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   LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06 I   

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https://dejure.org/2008,32330
LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06 I (https://dejure.org/2008,32330)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.12.2008 - 4 II 50/06 I (https://dejure.org/2008,32330)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 4 II 50/06 I (https://dejure.org/2008,32330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 14 RVG
    Rahmengebühr; Höchstgebühr; Bemessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit höherer Rahmengebühren für die Berufungsinstanz i.R.e. auf eine verbesserte Verteidungungsstrategie zurückzuführenden Freispruchs; Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten; Zulässigkeit des Ansatzes der Höchstgebühr für ...

  • Burhoff online

    Rahmengebühr; Höchstgebühr; Bemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 174
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97
    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06
    Das vom Angeklagten eingeholte Privatgutachten war somit für seine Verteidigung unerlässlich; unter diesen Umständen sind die dafür aufgewendeten .Kosten erstattungsfähig, so dass dem Beschwerdeführer die Aufwendungen für das Privatgutachten in Höhe von EUR 1.073,66 zu erstatten waren (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.1997, Az, 2 Ws 108/97).
  • OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00

    Herausgabe an einen Dritten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06
    Unbillig ist ein Gebührensansatz in der Regel, darin, wenn er den Rahmen des Angemessenen um mehr als 20% übersteigt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Aa. 1 Ws 49/00.
  • LG Saarbrücken, 07.11.2012 - 2 Qs 40/12

    Erstattungsfähige Verteidigergebühren nach Freispruch im Bußgeldverfahren wegen

    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (Beschluss der Kammer vom 14.03.2012, 2 Qs 8/12; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7; Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Auch wenn durch das private Gutachten (erstmals) Lücken insbesondere eines amtswegig eingeholten Vorgutachtens aufgedeckt werden, die vorher nicht erkennbar waren, dürfte von einer Erstattungsfähigkeit auch dann auszugehen sein, wenn der bestellte Sachverständige hierdurch zu einer Änderung des Gutachtens veranlasst wird (LG Saarbrücken StraFo 2009, 174).
  • OLG Dresden, 16.09.2014 - 3 Ws 27/14

    Rahmengebühren, Strafverfahren, sexueller Missbrauch

    Das Landgericht hat es hierzu nicht für nötig erachtet, ein Glaubhaftigkeitsgutachten einzuholen, so dass insoweit lediglich von einer Beweislage mittlerer Schwierigkeit auszugehen ist (vgl. LG Saarbrücken, StraFo 2009, 174).
  • LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen

    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7; Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12; Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
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