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   EuG, 12.11.2010 - T-113/08   

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https://dejure.org/2010,36322
EuG, 12.11.2010 - T-113/08 (https://dejure.org/2010,36322)
EuG, Entscheidung vom 12.11.2010 - T-113/08 (https://dejure.org/2010,36322)
EuG, Entscheidung vom 12. November 2010 - T-113/08 (https://dejure.org/2010,36322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Europäische Kommission.

    (fremdsprachig)

  • EU-Kommission

    Königreich Spanien gegen Europäische Kommission.

    EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen zur Olivenölerzeugung - Beihilfen für Futterflächen.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 29. Februar 2008 - Spanien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K (2007) 6514 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-24/11

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Von der Gemeinschaftsfinanzierung

    Mit Urteil vom 12. November 2010, Spanien/Kommission (T-113/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), wies das Gericht(4) den Antrag Spaniens auf Teilnichtigerklärung dieser Entscheidung zurück.

    Da die Bestimmung dieses Zeitpunkts in keiner der einschlägigen Verordnungen geregelt sei, zieht das Gericht die Auslegung des Gerichtshofs im Urteil Spanien/Kommission(23) zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 729/70 heran (der durch die Verordnung Nr. 1258/1999 aufgehoben worden sei, aber denselben normativen Inhalt wie deren Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 5 gehabt habe).

    122 bis 124 rechtsfehlerfrei auf die vom Gerichtshof im Urteil Spanien/Kommission (C-329/00) vorgenommene Auslegung von Art. 7 Abs. 4 zurückgegriffen hat.

    25 - Urteil Spanien/Kommission, oben in Fn. 23 angeführt, Randnr. 68.

    27 - Urteil Spanien/Kommission, oben in Fn. 23 angeführt, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    41 - Urteil Spanien/Kommission, oben in Fn. 23 angeführt, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-24/11

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Abteilung Garantie - Von der

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich Spanien die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. November 2010, Spanien/Kommission (T-113/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12, im Folgenden: streitige Entscheidung), soweit diese bestimmte Ausgaben des Königreichs Spanien in den Sektoren Olivenöl und landwirtschaftliche Kulturpflanzen betrifft, abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. November 2010, Spanien/Kommission (T-113/08), wird aufgehoben, soweit darin unter Einstufung des Schreibens AGR 16844 der Kommission vom 11. Juli 2002 als Mitteilung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2245/1999 der Kommission vom 22. Oktober 1999 geänderten Fassung auf den Zeitpunkt der Zustellung dieses Schreibens als Bezugspunkt für die Berechnung der in Art. 5 Abs. 2 Buchst. c Unterabs. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 des Rates vom 22. Mai 1995 geänderten Fassung und Art. 7 Abs. 4 Unterabs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen Frist von 24 Monaten abgestellt wird, und zwar im Hinblick auf die finanzielle Berichtigung, die mit der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung im Olivenölsektor vorgenommen wurde, weil die spanischen Behörden die Vorschläge der Olivenölagentur im Anschluss an die bei den Mühlen durchgeführten Kontrollen unzulänglich umgesetzt hatten.

  • EuG, 07.06.2013 - T-2/11

    Portugal / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der

    Außerdem hat der Gerichtshof in dem Urteil vom 3. Mai 2012, Spanien/Kommission (oben in Randnr. 58 angeführt), das Urteil des Gerichts vom 12. November 2010, Spanien/Kommission (T-113/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit der Begründung aufgehoben, dass das Gericht ein Schreiben der Kommission als förmliche Mitteilung im Sinne der Verordnung Nr. 1663/95 eingestuft hat, obwohl die darin gegen den Mitgliedstaat erhobene Rüge nicht hinreichend angegeben war.
  • EuG, 04.10.2018 - T-272/16

    Griechenland / Kommission

    Cette interprétation a été justifiée par le fait que les montants versés au cours de l'année précédente ne constituaient que des versements provisoires subordonnés à la constitution d'une garantie et n'étaient, dès lors, pas pertinents pour déterminer la date à laquelle la dépense d'aide a été effectuée aux fins de l'application du délai de 24 mois (arrêts du 19 juin 2003, Espagne/Commission, C-329/00, EU:C:2003:355, point 43, et du 12 novembre 2010, Espagne/Commission, T-113/08, non publié, EU:T:2010:465, point 122).
  • EuG, 01.02.2018 - T-518/15

    Frankreich / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Außerdem werden die den Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) betreffenden Entscheidungen nach ständiger Rechtsprechung am Ende eines kontradiktorischen Verfahrens getroffen, so dass die in der ersten Mitteilung enthaltenen Ergebnisse nicht endgültig sind und im Lichte der vom Mitgliedstaat im späteren Verwaltungsverfahren übermittelten Antworten präzisiert und überprüft werden können (Urteile vom 17. Juni 2009, Portugal/Kommission, T-50/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:206, Rn. 34 und 37, und vom 12. November 2010, Spanien/Kommission, T-113/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:465, Rn. 132; vgl. auch Urteil vom 24. März 2011, Griechenland/Kommission, T-184/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:120, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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