Weitere Entscheidung unten: EuG, 21.12.1994

Rechtsprechung
   EuG, 14.05.1998 - T-295/94 u.a.   

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https://dejure.org/1998,906
EuG, 14.05.1998 - T-295/94 u.a. (https://dejure.org/1998,906)
EuG, Entscheidung vom 14.05.1998 - T-295/94 u.a. (https://dejure.org/1998,906)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - T-295/94 u.a. (https://dejure.org/1998,906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Beweis für die Beteiligung an Absprachen - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    Buchmann / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 190
    1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Klagegrund der fehlenden oder unzureichenden Begründung - Klagegrund der unrichtigen Begründung - Unterscheidung

  • EU-Kommission

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Beweis für die Beteiligung an Absprachen - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Begründung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Preiserhöhungen nach Absprachen von Kartonherstellern; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft; Würdigung der Teilnahme an Sitzungen über Preisabsprachen; Maßnahmen zur Mengenkontrolle und zum Einfrieren von Marktanteilen auf dem erreichten ...

  • Judicialis

    EGV Art. 85 Abs. 1; ; EGV Art. 190; ; Entscheidung 94/601/EG

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833) - Karton

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Wie Divipa selbst einräumt, ist die Kommission nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nicht verpflichtet, die Geldbußen anhand der Schwere auf der Grundlage von Beträgen zu berechnen, die auf dem Umsatz der betreffenden Unternehmen beruhen, denn die Schwere der Zuwiderhandlungen ist anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Beschluss des Gerichtshofs vom 25. März 1996, SPO u. a./Kommission, C-137/95 P, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54, und Urteil Ferriere Nord/Kommission, oben in Randnr. 446 angeführt, Randnr. 33; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Buchmann/Kommission, T-295/94, Slg. 1998, II-813, Randnr. 163).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung kann ein Unternehmen auch dann, wenn feststeht, dass es nur an einem oder mehreren Bestandteilen eines Gesamtkartells unmittelbar mitgewirkt hat, für dieses Kartell zur Verantwortung gezogen werden, sofern es wusste oder zwangsläufig wissen musste, dass die Absprache, an der es sich beteiligte, Teil eines Gesamtplans war und dass sich dieser Gesamtplan auf sämtliche Bestandteile des Kartells erstreckte (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Buchmann/Kommission, Slg. 1998, II-813, Randnr. 121, und Urteil Gruber + Weber/Kommission, Randnr. 140).
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    312 Die Klägerin trägt vor, die Kommission habe bei der Ermittlung des Aufschlags auf den Grundbetrag der Geldbuße ihre Verpflichtung nicht erfüllt, eine Begründung anzugeben, aus der die Kriterien für die Festsetzung der Geldbuße hervorgingen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Buchmann/Kommission, Slg. 1998, II-813, Randnr. 173).
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Rechtsprechung
   EuG, 21.12.1994 - T-295/94 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2095
EuG, 21.12.1994 - T-295/94 R (https://dejure.org/1994,2095)
EuG, Entscheidung vom 21.12.1994 - T-295/94 R (https://dejure.org/1994,2095)
EuG, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - T-295/94 R (https://dejure.org/1994,2095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zahlung der Geldbluße - Bankbürgschaft - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.1983 - 234/82

    Ferriere di Roè Volciano / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    23 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8).
  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    23 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8).
  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas/Kommission, Slg 1994, I-0000, Randnr. 20).
  • EuG, 25.08.1994 - T-156/94

    Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    26 Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Vollzug der Entscheidungen der Kommission und der Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft einerseits und der Vorteile, die sich aus einem etwaigen wettbewerbswidrigen Verhalten einer Gesellschaft für deren Gesellschafter ergeben können, erscheint es, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, angemessen, etwaige Möglichkeiten der Gesellschafter, die Gesellschaft bei der Stellung einer Bankbürgschaft der im vorliegenden Fall von der Kommission verlangten Art zu unterstützen, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in den Rechtssachen T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33, und in der Rechtssache Transacciones Marítimas u. a., a. a. O.).
  • EuGH, 07.05.1982 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    26 Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Vollzug der Entscheidungen der Kommission und der Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft einerseits und der Vorteile, die sich aus einem etwaigen wettbewerbswidrigen Verhalten einer Gesellschaft für deren Gesellschafter ergeben können, erscheint es, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, angemessen, etwaige Möglichkeiten der Gesellschafter, die Gesellschaft bei der Stellung einer Bankbürgschaft der im vorliegenden Fall von der Kommission verlangten Art zu unterstützen, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in den Rechtssachen T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33, und in der Rechtssache Transacciones Marítimas u. a., a. a. O.).
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