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   EuG, 27.10.1999 - T-106/99   

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https://dejure.org/1999,13322
EuG, 27.10.1999 - T-106/99 (https://dejure.org/1999,13322)
EuG, Entscheidung vom 27.10.1999 - T-106/99 (https://dejure.org/1999,13322)
EuG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - T-106/99 (https://dejure.org/1999,13322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Karl L. Meyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Unzulässigkeit - Anfechtbare Handlung - Einsicht in Unterlagen der Gemeinschaftsorgane - Unterscheidung zwischen Information und Dokument.

  • Europäischer Gerichtshof

    Meyer / Kommission

    Institutionelles Recht

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. März 1990, mit der sie einen Antrag auf Mitteilung des Zinssatzes für das Risikokapital abgelehnt hat, das Französisch Polynesien von 1986 bis 1989 und von 1995 bis 1998 aufgrund der Beschlüsse des Rates vom 16. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Erstens ist festzustellen, dass der Erstantrag des Klägers vom 20. Juni 2007 und sein Zweitantrag vom 23. Juli 2007, die das Register betreffen, als Anträge auf Zugang zu einem Dokument im Sinne von Art. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 anzusehen sind und nicht, wie die Kommission in ihren Schriftsätzen geltend macht, als bloße allgemeine Auskunftsersuchen im Sinne des Beschlusses des Gerichts vom 27. Oktober 1999, Meyer/Kommission (T-106/99, Slg. 1999, II-3273, Randnrn. 35 und 36), und des Urteils des Gerichts vom 30. Januar 2008, Terezakis/Kommission (T-380/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 153 und 154).

    Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu einem Dokument der Organe bezieht sich nur auf Dokumente und nicht auf Informationen im allgemeineren Sinne und hat keine Verpflichtung der Organe zur Folge, jedes Auskunftsersuchen eines Einzelnen zu beantworten (vgl. entsprechend Beschluss Meyer/Kommission, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnrn. 35 und 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06

    GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE

    38 - Vgl. Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 1999, Meyer/Kommission (T-106/99, Slg. 1999, II-3273): "Der Zweck des Beschlusses 94/90 [eines Vorgängerrechtsakts der Dokumentenzugangsverordnung] besteht nicht darin, durch Festlegung eines von der Kommission zu beachtenden Rechts auf Zugang der Öffentlichkeit solche Dokumente zugänglich zu machen, die aufgrund ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt ohnehin zugänglich sind" (Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    17 - Siehe Beschluss vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99 (Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 21).
  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99

    Mattila / Rat und Kommission

    Insoweit verweist die Kommission auf die Rechtsprechung, nach der der Gemeinschaftsrichter nicht befugt sei, den Organen Weisungen zu erteilen (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, European Night Services u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 53, und Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 21).
  • EuG, 25.04.2007 - T-264/04

    WWF European Policy Programme / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe bezieht sich nur auf Dokumente und nicht auf Informationen im weiteren Sinne und bedeutet nicht, dass die Organe auf jedes Auskunftsersuchen eines Einzelnen antworten müssten (vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 1999, Meyer/Kommission, T-106/99, Slg. 1999, II-3273, Randnrn. 35 und 36).
  • EuG, 11.12.2006 - T-290/05

    Weber / Kommission - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Verweigerung

    15 und 16, sowie Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 21).
  • EuG, 05.11.2003 - T-130/02

    Kronoply / Kommission

    Die Kommission trägt erstens vor, dass nicht jedes Schreiben, mit dem sie einen Antrag seines Adressaten bescheide, eine Entscheidung darstelle (Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 31).
  • EuG, 09.04.2003 - T-280/02

    Pikaart u.a. / Kommission

    Außerdem sind Handlungen oder Entscheidungen, die mit der Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG angefochten werden können, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen (Beschlüsse des Gerichts vom 11. Dezember 1998 in der Rechtssache T-22/98, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34, und vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 31).
  • EuG, 10.02.2000 - T-5/99

    Andriotis / Kommission und Cedefop

    Das Gericht ist zudem nach ständiger Rechtsprechung nicht befugt, den Gemeinschaftsorganen Weisungen zu erteilen (vgl. Beschluß des Gerichts vom 27. Oktober 1999 in der Rechtssache T-106/99, Meyer/Kommission, Slg. 1999, II-3273, Randnr. 21).
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