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   BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16   

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https://dejure.org/2016,52783
BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16 (https://dejure.org/2016,52783)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2016 - 3 StR 262/16 (https://dejure.org/2016,52783)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 262/16 (https://dejure.org/2016,52783)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Rechtsfehlerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung trotz Fehlens der formellen Anordnungsvoraussetzungen (lediglich eine Vorverurteilung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 55 StGB, § 66 Abs. 2, 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils im Maßregelausspruch (hier: Sicherungsverfahren) mit den zugehörigen Feststellungen; Verabredung zum Verbrechen der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Vorverurteilung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Urteils im Maßregelausspruch (hier: Sicherungsverfahren) mit den zugehörigen Feststellungen; Verabredung zum Verbrechen der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die Vorverurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 6 (Ls.)
  • StraFo 2018, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16
    Diese Einzelstrafen gelten aber gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB als eine einzige Verurteilung, weil sie in die durch das Urteil des Landgerichts Lüneburg, Kammern in Celle, vom 12. November 1996 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ-RR 2009, 307 mwN).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16
    Sie ist vielmehr dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 3 mwN).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Die Kammer hat bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB bedacht, dass nach § 66 Abs. 4 Satz 1 StGB die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe als eine Verurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/09, NStZ-RR 2009, 307; BGH Beschluss vom 13.12.2016 - 3 StR 262/16, BeckRS 2016, 113926 Rn. 3, beck-online).

    Diese Vorschrift findet auch Anwendung, wenn die Gesamtstrafe im Wege der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB gebildet worden ist (BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - 3 StR 262/16, BeckRS 2016, 113926).

  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

    Diese war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der vorweg zu vollziehende Teil der Strafe bereits vollständig durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft erledigt und deshalb für die Anordnung eines Vorwegvollzugs kein Raum wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 594/18

    Erledigung des Vorwegvollzugs durch erlittene Auslieferungs- und

    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6 und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79 f.).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21

    Vorwegvollzug (Erledigung durch vorherige Untersuchungshaft);

    Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6, und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFO 2018, 79 f.).
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