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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2008 - 2 Ws 27/08   

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OLG Köln, 16.01.2008 - 2 Ws 27/08 (https://dejure.org/2008,16702)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2008 - 2 Ws 27/08 (https://dejure.org/2008,16702)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 2 Ws 27/08 (https://dejure.org/2008,16702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1990 - 5 Ss 75/90
    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 2 Ws 27/08
    Wie die Verteidigung zutreffend ausgeführt hat, ist das Ausbleiben eines inhaftierten Angeklagten - auch wenn er sich in anderer Sache in Haft befindet - zu einem Hauptverhandlungstermin in der Regel als entschuldigt anzusehen (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 329 Rdn. 24, Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 329 Rdn. 20; OLG Düsseldorf VRS 80, 37, 39 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 65/01

    Angeklagter; Ausbleiben; Berufungsverwerfung; Entschuldigungsgrund; genügende

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2008 - 2 Ws 27/08
    Es gereicht einem inhaftierten Angeklagten nicht zum Verschulden, wenn er sich in anderer Sache in Haft befindet, und zwar auch dann nicht, wenn er es unterlassen hat, das Berufungsgericht auf seine Inhaftierung hinzuweisen oder sonst auf seine Vorführung hinzuwirken (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. Rdn. 24; Löwe-Rosenberg, StPO, 25.Aufl., Rdn. 20; OLG Braunschweig, NStZ 2002, 163 m.w.N.).
  • KG, 09.04.2015 - 161 Ss 67/15

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens bei Strafhaft im Ausland

    Die - wie hier - erfolgte Inhaftierung eines Angeklagten in anderer Sache, insbesondere im Ausland [hier einer Haftanstalt in Polen], ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen, wenn der Freiheitsentzug den Angeklagten am Erscheinen in der Berufungshauptverhandlung hindert, es sei denn, dieser verweigert selbst grundlos die erforderliche Vorführung aus der Haft (vgl. OLG Köln StraFo 2008, 248; OLG Braunschweig NStZ 2002, 163 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 329 Rdnr. 24; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 329 Rdnr. 20; Paul in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 329 Rdnr. 12; Frisch in Systematischer Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 329 Rdnr. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07   

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https://dejure.org/2008,26201
OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 (https://dejure.org/2008,26201)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 (https://dejure.org/2008,26201)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 2 St OLG Ss 228/07 (https://dejure.org/2008,26201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Revision im Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil; inhaltliche Anforderungen an ein Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsanforderungen der Verfahrensrüge; Begründungsanforderungen an das strafprozessuale Verwerfungsurteil; Nachprüfung der maßgebenden Erwägungen des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht

  • archive.org PDF

    §§ 329 I, 344 II 2 StPO
    Verwerfungsurteil in der Revision

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.03.1999 - 5St RR 245/98

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07
    An die Zulässigkeit der erhobenen Verfahrensrüge einer Verletzung des § 329 StPO dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (stRspr, vgl. BayObLGSt 1999, 69, 71; OLG Nürnberg Beschl. v. 12.9.2006 - 2 St OLG Ss 184/06; OLG Nürnberg Beschl. v. 20.12.2006 - 2 St OLG Ss 284/06).

    Das Landgericht hätte jedoch, auch wenn es das Vorbringen der Angeklagten trotz des vorgelegten Attestes als ungenügend betrachtet, im Verwerfungsurteil zu dieser Frage näher Stellung nehmen müssen (vgl. BayObLGSt 1999, 69, 71).

  • OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des §

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07
    Danach sind die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung prüfen kann, ob die Rüge begründet ist, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (stRspr des Senats, vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 6.9.2006 - 2 St OLG Ss 170/06, [insoweit in NStZ-RR 2006, 380, 381 allerdings nicht abgedruckt]).
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei und dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 9 m.w.N.; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 Ss 119/20 -, NStZ 2021, 764, juris Rn. 6; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 329 Rn. 48).

    An die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 329 StPO dürfen allerdings keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 12; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8, jeweils unter Hinweis auf BayObLG, Urteil vom 24.03.1999 - 5St RR 245/98 -, BayObLGSt 1999, 69, juris Rn. 7 ff.).

    Die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils brauchen hingegen nicht wiederholt zu werden; solches wäre bloßer Formalismus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 10).

    Ergibt sich, dass ein Angeklagter vor dem Hauptverhandlungstermin Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ist es demgemäß ausreichend, wenn ausgeführt wird, das Berufungsgericht hätte das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 12; vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 -, NJW 2009, 1761, juris Rn. 8).

    Das Revisionsgericht darf diese Feststellungen weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 -, StraFo 2008, 248, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Angeklagter nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (stRspr des Senats, vgl. nur OLG Nürnberg StraFo 2008, 248 f. m. zahlr. Nachw.).

    An die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 329 StPO dürfen allerdings keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (stRspr des Senats, vgl. nur OLG Nürnberg StraFo 2008, 248, 249 unter Hinweis auf BayObLGSt 1999, 69, 71 und weiteren Nachweisen).

    a) Dem Senat obliegt im Revisionsverfahren die Prüfung, ob das Landgericht den Rechtsbegriff der "genügenden Entschuldigung" i.S.d. § 329 Abs. 1 StPO zutreffend seiner Entscheidung zugrunde gelegt und gewürdigt hat (stRspr des Senats, vgl. OLG Nürnberg StraFo 2008, 248, 249; OLG Nürnberg Beschl. v. 12.9.2006 - 2 St OLG Ss 184/06).

  • OLG Braunschweig, 19.03.2014 - 1 Ss 15/14

    Erfordernis einer zwingenden Verwerfung der Berufung bei Vorliegen der

    Zwar werden an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil grundsätzlich keine strengen Anforderungen gestellt (vgl. OLG Nürnberg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 Rdnr. 12; OLG München, 5. Strafsenat, Beschluss vom 08.09.2005 - StRR 066/05, 5 StRR 66/05 Rdnr. 6 - beide juris).
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