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   EuG - T-374/93   

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EuG - T-374/93 (https://dejure.org/9999,93257)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes (EPA, v. 06.07.1989, T 331/87 - 3.2.2., ABl. 1991, 22 = GRUR Int. 1991, 295; EPA v. 11.12.1992, T 60/90; v. 04.03.1997, T 374/93; v. 10.10.1989, T 0514/88, Anlage MBP 18, Seiten 4; vgl. ferner Benkard/Schäfers, EPÜ, Art. 123 Rdnr. 67) verstößt das Streichen eines Merkmals aus einem Anspruch nicht gegen Art. 123 Abs. 2 EPÜ, sofern der Fachmann unmittelbar und eindeutig erkennt, dass.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 10/08

    Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur seriellen Datenübertragung

    Nach der von der Klägerin im Einspruchsverfahren zitierten Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (v. 06.07.1989, T 331/87 - 3.2.2., ABl. 1991, 22 = GRUR Int. 1991, 295; ebenso EPA v. 11.12.1992, T 60/90, S. 181; v. 04.03.1997, T 374/93; vgl. ferner Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, S. 184 f.; Benkard/Schäfers, EPÜ, Art. 123 Rdnr. 67) verstößt das Streichen eines Merkmals aus einem Anspruch nicht gegen Art. 123 Abs. 2 EPÜ, sofern der Fachmann unmittelbar und eindeutig erkennen würde, dass.
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