Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14   

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https://dejure.org/2015,9315
BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14 (https://dejure.org/2015,9315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 1 StGB; Art. 12 Abs. 1 EGStGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 Abs. 1 StGB; § 23 StGB
    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes (Fehlen eines besonderen Mindestmaßes nur wegen der Strafmilderung; tatrichterliches Ermessen); Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; außertatbestandliches Handlungsziel)

  • lexetius.com

    EGStGB Art. 12 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 StGBEG, § 27 Abs 2 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Alt 1 StGB
    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • IWW

    §§ 223, ... 224 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB, § 24 Abs. 1 GVG, § 24 Abs. 2 GVG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG, § 24 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB, Art. 12 Abs. 1 EGStGB, § 47 Abs. 2 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 40 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 224 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    EGStGB Art. 12 Abs. 1
    Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlweise Androhung von Geldstrafe neben der Androhung einer Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vertypte Strafmilderungsgrund - und die Geldstrafe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verhängung einer Geldstrafe durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Strafrecht: Strafzumessung bei vertypter Strafmilderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 215
  • NJW 2015, 1769
  • NStZ 2015, 398
  • NStZ 2016, 153
  • NStZ-RR 2017, 197
  • StV 2015, 561
  • StraFo 2015, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Der Raubversuch war unbeendet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).

    Auf außertatbestandliche Beweggründe kommt es nicht an (BGH aaO, BGHSt 39, 221, 230).

  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Nur wenn die Täter durch einen unvorhergesehenen Umstand psychisch daran gehindert gewesen wären weiter zu handeln, hätte keine Freiwilligkeit vorgelegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428, 429).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Entscheidend ist auch nicht, wie der Beweggrund für den Rücktritt sittlich zu bewerten ist, sondern nur, ob es sich für den Täter um ein zwingendes Hindernis für einen freien Willensentschluss gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14
    Dafür genügt eine Vorstellung von der Haupttat, die im Vorstellungsbild des Gehilfen nur in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f.).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    b) Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Hs. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (siehe dazu BGH NJW 2015, 1769, 1770; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, § 47 Rn. 12; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 47 Rn. 9).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels);

    Soweit die Strafkammer von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ausgegangen ist und die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EGStGB unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHR EGStGB Art. 12 Abs. 1 Geldstrafe 1), schließt der Senat aus, dass der Strafausspruch hierauf beruht, da die Verhängung einer Geldstrafe offensichtlich ferngelegen hat.
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Da jedenfalls der obere Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB milder als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 379/14, BGHSt 60, 215, 216 f.; siehe aber auch Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 526/15 Rn. 7), kann der Senat nicht vollends ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Prüfung zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Zudem ist zu sehen, dass sich bei Annahme einer Ausnahme von der Regelwirkung nach dem Grundtatbestand des § 114 Abs. 1 StGB eine erhöhte Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten ergeben würde, bei der Milderung über §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB hingegen für den Angeklagten günstiger auf die Mindestfreiheitsstrafe von nur einem Monat oder Geldstrafe nach Art. 12 I EGStGB (so BGH, Urteil vom 17.03.2015, 2 StR 379/14, NStZ 2015, 398, zust. Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 49 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9503
BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14 (https://dejure.org/2015,9503)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2015 - 3 StR 630/14 (https://dejure.org/2015,9503)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14 (https://dejure.org/2015,9503)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch die bloße Bereitschaft zur Entgegennahme einer bestellten Betäubungsmittelmenge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Täterschaft des im Inland aufhältigen Erwerbers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Bewertung der bloßen Bereitschaft zur Entgegennahme von eingeführten Betäubungsmitteln; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln i.R. der Revision

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Täterschaft des im Inland aufhältigen Erwerbers

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Strafrechtliche Bewertung der bloßen Bereitschaft zur Entgegennahme von eingeführten Betäubungsmitteln; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln i.R. der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Einfuhr auf Bestellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre Darstellung im Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 632
  • StraFo 2015, 259
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14
    Eine Umstellung des Schuldspruchs verbietet sich zudem auch deshalb, weil in Fällen wie dem vorliegenden eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Einfuhr der Betäubungsmittel in Betracht kommt; die Voraussetzungen der Anstiftung sind dabei selbständig zu prüfen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14
    Die Strafkammer hat keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Angeklagten Einfluss auf den Transportweg oder in anderer Weise auf die Einfuhr des Kokains hatten; es ist auch nicht festgestellt, dass der Angeklagte M. beim Erwerb der Betäubungsmittel mit den Verkäufern die von diesen durchzuführende Einfuhr vereinbarte (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 29. Januar 1986 - 2 StR 613/85, StV 1986, 384).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14
    Auch der im Inland aufhältige Erwerber von Betäubungsmitteln aus dem Ausland kann deshalb wegen täterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln strafbar sein, wenn er sie durch Dritte über die Grenze bringen lässt und dabei mit Täterwillen die Tatbestandsverwirklichung fördernde Beiträge leistet; wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad seines Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu, die in eine wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht erforderlich, dass der Täter der Einfuhr die Betäubungsmittel eigenhändig ins Inland verbringt, vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit-)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 121/13

    Gestaltung der Urteilsgründe (überflüssige Angaben zu Vorstrafen; keine wörtliche

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14
    Ein solches Vorgehen kann die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen und unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (st. Rspr.; s. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13, juris mwN).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10; vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Einer Wiedergabe der Vernehmungen in sämtlichen Einzelheiten oder gar im Wortlaut bedurfte es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52 f.; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StraFo 2012, 158).

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit-)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN; Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f.; vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad seines Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu, die in eine wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f. und vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210).

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen vorgenannten Merkmalen ist aber wegen der rechtlich gebotenen tatbestandsspezifischen Bewertung der verwirklichten Beteiligungsform der Einfuhrvorgang selbst (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN sowie BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die bloße Bereitschaft zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel reicht für die Annahme von Mittäterschaft nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).

    Dass er mit D. beim Erwerb des für ihn bestimmten Marihuanas dessen Einfuhr vereinbart hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, Rn. 3; anders für den Fall eines Gesamtkonzepts, BGH, Urteil vom 25. August 1987 - 1 StR 268/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6) und zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel bereit war, reicht für die Annahme von Mittäterschaft nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260).

  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StraFo 2012, 158).

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04).
  • BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Voraussetzung dafür ist aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 4 StR 591/18, juris Rn. 6; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5).

    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt für die Annahme von Mittäterschaft regelmäßig nicht (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 Rn. 5; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StV 2012, 410 Rn. 5).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

  • BGH, 01.09.2015 - 3 StR 227/15

    Weitgehende Außerachtlassung der Regeln für die Abfassung von Urteilen in

  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Maßstab)

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 52/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: ausreichender Einfluss auf

  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 599/17

    Mittäterschaft (Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktserie

  • BGH, 27.03.2019 - 1 StR 36/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18

    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15

    Unzulässigkeit von Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere

  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 200/16

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konsumtion des unerlaubten

  • BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft)

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