Weitere Entscheidung unten: EuG, 14.11.2002

Rechtsprechung
   EuG, 14.11.2002 - T-94/00, T-110/00 und T-159/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4601
EuG, 14.11.2002 - T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (https://dejure.org/2002,4601)
EuG, Entscheidung vom 14.11.2002 - T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (https://dejure.org/2002,4601)
EuG, Entscheidung vom 14. November 2002 - T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (https://dejure.org/2002,4601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Verordnung (EG) Nr. 465/2000 - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Ursprungskumulierung EG/ÜLG - Schutzmaßnahme - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rica Foods / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Rica Foods (Free Zone) NV, Free Trade Foods NV und Suproco NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG Absatz 4; Verordnung Nr. 465/2000 der Kommission
    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus den überseeischen Ländern und Gebieten ...

  • EU-Kommission

    Rica Foods (Free Zone) NV, Free Trade Foods NV und Suproco NV gegen Kommission der Europäischen Geme

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Verordnung (EG) Nr. 465/2000 - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Ursprungskumulierung EG/ÜLG - Schutzmaßnahme - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit der Erzeugnisse des Zuckersektors in die Gemeinschaft Ausführenden ...

  • Wolters Kluwer

    Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit der Erzeugnisse des Zuckersektors in die Gemeinschaft Ausführenden ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 465/2000; ; Verordnung (EG) Nr. 2038/1999; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG; ; ÜLG-Beschluss; ; EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 465/2000 der Kommission vom 29. Februar 2000 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG (ABl. L 56, S. 39) ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Hierzu ist zum einen daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses entsprechend der ihnen in den Artikeln 182 EG bis 188 EG übertragenen politischen Verantwortung über ein weites Ermessen verfügen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 144).

    Zum anderen kann der Gemeinschaftsrichter angesichts dieses Ermessens nur prüfen, ob die Gemeinschaftsorgane bei dessen Ausübung keinen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch begangen haben oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten haben (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 145).

    Diese Verordnung, die den freien Zugang von Zucker mit Ursprung in den ÜLG zum Gemeinschaftsmarkt in einem Maß beschränkte, das mit der Lage dieses Marktes vereinbar war, und zugleich auf eine mit den Zielen des ÜLG-Beschlusses abgestimmte Art und Weise eine Vorzugsbehandlung für dieses Erzeugnis beibehielt (siehe unten, Randnrn. 198 bis 211), war zur Erreichung des von der Kommission verfolgten Zieles geeignet und ging nicht über das dazu Erforderliche hinaus (in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 148).

    Es ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsrichter zwar über die Rechte der ÜLG zu wachen hat, jedoch nicht - da er sonst möglicherweise in das weite Ermessen der Kommission eingreifen würde - die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Wahl des geeignetsten Mittels zur Vermeidung von Störungen des Zuckermarktes der Gemeinschaft durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann, wenn der Beweis nicht erbracht ist, dass die ergriffene Maßnahme zur Verwirklichung des verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet war (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 94, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 83; Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 135).

    Die Klägerinnen haben nicht dargetan, dass die Kommission dadurch, dass sie die durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Einfuhren von Zucker oder Mischungen in die Gemeinschaft für die Geltungsdauer der angefochtenen Verordnung auf 3 340 Tonnen beschränkt hat, eine offensichtlich ungeeignete Maßnahme ergriffen oder die Informationen, über die sie zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verordnung verfügte, offensichtlich falsch bewertet hat (in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 136).

    Unter diesen Umständen konnte die Kommission im Rahmen des Ausgleichs zwischen den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik und denen der Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft in vertretbarer Weise annehmen, dass die zeitweilige Beschränkung der durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Einfuhren von Zucker oder Mischungen zur Erreichung des gesetzten Zieles geeignet war und nicht über das dazu Erforderliche hinausging (in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 137).

    Es ist daran zu erinnern, dass sich der Gemeinschaftsrichter im Rahmen seiner Kontrolle auf die Prüfung zu beschränken hat, ob der Kommission, die im vorliegenden Fall über ein weites Ermessen verfügte, beim Erlass der angefochtenen Verordnung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 112).

    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass die Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte nach ständiger Rechtsprechung wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen das Gemeinschaftsgericht die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 53).

    Ebenso verhält es sich, wenn die Gemeinschaftshandlung, die der Gemeinschaftsrichter zu beurteilen hat, den Handel zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG beschränkt (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnrn.

    Nur dann, wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzt oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, ist es Sache des Gemeinschaftsgerichts, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung anhand der Vorschriften der WTO zu prüfen (Urteile Portugal/Rat, Randnr. 49, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 54).

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Außerdem ist die Gemeinschaft, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675, Randnr. 56) ausgeführt hat, im Rahmen der WTO-Übereinkünfte verpflichtet, bestimmte Zuckermengen aus Drittländern einzuführen.

    Unter diesen Umständen würde, wenn die Zuckererzeugung der Gemeinschaft nicht verringert wird, jede zusätzliche durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigte Einfuhr von Zucker den Zuckerüberschuss auf dem Gemeinschaftsmarkt erhöhen und zu einer Zunahme der subventionierten Ausfuhren führen (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 100, Randnr. 56).

    Außerdem ist die Gemeinschaft, wie der Gerichtshof in seinem in Randnummer 100 zitierten Urteil Emesa Sugar ausgeführt hat (Randnr. 56), nach den im Rahmen der WTO geschlossenen Übereinkünften "zur Einfuhr bestimmter Zuckermengen aus Drittländern" verpflichtet.

    Hinzu kommen noch die Einfuhren von "Rohrzucker aus den AKP-Ländern ..., um die spezielle Nachfrage nach diesem Erzeugnis zu decken" (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 100, Randnr. 56).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Verringerung der Gemeinschaftserzeugung, um auf eine Zunahme der Einfuhren von Zucker mit Ursprung in den ÜLG zu reagieren, "die ... gemeinsame Marktorganisation für Zucker [stört] und den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik" widerspricht (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 100, Randnr. 56).

    Außerdem liefe es den Zielen der Agrarpolitik der Gemeinschaft zuwider, die Produktionsquoten der Gemeinschaft zu senken, um eine Zunahme der Zuckereinfuhren zu ermöglichen (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 100, Randnr. 56).

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Diese Verordnung habe die Klägerinnen nicht daran gehindert, bestimmte Verträge - ganz oder teilweise - zu erfüllen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 19).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass die Unternehmen, die bereits Verträge geschlossen hatten, deren Erfüllung unter der Geltung der Schutzmaßnahme vorgesehen war und durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde, im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sind (Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 52, Randnrn. 28, 31 und 32, und Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 52, Randnr. 61).

    Außerdem ist festzustellen, dass die Schutzmaßnahmen in den Rechtssachen, die zu dem in Randnummer 52 zitierten Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission und zu dem in Randnummer 45 zitierten Urteil vom 14. September 1995 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission) geführt haben, ebenfalls Erzeugnisse betrafen, die nicht leicht verderblich waren, nämlich Baumwolle und Reis.

    Die Situation der Klägerin in der Rechtssache T-110/00 (Free Trade Foods/Kommission) gleicht völlig der Situation der Klägerinnen, deren Klage in dem in Randnummer 52 zitierten Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission für zulässig erklärt wurde, und der Klägerinnen in den Rechtssachen, in denen das in Randnummer 45 zitierte Urteil vom 14. September 1995 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission) ergangen ist.

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission ferner auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98 (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949) berufen.

    Die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, lässt jedoch noch nicht den Schluss zu, dass die Unternehmen, die von einer auf der Grundlage des Artikels 109 Absatz 1 des ÜLG-Beschlusses erlassenen Schutzmaßnahme betroffen sind, von dieser Maßnahme im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sind (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 52, Randnr. 60).

    Ihre Klage ist nur zulässig, wenn die betroffenen Unternehmen nachweisen, dass sie durch die Schutzmaßnahme aufgrund einer tatsächlichen Situation beeinträchtigt sind, die sie aus dem Kreis aller anderen Wirtschaftsteilnehmer heraushebt (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 52, Randnr. 62).

    Der Gerichtshof habe in seinem in Randnummer 52 zitierten Urteil Antillean Rice Mills/Rat (Randnr. 65) entschieden, dass die beanstandete Schutzmaßnahme die Klägerin in dieser Rechtssache nicht daran gehindert habe, Verträge zu erfüllen, die sie vor Erlass der Schutzmaßnahmen geschlossen habe, da "zwischen der Unterzeichnung der Verträge und dem Inkrafttreten der Schutzmaßnahmen mehr als fünfzehn Tage vergangen" seien und die Klägerin in dieser Rechtssache, "der der unmittelbar bevorstehende Erlass dieser Maßnahmen bekannt war, ... zur Erfüllung der laufenden Verträge ohne weiteres ... die notwendigen Schritte [hätte] unternehmen können, um Einfuhrlizenzen zu erhalten".

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Die Kommission habe gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen, indem sie ihre Interessen bei Erlass der angefochtenen Verordnung nicht berücksichtigt habe (Urteile des Gerichtshofes Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 52, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477).

    Es ist daran zu erinnern, dass die Wirtschaftsteilnehmer berechtigt sind, darauf zu vertrauen, dass die Waren, die bereits in die Gemeinschaft unterwegs sind, - außer bei unbestreitbarem öffentlichem Interesse - nicht bei ihrer Ankunft im Gemeinschaftsgebiet zurückgewiesen werden (Urteile Sofrimport/Kommission, zitiert in der vorstehenden Randnr., Randnr. 16, und Affish, zitiert in Randnr. 220, Randnr. 57).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Angesichts dieses Ermessens hat sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung zu beschränken, ob die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung dieses Ermessens keinen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch begangen haben oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten haben (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61 und die zitierte Rechtsprechung).

    Hierzu ist zum einen daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses entsprechend der ihnen in den Artikeln 182 EG bis 188 EG übertragenen politischen Verantwortung über ein weites Ermessen verfügen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 144).

  • EuG, 05.04.2001 - T-82/00

    Bic u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrzunehmen vermag (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90, Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16; Urteil des Gerichts vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-82/00, BIC u. a./Rat, Slg. 2001, II-1241, Randnr. 24).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Artikel 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteil BIC u. a./Rat, Randnr. 24).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass die Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte nach ständiger Rechtsprechung wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen das Gemeinschaftsgericht die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 53).

    Nur dann, wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzt oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, ist es Sache des Gemeinschaftsgerichts, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung anhand der Vorschriften der WTO zu prüfen (Urteile Portugal/Rat, Randnr. 49, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 164, Randnr. 54).

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    Der allgemeine Charakter der angefochtenen Verordnung schließt jedoch nicht aus, dass sie bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19; Urteile des Gerichts Antillean Rice Mills u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 45, Randnr. 66, und vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 50).
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-94/00
    51 und 52; Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 69, und vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-87/98, International Potash Company/Rat, Slg. 2000, II-3179, Randnr. 39).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

  • EuGH, 25.06.1997 - C-285/94

    Italien / Kommission

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 13.10.1992 - C-63/90

    Portugal und Spanien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-40/03

    Rica Foods / Kommission

    Mit seinen Urteilen Rica Foods II und Rica Foods III (15) hat das Gericht die Klagen abgewiesen und den Klägerinnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

    Vor Prüfung dieser verschiedenen Rechtsmittelgründe ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungsgründe der Urteile Rica Foods II und Rica Foods III nahezu identisch sind und die Klägerin außerdem gegen beide Urteile die gleichen Rügen vorbringt.

    3 - Urteile in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, im Folgenden: Urteil Rica Foods II) und in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: Urteil Rica Foods III).

    29 - Urteil Rica Foods II (Randnr. 101).

    49 - Vgl. Urteile Rica Foods II (Randnrn. 157 bis 197) und Rica Foods III (Randnrn. 142 bis 177).

    54 - Urteil Rica Foods II.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

    Wie das Gericht jedoch im Urteil Rica Foods II festgestellt hat (61) , wird durch die Tatsache, dass die Kommission eine Schutzmaßnahme gegenüber bestimmten ÜLG-Erzeugnissen erlässt, der Präferenzstatus der ÜLG nicht berührt.

    3 - Urteile in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, im Folgenden: Urteil Rica Foods II) und in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: Urteil Rica Foods III).

    53 - Urteil Rica Foods II (Randnr. 124).

    75 - Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Rica Foods II (Randnr. 172) und Rica Foods III (Randnr. 157).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-41/03

    Rica Foods / Kommission - Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rica Foods (Free Zone) NV (im Folgenden: Rica Foods oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 465/2000 der Kommission vom 29. Februar 2000 zur Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG (ABl. L 56, S. 39, im Folgenden: angefochtene Verordnung oder Verordnung) abgewiesen worden ist.

    27 Mit Klageschriften, die am 19. und 28. April und 9. Juni 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben Rica Foods und zwei weitere in den ÜLG (Aruba und Niederländische Antillen) ansässige zuckerverarbeitende Unternehmen (im Folgenden zusammen: Klägerinnen) Klagen auf Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung und Ersatz des angeblich durch die Verordnung verursachten Schadens erhoben (Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00).

    28 Der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts hat mit Beschluss vom 12. Juli 2000 das Königreich der Niederlande zur Unterstützung der Anträge von Rica Foods und mit Beschlüssen vom 11. Juli 2000 und 16. Oktober 2001 das Königreich Spanien und die Französische Republik zur Unterstützung der Anträge der Kommission u. a. in der Rechtssache T-94/00 als Streithelfer zugelassen.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-180/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    30 Mit am 7. Juli 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenem Schreiben hat das Königreich der Niederlande beantragt, das Verfahren vor dem Gerichtshof bis zur Verkündung der Endentscheidung des Gerichts in den Rechtssachen T-94/00 und T-110/00 (Rica Foods u. a./Kommission) auszusetzen; diese Rechtssachen betrafen ebenfalls die Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung.

    Auf eine Frage des Gerichtshofes hat das Königreich der Niederlande mitgeteilt, dass sich sein Aussetzungsantrag auch auf die Rechtssache T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission) bezieht.

    32 Das Gericht hat die Klagen in den drei genannten Rechtssachen (Rica Foods u. a./Kommission) mit Urteil vom 14. November 2002 (Slg. 2002, II-4677) als unzulässig abgewiesen.

  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

    Jedenfalls führte die Verordnung Nr. 2423/1999 zu keiner Verringerung der durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Zuckereinfuhren, was die Wirksamkeit der durch diese Verordnung erlassenen Maßnahme, nämlich die Festsetzung eines Einfuhrmindestpreises für das betreffende Erzeugnis, fraglich erscheinen lässt (Urteil des Gerichts vom heutigen Tag in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00, Rica Foods u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 172).

    Der Präsident des Gerichts hat in seinen Beschlüssen vom 12. Juli 2000 in den Rechtssachen T-94/00 R und T-110/00 R (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und vom 8. August 2000 in der Rechtssache T-159/00 R (Suproco/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), festgestellt, dass die Kommission in der Verordnung Nr. 465/2000 ein Gesamtvolumen von 4 465 Tonnen Zucker zugrunde gelegt hat, die 1997 begünstigt durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG in die Gemeinschaft eingeführt worden seien.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    82 Selbst wenn man indessen davon ausgeht, dass die zusätzlichen Exporte mit Ausfuhrerstattung infolge der Zuckerimporte aus den ÜLG nicht die in den WTO-Übereinkünften vorgesehenen Beträge und Mengen erreicht hätten, so hat doch die niederländische Regierung nicht dargetan, dass die Kommission einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen hat, als sie zum einen die den WTO-Übereinkünften zugrunde liegende Zielsetzung einer schrittweisen Beschränkung der Ausfuhrerstattungen berücksichtigte und zum anderen annahm, dass die zunehmenden Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG im Ergebnis den Gesamtbetrag der Ausfuhrerstattungen ansteigen ließen und schon vor dem 1. Juli 2000 die Gefahr einer Destabilisierung des Zuckersektors in der Gemeinschaft herbeigeführt hatten; dies hat das Gericht bereits in seinem Urteil vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-94/00, T-110/94 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, Randnr. 139) festgestellt.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-40/03

    Rica Foods / Kommission - Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der

    Bei der Festsetzung der zu berücksichtigenden Zuckermengen nimmt die Kommission den Standpunkt des Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz der EG in seinen Beschlüssen vom 12. Juli und 8. August 2000 in den Rechtssachen T-94/00 R, T-110/00 R und T-159/00 R zur Kenntnis, ohne sie jedoch als gerechtfertigt anzuerkennen.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-452/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    73 Selbst wenn man indessen davon ausgeht, dass die zusätzlichen Exporte mit Ausfuhrerstattung infolge der Zuckerimporte aus den ÜLG nicht die in den WTO-Übereinkünften vorgesehenen Beträge und Mengen erreicht hätten, so hat doch die niederländische Regierung nicht dargetan, dass die Kommission einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen hat, als sie zum einen die den WTO-Übereinkünften zugrunde liegende Zielsetzung einer schrittweisen Beschränkung der Ausfuhrerstattungen berücksichtigte und zum anderen annahm, dass die zunehmenden Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG im Ergebnis den Gesamtbetrag der Ausfuhrerstattungen ansteigen ließen und die Gefahr einer Destabilisierung des Zuckersektors in der Gemeinschaft herbeigeführt hatten; dies hat das Gericht bereits in seinem Urteil vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4677, Randnr. 139) festgestellt.
  • EuG, 13.12.2006 - T-138/03

    É.R. u.a. / Rat und Kommission - Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei -

    Die Beklagten erinnern daran, dass im Bereich der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft ein Schadensersatzanspruch unter den drei Voraussetzungen anerkannt werde, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden sei, den Schutz des Einzelnen bezwecke und der Verstoß hinreichend qualifiziert sei, dass das tatsächliche Vorliegen des Schadens nachgewiesen sei und dass schließlich zwischen dem der Gemeinschaft anzulastenden Verstoß und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehe (Urteil des Gerichts vom 14. November 2002, Rica Foods u. a./Kommission, T-94/00, T-110/00 und T-159/00, Slg. 2002, II-4677, Randnrn.
  • EuG, 01.02.2001 - T-350/00

    Free Trade Foods / Kommission

    ... Bei der Festsetzung der zu berücksichtigenden Zuckermengen nimmt die Kommission den Standpunkt des Vorsitzenden desGerichts erster Instanz der EG in seinen Beschlüssen vom 12. Juli und 8. August 2000 in den Rechtssachen T-94/00 R, T-110/00 R und T-159/00 R zur Kenntnis, ohne sie jedoch als gerechtfertigt anzuerkennen.
  • EuG, 14.11.2002 - T-110/00

    Rica Foods / Kommission - Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete

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Rechtsprechung
   EuG, 14.11.2002 - T-110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28759
EuG, 14.11.2002 - T-110/00 (https://dejure.org/2002,28759)
EuG, Entscheidung vom 14.11.2002 - T-110/00 (https://dejure.org/2002,28759)
EuG, Entscheidung vom 14. November 2002 - T-110/00 (https://dejure.org/2002,28759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rica Foods / Kommission

    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete

  • Wolters Kluwer

    Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit der Erzeugnisse des Zuckersektors in die Gemeinschaft Ausführenden ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 465/2000; ; Verordnung (EG) Nr. 2038/1999; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG; ; ÜLG-Beschluss; ; EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 253

 
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  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-110/00
    Die Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
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