Rechtsprechung
OLG Celle, 14.12.2016 - 2 Ws 267/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Nebenklage, Zulassung, Widerruf
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
JGG § 80 Abs. 3 S. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 80 Abs. 3 S. 1
Zulassung der Nebenklage erfordert weder dringenden noch hinreichenden Tatverdacht für das Vorliegen eines Nebenklagedelikts; Kein Widerruf der Nebenklagezulassung wegen Nichtbeweisbarkeit des Nebenklagedelikts im Verlauf der Beweisaufnahme - rechtsportal.de
StPO § 395 ; StPO § 396 Abs. 2 S. 1
Zulassung der Nebenklage erfordert weder dringenden noch hinreichenden Tatverdacht für das Vorliegen eines Nebenklagedelikts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nebenklage: Einmal Nebenkläger, immer Nebenkläger
Verfahrensgang
- LG Verden, 30.11.2016 - 3 KLs 7/16
- OLG Celle, 14.12.2016 - 2 Ws 267/16
Papierfundstellen
- StraFo 2017, 195
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02
Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)
Auszug aus OLG Celle, 14.12.2016 - 2 Ws 267/16
Nach der zu den Voraussetzungen der Nebenklagebefugnis in Verfahren gegen Erwachsene nach § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO ergangenen Rechtsprechung, die auf die Nebenklagebefugnis in Strafverfahren gegen Jugendliche nach § 80 Abs. 3 Satz 1 JGG entsprechend anzuwenden ist, ist die Nebenklage bereits dann zuzulassen, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers wegen einer Nebenklagestraftat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 340; OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 204). - OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
Auszug aus OLG Celle, 14.12.2016 - 2 Ws 267/16
Nach der zu den Voraussetzungen der Nebenklagebefugnis in Verfahren gegen Erwachsene nach § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO ergangenen Rechtsprechung, die auf die Nebenklagebefugnis in Strafverfahren gegen Jugendliche nach § 80 Abs. 3 Satz 1 JGG entsprechend anzuwenden ist, ist die Nebenklage bereits dann zuzulassen, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers wegen einer Nebenklagestraftat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 340; OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 204).
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
Stutthof-Prozesse
Hierbei wurde stets darauf verwiesen, dass, soweit ein Tatverdacht hinsichtlich der in Betracht kommenden Nebenklagedelikte entsprechend der grundsätzlichen Erwägungen aus dem Eröffnungsbeschluss verneint wurde, dies die Zulassung der Nebenklagen nicht berührte (…s. hierzu Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl. 2022, § 396 Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.1996 - 1 Ws 999/96 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.1978 - 3 Ws 758/78 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 14.12.2016 - 2 Ws 267/16 -, juris). - OLG Hamm, 09.03.2021 - 4 Ws 35/21
Nebenklägerbeistand, Bestekkungsvoraussetzungen, OLG Hamm
Nicht erforderlich ist ein dringender oder hinreichender Tatverdacht (OLG Celle StraFo 2017, 195, 196).