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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III   

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https://dejure.org/2008,6821
OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III (https://dejure.org/2008,6821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III (https://dejure.org/2008,6821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III (https://dejure.org/2008,6821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich "außergerichtlicher Vollmacht" im behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt; Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels im Falle eines erst durch die ...

  • Judicialis

    OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1; ; LZG NRW § 8

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Bußgeldverfahren und Zustellungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Der "Trick” mit der Vollmacht im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 534
  • NZV 2008, 588
  • JR 2008, 522
  • StraFo 2008, 332
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Rostock, 20.05.2003 - 2 Ss OWi 15/03

    Verhältnis von gesetzlich fingierter und rechtsgeschäftlich erteilter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Indem der Betroffene Verfolgungsverjährung geltend macht, ergreift das Rechtsmittel auch die sachlich-rechtliche Grundlage, auf der die Verjährungsfrage zu entscheiden ist; insoweit ist die allgemeine Sachrüge erhoben (vgl. BGH NJW 1984, 988).
  • OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 Ss OWi 524/04

    Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 2 ObOWi 218/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    a) Die Rüge, die "außergerichtliche Vollmacht" sei unter Verletzung des § 261 StPO weder durch Verlesung noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden, verkennt, dass die Prüfung der Verfolgungsverjährung im Freibeweisverfahren erfolgen konnte (vgl. BayObLG NZV 1995, 410; OLG Hamm DAR 2007, 96, 97; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdn. 152 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 647/03

    Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Die vorliegend zu beurteilende "außergerichtliche Vollmacht" hat nahezu denselben Wortlaut wie diejenigen Vollmachtsurkunden, die Gegenstand der Entscheidungen des OLG Hamm vom 27. November 2003 (DAR 2004, 105 = VRS 106, 126 = StraFo 2004, 96) und des OLG Brandenburg vom 23. Mai 2005 (ZfSch 2005, 571) waren.
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Abwesenheit des Verteidigers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18; KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl., vor § 137 Rdn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., vor § 137 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 2 Ss OWi 688/06

    Verjährungsunterbrcehung; Anordnung der Vernehmung; bestimmte Person, Form der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    a) Die Rüge, die "außergerichtliche Vollmacht" sei unter Verletzung des § 261 StPO weder durch Verlesung noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden, verkennt, dass die Prüfung der Verfolgungsverjährung im Freibeweisverfahren erfolgen konnte (vgl. BayObLG NZV 1995, 410; OLG Hamm DAR 2007, 96, 97; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdn. 152 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - Ss OWi 731/06

    Bußgeldbescheid; Zustellung; Verfolgungsverjährung; Vollmacht; Verteidiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Dresden (VerkMitt 2007, Nr. 63 = SVR 2007, 393), dass die Zustellung des Bußgeldbescheides nach § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wirksam ist, wenn sich der tatsächlich als Verteidiger beauftragte und tätige Rechtsanwalt von seinem Mandanten lediglich eine zivilrechtlich ausgelegte "außergerichtliche Vollmacht" ausstellen lässt, um hieraus - nachdem die Zustellung des Bußgeldbescheides wie angestrebt an den Rechtsanwalt erfolgt ist - später formale Einwände gegen die verjährungsunterbrechende Wirkung herzuleiten.
  • VG München, 30.06.1998 - M 4 K 98.2796
  • KG, 09.12.2005 - 3 Ws (B) 637/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an

  • OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09

    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des

    Abgesehen davon, dass jene Fälle von verschiedenen Oberlandesgerichten zu Recht inzwischen anders, und zwar in dem Sinn beurteilt werden, dass jene als "Verjährungsfalle" bezeichnete außergerichtliche Vollmacht ohne Zustellungsvollmacht als jedenfalls im Sinne des § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG wirksame Verteidigervollmacht angesehen wird (z. B. OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332), ist in jenen Fällen aber tatsächlich eine Vollmacht zu den Akten gereicht worden.
  • OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung an den Verteidiger trotz fehlender

    OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

    Denkgesetzlich zwingend wird sie, wenn der Rechtsanwalt Verfahrensrechte geltend macht, die kraft Gesetzes ausschließlich einem Verteidiger vorbehalten sind, also etwa einen Antrag auf Akteneinsicht durch Übersendung der Akte in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 147 Abs. 1 und 4 Satz 1 StPO stellt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 114, 460).

    Diese Behauptung wird durch das nachfolgende Prozessverhalten beider Beteiligter - anders als in den zur sog. "Verjährungsfalle" entschiedenen Fällen, in denen der Verteidiger entgegen einer Beschränkung seiner Vollmacht faktisch (weiterhin) als solcher aufgetreten war (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 295; OLG Düsseldorf VRS 114, 460) - zwar nicht in Frage gestellt.

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Schließlich kommt dies im anwaltlichen Einspruchsschreiben vom 30.07.2007 zum Ausdruck, in dem es heißt, "gegen den Bußgeldbescheid...lege ich Einspruch ein" , womit der beauftragte Rechtsanwalt eindeutig eine Erklärung für den Betroffenen abgegeben hat und zweifelsfrei ersichtlich ist, dass er mit der Verteidigung beauftragt ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht VRS 112, 360; OLG Karlsruhe VRR 2008, 435; OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332; OLG Zweibrücken VRR 2008, 356; Brandenburgisches OLG VRS 113, 434; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2008, 3 Ss OWi 1530/07).
  • AG Lüdinghausen, 14.10.2014 - 19 OWi 166/14

    Vollmacht, Zustellungsvollmacht, nachträgliche Vorlage

    Eine solche erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.4. 2008 - 2 Ss (OWi) 191, 101/07 = NStZ 2008, 534).
  • AG Lüdinghausen, 14.10.2014 - 19 OWi 89 Js 1652/14

    Ein (versteckter) Vollmachtstrick, oder was?

    Eine solche erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.4. 2008 - 2 Ss (OWi) 191, 101/07 = NStZ 2008, 534).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.06.2008 - 310 OWi 252/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Zustellung des Bußgeldbescheides an Rechtsanwalt

    Vielmehr kann einem Rechtsanwalt, der in einem behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger auftritt und tätig ist, jedoch aus taktischen Erwägungen ("Verjährungsfalle") lediglich eine "außergerichtliche Vollmacht" zu den Akten gereicht hat, der Bußgeldbescheid nach § 51 Absatz 3 Satz 1 OWiG wirksam zugestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2008 - IV - 2 Ss (Owi) 191/07 - (Owi) 101/07 III - unter ausdrücklicher Zurückweisung der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 09.12.2005, s.o.; OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.2007 - Ss (Owi) 731/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7031
BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08 (https://dejure.org/2008,7031)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 StR 48/08 (https://dejure.org/2008,7031)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 StR 48/08 (https://dejure.org/2008,7031)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Anschlusses als Nebenkläger durch einen Geschädigten bei rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens; Möglichkeit der Bestellung eines Beistandes nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StPO § 397 a; ; StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 396 § 397 a
    Kein Nebenklägeranschluss nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss; keine Beistandsbestellung nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 255
  • StraFo 2008, 332
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1996 - 2 StR 295/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Nebenklägern - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08
    Damit war ein Anschluss als Nebenklägerin nicht mehr möglich (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 136; StraFO 2005, 513).

    Die bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss reichende Zeitspanne, innerhalb derer der Anschluss zulässig ist, stellt auch keine Frist dar, gegen deren Säumnis - gegebenenfalls von Amts wegen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich wäre (BGH NStZ-RR 1997, 136).

  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08
    Die Antragstellerin hatte wegen des verspäteten Eingangs ihres Antrages beim Bundesgerichtshof auch nicht rechtzeitig alles ihrerseits für die Bestellung Erforderliche getan, so dass ihrem Antrag auch nicht ausnahmsweise nachträglich stattzugeben war (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69).
  • OLG Celle, 08.05.2012 - 2 Ws 119/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beiordnung nach § 397a Abs. 1 StPO zum

    Sie konnte hier auch mit Rückwirkung erfolgen, weil bereits das Amtsgericht den Antrag der Nebenklägerin falsch und das Landgericht den im Berufungsverfahren gestellten (zweiten) Antrag nicht zeitnah beschieden hat (vgl. für den Bereich der Prozesskostenhilfe BVerfG NStZ-RR 1997, 69; BGH NStZ-RR 2008, 255).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 2 Ws 291/15

    Bestellung des Nebenklägervertreters: Rückwirkende Bestellung nach

    Eine rückwirkende Bestellung ist in diesen Fällen nicht statthaft (BGH, NStZ-RR 2008, 255; KG Berlin, Beschluss vom 6.8.2009, 4 Ws 86/09).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 292/20

    Verspätete Anschlusserklärung der Nebenklägerin

    Ihre Anschlusserklärung ist erst am 21. Oktober 2020 beim Bundesgerichtshof als dem mit der Sache befassten und damit für die Entscheidung über die Anschlussbefugnis (§ 396 Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 48/08, StraFo 2008, 332) und die Beistandsbestellung (§ 397a Abs. 3 Satz 1 StPO; BGH aaO) zuständigen Gericht eingegangen.
  • LG Kiel, 26.01.2022 - 5 Qs 2/22

    Nebenklage, Anfangsverdacht, rückwirkende Beiordnung

    Eine solche Ausnahme ist mit der Folge der Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung gegeben, wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bestellung des Beistandes Erforderliche getan hat, der Antrag aber nicht rechtzeitig beschieden worden ist (BVerfG NStZ-RR 1997, 69; BGH NStZ-RR 2008, 255; OLG Celle NStZ-RR 2012, 291).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11107
BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07 (https://dejure.org/2007,11107)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 StR 510/07 (https://dejure.org/2007,11107)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07 (https://dejure.org/2007,11107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erhebung von Aufklärungsrügen; Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Berücksichtigung des Urteilsinhalts bei Prüfung einer Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 332
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07
    Das Revisionsgericht ist zwar nicht gehindert bei Prüfung einer Verfahrensrüge den Urteilsinhalt ergänzend zu berücksichtigen, doch setzt dies die Erhebung der Sachrüge voraus (vgl. u. a. BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1982, 55).
  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 510/07
    Das Revisionsgericht ist zwar nicht gehindert bei Prüfung einer Verfahrensrüge den Urteilsinhalt ergänzend zu berücksichtigen, doch setzt dies die Erhebung der Sachrüge voraus (vgl. u. a. BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1982, 55).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Dem liegt nach dem Revisionsvorbringen und dem Urteilsinhalt, den das Revisionsgericht ergänzend berücksichtigen kann, wenn - wie hier - die Sachrüge erhoben ist (BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07), folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde:.
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 61/22

    Beweisverwertungsverbot (ausländische Ermittlungsmaßnahme: Nichteinhaltung

    a) Nach dem Revisionsvorbringen und dem Urteilsinhalt, den das Revisionsgericht ergänzend berücksichtigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07), hat das Landgericht seine Feststellungen zu dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Ankauf von Marihuana in mehreren Lieferungen) maßgeblich auf verlesene elektronische Notizen gestützt, die der Lieferant des Angeklagten, der Zeuge L., im Tatzeitraum von Januar bis März 2020 in sein Krypto-Mobiltelefon des Anbieters E. Chat eingegeben hatte.
  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

    Auch dem Urteilsinhalt, den das Revisionsgericht ergänzend berücksichtigen kann, wenn - wie hier - die Sachrüge erhoben ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07), lässt sich dies nicht zweifelsfrei entnehmen.
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 107/19

    Anforderungen an die zulässig erhobene Sachrüge (keine ausdrückliche Bezeichnung

    Denn der Beschwerdeführer hat nicht nur eine Verfahrensrüge erhoben, deren Unzulässigkeit zur Unzulässigkeit der Revision selbst führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 510/07, StraFo 2008, 332).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

    Die Verfahrensrüge genügt auch den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, weil der Senat nach dem Inhalt der Rechtsbeschwerdebegründung in Verbindung mit dem Urteilsinhalt, der wegen der (auch) erhobenen Sachrüge ergänzend zum Vorbringen der Rechtsbeschwerdebegründung herangezogen werden kann (BGH NJW 2009, 2612; StraFo 2008, 332; BGHSt 36, 384, 385), in die Lage versetzt wird, bei unterstellter Richtigkeit des Rechtsbeschwerdevorbringens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes vorliegen.
  • OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen

    Insoweit gelten die Anforderungen, die auch im Rahmen anderer Verfahrensrügen, zu deren Beurteilung es auf den Inhalt des angefochtenen Urteils ankommt, an die Revisionsbegründung gestellt werden (vgl. BGH, StraFo 2008, 332; BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1982, 55; Beschluss des Senats vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, bei juris).
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