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   OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19   

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OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 (https://dejure.org/2019,2590)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 (https://dejure.org/2019,2590)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 (https://dejure.org/2019,2590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Handyverstoß durch reines Halten des Geräts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Verbot des Benutzens elektronischer Geräte beim Führen von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 2
    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Mobiltelefon nur halten reicht nicht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handy in der Hand ist an sich nicht verboten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Bloßes Halten eines Mobiltelefons - Geldbuße?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy in der Halt gehalten - Geldbuße?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot des Benutzens elektronischer Geräte beim Führen von Kraftfahrzeugen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrer hält das Handy in der Hand, ohne es zu nutzen - dennoch eine Geldbuße?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verbot des Benutzens elektronischer Geräte beim Führen von Kraftfahrzeugen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Allein das Halten eines Handys am Steuer begründet keine Ordnungswidrigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO durch Halten eines elektronischen Gerätes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Handyverstoß durch bloßes Halten

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Halten des Mobiltelefons während der Fahrt alleine ist kein Verstoß gegen das Handyverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Smartphone & Co. im Auto im Rahmen des § 23 Abs. 1 a StVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - bloßes Halten eines Mobiltelefons erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Handyverstoß durch bloßes Halten während der Fahrt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverstoß - Gerät nur halten reicht nicht für Bußgeld

Papierfundstellen

  • StraFo 2019, 172
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB,

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    Sie besteht aber nur, wenn die Rechtsauffassung, von der abgewichen werden soll, tragende Grundlage der früheren Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts war (vgl. BGHSt 30, 160; KK/StPO-Hannich 7. Aufl. § 121 GVG Rn. 38 mwN).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    Abgesehen davon dürfen mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG einzelne Tatbestandsmerkmale auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209, 229; 92, 1, 16 f., 126, 170, 233).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    Abgesehen davon dürfen mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG einzelne Tatbestandsmerkmale auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209, 229; 92, 1, 16 f., 126, 170, 233).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    c) In der Rechtsprechung zur alten Fassung der Vorschrift war anerkannt, dass den Tatbestand nicht erfüllt, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (OLG Köln NJW 2015, 361; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62; OLG Hamm NJW 2006, 2870).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    c) In der Rechtsprechung zur alten Fassung der Vorschrift war anerkannt, dass den Tatbestand nicht erfüllt, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (OLG Köln NJW 2015, 361; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62; OLG Hamm NJW 2006, 2870).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    Zwar gilt die Vorlagepflicht auch im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG (vgl. BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    Zwar gilt die Vorlagepflicht auch im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG (vgl. BGHSt 23, 365, 366; 24, 208, 209).
  • OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    c) In der Rechtsprechung zur alten Fassung der Vorschrift war anerkannt, dass den Tatbestand nicht erfüllt, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (OLG Köln NJW 2015, 361; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62; OLG Hamm NJW 2006, 2870).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    Hiermit soll eine Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.4.2016 - 4 Ss 212/16).".
  • OLG Oldenburg, 25.07.2018 - 2 Ss OWi 201/18

    Ordnungswidrigkeit des Haltens eines Mobiltelefons während des Führens eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19
    b) Der Auffassung, die einen Verstoß bereits dann annimmt, wenn das elektronische Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, DAR 2018, 577; Fromm, MMR 2018, 68, 69; Eggert in Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 23 StVO 1. Überarbeitung Rn. 28.1), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23

    Zulässigkeit der Umlagerung eines Smartphones während der Autofahrt

    Es muss vielmehr auch weiterhin über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen (OLG Celle, Beschl. v. 7.2.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.2.2019 - (2 Z) 53 Ss-Owi 50/19; OLG Stuttgart Beschl. v. 3.1.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18, BeckRS 2019, 1068; so auch König, in Hentschel/König/Dauer, StVO 47. Aufl. § 23 Rn. 32; Will, NZV 2019, 331).
  • OLG Oldenburg, 17.04.2019 - 2 Ss OWi 102/19

    Anforderungen an die Benutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer

    Auch die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 03.01.2019, 2 Rb 24 Ss 1269/18, juris), OLG Hamm (Beschluss vom 28.02.2019 (4 RBs 30/19, juris) und Celle (Beschluss vom 07.02.2019, 3 Ss (OWi) 8/19, juris) vertreten die Auffassung, dass Voraussetzung für die Tatbestandserfüllung weiterhin die Benutzung des elektronischen Gerätes sei.
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen

    Fehlt es am Element der "Benutzung", so unterfällt auch allein das "Halten" nicht dem Verbot (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 - mit eingehender Begründung, juris Rn. 9 ff.).
  • KG, 14.08.2019 - 3 Ws (B) 273/19

    Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 - OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 Ss (OWi) 102/19 - alle bei juris; Senat, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 3 Ws (B) 183/18 -).
  • OLG Jena, 13.10.2021 - 1 OLG 121 SsRs 55/21

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Halten, Benutzung

    Auch nach der Neufassung des § 23 Abs. la StVO (nach Änderung durch Art. 1 Nr. 1 der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017 (BGBl I, S. 3549)) ist allein das bloße Halten oder Aufnehmen eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs kein tatbestandsmäßiger Verstoß (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2019, Az. 111-4 Rbs 392/18; OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2019, Az. 3 Ss (OWi) 8/19, jeweils bei juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2021, Az. 1 OLG 331 SsRs 33/21).
  • KG, 07.11.2019 - 3 Ws (B) 360/19

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. August 2019 - 3 Ws (B) 273/19 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 Ss (OWi) 102/19, alle bei juris; OLG Celle, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 -, juris und vom 24. Juni 2019 - 2 Ss (Owi) 192/19 -, BeckRS 2019, 12872).

    Eine Benutzung des Gerätes setzt indessen nicht voraus, dass etwa eine Verbindung zum Mobilfunknetz zustande kommt, vielmehr ist eine solche bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, a.a.O.) oder bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris) gegeben.

    Ein Zusammenhang zwischen dem Halten des Geräts und seiner Bedienfunktion ist ebenso gegeben, wenn der Betroffene während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hält und mehrere Sekunden auf das Display schaut (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2019 - 3 RBs 45/19 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019 a.a.O.; OLG Oldenburg a.a.O.).

  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 RBs 392/18

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

    Fehlt es am Element der "Benutzung", so unterfällt auch allein das "Halten" nicht dem Verbot (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 - mit eingehender Begründung, juris Rn. 9 ff.).
  • OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Begriff der Benutzung, Zulassung der

    Danach ist es für die Erfüllung des genannten Tatbestands zusätzlich erforderlich, dass das Aufnehmen oder Halten des Geräts im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verwendung einer Bedienfunktion des Geräts besteht (vgl. OLG Celle, StraFo 2019, 172; OLG Oldenburg, Beschl. v. 17. April 2019 - 2 Ss(OWi) 102/19 -, juris).
  • KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20

    Digitalkamera ist elektronisches Gerät i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO

    Eine Benutzung des Gerätes ist bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, 3 Ss (OWi) 8/19, BeckRS 2019, 1556), bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris), beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamburg NZV 2016, 485) oder bei einer Handhabung mit Bezug zu einer der Funktionstasten (vgl. OLG Hamburg NZV 2016 a.a.O.) gegeben.
  • AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    Durch die Neuregelung soll eine Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 -, Rn. 15, juris, OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, Rn. 7, juris).
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