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   EuG, 17.02.2011 - T-10/09   

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https://dejure.org/2011,4295
EuG, 17.02.2011 - T-10/09 (https://dejure.org/2011,4295)
EuG, Entscheidung vom 17.02.2011 - T-10/09 (https://dejure.org/2011,4295)
EuG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - T-10/09 (https://dejure.org/2011,4295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • EU-Kommission PDF

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • EU-Kommission

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1 - LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke F 1-LIVE; Widerspruchsverfahren; Relatives Eintragungshindernis infolge älterer nationaler Wortmarken F 1 und internationaler Wortmarke F 1 Formula 1; Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Formula ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke F 1-LIVE; Widerspruchsverfahren; Relatives Eintragungshindernis infolge älterer nationaler Wortmarken F 1 und internationaler Wortmarke F 1 Formula 1; Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Formula ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Recht auf Vorsteuerabzug: Nationale Regelung, die das Recht auf Vorsteuerabzug für Gegenstände ausschließt, die vor der Mehrwertsteuerregistrierung des Steuerpflichtigen weiterveräußert wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - Formula One Licensing kann die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit den Wortbestandteilen "F1 Live" nicht verhindern

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Formula One Licensing / OHMI - Global Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F 1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke, ältere nationale Wortmarken und ältere internationale Wortmarke F 1 und F 1 Formula 1 - Zurückweisung des Widerspruchs durch die Beschwerdekammer - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "F1 Live"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Formula One Licensing" kann die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit den Wortbestandteilen "F1 Live" nicht verhindern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwechslung ausgeschlossen - Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit Wortbestandteilen "F1 Live" zulässig

Besprechungen u.ä.

  • bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pole Position für die Formel 1

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Januar 2009 - Formula One Licensing / HABM - Racing-Live (F1 - Live)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebungsklage der Inhaberin der als Gemeinschaftsmarke und nationale Marken eingetragenen Wort- und Bildzeichen "F1", "F1 Formula 1", "F1 Racing Simulation", "F1 Pole Position" und "F1 Pit Stop Café" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    In einem solchen Fall kann der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck die Verkehrskreise glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, wobei in einem solchen Fall das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnrn.

    Das oben in Randnr. 33 angeführte Urteil Medion, das die Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführt hat, ist in der vorliegenden Rechtssache nicht einschlägig.

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichtshofs HABM/Shaker, Randnr. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).

    Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn schon dieser Bestandteil allein geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die angesprochenen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil Nestlé/HABM, Randnr. 43).

  • EuG, 25.05.2005 - T-67/04

    Spa Monopole / OHMI - Spa-Finders Travel Arrangements (SPA-FINDERS) -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, und eine Anwendung der Bestimmung scheidet aus, wenn nur eine von ihnen nicht vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2005, Spa Monopole/HABM - Spa-Finders Travel Arrangements [SPA-FINDERS], T-67/04, Slg. 2005, II-1825, Randnr. 30).
  • EuG, 27.11.2007 - T-434/05

    Gateway / OHMI - Fujitsu Siemens Computers (ACTIVY Media Gateway)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung das Publikum einen beschreibenden Bestandteil, der zu einer zusammengesetzten Marke gehört, generell nicht als den kennzeichnungskräftigen und dominierenden Bestandteil in dem durch diese Marke hervorgerufenen Gesamteindruck wahrnimmt (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. November 2007, Gateway/HABM - Fujitsu Siemens Computers [ACTIVY Media Gateway] T-434/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.10.2009 - T-146/08

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Redrock Construction (REDROCK)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Auch der Umstand, dass die ältere Wortmarke als nationale oder internationale Marke eingetragen wurde, schließt es für sich allein nicht aus, dass sie in weitgehendem Maße beschreibend ist oder, anders ausgedrückt, im Hinblick auf die erfassten Waren und Dienstleistungen nur eine geringe originäre Kennzeichnungskraft besitzt (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2009, Deutsche Rockwool Mineralwoll/HABM - Redrock Construction [REDROCK], T-146/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-252/07

    Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die in Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Beeinträchtigungen, wenn sie auftreten, die Folge eines bestimmten Grades der Ähnlichkeit zwischen den einander gegenüberstehenden Marken sind, aufgrund dessen die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen diesen Marken sehen, d. h. die Marken gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-8823, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.11.2008 - T-7/04

    Shaker / OHMI - Limiñana y Botella (Limoncello della Costiera Amalfitana shaker)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Gültigkeit einer internationalen oder nationalen Marke, im vorliegenden Fall der Marken der Klägerin, nicht im Rahmen des Verfahrens der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, sondern nur im Rahmen eines im betreffenden Mitgliedstaat angestrengten Nichtigkeitsverfahrens in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. November 2008, Shaker/HABM - Limiñana y Botella [Limoncello della Costiera Amalfitana shaker], T-7/04, Slg. 2008, II-3085, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Zeichen in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie hervorrufen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2004 - T-115/03

    Samar / OHMI - Grotto (GAS STATION)

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Tatsachen, die vor dem Gericht geltend gemacht werden, ohne dass sie vorher den Dienststellen des HABM zur Kenntnis gebracht worden sind, können die Rechtmäßigkeit einer solchen Entscheidung nur berühren, wenn das HABM sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (Urteile des Gerichts vom 13. Juli 2004, Samar/HABM - Grotto [GAS STATION], T-115/03, Slg. 2004, II-2939, Randnr. 13, und vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, Slg. 2005, II-4891, Randnr. 19).
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 17.02.2011 - T-10/09
    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (Urteile des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Formula One Licensing BV die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09, Slg. 2011, II-427, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Oktober 2008 (Sache R 7/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Racing-Live SAS und der Formula One Licensing BV (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-591/12

    Bimbo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    27 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichts vom 27. November 2007, Gateway/HABM - Fujitsu Siemens Computers (ACTIVY Media Gateway) (T-434/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 49), bestätigt durch Urteil C-57/08, und vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1 - LIVE) (T-10/09, Slg. 2011, II-427, Rn. 51), aufgehoben durch den Gerichtshof hinsichtlich der Feststellung des beschreibenden Charakters des der älteren Marke entsprechenden Bestandteils, vgl. Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM (C-196/11 P).
  • EuG, 11.12.2014 - T-10/09

    Formula One Licensing / OHMI - ESPN Sports Media (F1-LIVE) - Gemeinschaftsmarke -

    Mit Urteil vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09, Slg, im Folgenden: Urteil des Gerichts, EU:T:2011:45), wies das Gericht die Klage ab und erlegte der Klägerin die Kosten auf.
  • EuG, 18.10.2011 - T-449/08

    SLV Elektronik / OHMI - Jiménez Muñoz (LINE) - Gemeinschaftsmarke -

    Nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 ist die angemeldete Marke auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke von der Eintragung ausgeschlossen, wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit der älteren Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen in dem Gebiet besteht, in dem die ältere Marke Schutz genießt (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media [F1-LIVE], T-10/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   EuG, 11.12.2014 - T-10/09 RENV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38971
EuG, 11.12.2014 - T-10/09 RENV (https://dejure.org/2014,38971)
EuG, Entscheidung vom 11.12.2014 - T-10/09 RENV (https://dejure.org/2014,38971)
EuG, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - T-10/09 RENV (https://dejure.org/2014,38971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Formula One Licensing / OHMI - ESPN Sports Media (F1-LIVE)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke F1 und nationale und internationale Wortmarken F1 Formula 1 - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Verwechselungsgefahr zwischen den Bildmarken "F1-LIVE" und "F1"; Aufhebungsklage der Markeninhaberin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Ähnlichkeit der Zeichen und Waren

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke F1-LIVE - Ältere Gemeinschaftsbildmarke F1 und nationale und internationale Wortmarken F1 Formula 1 - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung ...

  • rechtsportal.de

    Verwechselungsgefahr zwischen den Bildmarken "F1-LIVE" und "F1"; Aufhebungsklage der Markeninhaberin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Ähnlichkeit der Zeichen und Waren

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken "F1" und "F1-LIVE"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken "F1" und "F1-LIVE"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

    Auszug aus EuG, 11.12.2014 - T-10/09
    Mit Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM (C-196/11 P, Slg, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2012:314), hat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts aufgehoben.

    Unter diesen Umständen habe Formula One Licensing zu Recht vorgetragen, dass das angefochtene Urteil mit einem Rechtsfehler behaftet sei (Rechtsmittelurteil, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2012:314, Rn. 51 bis 53).

    Wie aus dem Rechtsmittelurteil (oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2012:314, Rn. 47) hervorgeht, muss einer nationalen Marke, auf die ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke gestützt wird, ein gewisser Grad an Unterscheidungskraft zuerkannt werden, um nicht gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zu verstoßen.

    Daher kann nicht anerkannt werden, dass es sich bei dem Zeichen F1 um einen Gattungsbegriff handelt, der beschreibend ist oder keine Unterscheidungskraft hat, ohne die Gültigkeit der älteren Marke im Rahmen eines Verfahrens zur Eintragung einer Gemeinschaftsmarke in Frage zu stellen, was einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zur Folge hat (Rechtsmittelurteil, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2012:314, Rn. 51 und 52).

    Das HABM und folglich das Gericht haben, wenn gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke ein auf eine ältere nationale Marke gestützter Widerspruch eingelegt wird, zwar zu prüfen, in welcher Weise die maßgeblichen Verkehrskreise das mit dieser nationalen Marke identische Zeichen in der Anmeldemarke auffassen, und gegebenenfalls den Grad der Unterscheidungskraft dieses Zeichens zu beurteilen (Rechtsmittelurteil, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2012:314, Rn. 42).

    Diese Prüfungen dürfen jedoch nicht zur Feststellung fehlender Unterscheidungskraft bei einem Zeichen führen, das mit einer eingetragenen und geschützten nationalen Marke identisch ist, weil eine solche Feststellung weder mit der Koexistenz der Gemeinschaftsmarken und der nationalen Marken noch mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, ausgelegt in Verbindung mit Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii dieses Artikels, vereinbar wäre (Rechtsmittelurteil, oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2012:314, Rn. 44).

    Wie sich aus dem Rechtsmittelurteil (oben in Rn. 18 angeführt, EU:C:2012:314, Rn. 45) ergibt, würde diese Feststellung nämlich die nationalen Marken beeinträchtigen, die mit einem Zeichen identisch sind, bei dem von einer fehlenden Unterscheidungskraft ausgegangen wird, weil die Eintragung einer solchen Gemeinschaftsmarke einen Sachverhalt darstellen würde, durch den der nationale Schutz dieser Marken aufgehoben werden könnte.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 11.12.2014 - T-10/09
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg, EU:T:2006:397, Rn. 74).

    Denn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwar zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil Canon, oben in Rn. 47 angeführt, EU:C:1998:442, Rn. 24), sie ist dabei aber nur einer von mehreren Faktoren.

  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 11.12.2014 - T-10/09
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg, EU:T:2006:397, Rn. 74).
  • EuG, 13.12.2007 - T-134/06

    Xentral / OHMI - Pages jaunes (PAGESJAUNES.COM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 11.12.2014 - T-10/09
    Auch bei einer älteren Marke mit schwacher Kennzeichnungskraft kann daher, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen und der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, Verwechslungsgefahr bestehen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, Xentral/HABM - Pages jaunes [PAGESJAUNES.COM], T-134/06, Slg, EU:T:2007:387, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.06.2010 - T-407/08

    MIP Metro / OHMI - CBT Comunicación Multimedia (Metromeet) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 11.12.2014 - T-10/09
    Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für die Aufwendungen für das Verfahren vor der Widerspruchsabteilung des HABM (Urteil vom 25. Juni 2010, MIP Metro/HABM - CBT Comunicación Multimedia (Metromeet), T-407/08, Slg, EU:T:2010:256, Rn. 51).
  • EuG, 17.02.2011 - T-10/09

    Formula One Licensing kann die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit den

    Auszug aus EuG, 11.12.2014 - T-10/09
    Mit Urteil vom 17. Februar 2011, Formula One Licensing/HABM - Global Sports Media (F1-LIVE) (T-10/09, Slg, im Folgenden: Urteil des Gerichts, EU:T:2011:45), wies das Gericht die Klage ab und erlegte der Klägerin die Kosten auf.
  • EuG, 15.07.2015 - T-333/13

    Westermann Lernspielverlag / OHMI - Diset (bambinoLÜK)

    Ainsi, même en présence d'une marque antérieure à caractère distinctif faible, il peut exister un risque de confusion, notamment, en raison d'une similitude des signes et des produits ou des services visés [voir arrêt du 11 décembre 2014, Formula One Licensing/OHMI - ESPN Sports Media (F1-LIVE), T-10/09 RENV, Rec, EU:T:2014:1061, point 49 et jurisprudence citée].
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Rechtsprechung
   EuG, 30.06.2014 - T-10/09 RENV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17628
EuG, 30.06.2014 - T-10/09 RENV (https://dejure.org/2014,17628)
EuG, Entscheidung vom 30.06.2014 - T-10/09 RENV (https://dejure.org/2014,17628)
EuG, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - T-10/09 RENV (https://dejure.org/2014,17628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

    Auszug aus EuG, 30.06.2014 - T-10/09
    By judgment of 24 May 2012 in Case C-196/11 P Formula One Licensing BV v OHIM - Global Sports Media Ltd , the Court of Justice annulled the judgment of the General Court and referred the case back to the General Court in order for it to rule anew on the application which had been brought before it by the applicant.
  • EuG, 05.03.2004 - T-94/02

    Boss / OHMI - Delta Biomichania Pagatou (BOSS) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 30.06.2014 - T-10/09
    In particular, there is no provision for the possibility, for the new owner of the right, to replace the transferor for the purposes of the proceedings before the General Court (order in Case T-94/02 Hugo Boss v OHIM - Delta Biomichania Pagatou (BOSS) [2004] ECR II-813, paragraph 15).
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