Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 12.02.2007

Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07   

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AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07 (https://dejure.org/2007,9665)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 11.04.2007 - 215 C 8/07 (https://dejure.org/2007,9665)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 11. April 2007 - 215 C 8/07 (https://dejure.org/2007,9665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der endgültigen Verfahrenseinstellung bei anwaltlicher Mitteilung über das zukünftige Gebrauchmachen vom Schweigerecht seines Mandanten an die Bußgeldstelle; Endgültige Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts; ...

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Mitwirkung; gezieltes Schweigen

  • ra-samimi.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141, Nr. 5115
    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Befriedungsgebühr, Mitwirkungserfordernis des Verteidigers, Beratung des Mandanten zu "gezieltem Schweigen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 5115 VV RVG, Nr. 4141 VV RVG
    Die Erklärung, dass der Mandant vorläufig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen werde, kann eine Entbehrlichkeitsgebühr Nr. 5115 VV RVG auslösen ("gezieltes Schweigen").

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Schweigen ist Geld

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Dinslaken, 07.02.1996 - 9 C 443/95
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07
    Diese Umstände verkennt jedoch offenbar das AG Dinslaken in seiner auch von der Beklagten zitierten Entscheidung (JurBüro 1996, 308 in Bezug auf § 84 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 4 Ws 310/98
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07
    Daraus ergibt sich zum einen, dass die Kausalität der anwaltlichen Tätigkeit gerade nicht geprüft werden muss und eben auch nicht Voraussetzung des anwaltlichen Gebührenanspruchs ist, sondern nur die objektive Eignung des vom Anwalt geleisteten Beitrags entscheidend ist, und zum anderen, dass diese Eignung grundsätzlich vermutet wird, also nur offensichtlich nicht förderliche sachfremde oder neutrale (Bestellungsanzeige, Akteneinsichtsbitte) anwaltliche Äußerungen von der Vergütung ausgeschlossen werden sollten (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 131 (132)).
  • AG Achern, 06.07.2000 - 1 C 170/00
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07
    Zwar ist die diesbezüglich auch in der Rechtsprechung vertretene Meinung (so AG Achern, JurBüro 2001, 304 (305) zu dem vom Wortlaut her entsprechend formulierten § 84 Abs. 2 BRAGO) durchaus plausibel, da der Anwalt im Falle von gezieltem Schweigen eben keine nach außen tretende Tätigkeit entfaltet, sondern sich rein passiv verhalten hat.
  • AG Augsburg, 20.12.2021 - 21 C 2535/21

    Erledigungsgebühr bei Verfahrenseinstellung nach anwaltlichem Einspruch gegen

    Daraus ergibt sich zum einen, dass die Kausalität der anwaltlichen Tätigkeit gerade nicht geprüft werden muss und eben auch nicht Voraussetzung des anwaltlichen Gebührenanspruchs ist, sondern nur die objektive Eignung des vom Anwalt geleisteten Beitrags entscheidend ist, und zum anderen, dass diese Eignung grundsätzlich vermutet wird, also nur offensichtlich nicht förderliche sachfremde oder neutrale anwaltliche Äußerungen von der Vergütung ausgeschlossen werden sollten (vgl. AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

    Auch dies legt nahe, dass der Inhalt des Schreibens von nicht unerheblicher Bedeutung für die Einstellungsentscheidung war; die Feststellung, dass eine verfahrensfördernde Tätigkeit nicht ersichtlich wäre (Ziffer 5151 Abs. 2 VV RVG), wird damit jedenfalls ausgeschlossen (vgl. Zum Ganzen AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

    Der Stadt Augsburg als Ordnungsbehörde war daher schon nach dieser Äußerung eine umfassende Würdigung der Beweislage möglich, die letztlich die Entscheidung über die endgültige Verfahrenseinstellung beeinflusste (vgl. Zum Ganzen AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

    Die Kausalität der mitwirkenden Tätigkeit ist dagegen - wie oben bereits ausgeführt - nicht erforderlich, die tatsächliche Förderung des Verfahrens wird gemäß Ziffer 5115 VV RVG vermutet (vgl. AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 12.02.2007 - 1 KLs 12/06, 593 Js 45414/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,47412
LG Kiel, 12.02.2007 - 1 KLs 12/06, 593 Js 45414/05 (https://dejure.org/2007,47412)
LG Kiel, Entscheidung vom 12.02.2007 - 1 KLs 12/06, 593 Js 45414/05 (https://dejure.org/2007,47412)
LG Kiel, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 1 KLs 12/06, 593 Js 45414/05 (https://dejure.org/2007,47412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Nr. 4142 VV RVG
    Einziehung; Tätigkeiten; Umfang

  • Burhoff online

    Einziehung; Tätigkeiten; Umfang;

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4142
    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit bei Einziehung oder einer verwandte Maßnahme

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus LG Kiel, 12.02.2007 - 1 KLs 12/06
    Mit der Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass zu den im Strafprozess unumgänglichen Überlegungen zur Schuld- und Straffrage eine weitere, die Eigentums- und Vermögenslage des Mandanten berührende Thematik hinzugetreten ist, die in der Regel zusätzliche Arbeit verursacht (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2005, 358 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 3 Ws 267/07

    Gebühren des Verteidigers für die Beratung im Rahmen der Einziehung und ähnlicher

    Diese Beratung war nach Aktenlage geboten, denn es musste mit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gerechnet werden (vgl. LG Berlin RVGReport 2005, 395; LG Essen B. v. 02.06.2006 - 23 Qs 74/06 - bei iuris, LG Kiel StraFo 2007, 307).
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