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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,834
BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07 (https://dejure.org/2007,834)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 1 StR 268/07 (https://dejure.org/2007,834)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (https://dejure.org/2007,834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 176 StGB; Art. 5 EMRK
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Sperrwirkung; Schadensprognose bei drohendem sexuellen Missbrauch von Kindern)

  • lexetius.com

    StGB § 66b, § 67d Abs. 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf Grundlage einer zuvor für erledigt erklärten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Notwendigkeit nachträglicher Sicherungsverwahrung bei Sexualdelikten

  • Judicialis

    StGB § 66b; ; StGB § 67d Abs. 6

  • ra.de
  • sokolowski.org

    Sicherungsverwahren nach Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b § 67d Abs. 6
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Unterbringung gemäß § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Einschränkung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Sicherungsverwahren nach Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 31
  • NJW 2008, 240
  • StV 2008, 77
  • JR 2008, 207
  • JR 2008, 253
  • StraFo 2008, 82
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    (1) Allerdings kann nachträgliche Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 1 oder 2 StGB nicht auf Tatsachen gestützt werden, die im Erkenntnisverfahren schon bekannt waren oder bei entsprechender Sorgfalt (§ 244 Abs. 2 StPO) hätten bekannt sein können (BGHSt 50, 121, 126; 50, 275, 278).

    Hier folgt der Senat schon deshalb der Gesetzesbegründung (vgl. auch Koller R & P 2007, 57, 66 f.), weil es sich bei der Sicherungsverwahrung schon generell um eine den Betroffenen außerordentlich beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGHSt 50, 275, 278) und der hier in Rede stehende § 66b StGB als Vorschrift über deren nachträgliche Anordnung insgesamt restriktiv zu handhaben ist.

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Der Schutz vor Verurteilten, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Straftaten gegen bedeutende Individualrechtsgüter zu erwarten sind, ist ein überragendes Gemeinwohlinteresse (BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG NJW 2006, 3483, 3484).

    Hierdurch bewahrt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ihren Charakter einer auf seltene Einzelfälle beschränkten Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 284, 296; 51, 25, 27; BGH NJW 2007, 1074, 1076), wie dies von Verfassungs wegen geboten (BVerfGE 109, 190, 236, 242; BVerfG NJW 2006, 3483, 3485) und dementsprechend vom Gesetzgeber beabsichtigt ist (BTDrucks. aaO S. 10, 12 f.).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Der Schutz vor Verurteilten, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Straftaten gegen bedeutende Individualrechtsgüter zu erwarten sind, ist ein überragendes Gemeinwohlinteresse (BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG NJW 2006, 3483, 3484).

    Hierdurch bewahrt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ihren Charakter einer auf seltene Einzelfälle beschränkten Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 284, 296; 51, 25, 27; BGH NJW 2007, 1074, 1076), wie dies von Verfassungs wegen geboten (BVerfGE 109, 190, 236, 242; BVerfG NJW 2006, 3483, 3485) und dementsprechend vom Gesetzgeber beabsichtigt ist (BTDrucks. aaO S. 10, 12 f.).

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99

    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Die Schwere seelischer Schäden hängt von einer Vielzahl einzelfallbezogener Umstände ab, deren vorausschauende konkrete Gewichtung praktisch kaum möglich ist (vgl. Hörnle NStZ 2000, 310 m.w.N.).

    § 176 StGB wurde geschaffen und mehrfach (z.B. durch § 176a StGB) erweitert, weil durch derartige Taten eine schwerwiegende Beeinträchtigung der sexuellen Entwicklung von Kindern zu besorgen ist (vgl. BGHSt 45, 131, 132; Tröndle/Fischer aaO § 176 Rdn. 2, 36 m.w.N.).

  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Sind schon konkrete seelische Schäden durch sexuellen Missbrauch bei dessen kindlichen Opfern im Einzelfall nicht immer leicht festzustellen (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 - Rdn. 35 f.), so gilt dies um so mehr für die Ermittlung und Gewichtung der Schwere von möglichen seelischen Schäden bei naturgemäß unbekannten Opfern künftiger, in ihrem Ablauf jedenfalls nicht in allen Einzelheiten feststehender Straftaten.

    Dieser Maßstab ist mit der aufgezeigten gesetzlichen Wertung unvereinbar (vgl. auch BGH NStZ 2007, 464, 465; Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 - Rdn. 33).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Hierdurch bewahrt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ihren Charakter einer auf seltene Einzelfälle beschränkten Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 284, 296; 51, 25, 27; BGH NJW 2007, 1074, 1076), wie dies von Verfassungs wegen geboten (BVerfGE 109, 190, 236, 242; BVerfG NJW 2006, 3483, 3485) und dementsprechend vom Gesetzgeber beabsichtigt ist (BTDrucks. aaO S. 10, 12 f.).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Bestimmung anhand der Vorstellungen des Gesetzgebers, die sich im Wortlaut der Bestimmung nicht oder jedenfalls nicht eindeutig widerspiegeln, kommt um so eher in Betracht, je schwerer die Sanktion ist, die die in Rede stehende Norm androht (in vergleichbarem Sinne zu § 239a Abs. 1, § 239b Abs. 1 StGB BGHSt 40, 350, 356 f.; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239a Rdn. 16; zu § 316a StGB BGHSt 49, 8, 11).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Bestimmung anhand der Vorstellungen des Gesetzgebers, die sich im Wortlaut der Bestimmung nicht oder jedenfalls nicht eindeutig widerspiegeln, kommt um so eher in Betracht, je schwerer die Sanktion ist, die die in Rede stehende Norm androht (in vergleichbarem Sinne zu § 239a Abs. 1, § 239b Abs. 1 StGB BGHSt 40, 350, 356 f.; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239a Rdn. 16; zu § 316a StGB BGHSt 49, 8, 11).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen nur zum Nachteil des Betroffenen (vgl. BGHSt 43, 237, 238; BGH NJW 2007, 524, 525 jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
    Hierdurch bewahrt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ihren Charakter einer auf seltene Einzelfälle beschränkten Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 284, 296; 51, 25, 27; BGH NJW 2007, 1074, 1076), wie dies von Verfassungs wegen geboten (BVerfGE 109, 190, 236, 242; BVerfG NJW 2006, 3483, 3485) und dementsprechend vom Gesetzgeber beabsichtigt ist (BTDrucks. aaO S. 10, 12 f.).
  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Hat der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist, so steht dies der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegen (Bestätigung von BGHSt 52, 31).

    Hieran sieht er sich jedoch durch das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (BGHSt 52, 31) gehindert.

  • BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem

    "Der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB steht nicht entgegen, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist." Da dies dem Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) widerspricht, hat er gemäß § 132 Abs. 3 GVG angefragt, ob hieran festgehalten wird (Beschl. vom 5. Februar 2008 - 4 StR 314/07 und 4 StR 391/07).

    Der Senat hält die im Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 zitierte Passage in der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BTDrucks. 15/2887 S. 14) nicht für "unklar und damit ihrerseits auslegungsbedürftig" (Anfragebeschl. Rdn 16).

    Im Rahmen der Auslegung ist dem Willen des Gesetzgebers ein umso größeres Gewicht beizumessen, je jünger die auszulegende Norm ist (vgl. Wank aaO S. 49 f.; im Ergebnis ebenso Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 1 Rdn. 41 ff.; a.A. - ohne Berücksichtigung der Bedeutung eines größeren oder geringeren Zeitablaufs - Zschieschack/Rau in ihrer Anmerkung zum Senatsurt. vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07, zur Veröffentlichung in Heft 4/2008 der JR vorgesehen).

  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Der Senat fragt bei dem 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, ob er an seiner entgegenstehenden Entscheidung vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) festhält, bei den übrigen Strafsenaten, ob der beabsichtigten Entscheidung dortige Rechtsprechung entgegensteht und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten wird.

    Hieran sieht er sich jedoch durch das Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) gehindert.

  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der

    Auch wenn sie - wie häufig - statt mit Gewalt durch den Missbrauch von - etwa erzieherischen - Einwirkungsmöglichkeiten (zu Sexualstraftaten zum Nachteil von Jugendlichen vgl. insoweit § 174 StGB), letztlich meist unter Ausnutzung altersbedingt noch unzureichender Verstandes- bzw. Widerstandskräfte begangen werden, weisen sie einen erheblichen Schuld- und Unrechtsgehalt auf (BGH, Urteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 mwN).

    Dementsprechend wäre es rechtsfehlerhaft, von Sicherungsverwahrung trotz eines Hanges zum sexuellen Missbrauch von Kindern maßgeblich deswegen abzusehen, weil gewaltsamer Missbrauch nicht zu befürchten sei (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10; Urteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 jew. mwN).

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    § 66b Abs. 3 StGB setzt nach seinem Wortlaut neue, also erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstandene Tatsachen nicht voraus und erlaubt es daher auch in solchen Fällen, die Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 -, juris, Rn. 19).
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Der Senat hat im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= BGHSt 52, 31), nach der bei einem Verurteilten, der - wie hier - im Anschluss an die Erledigungserklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht nach § 66 b Abs. 3 StGB, sondern regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66 b Abs. 1 StGB oder § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet werden kann, mit Beschluss vom 19. Juni 2008 (= NJW 2008, 2661) dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    a) Sind in ihrer Bedeutung klar erkennbare neue Erkenntnisse angefallen (etwa wenn sich für die Beurteilung seines innerpsychischen Zustands wichtige Angaben des Angeklagten als falsch erwiesen haben (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 und 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04)), bedürfte eine hierauf beruhende Änderung der Auffassung des Sachverständigen keiner besonderen Erklärung.
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 314/07

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen

    Hieran sieht er sich jedoch durch das Urteil des 1. Strafsenats vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (NJW 2008, 240) gehindert.
  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 4 Ws 272/16

    Maßregelvollzug muss sich auf Unterbringungsrecht einstellen

    Daher lassen Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern - auch ohne Gewaltanwendung - regelmäßig und typischerweise eine schwerwiegende Beeinträchtigung von deren sexueller Entwicklung besorgen (BGH, Beschluss vom 10.1.2013, 1 StR 93/11, bei juris Rn. 16; Urteil vom 24.3.2010, 2 StR 10/10, bei juris Rn. 10; Urteil vom 28.8.2007, 1 StR 268/07, bei juris Rn. 24).
  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

  • OLG Bamberg, 29.04.2016 - 2 Ss OWi 5/16

    Keine Tilgungshemmung nach § 29 Abs. 6 S. 2 StVG a.F. für Voreintragungen in das

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 391/07

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Anordnung der nachträglichen

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2020 - JK II Qs 35/20

    Keine neue Führungsaufsicht bei bereits eingetretener Führungsaufsicht infolge

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09

    Mord; lebenslange Freiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einem

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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7407
BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07 (https://dejure.org/2007,7407)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2007 - 4 StR 180/07 (https://dejure.org/2007,7407)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2007 - 4 StR 180/07 (https://dejure.org/2007,7407)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 30 Abs. 2 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 31 StGB; § 138 Abs. 1 Nr. 7 StGB; § 139 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 1 a StGB
    Überzogene Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei einem Raubüberfall (Freispruch; lückenhafte Beweiswürdigung; fehlende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten); Sichverabreden zur Begehung eines Verbrechens (Versuch der Beteiligung an ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit eines Strafurteils wegen Nichtfeststellung der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten; Rechtsfolgen überspannter Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung; Freispruch eines Mittäters wegen bislang wenig konkreter ...

  • Judicialis

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 138 Abs. 1 Nr. 7; ; StGB § 139 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 30 Abs. 2; StPO § 261
    Voraussetzungen des Sich-Bereit-Erklärens; revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einem Freispruch und überspannte Anforderungen an den Tatnachweis

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07
    Nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat die Angeklagte den Mitangeklagten Enrico H. weder deswegen geheiratet, um hierdurch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu erhalten (zu einer entsprechenden unlauteren Verfahrensmanipulation vgl. BGHSt 45, 342, 348), noch hat sie von ihrem durch die Heirat begründeten Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO) Gebrauch gemacht.
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2007 - 2 StR 354/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4550
BGH, 31.10.2007 - 2 StR 354/07 (https://dejure.org/2007,4550)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2007 - 2 StR 354/07 (https://dejure.org/2007,4550)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07 (https://dejure.org/2007,4550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 212
  • StraFo 2008, 82
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 4 Ss 286/08

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Diebstahl im besonders schweren Fall;

    Im Übrigen dürfte insoweit auch die Rechtsprechung der übrigen Strafsenate einem solchen Verständnis entgegenstehen (vgl. BGH, 3. Strafsenat, StV 2008, 180, 180) = NStZ 2008, 213 ("Denn § 67 Abs. 2 S. 3 StGB n.F. bestimmt zwingend, dass der vor der Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB zu vollziehende Teil der Strafe so zu bemessen ist, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung gem. § 67 Abs. 5 S. 1 StGB n.F. möglich ist, wenn die Hälfte der Strafe erledigt ist."); 2. Strafsenat NStZ 2008, 212; 1. Strafsenat StV 2008, 306; wohl auch 4. Strafsenat StV 2007, 634).

    Der Gesetzgeber geht von einer Behandlungsdauer von rund einem Jahr aus, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2008, 212) ist in der Regel die Behandlungsdauer mit zwei Jahren anzusetzen.

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

    Der Halbstrafenzeitpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn eine Entlassung des Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten ist (vgl. BGH NStZ 2008, 212; NStZ-RR 2007, 372; 2008, 142; 2008, 182; Fischer StGB 55. Aufl. § 67 Rdn. 11).
  • BGH, 30.01.2008 - 2 StR 4/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzugs eines

    Da sich der Angeklagte in dieser Sache bereits seit dem 29. Oktober 2006 in Untersuchungshaft befindet und unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft bereits am 29. Oktober 2008 die Hälfte der Strafe verbüßt haben wird, bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs jetzt kein Raum mehr, so dass diese Anordnung entfallen muss (vgl. Senatsbeschl. vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07).
  • BGH, 24.09.2018 - 5 StR 528/17

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse bezüglich einer DNA-Spur

    b) Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnimmt der Senat, dass - wie weithin üblich (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212) - die Therapiedauer im Maßregelvollzug mit zwei Jahren angesetzt worden ist.
  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck;

    Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat allerdings zu unterbleiben, wenn sich der mögliche Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Polizei- und Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212, 213).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 420/21

    Anordnung eines Vorwegvollzugs der Strafe vor der Maßregel

    Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2; vom 13. Dezember 2011 ? 5 StR 423/11 Rn. 6; vom 31. Oktober 2007 ? 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212; vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67 Rn. 9a).
  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 228/20

    Entfallen der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafe

    Die Anordnung hatte daher zu entfallen (vgl. Senat, NStZ 2008, 212), was der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst ausspricht.
  • BGH, 15.06.2011 - 4 StR 233/11

    Erledigte Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafen vor der

    Der Senat muss diesen Ausspruch indes nicht berichtigen, sondern kann die Anordnung über die Dauer der vorweg zu vollstreckenden Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07).
  • OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 11.12.2019 - 627 KLs 40/18
    Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat allerdings zu unterbleiben, wenn sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Polizei- und Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. BGH, BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, Beschluss vom 31. Oktober 2007- 2 StR 354/07 - zit. nach juris).
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