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   BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10   

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BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10 (https://dejure.org/2010,4336)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - 4 StR 164/10 (https://dejure.org/2010,4336)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10 (https://dejure.org/2010,4336)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 246 StGB; § 274 StGB; § 133 StGB; § 258 StGB; § 22 StGB; § 266 StGB; § 266a Abs. 3 StGB
    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); Urkundenunterdrückung (Nachteilszufügungsabsicht bei Strafvereitelung); Verwahrungsbruch (Verfahrensakten); versuchte Strafvereitelung; Untreue (vermögenswirksame Leistungen; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 133 Abs 1 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 258 StGB
    Strafbarkeit der Nichtrückgabe von Unterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 133 Abs 1 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 258 StGB
    Strafbarkeit der Nichtrückgabe von Unterlagen

  • Wolters Kluwer

    Unterschlagung bei Unterlassen der Rückgabe einer Lohnsteuerkarte; Vermögensbetreuungspflicht eines Arbeitgebers wegen der Pflicht zur Entrichtung vermögenswirksamer Leistungen für einen Arbeitnehmer; Annahme eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei nach Einleitung von ...

  • rewis.io

    Strafbarkeit der Nichtrückgabe von Unterlagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarkeit der Nichtrückgabe von Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschlagung bei Unterlassen der Rückgabe einer Lohnsteuerkarte; Vermögensbetreuungspflicht eines Arbeitgebers wegen der Pflicht zur Entrichtung vermögenswirksamer Leistungen für einen Arbeitnehmer; Annahme eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei nach Einleitung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Akten und Unterlagen immer wieder zurück an den Berechtigten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 276
  • StraFo 2011, 23
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02

    Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Die bisherigen Feststellungen legen vielmehr eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 3 StGB nahe, wobei für jeden Fälligkeitszeitpunkt eine Tat vorliegen würde (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

    Bei Nichtentrichten der Beiträge an mehreren Fälligkeitsterminen liegt Tatmehrheit vor (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

  • OLG Frankfurt, 22.09.1998 - 2 Ss 284/98
    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Die bisherigen Feststellungen legen vielmehr eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 3 StGB nahe, wobei für jeden Fälligkeitszeitpunkt eine Tat vorliegen würde (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

    Bei Nichtentrichten der Beiträge an mehreren Fälligkeitsterminen liegt Tatmehrheit vor (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

  • OLG Celle, 20.02.1996 - 2 Ss 13/96
    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Die bisherigen Feststellungen legen vielmehr eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 3 StGB nahe, wobei für jeden Fälligkeitszeitpunkt eine Tat vorliegen würde (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

    Bei Nichtentrichten der Beiträge an mehreren Fälligkeitsterminen liegt Tatmehrheit vor (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324; Fischer aaO § 266a Rn. 36).

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 323/80

    Anwendungsvoraussetzungen des § 315b Abs. 1 Nr. 1 , Nr. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Allein dem Unterlassen der Rückgabe lässt sich eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 3 StR 472/06 Rn. 2), insbesondere wenn dies geschieht, um den Eigentümer bzw. Gewahrsamsinhaber zu ärgern (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 323/80; Holtz, MDR 1982, 808, 810; Fischer, StGB, 57. Aufl. § 242 Rn. 36; SSW-StGB/Kudlich § 242 Rn. 48, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 101/90

    Fehlende Feststellungen zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf die Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Ergänzend weist der Senat für den Fall II. 10. der Urteilsgründe darauf hin, dass nach der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwar nicht durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet wird, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214; NZV 7 1989, 81; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 477; SSW-StGB/Wittig § 274 Rn. 21; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 274 Rn. 7; Cramer/Heine, in: Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 274 Rn. 16).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Im Hinblick auf die neu festzusetzenden Einzelstrafen weist der Senat ferner darauf hin, dass entgegen der Annahme des Landgerichts eine Anwendung des § 46a Nr. 1 StGB nicht in Betracht kommt, weil es den Angeklagten bei ihren Bemühungen um Schadenswiedergutmachung ersichtlich nicht um den Ausgleich immaterieller Folgen ging (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 435/99, NStZ 2000, 205; vgl. auch Fischer aaO § 46a Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    In diesem Fall würde das Verschlechterungsverbot aber dazu führen, dass die Summe der Einzelstrafen, die dann jeweils zu verhängen wären, die in dem betreffenden Fall bisher verhängte Einzelstrafe nicht überschreiten darf (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 14; vom 25. Oktober 2001 - 3 StR 314/01; vom 16. September 1986 - 4 StR 479/86, BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 07.06.2005 - 4 StR 173/05

    Minder schwerer Fall bei der Vergewaltigung (Erörterungsmangel bei mehreren

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Es hat zum einen nicht bedacht, dass das Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes bereits für sich allein oder zusammen mit den festgestellten sonstigen Milderungsgründen einen minder schweren Fall begründen kann (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 4 StR 173/05; Fischer aaO § 50 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 12.07.1976 - Ss 82/76
    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zu entrichten, ist lediglich eine dem Arbeitsverhältnis entspringende Nebenpflicht und bildet nicht den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 318 hinsichtlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Teil des Lohnes zum Kleben so genannter "Urlaubsmarken" zu verwenden; OLG Braunschweig, NJW 1976, 1903 f.).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
    Die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zu entrichten, ist lediglich eine dem Arbeitsverhältnis entspringende Nebenpflicht und bildet nicht den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 318 hinsichtlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Teil des Lohnes zum Kleben so genannter "Urlaubsmarken" zu verwenden; OLG Braunschweig, NJW 1976, 1903 f.).
  • BGH, 09.01.2007 - 3 StR 472/06

    Unterschlagung (Zueignung; Unterlassen der Herausgabe; Verurteilung zur

  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe

  • BGH, 25.10.2001 - 3 StR 314/01

    Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft; Betrug

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1989 - 5 Ss 251/89
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Der etwa auf Hass- und Rachegefühlen beruhende Schädigungswille ist zur Begründung der Zueignungsabsicht ebenso wenig geeignet wie der Wille, den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (BGH, Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, NJW 1985, 812, 813 mwN; Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Denn die Intention der Angeklagten, den staatlichen Bußgeldanspruch zu vereiteln, begründet keine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne von § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276; offengelassen von BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, NStZ-RR 2012, 343; aA Schneider NStZ 1993, 16; Zieschang, HRRS 2013, 49).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    b) Das nachträgliche Verändern eines belastenden Passus aus dem VP-Bericht vom 21. September 2011 durch den Angeklagten K. am 14. Juni 2013, welches insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verwahrungsbruchs als Amtsträger (§ 133 Abs. 1, 3, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB), gegebenenfalls auch der Urkundsdelikte nach §§ 267 ff. StGB (zur Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB vgl. indes BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 328/15 Rn. 17; Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10 Rn. 7 und vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90 Rn. 3, BGHR StGB § 274 Nachteil 2) zu würdigen gewesen wäre, ist - ebenso wie etwaige Aktenmanipulationen am 28. September 2011 und 12. Oktober 2011 - nicht angeklagt (vgl. insbesondere Ziffer 8 der staatsanwaltlichen Abschlussverfügung vom 6. Februar 2017).
  • OLG Braunschweig, 18.10.2013 - 1 Ss 6/13

    Anforderungen an die Strafbarkeit des Inbrandsetzens einer

    Die Vereitelung des staatlichen Bußgeldanspruchs ist kein Nachteil i. S. d. dieser Vorschrift (BGH, Beschluss vom 15.07.2010, 4 StR 164/10, juris, Rn. 7; BayObLG NJW 1989, S. 656; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.1989, 5 Ss 251/89, juris; Zieschang in Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl., § 274 Rn. 71).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Denn insoweit ist keine "andere" Person benachteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 328/15 Rn. 17; Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10 Rn. 7; offen BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Der etwa auf Hass- oder Rachegefühlen beruhende Schädigungswille ist zur Begründung der Zueignungsabsicht ebenso wenig geeignet wie der Wille, den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10).
  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12

    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (Zustellung des Urteils auch an

    Ob sich der Angeklagte wegen dieses Sachverhalts darüber hinaus schon deswegen der Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht hat, weil (entgegen BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276 mwN) die Absicht der Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs von dieser Vorschrift erfasst ist (vgl. mit beachtlichen Argumenten bereits Schneider NStZ 1993, 16, 18 f.; auch Puppe in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 274 Rn. 12 ff.), bedarf mit Blick auf die Verfahrensbeschränkung ebenso wenig einer abschließenden Entscheidung wie die Frage, ob das Verhalten des Angeklagten in diesen Fällen auch einen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) darstellt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt (vgl. aber Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 133 Rn. 14).
  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

    Mit dieser Auffassung stimmt die für den § 274 StGB ergangene Entscheidung RGSt 16, 150 [wie vorstehend; d.U.] überein"; s. im selben Sinne aus jüngster Zeit noch BGH15.7.2010 - 4 StR 164/10 - NStZ-RR 2011, 276 [1 a.]: "Zu dem Fall II.10. der Urteilsgründe hat die Kammer festgestellt, dass die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bochum in einem gegen die Angeklagte N. geführten Verfahren, die dem Angeklagten A. als Verteidiger zur Akteneinsicht übersandt wurden, nicht mehr an die Behörde zurückgesandt wurden. Hierzu hatten sich die Angeklagten entschlossen, weil ihnen die unbeabsichtigte Versäumung der Rückgabefrist unangenehm war. - b) ... Ergänzend weist der Senat für den Fall II.10. der Urteilsgründe darauf hin, dass nach der Rechtsprechung der der herrschenden Meinung im Schrifttum eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwar nicht durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet wird, da insoweit kein 'anderer' benachteiligt wird (...).

    Mit dieser Auffassung stimmt die für den § 274 StGB ergangene Entscheidung RGSt 16, 150 [wie vorstehend; d.U.] überein"; s. im selben Sinne aus jüngster Zeit noch BGH15.7.2010 - 4 StR 164/10 - NStZ-RR 2011, 276 [1 a.]: "Zu dem Fall II.10. der Urteilsgründe hat die Kammer festgestellt, dass die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bochum in einem gegen die Angeklagte N. geführten Verfahren, die dem Angeklagten A. als Verteidiger zur Akteneinsicht übersandt wurden, nicht mehr an die Behörde zurückgesandt wurden.

    Mit dieser Auffassung stimmt die für den § 274 StGB ergangene Entscheidung RGSt 16, 150 [wie vorstehend; d.U.] überein"; s. im selben Sinne aus jüngster Zeit noch BGH15.7.2010 - 4 StR 164/10 - NStZ-RR 2011, 276 [1 a.]: "Zu dem Fall II.10. der Urteilsgründe hat die Kammer festgestellt, dass die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bochum in einem gegen die Angeklagte N. geführten Verfahren, die dem Angeklagten A. als Verteidiger zur Akteneinsicht übersandt wurden, nicht mehr an die Behörde zurückgesandt wurden. Hierzu hatten sich die Angeklagten entschlossen, weil ihnen die unbeabsichtigte Versäumung der Rückgabefrist unangenehm war. - b) ... Ergänzend weist der Senat für den Fall II.10. der Urteilsgründe darauf hin, dass nach der Rechtsprechung der der herrschenden Meinung im Schrifttum eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwar nicht durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet wird, da insoweit kein 'anderer' benachteiligt wird (...).

  • LG Deggendorf, 10.03.2021 - 2 Ns 2 Js 1426/20

    Bestimmtheitsgebot, Berufungshauptverhandlung, Vorbereitung der Hauptverhandlung,

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, eine Vereitelung der staatlichen Strafverfolgung werde nicht von der Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst, weil insofern kein "anderer" im Sinne der Vorschrift benachteiligt werde (vgl. Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 274 Rn. 9; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Auflage 2019, § 274 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.07.2010, Az. 4 StR 164/10; BGH, Urteil vom 27.01.2016, Az. 5 StR 328/15; AG Rosenheim, Urteil vom 30.05.2007, Az. 7 Cs 410 Js 25698/06).

    In diesem Sinne hat der 4. Strafsenat des BGH für den Fall, dass durch eine Straftat - wie hier durch die dem Angeklagten zur Last gelegten Beleidigungen zum Nachteil der vorgenannten Rechtsanwälte - private Interessen verletzt sind, eine Absicht, dem Verletzten einen Nachteil zuzufügen, ausdrücklich für möglich gehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2010, Az. 4 StR 164/10).

    Dabei ist der Umstand, dass die zu Benachteiligenden, die Rechtsanwälte Pe. und Pr., und der Eigentümer der Verfahrensakten, der Freistaat Bayern, als Beweisführungsberechtigter insofern nicht personenidentisch sind, unschädlich; dies ist für die Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erforderlich (vgl. Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 274 Rn. 9a; BGH, Beschluss vom 15.07.2010, Az. 4 StR 164/10).

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

    Die Beschaffung von Falsifikaten als ein nach §§ 152a Abs. 1 Nr. 2, 152b Abs. 1 StGB strafbarer Vorbereitungsakt zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Gebrauchen der falschen Zahlungskarten bildet zusammen mit dem Gebrauchen als Ausführungsakt eine Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 3; Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 483 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9301
BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10 (https://dejure.org/2010,9301)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2010 - 3 StR 273/10 (https://dejure.org/2010,9301)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2010 - 3 StR 273/10 (https://dejure.org/2010,9301)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB; § 244 StPO; § 21 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (stabile Bemächtigungslage); Wahrunterstellung (Aufklärungspflicht; Anhaltpunkte für Widerlegung der Beweisbehauptung); Beweisantrag (bestimmte Beweistatsache; erheblich verminderte Schuldfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 261 StPO, § 21 StGB
    Strafverfahren: Beweisantrag zur erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit; Wahrunterstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 261 StPO, § 21 StGB
    Strafverfahren: Beweisantrag zur erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit; Wahrunterstellung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer unterlassenen Prüfung des erpresserischen Menschenraubs trotz Verbringen des Tatopfers an einen anderen Ort zur Entwendung von Wertsachen unter Anwendung von Gewalt und Drohung mit der Kognitionspflicht; Notwendigkeit der Kennzeichnung einer jeweils ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Beweisantrag zur erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit; Wahrunterstellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Beweisantrag zur erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit; Wahrunterstellung

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit einer unterlassenen Prüfung des erpresserischen Menschenraubs trotz Verbringen des Tatopfers an einen anderen Ort zur Entwendung von Wertsachen unter Anwendung von Gewalt und Drohung mit der Kognitionspflicht; Notwendigkeit der Kennzeichnung einer jeweils ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 106
  • NStZ-RR 2011, 193
  • NStZ-RR 2011, 198
  • StV 2011, 209
  • StraFo 2011, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, legen diese Feststellungen nahe, dass die Angeklagten mittels Gewalt und Drohung mit Leibes- und Lebensgefahr die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) für die Fortsetzung ihres erpresserischen Verhaltens ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, mit ihnen in seinem Auto zur Sparkasse zu fahren, Geld abzuheben und ihnen zu übergeben.
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Dies lässt besorgen, es habe den Zweifelssatz rechtsfehlerhaft auf die rechtliche Bewertung als solche und nicht allein auf deren tatsächliche Grundlagen und Anknüpfungspunkte angewandt (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24 mwN).
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, legen diese Feststellungen nahe, dass die Angeklagten mittels Gewalt und Drohung mit Leibes- und Lebensgefahr die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) für die Fortsetzung ihres erpresserischen Verhaltens ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, mit ihnen in seinem Auto zur Sparkasse zu fahren, Geld abzuheben und ihnen zu übergeben.
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Daher ist im Falle der Verurteilung nach §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schwere räuberische Erpressung" zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rn. 5 - , insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; KK-Schoreit, 6. Aufl., § 260 Rn. 30).
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95

    Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, legen diese Feststellungen nahe, dass die Angeklagten mittels Gewalt und Drohung mit Leibes- und Lebensgefahr die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) für die Fortsetzung ihres erpresserischen Verhaltens ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, mit ihnen in seinem Auto zur Sparkasse zu fahren, Geld abzuheben und ihnen zu übergeben.
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Hierfür spricht auch, dass die im Urteil mitgeteilten Tatsachen nicht die Voraussetzungen erfüllen, unter denen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine relevante Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aufgrund von Betäubungsmittelkonsum in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, legen diese Feststellungen nahe, dass die Angeklagten mittels Gewalt und Drohung mit Leibes- und Lebensgefahr die physische Herrschaft über ihr Opfer erlangt hatten und eine so von ihnen geschaffene stabile Bemächtigungslage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350; Beschluss vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 9) für die Fortsetzung ihres erpresserischen Verhaltens ausnutzten, indem sie den Nebenkläger zwangen, mit ihnen in seinem Auto zur Sparkasse zu fahren, Geld abzuheben und ihnen zu übergeben.
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10
    Daher ist im Falle der Verurteilung nach §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schwere räuberische Erpressung" zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rn. 5 - , insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; KK-Schoreit, 6. Aufl., § 260 Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 3d A 1686/12
    vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11 -, NStZ 2012, 280, 281; vom 2. September 2010 - 3 StR 273/10 -, NStZ 2011, 106, 107 m.w.N.
  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Bei dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens handelte es sich indes - ebenso wie bei dem Antrag auf Vernehmung des Verteidigers aus dem anderen Verfahren - nicht um einen Beweisantrag; denn er bezeichnete lediglich die vom Sachverständigen erwartete Schlussfolgerung, aber nicht - auch nicht mittels des Verweises auf ein hohes Aggressionspotential des Angeklagten - die konkreten Tatsachen, an die die Bewertung anknüpfen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 207/99, NStZ 1999, 630, 631; Beschluss vom 18. August 1999 - 1 StR 186/99, NStZ 1999, 632, 633; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Urteil vom 2. September 2010 - 3 StR 273/10, NStZ 2011, 106, 107).
  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen endgültiger Zerstörung des Vertrauens

    Insoweit kann der Grundsatz "in dubio pro reo" - entgegen dem Berufungsvorbringen - nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH, U.v. 30.8.2006 - 2 StR 198/06 - NStZ-RR 2007, 43/45; BGH, U.v. 2.9.2010 - 3 StR 273/10 - NStZ-RR 2011, 106/107; Eschelbach in BeckOK StGB/ § 21 Rn. 11).
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