Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1328
OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10 (https://dejure.org/2011,1328)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2011 - II AR 115/10 (https://dejure.org/2011,1328)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2011 - II AR 115/10 (https://dejure.org/2011,1328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich

  • openjur.de

    §§ 45 Abs. 3, 51 Abs. 1 RVG; Nr. 4112, 4114, 4100, 4104, 4116 VV-RVG
    Zur Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr nach Nrn. 4106 ff. VV-RVG

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    RVG § 45 Abs. 3, 51 Abs. 1; VV-RVG Nrn. 4100, 4104, 4112, 4114, 4116
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung der einer konkreten Vorbereitung und Nachbereitung eines Hauptverhandlungstermins dienenden anwaltlichen Tätigkeit durch die Terminsgebühr oder durch die Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr nach Nrn. 4106 ff. VV- RVG - Gebühren; Verfahrensgebühr; Terminsgebühr; Vorbereitung und Nachbereitung der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfahrens-/Terminsgebühr - das OLG Bremen sagt uns, was Sache ist. Wirklich?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr - Wird mit ihr auch die Vorbereitung der Hauptverhandlung abgegolten?

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 08.02.2008 - 631 Qs 2/08

    Kostenfestsetzung in Strafsachen: Höhe der Terminsgebühr des Strafverteidigers

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
    Die vom Bezirksrevisor angeführten Entscheidungen des LG Hamburg (AGS 2008, 343) und des OLG Koblenz (1 Ws 153/07) sind schon allein deshalb nicht einschlägig, weil sie sich auf die Gesetzeslage unter Geltung der BRAGO beziehen, wie es der Bezirksrevisor zutreffend bereits in seiner Stellungnahme vom 26.11.2010 festgestellt hat.
  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07

    Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
    Die vom Bezirksrevisor angeführten Entscheidungen des LG Hamburg (AGS 2008, 343) und des OLG Koblenz (1 Ws 153/07) sind schon allein deshalb nicht einschlägig, weil sie sich auf die Gesetzeslage unter Geltung der BRAGO beziehen, wie es der Bezirksrevisor zutreffend bereits in seiner Stellungnahme vom 26.11.2010 festgestellt hat.
  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
    Gleiches gilt für den ebenfalls von Burhoff angeführten Beschluss des OLG Stuttgart vom 08.08.2005 (StV 2006, 200).
  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 234/07

    Voraussetzungen der Erhöhung der Wahlverteidigergebühren über die Mittelgebühr

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
    Der Beschluss des OLG Oldenburg vom 03.05.2007 (JurBüro 2007, 528) beschäftigt sich bereits nicht mit der Festsetzung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger.
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII-11/05

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Unzumutbarkeit;

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
    Mit dem OLG Hamm (Beschluss vom 17.02.2005, AGS 2005, 112) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass hinsichtlich der Bewilligung der Pauschgebühr gemäß § 51 RVG der besondere Umfang und die besondere Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten zu berücksichtigen sind.
  • OLG Hamm, 28.06.2006 - 2 (s) Sbd IX-64/06

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Grundgebühr; verfahrensabschnittsweise

    Auszug aus OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
    Auch der Beschluss des OLG Hamm vom 28.06.2006 (AGS 2006, 498), in dem festgestellt wird, dass das Abfassen eines Beweisantrages von der Terminsgebühr erfasst sei, enthält hierfür keine überzeugende Begründung.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Ein solcher Fall wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die Arbeitskraft des Verteidigers über einen längeren Zeitraum hinweg nahezu ausschließlich für seine Pflichtverteidigertätigkeit in Anspruch genommen wird oder eine Beschränkung selbst auf die Rahmenhöchstgebühr des Wahlverteidigers in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts stehen und diesem ein unzumutbares Sonderopfer abverlangen würde (vgl. KG NStZ-RR 2013, 232 Rdn. 4 nach juris; OLG Bremen StraFo 2012, 39 Rdn. 6 nach juris; OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 12 nach juris; JurBüro 1999, 134 Rdn. 5 nach juris; JurBüro 1999, 134 Rdn. 8 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 12 f. nach juris; OLG Saarbrücken StRR 2011, 121 Rdn. 20 nach juris).

    Das OLG Bremen hielt eine Überschreitung der Höchstgebühr des Wahlverteidigers in einem Fall für vertretbar, in dem der Verteidiger sich zunächst in eine Akte von 11 Bänden mit einem Umfang von ca. 12.000 Seiten einarbeiten musste, wobei er auf den Aktenauszug eines weiteren Verteidigers zurückgreifen konnte, außerhalb der Hauptverhandlung eine umfangreiche Tätigkeit entfaltete, indem er eine umfangreiche Stellungnahme zur sehr umfangreichen Anklageschrift übersandte, weitere, teils mehrseitige Schriftsätze verfasste und dem Gericht weiteres Material zukommen ließ, bei zeitaufwändigen Verhandlungen und Abstimmungen über eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO mitwirkte, wobei der Mandant wegen des bundesweiten öffentlichen Interesses an dem Verfahren einem zusätzlichen hohen emotionalen Druck ausgesetzt war, was sich auch auf die Zusammenarbeit mit seinem Verteidiger ausgewirkt habe (StraFo 2012, 39 Rdn. 23 nach juris).

    Das OLG Bremen nahm in einem besonders umfangreichen und rechtlich besonders schwierigen Strafverfahren Erhöhungen der Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG auf das Siebenfache (924 EUR) der gesetzlichen Pflichtverteidigergebühr (132 EUR) und der Verfahrensgebühr Nr. 4112 VV RVG auf das Zehnfache (1.240 EUR) der gesetzlichen Pflichtverteidigergebühr (124 EUR) vor (StraFo 2012, 39 Rdn. 6, 10 nach juris).

    Demgegenüber vertritt das OLG Bremen als - soweit ersichtlich - bisher einziges Oberlandesgericht zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Ansicht, die anwaltlichen Tätigkeiten, die der Vor- und Nachbereitung eines Hauptverhandlungstermins dienen (etwa das Verfassen von Beweisanträgen zu Beginn oder am Ende eines Tages, an dem ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat), würden als Tätigkeit außerhalb der Terminsteilnahme durch die Verfahrensgebühr abgegolten (StraFo 2012, 39, Rdn. 11 nach juris).

  • OLG Nürnberg, 15.11.2017 - 2 AR 40/17

    Gebühren eines Pflichtverteidigers für ein überdurchschnittlich umfangreiches

    Grundsätzlich sind auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung der einzelnen Hauptverhandlungstermine sowie die Vor- und Nachbesprechungen des Verteidigers mit seinem Mandanten mit der jeweiligen Terminsgebühr abgegolten (vgl. BGH StRR 2014, 39 Rdn. 6 nach juris; StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris; OLG Hamm AGS 2006, 408 Rdn. 16 nach juris; StRR 2009, 438 Rdn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 Rdn. 7 nach juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO., W 4118 - 4123 Rdn. 5 m.w.N.; Burhoff, RVG, aaO. Vorbemerkung 4 Rdn. 62 mit zahlreichen Nachweisen zur oberlandesgerichtlichen Rspr.; anders nur OLG Bremen StraFo 2012, 39, Rdn. T1 nach juris).
  • SG Berlin, 02.08.2012 - S 180 SF 10908/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beginn der Teilnahme an

    Handlungen, die der Vor- und Nachbereitung eines Termins dienen, sind über die Verfahrensgebühr abgedeckt (vgl für die Strafgerichtsbarkeit: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. November 2011, Az.: II AR 115/10 - juris -).
  • LG Cottbus, 20.01.2022 - 24 KLs 34/20

    Gebührenbemessung, Strafverfahren, Terminsgebühr

    Alle sonstigen Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die der Vorbereitung bzw. der Verteidigung in der Hauptverhandlung gelten, wie z.B. eine nochmalige Besprechung mit dem Mandanten oder Befassung mit Zeugenaussagen etc., werden hingegen von der Verfahrensgebühr Nr. 4112 VV RVG abgegolten (s.a. OLG Bremen, B. v. 24.11.11, II AR 115/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht