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   OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13   

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OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 (https://dejure.org/2013,24702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 (https://dejure.org/2013,24702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2013 - 3 VAs 11/13 (https://dejure.org/2013,24702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für Reststrafenaussetzung nach § 35 BtMG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für Reststrafenaussetzung nach § 35 BtMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 24
    Bezugnahme auf Anlagen in einer Antragsschrift nach §§ 23 ff. EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StraFo 2013, 351
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2008 - 2 VAs 16/08

    Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Aussichtslosigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Deshalb ist auch von einer Prüfung der Erfolgsaussicht der Therapie in der Regel abzusehen (OLG Koblenz, StV 2003, 288f.; OLG Hamburg aaO; OLG Jena, Beschl. v. 25.01.2007 - 1 VAs 3/06 - juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.10.2008 - 2 VAs 16/08 - juris).

    Eine Zurückstellung kann vielmehr allein dann von der Vollstreckungsbehörde nicht mehr verantwortet werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche eine (erneute) Therapie von vorneherein als völlig oder nahezu aussichtlos erscheinen lassen, namentlich wenn jeder vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, StV 1983, 112; NStZ-RR 2009, 122; OLG Naumburg aaO; Weber, § 35 Rn 112, 154f. - jew. mwN).

  • OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Deshalb ist auch von einer Prüfung der Erfolgsaussicht der Therapie in der Regel abzusehen (OLG Koblenz, StV 2003, 288f.; OLG Hamburg aaO; OLG Jena, Beschl. v. 25.01.2007 - 1 VAs 3/06 - juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.10.2008 - 2 VAs 16/08 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Eine Zurückstellung kann vielmehr allein dann von der Vollstreckungsbehörde nicht mehr verantwortet werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche eine (erneute) Therapie von vorneherein als völlig oder nahezu aussichtlos erscheinen lassen, namentlich wenn jeder vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, StV 1983, 112; NStZ-RR 2009, 122; OLG Naumburg aaO; Weber, § 35 Rn 112, 154f. - jew. mwN).
  • OLG Jena, 25.01.2007 - 1 VAs 3/06

    Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Deshalb ist auch von einer Prüfung der Erfolgsaussicht der Therapie in der Regel abzusehen (OLG Koblenz, StV 2003, 288f.; OLG Hamburg aaO; OLG Jena, Beschl. v. 25.01.2007 - 1 VAs 3/06 - juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.10.2008 - 2 VAs 16/08 - juris).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 3 Ws 125/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; s. auch Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Das BVerfG hat mit - zwischenzeitlich auch veröffentlichten - Beschluss vom 05.04.2012 (2 BvR 211/12 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 - juris - beide Entscheidungen sind für Heft 6/2013 der NStZ-RR zum Abdruck vorgesehen) klargestellt, dass in der Antragsschrift nach §§ 23 ff. EGGVG im Gegensatz zum Klageerzwingungsantrag zur Darstellung des Sachverhalts jedenfalls auf dieser beiliegende Anlagen Bezug genommen werden darf.
  • OLG Hamburg, 10.07.1997 - 1 Ws 183/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Allerdings soll die Bestimmung des § 35 BtMG gerade dann Anwendung finden, wenn z.B. die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorliegen, und soll deshalb auch "Risikopatienten" (vgl. OLG Hamburg, StV 1998, 390) eine Therapiechance eröffnet werden.
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; s. auch Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Das BVerfG hat mit - zwischenzeitlich auch veröffentlichten - Beschluss vom 05.04.2012 (2 BvR 211/12 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschl. v. 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 - juris - beide Entscheidungen sind für Heft 6/2013 der NStZ-RR zum Abdruck vorgesehen) klargestellt, dass in der Antragsschrift nach §§ 23 ff. EGGVG im Gegensatz zum Klageerzwingungsantrag zur Darstellung des Sachverhalts jedenfalls auf dieser beiliegende Anlagen Bezug genommen werden darf.
  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12

    Strafvollstreckung: Ausübung des Ermessens bei Zurückstellung der Vollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13
    Die Vollstreckungsbehörde ist ersichtlich davon ausgegangen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 I BtMG erfüllt sind, wobei der Aufnahmetermin zur Suchtmittelentwöhnungstherapie, dessen Kosten zu übernehmen sich der Sozialversicherungsträger mit Bescheid vom 11.10.2012 bereit erklärt hat, am 03.01.2013, also erst nach der Entschließung der Staatsanwaltschaft Limburg verstrichen war (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschl. v. 11.07.2012 - 1 VAs 433/12 - juris).
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    Es kann vielmehr im Unterschied zu den Anforderungen im Klageerzwingungsverfahren zur Darstellung des Sachverhalts auf der Antragsschrift beiliegende Anlagen Bezug genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 15; OLG Celle, aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4).

  • OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18

    Zurückstellung, Strafvollstreckung. Drogentherapie, Ermessen

    Einzustellen sind die Erkenntnisse über die Therapiefähigkeit und -willigkeit, welche die Justizvollzugsanstalt, namentlich ihre Fachdienste, die Drogenberatung und die sonst hiermit befassten Behörden vermitteln (OLG Frankfurt StraFo 2013, 351 juris Rn. 10).

    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Frankfurt, StraFo 2013, 351 juris Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Vielmehr ist dies nur möglich, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe STV 1983, 112f.; OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18

    Entscheidung über die Zurückstellung einer Unterbringung eines

    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat scheidet schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen läge (OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt sind die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - um missbräuchliche Antragstellungen auszuscheiden und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze ernsthaft therapiewilligen Patienten vorzubehalten - grundsätzlich auch auf den fehlenden Therapiewillen bzw. die fehlende Therapiebereitschaft eines Verurteilten gestützt werden kann (vgl. nur OLG Frankfurt StraFo 2013, 351 ; KG, Beschluss vom 6. August 2014 - 4 VAs 26/14 -, juris; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 204; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 110, 122; MüKo-StGB/Kornprobst, 2. Aufl., § 35 BtMG Rn. 94).
  • BayObLG, 27.05.2021 - 204 VAs 131/21

    Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff mit der Folge, dass der Vollstreckungsbehörde bei der Feststellung, ob ein Therapiewille vorliegt, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 57, juris Rn. 4; NStZ-RR 2009, 122, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 19; Fabricius in: Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 204; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rn. 122 und 141; BeckOK-BtMG/Bohnen, 8. Ed. 15.9.2020, § 35 Rn. 310; s.a. OLG Frankfurt, StraFo 2013, 351, juris Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    Nach einer anderen Auffassung ist das dem Verurteilten dauerhaft anhaftende Verdikt der Therapieunfähigkeit nur dann zu begründen, wenn vernünftige Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Oktober 2013, Az. 2 VAs 77/13; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. April 2013, Az. 3 VAs 11/13, zit. nach beck-online).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2016 - L 7 R 5349/15
    Dafür, dass der Kläger eine konkrete Aussicht hätte, von der Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des zuständigen Gerichts bei einem (hier erst künftigen) Strafrest von lediglich noch zwei Jahren (§ 35 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 BtMG; vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht (OLG) München, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 4 VAs 7/08, 4 VAs 007/08 - OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 15. April 2013 - 3 VAs 11/13 - (beide juris)) eine Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Therapiezecken zu erlangen, fehlen ernsthafte Hinweise.
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