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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18675
BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13 (https://dejure.org/2013,18675)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 StR 59/13 (https://dejure.org/2013,18675)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 StR 59/13 (https://dejure.org/2013,18675)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; § 246 Abs. 2 StGB
    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei Darlehensvergabe; Schaden bei gutgläubigem Eigentumserwerb); Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde); veruntreuende Unterschlagung (Begriff des Anvertrautseins: besonderes persönliches Merkmal)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 267 Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu Art und Höhe des eingetretenen Vermögensschadens; Echtheit einer Urkunde bei unwahrem Inhalt

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Darlegung eines Vermögensschadens bei Erschleichen von Darlehen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu Art und Höhe des eingetretenen Vermögensschadens; Echtheit einer Urkunde bei unwahrem Inhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Anforderung an die Darlegung eines Vermögensschadens bei Erschleichen von Darlehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 407
  • NStZ-RR 2014, 13
  • NStZ-RR 2016, 130
  • StraFo 2013, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Erörterungsmangel hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass es eines Mindestmaßes an Sorgfalt bei der Abfassung der Urteilsgründe auch dann bedarf, wenn das Urteil auf einer in der Hauptverhandlung getroffenen Absprache beruht (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Die in der Anklageschrift - deren Inhalt vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - mitgeteilte Beschränkung der Strafverfolgung auf die anklagegegenständlichen Taten und Gesetzesverletzungen durch die Staatsanwaltschaft ist in dieser pauschalen Form und ohne nähere Darlegung von Inhalt und Umfang nicht geeignet, die umfassende Kognitionspflicht des Gerichts - zumal auf formell subsidiäre Tatbestände - zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92, BGHR StPO, § 154a Beschränkung 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 56. Aufl., § 154a Rn. 7).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61

    Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Hierfür genügt es, dass er Besitz oder Gewahrsam an einer Sache kraft eines Rechtsgeschäfts mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zurückzugeben oder zu einem bestimmten Zweck zu verwenden (vgl. schon BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 282 mwN).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Entscheidend ist dabei die Täuschung über die Identität des Ausstellers, nicht über seinen Namen (std. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 29. Juni 1994 - 2 StR 160/94, BGHSt 40, 203, 204 mwN).
  • BGH, 27.09.1994 - 1 StR 526/94

    Persönliches Merkmal - Anvertrautsein - Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Hierbei handelt es sich um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB, das nur bei demjenigen Täter oder Teilnehmer zur Strafschärfung führt, bei dem es vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 1 StR 526/94, StV 1995, 84).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    c) Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch in allen genannten Fällen mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage des Vermögensschadens ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO, § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, StV 1996, 584, 585; Kuckein in KK, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 13).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    c) Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch in allen genannten Fällen mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage des Vermögensschadens ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO, § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, StV 1996, 584, 585; Kuckein in KK, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 13).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Bei diesem würde sich der Schaden mit der Erbringung der versprochenen Leistung des Tatopfers nach der Differenz zwischen deren wirtschaftlichem Wert und dem Wert der Gegenleistung bemessen, die hier auf Grund fehlender Leistungswilligkeit als wirtschaftlich völlig wertlos anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10, StV 2011, 726, 727 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    Zur Frage, ob die Geschädigte Eigentum an dem Fahrzeug erlangt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 f.), verhält sich das Urteil nicht.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
    d) Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen Betruges führt auch zur Urteilsaufhebung, soweit der Angeklagte tateinheitlich wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 323, 328 mwN, insoweit in BGHSt 57, 14 nicht abgedruckt), wobei aber auch insoweit durchgreifende rechtliche Bedenken bestehen.
  • BGH, 24.01.2013 - 3 StR 398/12

    Urkundenfälschung (Verteilung der Tatbeiträge; Fotokopien als Urkunde;

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden;

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht demnach kein Schaden, wenn und soweit der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn, sofort nach Fälligkeit, realisierbar sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13, jeweils mwN; vgl. auch SSW-StGB/Satzger, 2. Aufl., § 263 Rn. 250).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Der aus der Urkunde erkennbare Aussteller will sich tatsächlich jene nicht als deren Urheber zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 2 StR 160/94, BGHSt 40, 203, 204 mwN; Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13 Rn. 13 und vom 21. März 1985 - 1 StR 520/84 Rn. 8, BGHSt 33, 159, 160 f.).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    Soweit in Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs gefordert wird, dass ausgeschiedene Tatteile oder Strafbestimmungen konkret ("positiv") zu bezeichnen sind, betrifft dies Verfahrensbeschränkungen der Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13 Rn. 21; vom 7. Oktober 2011 - 1 StR 321/11, NStZ-RR 2012, 50, 51 und vom 16. Juli 1980 - 3 StR 232/80, NStZ 1981, 23).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    Eine entsprechende Verpflichtung kann dem Täter ausdrücklich, aber auch stillschweigend auferlegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 04.06.2013 - 2 StR 59/13; MüKoStGB/Hohmann, 4. Aufl. 2021, StGB § 246 Rn. 56; BeckOK StGB/Wittig, 51. Ed. 1.11.2021, StGB § 246 Rn. 11; Schönke/Schröder/Bosch, 30. Aufl. 2019, StGB § 246 Rn. 29).

    Hierbei handelt es sich um ein besonderes persönliches Merkmal i. S. d. § 28 Abs. 2 StGB, das nur bei demjenigen Täter oder Teilnehmer zur Strafschärfung führt, bei dem es vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.06.2013 - 2 StR 59/13).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Vielmehr bildet der Hang ein wesentliches Kriterium für die Gefährlichkeitsprognose (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12, NStZ-RR 2014, 13; vgl. auch BVerfGK 9, 108, 114; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a., Rn. 20).
  • BGH, 23.01.2014 - 3 StR 365/13

    Unzureichende Prüfung des Schadensmerkmals beim Betrug (fehlende Erörterung von

    a) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen umfassenden Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dessen Vermögensverfügung festzustellen (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 193/98, BGHSt 45, 1, 4; Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

    An einem Vermögensschaden fehlt es etwa dann, wenn der Verfügende seinerseits eine Forderung - insbesondere auf Rückzahlung - geltend machen kann, soweit er über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein diesbezügliches Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, NStZ 1999, 353, 354; Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, StV 1995, 254, 255; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206 und vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).

  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

    Soweit die Strafkammer den Angeklagten in den Fällen III. 4. - 15. wegen Betrugs verurteilt und insoweit einen "Gefährdungsschaden" in Höhe von mehr als 800.000 Euro angenommen hat, den sie durch Addition der an den Angeklagten gezahlten Beträge ermittelt, weist der Senat auf die Anforderungen an die Feststellung eines Schadens und dessen Höhe in diesen Fällen hin (BVerfG, NJW 2012, 907, 916; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13, NStZ-RR 2014, 13).
  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 463/14

    Betrug (Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug: schon auf Grund fehlender

    Denn bei einem Eingehungsbetrug ergibt sich der Schaden aus der Differenz zwischen dem wirtschaftlichen Wert der erlangten Sache und dem Wert der Gegenleistung, die hier schon auf Grund fehlender Leistungswilligkeit als wirtschaftlich wertlos anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13; zum Schaden bei betrügerischen Miet- oder Leasingverträgen ferner: BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 5 StR 414/07, wistra 2007, 457; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, NStZ 2012, 276).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22364
BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13 (https://dejure.org/2013,22364)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - 2 StR 150/13 (https://dejure.org/2013,22364)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13 (https://dejure.org/2013,22364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 253 StGB, § 265 Abs 1 StPO, § 338 StPO
    Strafverfahren wegen Erpressung: Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen Alleintäterschaft nach Anklage von Mittäterschaft; Vermögensschaden bei Erwirkung der Überlassung von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge wegen eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 1 StPO

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Erpressung: Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen Alleintäterschaft nach Anklage von Mittäterschaft; Vermögensschaden bei Erwirkung der Überlassung von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 1; StGB § 25 Abs. 2
    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge wegen eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2013, 480
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23578
BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13 (https://dejure.org/2013,23578)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - 4 StR 255/13 (https://dejure.org/2013,23578)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - 4 StR 255/13 (https://dejure.org/2013,23578)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB
    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach Erlöschen des begründenden rechtlichen Verhältnisses, Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers; Missbrauch der Stellung als Amtsträger)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 3 S 2 Nr 4 StGB, § 266 Abs 2 StGB, § 267 Abs 3 S 2 Nr 4 StGB, § 753 ZPO, §§ 753 ff ZPO
    Untreue des Gerichtsvollziehers: Missbrauch der Befugnisse und der Stellung als Amtsträger bei zweckwidriger Behandlung von Zahlungseingängen

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Verhaltens eines Gerichtsvollziehers als Untreue bei zweckwidriger Verwendung von Zahlungseingängen der Schuldner für andere Gläubiger

  • rewis.io

    Untreue des Gerichtsvollziehers: Missbrauch der Befugnisse und der Stellung als Amtsträger bei zweckwidriger Behandlung von Zahlungseingängen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wertung des Verhaltens eines Gerichtsvollziehers als Untreue bei zweckwidriger Verwendung von Zahlungseingängen der Schuldner für andere Gläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbrauch der Befugnisse eines Amtsträgers und dabei auftretenden Abgrenzungsfragen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fortdauernde Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB - 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 344
  • JR 2014, 263
  • StraFo 2013, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55
    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    Anders verhält es sich jedoch, wenn erloschene Rechtsverhältnisse vermögensfürsorglicher Art - auch einseitig - unter Wahrnehmung der eingeräumten Herrschaftsposition fortgesetzt werden (Schünemann und Saliger, jew. aaO; Wittig in BeckOK, StGB, § 266 Rn. 27) und somit ein enger sachlicher Zusammenhang mit der zunächst begründeten Vermögensbetreuungspflicht besteht (BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55, BGHSt 8, 149, 150; einschr. Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 34).

    Auch vermögensschädigende Handlungen nach Beendigung eines zivilrechtlichen Auftrags oder sonstigen Treueverhältnisses können gegen eine fortbestehende Vermögensfürsorgepflicht verstoßen (so BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, wistra 1987, 65; in der Sache auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 aaO; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 43).

    Der enge sachliche Zusammenhang zeigt sich insbesondere auch darin, dass der Angeklagte die durch die Aufnahme der Vollstreckungstätigkeit gegenüber den Schuldnern geschaffene Lage ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 aaO).

  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    Auch vermögensschädigende Handlungen nach Beendigung eines zivilrechtlichen Auftrags oder sonstigen Treueverhältnisses können gegen eine fortbestehende Vermögensfürsorgepflicht verstoßen (so BGH, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 2 StR 256/86, wistra 1987, 65; in der Sache auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1955 aaO; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 266 Rn. 43).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    Zwar erlischt grundsätzlich die Vermögensbetreuungspflicht zugleich mit dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; diese geht nicht von selbst in ein Treueverhältnis tatsächlicher Art über (BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 13, für nachfolgende Gefälligkeitsleistungen aufgrund enger persönlicher Bekanntschaft; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 266 Rn. 62 mwN; SSW-StGB/ Saliger, § 266 Rn. 27).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    a) Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan gemäß §§ 753 ff. ZPO im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Gläubigern (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282) und den Schuldnern, soweit sich diesen zustehende Überschüsse ergeben (vgl. § 170 Abs. 2 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher; OLG Celle NdsRpfl. 1990, 205, 206; KG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13)).
  • KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13

    Untreue durch einen Gerichtsvollzieher

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    a) Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan gemäß §§ 753 ff. ZPO im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Gläubigern (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NStZ 2011, 281, 282) und den Schuldnern, soweit sich diesen zustehende Überschüsse ergeben (vgl. § 170 Abs. 2 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher; OLG Celle NdsRpfl. 1990, 205, 206; KG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - (4) 121 Ss 10/13 (20/13)).
  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    Die Abwicklung eines Betreuungsverhältnisses nach den §§ 1896 ff. BGB mit den Rechtsnachfolgern des verstorbenen Betreuten gehört noch zu dem vom Treueverhältnis umfassten Tätigkeitsbereich; diese Abwicklung ist als Teil der Tätigkeit anzusehen, zu welcher der Betreuer zuvor bestellt war (OLG Stuttgart, NJW 1999, 1564, 1566; zust. wegen des engen zeitlichen und tatsächlichen Zusammenhangs Thomas, NStZ 1999, 622, 624).
  • OLG Stuttgart, 04.04.1973 - 1 Ss 724/72

    Voraussetzungen der Beschwer eines Nebenklägers; Verwirklichung des

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    Das Gleiche gilt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (OLG Stuttgart, JZ 1973, 739, 740 mit Anm. Lenckner, JZ 1973, 794 ff.).
  • RG, 16.02.1912 - V 1113/11

    Inwieweit kann sich ein Vormund nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue zum

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13
    Zur Begründung hat das Reichsgericht darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Herausgabe durch die Vormundschaft begründet wird und insoweit Pflicht und Verantwortlichkeit des früheren Vormunds über den Zeitpunkt der Beendigung seines Amtes hinaus fortdauern (RGSt 45, 434 f. zu § 266 StGB aF).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 132/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Die Abwicklung des Betreuungsverhältnisses mit deren Erben gehört noch zu dem von der Vermögensfürsorgepflicht umfassten Tätigkeitsbereich; sie ist als Teil der Tätigkeit anzusehen, zu der der Betreuer zuvor bestellt war (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - 4 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 344, 345; NKStGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 266 Rn. 39).
  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Zwar kann eine faktische Herrschaft über Vermögensinteressen eines anderen im Einzelfall ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - 4 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 344, 345; Urteil vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, NStZ 1996, 540, 541; Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 549/89, BGHR StGB, § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 13; Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 117/82, juris Rn. 12).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Insbesondere hat der Betreuer nach dem Tod der betreuten Person nach § 1908i i.V.m. § 1890 BGB Rechnung über das betreute Vermögen zu legen und dieses herauszugeben (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 347, 348; vom 14. August 2013 - 4 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 344, 345; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 1998 - 2 Ss 400/98, NJW 1999, 1564, 1566; Thomas, NStZ 1999, 622, 624).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Nutzt er dagegen die ihm durch sein Amt gegebenen Handlungsmöglichkeiten außerhalb seiner Zuständigkeit aus, missbraucht er seine Stellung (vgl. BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - 4 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 344).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Ausreichend ist insoweit, dass ein erloschenes Rechtsverhältnis vermögensfürsorglicher Art unter Wahrnehmung der eingeräumten Herrschaftsposition fortgesetzt wird und somit ein enger sachlicher Zusammenhang mit der zunächst begründeten Vermögensbetreuungspflicht besteht (vgl. BGH, B. v. 14.8.2013, 4 StR 255/13, Rn. 12; vgl. auch BGH, U. v. 3.10.1986, 2 StR 256/86).
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