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   EuG, 12.12.2014 - T-105/13   

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https://dejure.org/2014,39264
EuG, 12.12.2014 - T-105/13 (https://dejure.org/2014,39264)
EuG, Entscheidung vom 12.12.2014 - T-105/13 (https://dejure.org/2014,39264)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - T-105/13 (https://dejure.org/2014,39264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ludwig Schokolade / OHMI - Immergut (TrinkFix)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TrinkFix - Ältere nationale Wortmarke und ältere Gemeinschaftswortmarke Drinkfit - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Waren und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr zwischen den Marken "TrinkFix" und "Drinkfit" für nichtalkoholische Getränke; Nachweis ernsthafter Benutzung einer Marke unter Verwendung einer von der Eintragung abweichenden Form; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TrinkFix - Ältere nationale Wortmarke und ältere Gemeinschaftswortmarke Drinkfit - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Waren und ...

  • rechtsportal.de

    Verwechselungsgefahr zwischen den Marken "TrinkFix" und "Drinkfit" für nichtalkoholische Getränke; Nachweis ernsthafter Benutzung einer Marke unter Verwendung einer von der Eintragung abweichenden Form; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das ...

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "TrinkFix" und "Drinkfit" für nichtalkoholische Getränke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "TrinkFix" und "Drinkfit" für nichtalkoholische Getränke

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ludwig Schokolade / OHMI - Immergut (TrinkFix)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Anmelders der Wortmarke "TrinkFix" für Waren der Klassen 29, 30 und 32 auf Aufhebung der Entscheidung R 34/2012-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 13. Dezember 2012, mit der die Beschwerde ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 11.05.2010 - T-492/08

    Wessang / OHMI - Greinwald (star foods) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Die verschiedenen alkoholfreien Getränke können jedoch grundsätzlich alle wegen ihrer Art, ihres Verwendungszwecks, nämlich als Durstlöscher oder zum Vergnügen, und der Tatsache, dass sie die gleichen Vertriebswege (Supermärkte, Bars und Restaurants) nutzen, als miteinander konkurrierend angesehen werden, auch wenn ihre Hersteller, Inhaltsstoffe und Produktionsmethoden unterschiedlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2010, Wessang/HABM - Greinwald [star foods], T-492/08, EU:T:2010:186, Rn. 26 bis 28).

    Was sodann die Waren "Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtsaftgetränke; Wässer mit Zusatz von Koffein, Tee oder Kakao; Fruchtsirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken; isotonische Getränke; zuckerhaltige Getränkepulver zur Herstellung von alkoholfreien und isotonischen Getränken, auch in Instantform" der Klasse 32 anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in den Rn. 26 bis 28 seines Urteils star foods, oben in Rn. 85 angeführt (EU:T:2010:186), bereits festgestellt hat, dass zwischen "Milchgetränken mit überwiegendem Milchanteil" der Klasse 29 und den Waren "Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, Getränkepulver" der Klasse 32 ein Wettbewerbsverhältnis besteht, auch wenn ihre Hersteller, Inhaltsstoffe und Produktionsmethoden unterschiedlich sind.

    Da die Wörter "drink" und "fit" zum Grundwortschatz der englischen Sprache gehören, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zumindest ein Teil der spanisch- und der griechischsprachigen Verbraucher in der Lage ist, diese Wörter zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil star foods, oben in Rn. 85 angeführt, EU:T:2010:186, Rn. 52).

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg, EU:T:2009:14, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Waren oder Dienstleistungen, die sich an unterschiedliche Verkehrskreise richten, können definitionsgemäß nicht in einem Ergänzungsverhältnis zueinander stehen (vgl. Urteil easyHotel, oben in Rn. 59 angeführt, EU:T:2009:14, Rn. 57 und 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich nicht ausschließen lässt, dass allein die klangliche Ähnlichkeit zweier Marken eine Verwechslungsgefahr hervorrufen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg, EU:C:1999:323, Rn. 28).

    In diesem Zusammenhang ist nämlich zu beachten, dass der Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit hat, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, oben in Rn. 141 angeführt, EU:C:1999:323, Rn. 26).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Marke ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion - die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren - benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, unter Ausschluss symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (Urteil vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, Slg, EU:C:2003:145, Rn. 43).

    Denn zum einen enthalten die Urteile Ansul, oben in Rn. 22 angeführt (EU:C:2003:145), und Leno Merken, oben in Rn. 23 angeführt (EU:C:2012:816), keine Bestätigung einer solchen Auffassung.

  • EuGH, 19.12.2012 - C-149/11

    Leno Merken - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Die Ernsthaftigkeit der Benutzung der Marke ist anhand sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird, insbesondere anhand der Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, der Art dieser Waren oder Dienstleistungen, der Merkmale des Marktes sowie des Umfangs und der Häufigkeit der Benutzung der Marke (Urteil vom 19. Dezember 2012, Leno Merken, C-149/11, Slg, EU:C:2012:816, Rn. 29).

    Denn zum einen enthalten die Urteile Ansul, oben in Rn. 22 angeführt (EU:C:2003:145), und Leno Merken, oben in Rn. 23 angeführt (EU:C:2012:816), keine Bestätigung einer solchen Auffassung.

  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Für diesen Teil des relevanten Publikums ist der Wortbestandteil "drink" als beschreibend und der Wortbestandteil "fit" als suggestiv anzusehen, da er den fraglichen Waren ein positives Image verleihen soll, ohne den Verbraucher unmittelbar und sofort über besondere Merkmale oder Eigenschaften dieser Waren zu informieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2001, Sunrider/HABM [VITALITE], T-24/00, Slg, EU:T:2001:34, Rn. 24).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr entsprechend der Wahrnehmung der fraglichen Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch das maßgebliche Publikums umfassend und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg, EU:T:2003:199, Rn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.12.2005 - T-29/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB,

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 als Nachweis der ernsthaften Benutzung einer älteren nationalen oder Gemeinschaftsmarke, auf die ein Widerspruch gegen eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung gestützt ist, auch der Nachweis der Benutzung der älteren Marke in einer Form gilt, die von der Eintragung nur in Bestandteilen abweicht, ohne dadurch die Unterscheidungskraft der Marke zu beeinflussen (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, Castellblanch/HABM - Champagne Roederer [CRISTAL CASTELLBLANCH], T-29/04, Slg, EU:T:2005:438, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg, EU:T:2006:397, Rn. 74).
  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

    Auszug aus EuG, 12.12.2014 - T-105/13
    Es können auch andere Faktoren wie die Vertriebswege der betreffenden Waren berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg, EU:T:2007:219, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2007 - T-134/06

    Xentral / OHMI - Pages jaunes (PAGESJAUNES.COM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 15.01.2013 - T-451/11

    Gigabyte Technology / OHMI - Haskins (Gigabyte)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 10.11.2011 - C-88/11

    LG Electronics / HABM

  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

  • EuGH, 18.07.2013 - C-252/12

    Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 136/95

    Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens durch Angabe als besondere

  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 10/03

    NORMA

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

  • EuG, 13.07.2004 - T-115/03

    Samar / OHMI - Grotto (GAS STATION)

  • EuG, 12.07.2006 - T-277/04

    'Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Johnson''s Veterinary Products (VITACOAT)' -

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

  • EuG, 01.02.2018 - T-457/16

    Aldi Einkauf / EUIPO - Schwamm & Cie. (Le Coq de France) - Unionsmarke -

    Obgleich Kaffee als solcher kein Getränk ist, kann er zur Zubereitung von Getränken verwendet werden, die mit Milch im Wettbewerb stehen, so dass er auch als ein mit dieser im Wettbewerb stehendes Erzeugnis anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne, Urteile vom 12. Dezember 2014, Ludwig Schokolade/HABM - Immergut [TrinkFix], T-105/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1070, Rn. 82, und vom 26. April 2016, Dino, T-21/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:241, Rn. 26).
  • EuG, 19.04.2018 - T-25/17

    Rintisch / EUIPO - Compagnie laitière européenne (PROTICURD) - Unionsmarke -

    Or, par définition, des produits ou des services adressés à des publics différents ne peuvent pas présenter un caractère complémentaire [arrêt du 12 décembre 2014, Ludwig Schokolade/OHMI - Immergut (TrinkFix), T-105/13, non publié, EU:T:2014:1070, point 66].
  • EuG, 26.04.2016 - T-21/15

    Franmax / EUIPO - Ehrmann (Dino)

    En outre, bien que le café, le cacao et les succédanés de café ne constituent pas, en tant que tels, des boissons, ils peuvent être utilisés pour préparer des boissons qui entrent en concurrence avec le lait, de sorte qu'ils doivent également être considérés comme étant des produits concurrents de ce dernier [voir, en ce sens, arrêt du 12 décembre 2014, Ludwig Schokolade/OHMI - Immergut (TrinkFix), T-105/13, EU:T:2014:1070, points 81 et 82].
  • LG München I, 17.01.2023 - 1 HKO 13543/21

    Markenrechtliche Ansprüche gegen eine Typenbezeichnung für ein Elektrofahrzeug

    Das Hinzufügen von Bildbestandteilen ist dabei unschädlich, soweit die grafischen Zusätze den Gesamteindruck der eingetragenen Marke nicht verändern (vgl. EuG BeckRS 2014, 82651).
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