Weitere Entscheidung unten: EuG, 15.11.1990

Rechtsprechung
   EuG, 24.10.1991 - T-1/89   

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EuG, 24.10.1991 - T-1/89 (https://dejure.org/1991,630)
EuG, Entscheidung vom 24.10.1991 - T-1/89 (https://dejure.org/1991,630)
EuG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - T-1/89 (https://dejure.org/1991,630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 190; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages Art. 15

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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    103 Der Gerichtshof habe im Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663) festgestellt, daß die in seiner Rechtsprechung niedergelegten Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die keineswegs die Ausarbeitung eines eigentlichen Plans voraussetzten, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen seien, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen habe, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenke.

    Nach Meinung der Klägerin geht die Rechtsprechung des Gerichtshofes bei zutreffender Analyse in dieselbe Richtung (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 65, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 12, vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883, Randnrn.

    113 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174) gehe es darum, jede unmittelbare oder mittelbare Fühlungnahme zwischen Unternehmen zu verhindern, die bezwecke oder bewirke, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen sei oder in Erwägung ziehe.

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O., Randnr. 14).

    Dieses Selbständigkeitspostulat beseitigt zwar nicht das Recht der Unternehmen, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Konkurrenten zu beeinflussen oder einen solchen Konkurrenten über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 173 und 174).

    Zwar dürfe die Kommission eine einzige Entscheidung erlassen, aber nur, wenn jedes Unternehmen in der Entscheidung den Beweis für die Berechtigung der gegen es erhobenen Vorwürfe finden könne (Urteile vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 111, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 77).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    102 In Randnummer 87 Absatz 1 der Entscheidung heisst es, das durch den Vertrag geschaffene getrennte Konzept der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen solle verhindern, daß Unternehmen sich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 entzögen, indem sie in einer wettbewerbswidrigen Weise ohne eine endgültige Vereinbarung absprächen, sich zum Beispiel gegenseitig im voraus über ihr künftiges Verhalten in Kenntnis zu setzen, so daß jeder seine Geschäftspolitik in der Gewißheit regele, daß sich die Wettbewerber entsprechend verhielten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    Nach Meinung der Klägerin geht die Rechtsprechung des Gerichtshofes bei zutreffender Analyse in dieselbe Richtung (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 65, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 12, vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883, Randnrn.

    Der mit der Aufnahme des Begriffs "abgestimmte Verhaltensweise" in Artikel 85 verfolgte Gesetzeszweck sei nämlich, neben den Vereinbarungen Arten der Absprachen zu erfassen, die lediglich als tatsächliche Koordinierung oder als praktische Zusammenarbeit in Erscheinung träten, aber dennoch geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnrn. 64 bis 66).

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    120 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    Zwar dürfe die Kommission eine einzige Entscheidung erlassen, aber nur, wenn jedes Unternehmen in der Entscheidung den Beweis für die Berechtigung der gegen es erhobenen Vorwürfe finden könne (Urteile vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 111, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 77).

    133 Die Kommission meint, sie müsse nicht alle Argumente der betroffenen Unternehmen widerlegen und nicht auf solche eingehen, die ihrer Meinung nach neben der Sache lägen (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 66).

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    Nach Meinung der Klägerin geht die Rechtsprechung des Gerichtshofes bei zutreffender Analyse in dieselbe Richtung (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 65, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 12, vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883, Randnrn.

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66; Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-2/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    107 Die Klägerin wirft der Kommission vor, die Zuwiderhandlung nicht eindeutig als "Vereinbarung" oder "abgestimmte Verhaltensweise" qualifiziert zu haben und die Auffassung zu vertreten, daß es auf die genaue Qualifizierung eines Kartells nicht ankomme, obwohl der Gerichtshof eine genaue Qualifizierung verlange (Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtsache 243/83, Binon, Slg. 1985, 2015, Randnrn. 14 bis 16).

    24 ff., vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 243/83, a. a. O., Randnrn.

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-2/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-15/89).

    24 Mit Beschluß vom 15. November 1989 hat das Gericht über die von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-3/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 gestellten Anträge auf vertrauliche Behandlung entschieden und ihnen teilweise stattgegeben.

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-2/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-2/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.10.1991 - T-1/89
    Gemäß Artikel 190 EWG-Vertrag sei die Kommission zum einen verpflichtet, ihre Entscheidungen ausreichend zu begründen, um dem Gemeinschaftsrichter zu ermöglichen, die Rechtmässigkeit der Entscheidung zu überprüfen, und zum anderen, dem Betroffenen ausreichende Hinweise für die Feststellung zu geben, ob die Entscheidung unter einem Mangel leide, aufgrund dessen ihre Rechtmässigkeit in Frage gestellt werden könne (Urteile vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Anseau, Slg. 1983, 3369, Randnr. 37, vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia/Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 26, vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 22, und vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 6).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Denn die Geldbußen, die nach Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 gegen Unternehmen verhängt werden könnten, hätten trotz des Abs. 4 dieses Artikels in Wirklichkeit "strafrechtlichen Charakter", da mit ihnen sowohl präventive als auch repressive Ziele verfolgt würden (Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf in der Rechtssache Rhône-Poulenc/Kommission, T-1/89, Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991, Slg. 1991, II-867, II-885; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Roemer in der Rechtssache Wilhelm u. a., 14/68, Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1969, Slg. 1969, 1, 17, 24, Schlussanträge des Generalanwalts Mayras in der Rechtssache Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Slg. 1975, 1663, 2062, 2141, Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Slg. 1998, I-8417, I-8422, Nr. 31, und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den Rechtssachen Aalborg Portland u. a./Kommission [oben in Randnr. 23 angeführt], Nr. 26 [C-204/00 P, Slg. 2004, I-133], Nr. 32 [C-205/00 P, Slg. 2004, I-171], Nr. 26 [C-213/00 P, Slg. 2004, I-230], Nr. 29 [C-217/00 P, Slg. 2004, I-267], und Nr. 25 [C-219/00 P, Slg. 2004, I-342]).

    Außerdem sei die Glaubhaftigkeit das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, unter Verweisung auf die Schlussanträge vom zum Generalanwalt bestellten Richter B. Vesterdorf in der Rechtssache Rhône-Poulenc/Kommission, T-1/89, Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991, oben in Randnr. 24 angeführt, II-869, II-954; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2000, Met-Trans und Sagpol, C-310/98 und C-406/98, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002, Vela und Tecnagrind/Kommission, T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 223).

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Sie ist nicht verpflichtet, im einzelnen darzulegen, wie sie jeden der Gesichtspunkte berücksichtigt hat, die unter diesen Kriterien aufgeführt und bei der Festlegung des allgemeinen Niveaus der Geldbusse herangezogen worden sind (siehe analog insbesondere die Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, Randnr. 166, in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, und in der Rechtssache T-3/89, Atochem/Kommission, Slg. 1991, II-1177, in denen das Gericht die verschiedenen abgestimmten Verhaltensweisen als eine einzige Zuwiderhandlung angesehen hat, sowie die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, und vom 16. Dezember 1975 in der Rechtssache 40/73, Suiker Unie/Kommission, Slg. 1975, 1663).
  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    In seinem Urteil vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89 (Rhône-Poulence/Kommission, Slg. 1991, II-867), wo es um die der dortigen Klägerin angelastete Teilnahme an Sitzungen ging, in denen Wettbewerber Informationen u. a. über die von ihnen auf dem Markt gewünschten Preise austauschten, hat das Gericht jedoch festgestellt, dass ein Unternehmen mit seiner Teilnahme an einer Sitzung mit wettbewerbsfeindlichem Zweck nicht nur das Ziel verfolgt, im Voraus die Ungewissheit über das künftige Verhalten seiner Wettbewerber zu beseitigen, sondern bei der Festlegung der Politik, die es auf dem Markt verfolgen will, zwangsläufig auch unmittelbar oder mittelbar die in diesen Sitzungen erhaltenen Informationen berücksichtigen muss (Urteil Rhône-Poulence/Kommission, Randnr. 122 und 123).
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Rechtsprechung
   EuG, 15.11.1990 - T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Vertraulichkeit.

  • Wolters Kluwer

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen Anlagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Anforderungen an die Angaben für eine vertrauliche Behandlung; Nichtabgabe einer eingeforderten "kurzen Begründung" für eine ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften Art. 43

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    6 Die Klägerin in der Rechtssache T-11/89 hat mit einem am 24. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Erwiderung sowie sämtliche Anlagen zu ihren Schriftsätzen vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    16 In den Rechtssachen T-3/89, T-9/89 und T-11/89 blieben die Schreiben des Kanzlers des Gerichts vom 10. Oktober 1990 unbeantwortet.

    19 Die Klägerin in der Rechtssache T-11/89 hat in einem am 15. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben darauf hingewiesen, daß ihre Antwort auf die Frage 5 sowie die dort angeführten Tabellen "den Vermerk tragen : 'vertraulich - Geschäftsgeheimnisse' ".

    - in der Rechtssache T-11/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seiten 114 und 115 der Klageerwiderung, der Seiten 73 bis 84, der Anlagen 1, 2, 4, 5 und der Nr. 13 der "contemporary documents" der Anlage 6 der Klageschrift sowie der exhibits C2, D1 und D2 und ihrer "typed copies" des Anhangs II der Anlage 11 der Klageschrift;.

    - in der Rechtssache T-11/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seiten 114 und 115 der Klageerwiderung, der Seiten 73 bis 84, der Anlagen 1, 2, 4, 5 und der Nr. 13 der "contemporary documents" der Anlage 6 der Klageschrift sowie der exhibits C2, D1 und D2 und ihrer "typed copies" des Anhangs II der Anlage 11 der Klageschrift;.

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    5 Die Klägerin in der Rechtssache T-9/89 hat mit einem am 12. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Klageschrift sowie eine Reihe von Anlagen dazu vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    16 In den Rechtssachen T-3/89, T-9/89 und T-11/89 blieben die Schreiben des Kanzlers des Gerichts vom 10. Oktober 1990 unbeantwortet.

    18 Die Klägerin in der Rechtssache T-9/89 hat mit am 16. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenem Schreiben gebeten,.

    - in der Rechtssache T-9/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seiten 40, 62 und 97 der Klageschrift, der Seite 2 der Anlage 26 der Klageschrift sowie der Anlagen 3O bis 35 der Klageschrift;.

    - in der Rechtssache T-9/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seiten 40, 62 und 97 der Klageschrift, der Seite 2 der Anlage 26 der Klageschrift sowie der Anlagen 3O bis 35 der Klageschrift;.

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    8 Die Klägerin in der Rechtssache T-13/89 hat in einem am 25. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben folgendes erklärt :.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    15 Die Klägerin in der Rechtssache T-13/89 hat in einem am 16. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben folgendes ausgeführt :.

    20 Die Klägerin in der Rechtssache T-13/89 hat in ihrem am 9. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben auf mehreren Tabellen in der Anlage zu ihrer Antwort auf die Frage 5 den Vermerk "vertraulich" angebracht.

    - in der Rechtssache T-13/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Anlage 3 a der Klageschrift mit Ausnahme der exhibits 6, erste Tabelle, 18, 21 und 22; der Anlage 3 c der Klageschrift mit Ausnahme der Anträge bezueglich des exhibit 5 und der Seite 17; des exhibit 4 der Klageschrift mit Ausnahme des Teils mit dem Titel "sales of polypropylene basic products to overlapping customers during the 21 month ended 3O september 1983 ".

    - in der Rechtssache T-13/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Anlage 3 a der Klageschrift mit Ausnahme der exhibits 6, erste Tabelle, 18, 21 und 22; der Anlage 3 c der Klageschrift mit Ausnahme der Anträge bezueglich des exhibit 5 und der Seite 17; des exhibit 4 der Klageschrift mit Ausnahme des Teils mit dem Titel "sales of polypropylene basic products to overlapping customers during the 21 month ended 3O september 1983 ".

  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN T-1/89 BIS T-4/89 UND T-6/89 BIS T-15/89.

    1 Mit Schreiben des Kanzlers vom 9. Juli 1990 hat das Gericht die Parteien aufgefordert, gegebenenfalls Erklärungen zur Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung abzugeben und für den Fall einer solchen Verbindung gegebenenfalls "mit einer kurzen Begründung" anzugeben, für welche Teile ihrer Schriftsätze und/oder der dazugehörigen Anlagen sie vertrauliche Behandlung beantragen.

    4 Die Klägerin in der Rechtssache T-4/89 hat mit am 10. und 23. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Anlage zu ihrer Klageschrift vertraulich zu behandeln.

    10 Nach der Feststellung, daß gegen die Verbindung der Rechtssachen keine Einwendungen erhoben worden sind, hat das Gericht mit Beschluß vom 25. September 1990 die Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 aufgrund ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 43 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, der gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Beschlusses des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entsprechend gilt, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-3/89 und T-4/89 wurden aufgefordert, "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sich die betreffenden Angaben auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen,... zu begründen ".

    13 Die Klägerin in der Rechtssache T-4/89 hat mit einem am 24. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung zurückgenommen.

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    7 Die Klägerin in der Rechtssache T-12/89 hat mit einem am 24. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben auf einer Seite ihrer Klageschrift sowie in zwei Anlagen zu ihrer Klageschrift und in einer Anlage zu ihrer Erwiderung vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    14 Die Klägerin in der Rechtssache T-12/89 hat in einem am 29. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben folgendes ausgeführt :.

    - in der Rechtssache T-12/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seite 4 der Klageschrift, der Anlagen 6 und 7 der Klageschrift und der Anlage 2 der Klageerwiderung;.

    - in der Rechtssache T-12/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seite 4 der Klageschrift, der Anlagen 6 und 7 der Klageschrift und der Anlage 2 der Klageerwiderung;.

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    2 Die Klägerin in der Rechtssache T-2/89 hat mit einem am 18. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Klageschrift und in ihrer Erwiderung sowie alle Anlagen zu ihrer Klageschrift und eine Anlage zu ihrer Erwiderung vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    12 Die Klägerin in der Rechtssache T-2/89 hat in einem am 9. November 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben folgendes ausgeführt :.

    - in der Rechtssache T-2/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seiten 13 und 14 der Klageschrift und der Seite 39 der Klageerwiderung, der Anlage 11 der Klageschrift, der Seiten 12 und 13 der Anlage 14, der Seiten 6 bis 8 der Anlage 17, der Anlagen 19 und 2O der Klageschrift sowie der Anlage PET 5 der Anlage 3 der Klageerwiderung und der Anlagen PET 6/29 und PET 7/37 der Anlage 3 der Klageerwiderung, soweit es ausschließlich um die der Untersuchung von Coopers & Lybrand entnommenen Daten geht;.

    - in der Rechtssache T-2/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seiten 13 und 14 der Klageschrift und der Seite 39 der Klageerwiderung, der Anlage 11 der Klageschrift, der Seiten 12 und 13 der Anlage 14, der Seiten 6 bis 8 der Anlage 17, der Anlagen 19 und 2O der Klageschrift sowie der Anlage PET 5 der Anlage 3 der Klageerwiderung und der Anlagen PET 6/29 und PET 7/37 der Anlage 3 der Klageerwiderung, soweit es ausschließlich um die der Untersuchung von Coopers & Lybrand entnommenen Daten geht;.

  • EuG, 24.10.1991 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    3 Die Klägerin in der Rechtssache T-3/89 hat mit einem am 25. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Klageschrift und in ihrer Erwiderung sowie eine Reihe von Angaben in einer Anlage zu ihrer Klageschrift sowie eine Anlage zu ihrer Erwiderung vertraulich zu behandeln.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-3/89 und T-4/89 wurden aufgefordert, "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sich die betreffenden Angaben auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen,... zu begründen ".

    16 In den Rechtssachen T-3/89, T-9/89 und T-11/89 blieben die Schreiben des Kanzlers des Gerichts vom 10. Oktober 1990 unbeantwortet.

    - in der Rechtssache T-3/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Anlagen A6 und A7 der Anlage 2 der Klageschrift;.

    - in der Rechtssache T-3/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Anlagen A6 und A7 der Anlage 2 der Klageschrift;.

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN T-1/89 BIS T-4/89 UND T-6/89 BIS T-15/89.

    1 Mit Schreiben des Kanzlers vom 9. Juli 1990 hat das Gericht die Parteien aufgefordert, gegebenenfalls Erklärungen zur Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung abzugeben und für den Fall einer solchen Verbindung gegebenenfalls "mit einer kurzen Begründung" anzugeben, für welche Teile ihrer Schriftsätze und/oder der dazugehörigen Anlagen sie vertrauliche Behandlung beantragen.

    10 Nach der Feststellung, daß gegen die Verbindung der Rechtssachen keine Einwendungen erhoben worden sind, hat das Gericht mit Beschluß vom 25. September 1990 die Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 aufgrund ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 43 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, der gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Beschlusses des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entsprechend gilt, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 15.11.1990 - T-1/89
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN T-1/89 BIS T-4/89 UND T-6/89 BIS T-15/89.

    1 Mit Schreiben des Kanzlers vom 9. Juli 1990 hat das Gericht die Parteien aufgefordert, gegebenenfalls Erklärungen zur Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung abzugeben und für den Fall einer solchen Verbindung gegebenenfalls "mit einer kurzen Begründung" anzugeben, für welche Teile ihrer Schriftsätze und/oder der dazugehörigen Anlagen sie vertrauliche Behandlung beantragen.

    10 Nach der Feststellung, daß gegen die Verbindung der Rechtssachen keine Einwendungen erhoben worden sind, hat das Gericht mit Beschluß vom 25. September 1990 die Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 aufgrund ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 43 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, der gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Beschlusses des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entsprechend gilt, zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-10/89, T-12/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89, T-8/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-7/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    203, 304, 359 und 363, und vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 265; Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869, II-954).
  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Angaben, die geheim oder vertraulich waren, aber mindestens fünf Jahre alt sind und daher als nicht mehr aktuell anzusehen sind, weder geheim noch vertraulich sind, wenn nicht ausnahmsweise die Klägerin nachweist, dass sie trotzdem immer noch wesentlicher Bestandteil ihrer eigenen oder der wirtschaftlichen Stellung eines Dritten sind (Beschluss des Gerichts vom 15. November 1990, Rhône-Poulenc u. a./Kommission, T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89, Slg. 1990, II-637, Rn. 23, vgl. Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005, Hynix Semiconductor/Rat, T-383/03, Slg. 2005, II-621, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, Beschlüsse des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts vom 8. Mai 2012, Diamanthandel A. Spira/Kommission, T-108/07, Rn. 65, und vom 10. Mai 2012, Diamanthandel A. Spira/Kommission, T-354/08, Rn. 47).
  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-8/89 und T-10/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Insoweit schwächen sich die nachteiligen Folgen, die sich aus der Verbreitung einer wirtschaftlich sensiblen Information ergeben können, mit zunehmendem Alter der Information ab (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 1990, Rhône-Poulenc u. a./Kommission, T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89, Slg. 1990, II-637, Randnr. 23, und vom 19. Juni 1996, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, Slg. 1996, II-537, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-12/89, T-14/89 und und T-15/89).

    23 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-14/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-11/89 und T 13/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 07.06.2006 - T-213/01

    DAS GERICHT ENTSCHEIDET ÜBER FRAGEN DER BETEILIGUNG VON BESCHWERDEFÜHRERN AN

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

  • EuG, 31.07.2008 - T-336/07

    Telefónica und Telefónica de España / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 15.11.1990 - T-14/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-10/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-7/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-8/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-6/89
  • EuG, 15.11.1990 - T-9/89
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