Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10852
OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10 (https://dejure.org/2010,10852)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2010 - 1 Ss 5/10 (https://dejure.org/2010,10852)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 1 Ss 5/10 (https://dejure.org/2010,10852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF, S. 8

    § 302 Abs. 2 StPO
    Besondere Ermächtigung des Verteidigers zur Zurücknahme eines Rechtsmittels - Zeitpunkt der Erteilung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 302 Abs 2 StPO, § 182 BGB, §§ 182 ff BGB
    Rechtsmittel im Strafverfahren: Ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkung der Genehmigung der Zurücknahme eines Rechtsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2
    Rückwirkung der Genehmigung der Zurücknahme eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 251 (Ls.)
  • StraFo 2010, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 12/05

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Aufhebung einer fehlerhaften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Eine solche Ermächtigung kann formfrei, auch mündlich oder fernmündlich erteilt (BGH NStZ 2005, 583; 1995, 356; Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rn. 32) und insbesondere auch durch anwaltliche Erklärung im Nachhinein nachgewiesen werden (BGH NStZ 1995, 356; Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rn. 33).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Auf die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (vgl. BVerfG NJW 1995, 1951; BGH NStZ 1996, 242; Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 205 Rn. 20; insbesondere für das Revisionsverfahren: BGH NJW 1995, 1973; Löwe/Rosenberg a.a.O., § 205 Rn. 25 f.) kommt es bei alledem nicht an.
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Auf die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (vgl. BVerfG NJW 1995, 1951; BGH NStZ 1996, 242; Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 205 Rn. 20; insbesondere für das Revisionsverfahren: BGH NJW 1995, 1973; Löwe/Rosenberg a.a.O., § 205 Rn. 25 f.) kommt es bei alledem nicht an.
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Die Ermächtigung kann durch formlose Erklärung widerrufen werden, die auch gegenüber dem Verteidiger abgegeben werden kann; der Widerruf ist wirksam, wenn er dem Verteidiger zugeht, bevor die Rücknahmeerklärung bei Gericht eingegangen ist (BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 34 f.).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Eine solche Ermächtigung kann formfrei, auch mündlich oder fernmündlich erteilt (BGH NStZ 2005, 583; 1995, 356; Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rn. 32) und insbesondere auch durch anwaltliche Erklärung im Nachhinein nachgewiesen werden (BGH NStZ 1995, 356; Meyer-Goßner a.a.O., § 302 Rn. 33).
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Die Ermächtigung kann durch formlose Erklärung widerrufen werden, die auch gegenüber dem Verteidiger abgegeben werden kann; der Widerruf ist wirksam, wenn er dem Verteidiger zugeht, bevor die Rücknahmeerklärung bei Gericht eingegangen ist (BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 34 f.).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    Der Senat erachtet sich als befugt, über die Zulässigkeit des Rechtsmittels und die die hier streitig gewordene Wirksamkeit der Rücknahme zu entscheiden, nachdem ihm die Akten zu diesem Zweck von der Vorinstanz zugeleitet worden sind; ob zu einem früheren Zeitpunkt auch eine Zuständigkeit des judex a quo in Frage gekommen wäre, kann dahinstehen (zum Ganzen: BGH NStZ 2009, 51; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 302 Rn. 11a).
  • RG, 30.05.1932 - 3 TB 50/32

    1. Kann das von einem Rechtsanwalt ohne Vollmacht eingelegte Rechtsmittel durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 1 Ss 5/10
    11 Die von § 302 Abs. 2 StPO geforderte Ermächtigung muss aber bei Abgabe der Rechtsmittelerklärung erteilt sein; die rückwirkende Genehmigung einer ohne Ermächtigung abgegebenen Erklärung ist nicht ausreichend, weil die Ordnung des Verfahrens den zweifelsfreien Bestand der Rechtsmittelerklärung erfordert und einen Schwebezustand - wie etwa nach §§ 182 ff. BGB - ausschließt (KG JR 1956, 308; RGSt 66, 265, 266 f. zur Einlegung der Revision; Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 302 Rn. 20; SK-StPO, Stand Oktober 2009, § 302 Rn. 72).
  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19

    Unwirksamkeit nachträglicher Einspruchsbeschränkung wegen fehlender anwaltlicher

    Wie für einen Teil-Verzicht auf den Einspruch bedarf der erklärende Verteidiger auch für die Teilrücknahme des Einspruchs vor oder in der Hauptverhandlung nach §§ 67 I 2 OWiG i.V.m. 302 II StPO einer bereits bei Abgabe der Rechtsmittelerklärung vorliegenden besonderen ausdrücklichen Ermächtigung des Einspruchsberechtigten, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsmittel beziehen muss (u.a. Anschl. an OLG Bamberg, Beschl. v. 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18 = ZfS 2018, 588; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 Ss 5/10 = StraFo 2010, 252 und KG, Beschl. v. 19.2.1999 - 2 Ss 419/98 [bei juris]).

    bzw. Einspruchsberechtigten, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsmittel beziehen muss (OLG Bamberg, Beschluss vom 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18 = ZfS 2018, 588; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2010 - 1 Ss 5/10 = StraFo 2010, 252; KG, Beschluss vom 19.2.1999 - 2 Ss 419/98 [bei juris]; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 302 Rn. 31a; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 67 Rn 35 f.; Burhoff [Hrsg.]/Gieg a.a.O. Rn. 945, 992; KK-OWiG/Ellbogen § 67 Rn. 99, jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/23

    Auswirkungen der unterbliebenen Angaben zur Schuldform im Bußgeldbescheid

    Die vom Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge von Amts wegen (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19 = BeckRS 2019, 3405 und vom 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18 = ZfSch 2018, 588 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 5 = BeckRS 2018, 7635; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2010 -1 Ss 5/10 = StraFo 2010, 252 = OLGSt StPO § 302 Nr. 9 = BeckRS 2010, 6117) durchzuführende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ergibt, dass der Betroffene den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 18.05.2022 wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat.
  • BayObLG, 06.08.2020 - 202 ObOWi 982/20

    Bußgeldverfahren - Wirksamkeit einer Einspruchsbeschränkung von Amts wegen auf

    Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde zwingt den Senat schon auf die Sachrüge hin zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache, weil das Amtsgericht, wie die Generalstaatsanwaltschaft München in ihrer Antragsschrift vom 23.07.2020 im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung ausführt, den Umfang seiner Prüfungs- und Feststellungspflicht verkannt hat, indem es bei seiner Urteilsfindung infolge der fehlenden, jedenfalls nicht hinreichend nachgewiesenen ausdrücklichen Ermächtigung gemäß § 67 Abs. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO des die Beschränkung in der Hauptverhandlung erklärenden unterbevollmächtigten Verteidigers zu Unrecht von einer wirksamen Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids ausgegangen ist, was vom Rechtsbeschwerdegericht auf die Sachrüge von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19 bei juris und 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18 = ZfSch 2018, 588 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 5; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 Ss 5/10 = StraFo 2010, 252 = OLGSt StPO § 302 Nr. 9; ferner u a. Burhoff [Hrsg.]/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., Rn. 945 und Burhoff [Hrsg.]/Stephan/Burhoff, a.a.O., Rn. 4024 f., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/22

    Unzulässige Beschränkung des Einspruchs auf Rechtsfolge bei ungesetzlichem

    Die vom Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge von Amts wegen (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19 = BeckRS 2019, 3405 und vom 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18 = ZfSch 2018, 588 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 5 = BeckRS 2018, 7635; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 Ss 5/10 = StraFo 2010, 252 = OLGSt StPO § 302 Nr. 9 = BeckRS 2010, 6117) durchzuführende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ergibt, dass der Betroffene den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 18.05.2022 wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat.
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10049
OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10 (https://dejure.org/2010,10049)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2010 - 4St RR 10/10 (https://dejure.org/2010,10049)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2010 - 4St RR 10/10 (https://dejure.org/2010,10049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsmittelwechsel: Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist zum Übergang von der Revision zur Berufung

  • rechtsportal.de

    Übergang von [Sprung-] Revision auf Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    Übergang von [Sprung-] Revision auf Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang zu einer Berufung innerhalb einer Revisionsbegründungsfrist bei bestimmter Bezeichnung eines Rechtsmittels als Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Zwecke des Übergangs von einer Revision zu einer Berufung; Zuständiges Gericht i.R.e. Übergangs von ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 245
  • StraFo 2010, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 1 Ws 201/84

    Urteilszustellung; Unbestimmtes Rechtsmittel; Revision; Beginn der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch (nur) zu dem Zweck gewährt werden, von der Revision zur Berufung überzugehen; in diesem Falle ist zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag das Berufungsgericht zuständig (im Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 1979, 956 und 1985, 517).

    Der Senat folgt insoweit dem OLG Zweibrücken (MDR 1979, 956 und 1985, 517), wonach der Rechtsmittelführer nicht daran gehindert ist, die Begründung der Revision durch die Erklärung zu ersetzen, er wolle zur Berufung übergehen.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1979 - 5 Ws 7/79
    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch (nur) zu dem Zweck gewährt werden, von der Revision zur Berufung überzugehen; in diesem Falle ist zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag das Berufungsgericht zuständig (im Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 1979, 956 und 1985, 517).

    Der Senat folgt insoweit dem OLG Zweibrücken (MDR 1979, 956 und 1985, 517), wonach der Rechtsmittelführer nicht daran gehindert ist, die Begründung der Revision durch die Erklärung zu ersetzen, er wolle zur Berufung übergehen.

  • OLG Schleswig, 31.10.1980 - 1 Ws 343/80
    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Die versäumte Handlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO besteht ebenso wie die rechtzeitige Handlung im Sinne des § 46 Abs. 1 StPO in der die Revisionsbegründung ersetzenden Erklärung, statt der Revision die Berufung zu wählen (aA Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 31.10.1980 - 1 Ws 343/80; OLG Köln Beschluss vom 12.03.1993 - Ss 42/93, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner aaO. § 335 Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 46 Rn. 4; Maul in Karlsruher Kommentar StPO 6. Aufl. § 46 Rn. 1).
  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 442/61

    Konsequenzen der Rechtsmittelwahl der Staatsanwaltschaft - Rechtswirkungen der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
  • BGH, 19.03.1974 - 5 StR 12/74

    Zulässigkeit der Revision im Jugendstrafverfahren bei Rücknahme einer Berufung

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
  • OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93

    Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzung; Versäumung; Revisionsbegründung; Frist;

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Die versäumte Handlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO besteht ebenso wie die rechtzeitige Handlung im Sinne des § 46 Abs. 1 StPO in der die Revisionsbegründung ersetzenden Erklärung, statt der Revision die Berufung zu wählen (aA Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 31.10.1980 - 1 Ws 343/80; OLG Köln Beschluss vom 12.03.1993 - Ss 42/93, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner aaO. § 335 Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 46 Rn. 4; Maul in Karlsruher Kommentar StPO 6. Aufl. § 46 Rn. 1).
  • BayObLG, 05.05.1971 - RReg. 1 St 46/71

    Revision nach vorheriger Rücknahme eines nicht eindeutig bezeichneten

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
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