Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 06.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11   

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https://dejure.org/2011,23380
OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 1 Ws 615/11 (https://dejure.org/2011,23380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung drei Monate nach Eingang der Anklage in einer Haftsache bzgl. eines geständigen Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung drei Monate nach Eingang der Anklage in einer Haftsache bzgl. eines geständigen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2, StGB § 263
    Haftgrund der Wiederholungsgefahr

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO § 112
    Schadenshöhe gewerbsm. Betrug Wiederholungsgefahr

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Haftentscheidung des LG Dessau-Roßlau - da passte aber gar nichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 49
  • StV 2012, 353
  • StraFo 2011, 393
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10

    Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2011 - 1 Ws 615/11
    Vermögensschäden im Einzelfall zwischen 500, - und 2.000, - Euro begründen jedoch nicht den erforderlichen Schweregrad für eine Anlaßtat i. S. d. Bestimmung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 Ws 161/10 -).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Diese Bewertung richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat (BVerfG aaO.), der sich im Falle des § 263 StGB auch nach Art und Umfang des angerichteten Schadens bestimmt (vgl. OLG Hamm, StV 2011, 291 = NStZ-RR 2011, 124; OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Frankfurt, StV 2010, 141; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011 - 1 Ws 615/11 in NStZ-RR 2013, 49).

    Sofern vertreten wird, dass Betrugstaten als mögliche Anlasstaten im Sinne von § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO jedenfalls dann ausscheiden, wenn der im Einzelfall entstandene Vermögensschaden eine Wertgrenze von ca. 2.000,00 EUR nicht überschreitet (vgl. OLG Hamm, aaO., für Vermögensschäden in Höhe von 1.000,00 EUR bis 1.905,00 EUR; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49 für Vermögensschäden in Höhe von 500, 00 EUR bis 2.000,00 EUR), vermag der Senat dieser Ansicht nicht zu folgen.

  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Der Senat geht daher auch in diesen Fällen unter Beachtung der Umstände, dass der Beschuldigte allenfalls einen Teil des Stehlgutes angekauft hat und einer durch den Tat- und Haftrichter vorzunehmenden Wertschätzung nur dieser Stücke in den Fällen 1 bis 3 von Schäden deutlich unter der Grenze der Erheblichkeit im Sinne des Haftgrundes aus (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2011, 1 Ws 615/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010, 3 Ws 161/10, juris).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20

    Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben

    Durch Betrugstaten verursachte Vermögensschäden unterhalb eines Betrages von 2.000,- EUR (vgl. OG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 Ws 110/17 - OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.07.2011 - 1 Ws 615/11 -), von 1.000,- bis 1.905,- EUR (vgl. OLG Hamm, a.a.O.) sowie zwischen 100,- und 330,- EUR je Tat (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.) gelten nach dieser Rechtsprechung in aller Regel als ungeeignet, den erforderlichen, überdurchschnittlichen Schweregrad zu begründen.
  • LG Flensburg, 30.12.2021 - II Qs 63/21

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Voraussetzungen einer schwerwiegenden

    Sofern vertreten wird, dass Betrugstaten als mögliche Anlasstaten iSv. § 112a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO jedenfalls dann in aller Regel als ungeeignet gelten, den erforderlichen, überdurchschnittlichen Schweregrad zu begründen, wenn der im Einzelfall entstandene Vermögensschaden eine Wertgrenze von ca. 2.000 ? nicht überschreitet (vgl. OG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 Ws 110/17; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.07.2011 - 1 Ws 615/11 -), von 1.000,- bis 1.905,- ? (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2010 - 3 Ws 161/10) sowie zwischen 100,- und 330,- ? je Tat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 Ws 126/09 ), ist dem - jedenfalls in diesem Fall - nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 06.09.2011 - 5 Qs 110/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46647
LG Dresden, 06.09.2011 - 5 Qs 110/11 (https://dejure.org/2011,46647)
LG Dresden, Entscheidung vom 06.09.2011 - 5 Qs 110/11 (https://dejure.org/2011,46647)
LG Dresden, Entscheidung vom 06. September 2011 - 5 Qs 110/11 (https://dejure.org/2011,46647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Unabhängig von der Frage, inwieweit dies Beschränkungen der Häufigkeit telefonischer Kontaktaufnahme zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger aus Gründen der Anstaltsordnung zulässt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. September 1994 - 1 Ws 197/94 -, StV 1995, S. 260 f.; KG, Beschluss vom 2. November 2001 - 1 AR 1192/00 u.a. -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 2. April 2003 - I Ws 118/03 -, juris; LG Dresden, Beschluss vom 6. September 2011 - 5 Qs 110/11 -, StraFo 2011, S. 393 ; zur notwendigen Sicherstellung der Verteidigereigenschaft OLG Köln, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 Ws 498/10 -, NStZ 2011, S. 55), ist danach für die nicht von § 148 Abs. 2 StPO erfassten Fälle jedenfalls eine Überwachung stattfindender Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem nicht selbst tat- oder teilnahmeverdächtigen Verteidiger ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 347 m.w.N. zur Frage der Überwachung nach § 100a StPO; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 148 Rn. 16; Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 148 Rn. 7; Julius, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 2009, § 148 Rn. 9; Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 4, 26. Aufl. 2007, § 148 Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2018 - 1 Ws 207/18

    Vollzug der Untersuchungshaft während des laufenden Hauptverfahrens:

    Ergänzend wird zudem darauf hingewiesen, dass die Kammer bei ihrer Entscheidung nicht zu berücksichtigen hat, ob die Erlaubnis, Telefonate mit Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt zu führen, der Anstaltsordnung widerspricht (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 6. September 2011 - 5 Qs 110/11, juris).
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