/05; Senatsbeschluss vom 11.2.2005, 1 ARs 253/04).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.1999 - 1 Ws 65/99
    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2005 - 1 Ws 357/05
    Unterbleibt in einem Adhäsionsverfahren eine grundsätzlich mögliche Beiordnung nach Maßgabe von § 404 Abs. 5 StPO , so hat der Rechtsanwalt gleichwohl einen Vergütungsanspruch nach § 89 BRAGO gegen seinen Auftraggeber, falls er insoweit tätig ist (Riedel/Sußbauer aaO.; Saarländisches OLG vom 18.6.1999, 1 Ws 65/99).
  • LG Bückeburg, 04.01.2001 - Qs 142/00
    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2005 - 1 Ws 357/05
    a) Zwar hat die Kammer zutreffend herausgearbeitet, dass ein Tätigwerden des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Verteidigers im Adhäsionsverfahren einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse nicht auslöst (vgl. auch OLG München, StV 2004, 38 ; LG Bückeburg, NStZ-RR 2002, 31; Riedel/Sußbauer, 8. Aufl., § 89 Rn. 1; Gerold/Schmidt/vonEicken/Madert, 14. Aufl., § 97 Rn. 4).
  • OLG Celle, 06.11.2007 - 2 Ws 143/07

    Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren;

    bbb) Nach der gegenteiligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung umfasst die Pflichtverteidigerbestellung nicht ohne Weiteres auch die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 2006, 643 f.; OLG München, StV 2004, 38; OLG Saarbrücken, StV 2000, 433 f.; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss vom 06.10.2005 - 1 Ws 357/05 - LG Bückeburg, NStZ-RR 2002, 31 f.; LG Bonn, Beschluss vom 07.04.2005 - 37 Qs 9/05 - zitiert nach www.burhoff-online.de; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, S. 699).
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