Rechtsprechung
EuG, 17.04.2020 - T-103/19, T-110/19, T-113/19, T-116/19, T-124/19 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Mende Omalanga/ Rat
(fremdsprachig)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Mende Omalanga/ Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Mende Omalanga/ Rat
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuG - T-112/19 (anhängig)
Kibelisa Ngambasai/ Rat
Auszug aus EuG, 17.04.2020 - T-103/19
Par lettre déposée au greffe du Tribunal le 11 mars 2020, 1a partie requérante dans l'affaire T-112/19, M. Roger Kibelisa Ngambasai, a informé le Tribunal, conformément à l'article 125 du règlement de procédure du Tribunal, qu'elle se désistait de son recours.Par lettre déposée au greffe du Tribunal le 17 mars 2020, 1a partie défenderesse a demandé au Tribunal de condamner aux dépens les parties requérantes dans les affaires T-103/19, Mende Omalanga/Conseil, et T-112/19, Kibelisa Ngambasai/Conseil.
Il y a donc lieu de rayer les affaires T-103/19, Mende Omalanga/Conseil, et T-112/19, Kibelisa Ngambasai/Conseil, du registre et de condamner MM.
- EuG, 17.07.2020 - T-117/19
Kahimbi Kasagwe/ Rat
Lors de l'audience de plaidoiries qui s'est tenue le 29 juin 2020 dans les affaires jointes T-110/19, T-111/19, T-113/19 et T-116/19 à T-124/19, la partie défenderesse a demandé au Tribunal de condamner les ayants droit du requérant aux dépens, conformément aux articles 125 et 136, paragraphe 1, du règlement de procédure.
Rechtsprechung
EuG, 03.02.2021 - T-122/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ramazani Shadary/ Rat
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Ramazani Shadary/ Rat
(fremdsprachig)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ramazani Shadary/ Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ramazani Shadary/ Rat
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 06.10.2021 - T-827/17
Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im …
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch das Studium der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit der Betroffene seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es angebracht ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses umfassend in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Entscheidung zu überprüfen (…vgl. Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021, Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50). - EuG, 01.06.2022 - T-628/17
Aeris Invest/ Kommission und CRU
Insoweit ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, Kenntnis erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit er seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses Gericht umfassend in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung zu kontrollieren (…vgl. Urteile vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021 Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 01.06.2022 - T-481/17
Wirtschaftspolitik
Es ist zu beachten, dass es für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich ist, dass der Betroffene von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, Kenntnis erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit er seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses Gericht umfassend in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung zu kontrollieren (…vgl. Urteile vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021 Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 01.06.2022 - T-510/17
Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU
Es ist zu beachten, dass es für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich ist, dass der Betroffene von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, Kenntnis erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit er seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses Gericht umfassend in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung zu kontrollieren (…vgl. Urteile vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021, Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).