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   EuG, 27.02.2002 - T-106/00   

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https://dejure.org/2002,547
EuG, 27.02.2002 - T-106/00 (https://dejure.org/2002,547)
EuG, Entscheidung vom 27.02.2002 - T-106/00 (https://dejure.org/2002,547)
EuG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - T-106/00 (https://dejure.org/2002,547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wort STREAMSERVE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Frühere Eintragung auf nationaler Ebene - Diskriminierungsverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

  • EU-Kommission PDF

    Streamserve Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 62 Absatz 1 und Artikel 63 Absätze 3 und 6
    1. Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Klage beim Gemeinschaftsrichter - Befugnisse des Gerichts - Abänderung einer Entscheidung des Amtes - Befugnis, die Sache an den Prüfer zurückzuverweisen

  • EU-Kommission

    Streamserve Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wort STREAMSERVE - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Frühere Eintragung auf nationaler Ebene - Diskriminierungsverbot.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eintragung des Wortes STREAMSERVE als Gemeinschaftsmarke mangels Unterscheidungskraft; Ablehnung der Eintragung des Wortes STREAMSERVE als Gemeinschaftsmarke wegen früherer Eintragung auf nationaler Ebene; Beschreibender Charakter einer Marke; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 c; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 596
 
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Wird zitiert von ... (216)

  • EuG, 05.07.2016 - T-167/15

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Freistaat Bayern

    Das gilt selbst dann, wenn diese Entscheidung nach nationalen Rechtsvorschriften ergangen ist, die gemäß der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) (aufgehoben durch die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 2008, L 299, S. 25]) harmonisiert worden sind, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das fragliche Zeichen seinen Ursprung hat (Urteil vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47).
  • EuG, 01.03.2016 - T-538/14

    Peri / HABM (Multiprop) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Im Hinblick auf die zur Akte gereichten nationalen Eintragungen, die nach Auffassung der Klägerin belegen, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die angemeldete Marke nicht als für die fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend wahrnehmen, ist hervorzuheben, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken, worauf in Rn. 38 der angefochtenen Entscheidung verwiesen wurde, ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Ziele verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl. Urteile vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg, EU:T:2002:43, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung eines Elefanten in einem Rechteck], T-424/10, Slg, EU:T:2012:58, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke darf somit nur auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung beurteilt werden (Urteil STREAMSERVE, EU:T:2002:43, Rn. 47).

    Daher ist das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder gar eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteil STREAMSERVE, EU:T:2002:43, Rn. 47).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die mit der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25) harmonisiert wurden, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Wortzeichen seinen Ursprung hat (Urteil STREAMSERVE, EU:T:2002:43, Rn. 47).

  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

    Was schließlich das Vorliegen früherer Entscheidungen anbelangt, genügt der Hinweis darauf, dass nach durchaus gefestigter Rechtsprechung zum einen die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist und dass zum anderen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ausschließlich auf der Grundlage dieser Verordnung in der Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu überprüfen ist und nicht auf der Grundlage einer vor Erlass der Entscheidungen bestehenden Entscheidungspraxis (Urteile des Gerichts vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnrn. 45 bis 47, und vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-106/00, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], Slg. 2002, II-723, Randnr. 66).
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