Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2016

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15   

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https://dejure.org/2016,6633
OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15 (https://dejure.org/2016,6633)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.03.2016 - 1 Ss 65/15 (https://dejure.org/2016,6633)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. März 2016 - 1 Ss 65/15 (https://dejure.org/2016,6633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Raub, Bruch des Mitgewahrsamn, Wegnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 249 Abs. 1 StGB
    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des Rangverhältnisses der Sachherrschaftsbeziehung in Über- und Unterordnungsverhältnissen; Untergeordneter Mitgewahrsam an einer Spardose im Kinderzimmer; Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des Rangverhältnisses der Sachherrschaftsbeziehung in Über- und Unterordnungsverhältnissen; Untergeordneter Mitgewahrsam an einer Spardose im Kinderzimmer; Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Elterlicher Kampf um die Spardose des Kindes - Raub?

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • StV 2016, 656
  • StraFo 2016, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); schwere Körperverletzung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Erforderlich sei diesbezüglich eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 3 StR 1/07 ).

    Zum Beleg für diese Annahme verweist sie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07 .

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Vielmehr genügt es beispielsweise, wenn die Raubtat das Opfer in die konkrete Gefahr einer ernsten langwierigen Krankheit, einer ernsthaften Störung der körperlichen Funktionen oder einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Arbeitskraft bringt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2012 - 3 StR 52/02, m.w.N.).

    Dabei reicht auch die Gefahr von Verletzungsfolgen aus, die in ihrer Schwere nicht mit den in § 226 StGB genannten vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2012 - 3 StR 52/02, m.w.N.).

  • BGH, 27.09.1995 - 3 StR 324/95

    Lebensgefährdende Behandlung - Würgen mit einer Hand

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebenso wenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26 ; BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 , ); andererseits kann Würgen bis zur Bewusstlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 324/95 , ; BGH JZ 1986, 963 [BGH 10.04.1986 - 4 StR 89/86] ).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Eine Teilaufhebung zum Schuldspruch kommt deshalb nur bei mehreren - jedenfalls materiell-rechtlich selbständigen - Straftaten in Betracht (vgl. BGH NStZ 1997, 276 [BGH 20.02.1997 - 4 StR 642/96] ).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Erst wenn alle durch die Raubtat für den Betroffenen nach den individuellen Gegebenheiten und dem jeweiligen Tatablauf objektiv gesetzten konkreten Gesundheitsgefahren festgestellt sind, kann - so sie dem § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB unterfallen - sodann geprüft werden, ob sie subjektiv von dem - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters (vgl. BGHSt 26, 176 ) erfasst waren.
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebenso wenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26 ; BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 , ); andererseits kann Würgen bis zur Bewusstlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 324/95 , ; BGH JZ 1986, 963 [BGH 10.04.1986 - 4 StR 89/86] ).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Eine tatbestandliche Wegnahme scheidet daher nach oben Gesagtem aus, wenn die mit dem Ansichnehmen des Geldes durch den Angeklagten verbundene Aufhebung des bis dahin bestehenden übergeordneten Gewahrsams des Zeugen H.M. nicht gegen dessen - frei gebildeten (vgl. BGHSt 18, 221 ) - Willen erfolgte.
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Zwar reicht insoweit nicht jeder Griff aus, der zu Würgemalen führt, ebenso wenig bloße Atemnot (vgl. BGH StV 1993, 26 ; BGH, Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00 , ); andererseits kann Würgen bis zur Bewusstlosigkeit oder bis zum Eintritt von Sehstörungen beim Opfer dessen Leben gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 324/95 , ; BGH JZ 1986, 963 [BGH 10.04.1986 - 4 StR 89/86] ).
  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos);

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Darauf, dass ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt ( § 301 StPO ), kommt es nach dem Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 , ; Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08 , ).
  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 144/08

    Tenorierung der Dauer des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe vor der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
    Darauf, dass ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt ( § 301 StPO ), kommt es nach dem Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 , ; Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08 , ).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 44/22

    Genügende Entschuldigung eines Angeklagten bei Coronaerkrankung

    Bloßen Zweifeln hat das Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachzugehen (BayObLG, Beschluss vom 25.10.2022 - 206 StRR 286/22, juris Rn. 15 ff. mwN; Senat, Beschluss vom 31.07.2015 - 1 OLG 1 Ss 65/15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 329 Rn. 20 ff.; Paul in KK-StPO, 9. Aufl., § 329 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2234
BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15 (https://dejure.org/2016,2234)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 1 StR 581/15 (https://dejure.org/2016,2234)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15 (https://dejure.org/2016,2234)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 213 Abs 1 Alt 1 StGB
    Minder schwerer Fall des Totschlags: Misshandlung durch Verabreichung von zwei Ohrfeigen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 213 StGB, § 213 Alt. 1 StGB, § 223 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags; Beruhen des Strafausspruchs auf einem Rechtsfehler

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall des Totschlags: Misshandlung durch Verabreichung von zwei Ohrfeigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags; Beruhen des Strafausspruchs auf einem Rechtsfehler

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
    Ohrfeigen sind regelmäßig mit der Zufügung von Schmerzen verbunden (BGH, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 315 und vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, MDR 1992, 320).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
    Danach kann der Senat nicht ausschließen, dass es sich bei den zwei Ohrfeigen lediglich um nicht geringfügige Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Täters handelte und diese die für eine Misshandlung im Sinne des § 223 StGB erforderliche Erheblichkeit erreicht haben (dazu näher Senat, Urteil vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 f.).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
    Ohrfeigen sind regelmäßig mit der Zufügung von Schmerzen verbunden (BGH, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 315 und vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, MDR 1992, 320).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200 und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne

    Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 508/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff des auf der Stelle zur Tat

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch bereits in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 1 StR 581/15 Rn. 4), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 ? 5 StR 134/07 Rn. 7 und vom 28. September 2010 ? 5 StR 358/10 Rn. 7).
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