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   EuG, 22.11.2001 - T-139/98   

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EuG, 22.11.2001 - T-139/98 (https://dejure.org/2001,12664)
EuG, Entscheidung vom 22.11.2001 - T-139/98 (https://dejure.org/2001,12664)
EuG, Entscheidung vom 22. November 2001 - T-139/98 (https://dejure.org/2001,12664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zigarettenmarkt in Italien - Vertriebsvertrag - Missbräuchliche Klauseln - Missbräuchliche Verhaltensweisen - Herabsetzung der Geldbuße

  • Europäischer Gerichtshof

    AAMS / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato (AAMS) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 86 [jetzt Artikel 82 EG]
    1. Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Relevanter Markt - Geografische Abgrenzung - Kriterien

  • EU-Kommission

    Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato (AAMS) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaft

    Wettbewerb - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zigarettenmarkt in Italien - Vertriebsvertrag - Missbräuchliche Klauseln - Missbräuchliche Verhaltensweisen - Herabsetzung der Geldbuße.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung; Zigarettenmarkt in Italien; AAMS; Begünstigung der eigenen Zigarettenherstellung; Vertriebsvertrag; Missbräuchliche Klauseln und Verhaltensweisen; Herabsetzung der Geldbuße

  • Judicialis

    EGV Art. 86 a.F.; ; EGV Art. 82; ; Entscheidung 98/538/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 1998 in einem Verfahren nach Artikel 86 EG-Vertrag - Beherrschende Stelung auf dem italienischen Markt für den Großvertrieb von Zigaretten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    In seinem Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-7/97 (Bronner, Slg. 1998, I-7791) habe sich der Gerichtshof speziell mit der Frage befasst, in welchen Grenzen ein Hersteller einem konkurrierenden Hersteller sein eigenes Vertriebsnetz zur Verfügung zu stellen habe.

    Die im vorliegenden Fall von den Beschwerdeführerinnen angeführten und in der streitigen Entscheidung aufgegriffenen Erwägungen - insbesondere die geltend gemachte Schwierigkeit, einen alternativen Vertriebsweg zu beschreiten -, aus denen sie forderten, dass die AAMS vollständig den Anforderungen konkurrierender Hersteller nachzukommen habe, griffen nach dem Urteil Bronner nicht durch.

    Die Kommisssion meint, in der Frage, was sich für den vorliegenden Fall aus dem Urteil Bronner ergebe, sei das Verteidigungsvorbringen der AAMS widersprüchlich.

    Da die AAMS aber selbst davon ausgehe, dass die im Urteil Bronner entwickelte Lösung für das Verhältnis zwischen konkurrierenden Herstellern und nicht zwischen Großhändlern und Herstellern gelte, widerspreche ihr eigenes Vorbringen der angeblichen Anwendbarkeit dieser Lösung auf den vorliegenden Fall.

    Jedenfalls könne das Urteil Bronner nicht außerhalb seines Kontextes ausgelegt werden.

    Was zweitens das Vorbringen der AAMS zur Anwendung der Erwägungen im Urteil Bronner auf den vorliegenden Fall angeht, so ist dieses Urteil nicht einschlägig.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Es genügt, wenn sie einander gleichen oder hinreichend homogen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 91).

    Die ständige Rechtsprechung definiere den Begriff der beherrschenden Stellung als die Möglichkeit eines Unternehmens, sich über einen erheblichen Zeitraum unabhängig von seinen Lieferanten, den Verbrauchern und Wettbewerbern zu verhalten (Urteile United Brands/Kommission und Michelin/Kommission).

    Ferner ist eine beherrschende Stellung die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber innennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteil United Brands/Kommission, Randnr. 65).

    Nach dem Urteil United Brands/Kommission verliere ein Unternehmen dadurch, dass es eine beherrschende Stellung einnehme, nicht das Recht, seine eigenen geschäftlichen Interessen zu schützen.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    In seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 49) habe der Gerichtshof festgestellt, dass sich "die Tätigkeit der AAMS auf der Einzelhandelsstufe, die im Wesentlichen in der Genehmigung der Eröffnung von Tabakläden und der Kontrolle ihrer Zahl und Verteilung über das italienische Hoheitsgebiet besteht, als Ausübung einer hoheitlichen Befugnis und nicht als eine wirtschaftliche Tätigkeit im eigentlichen Sinne" darstelle.

    Die JT International BV führt aus, es sei nicht nachvollziehbar, wieso sich die AAMS auf das Urteil Banchero berufe.

  • EuGH, 20.03.1985 - 41/83

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Die Handlungen der AAMS seien daher als Verhaltensweisen eines Unternehmens anzusehen, die im Licht der Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) und 86 EG-Vertrag gemäß der Verordnung Nr. 17 zu würdigen seien (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 873).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Wenn Artikel 86 EG-Vertrag in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) im Übrigen auch den Mitgliedstaaten untersage, Maßnahmen einschließlich des Erlasses von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu treffen oder aufrechtzuerhalten, die die praktischeWirksamkeit der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln beseitigen könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3581, Randnr. 53), so sei die Ermittlung solcher Verstöße doch Sache der nationalen Gerichte im Rahmen der Anwendung der Vertragsbestimmungen zugunsten Einzelner oder des Gerichtshofes im Rahmen von Klagen gemäß den Artikeln 169 und 170 EG-Vertrag (jetzt Artikel 226 EG und 227 EG).
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Es genügt, wenn sie einander gleichen oder hinreichend homogen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 91).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 41) seien sehr hohe Marktanteile - abgesehen von außergewöhnlichen Umständen - bereits als solche ein Beweis für das Bestehen einer beherrschenden Stellung.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Der Markt kann auch auf einen einzigen Mitgliedstaat begrenzt sein (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 28).
  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2001 - T-139/98
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215) hebt sie hervor, die Kommission könne ihren Schluss, dass die AAMS auf dem italienischen Großhandelsmarkt für Zigaretten eine beherrschende Stellung einnehme, nicht aus der Feststellung herleiten, dass seit der Liberalisierung dieses Marktes im Jahr 1975 alle ausländischen Unternehmen weiterhin das Vertriebsnetz der AAMS in Anspruch genommen hätten.
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Hohe Marktanteile von über 50 % begründen eine Vermutung für beträchtliche Marktmacht (Nr. 75 der Marktanalyse-Leitlinien unter Hinweis auf die stRspr zum Gemeinschaftsrecht: EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - Rs. C-62/86, AKZO - Slg. 1991, I-3359 Rn. 60; EuG, Urteil vom 22. November 2001 - Rs. T-139/98, AAMS - Slg. 2001, II-3413 Rn. 51 m.w.N.).
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Ein Unternehmen, das längere Zeit einen besonders hohen Marktanteil besitzt, befindet sich aufgrund seines Produktions- und Angebotsvolumens - ohne dass die Inhaber erheblich geringerer Anteile imstande wären, die Nachfrage, die sich von dem Unternehmen mit dem größten Anteil abwenden will, rasch zu befriedigen - in einer Machtposition, die aus diesem Unternehmen einen Zwangspartner macht und ihm bereits deswegen, jedenfalls während relativ langer Zeiträume, die Unabhängigkeit des Verhaltens sichert, die für eine beherrschende Stellung kennzeichnend ist (Urteil Hoffmann-La Roche, Randnr. 41, und Urteil des Gerichts vom 22. November 2001 in der Rechtssache T-139/98, AAMS/Kommission, Slg. 2001, II-3413, Randnr. 51).

    Ferner ist eine beherrschende Stellung die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, seinen Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 65, und Urteil AAMS/Kommission, Randnr. 51).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Hohe Marktanteile von über 50 % begründen eine Vermutung für beträchtliche Marktmacht (Nr. 75 der Marktanalyse-Leitlinien unter Hinweis auf die stRspr zum Gemeinschaftsrecht: EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991 Rs. C-62/86, AKZO Slg. 1991, I 3359 Rn. 60; EuG, Urteil vom 22. November 2001 Rs. T 139/98, AAMS Slg. 2001, II 3413 Rn. 51 m.w.N.).
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine beherrschende Stellung als eine wirtschaftliche Machtposition eines Unternehmens definiert werden, die es in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Referenzmarkt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteile des Gerichtshofs United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 65, und vom 15. Dezember 1994, DLG, C-250/92, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 47; Urteile des Gerichts vom 22. November 2001, AAMS/Kommission, T-139/98, Slg. 2001, II-3413, Randnr. 51, vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission, T-65/98, Slg. 2003, II-4653, Randnr. 154, und France Télécom/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 99).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 17.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Hohe Marktanteile von über 50 % begründen eine Vermutung für beträchtliche Marktmacht (Nr. 75 der Marktanalyse-Leitlinien unter Hinweis auf die stRspr zum Gemeinschaftsrecht: EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991 Rs. C-62/86, AKZO Slg. 1991, I 3359 Rn. 60; EuG, Urteil vom 22. November 2001 Rs. T 139/98, AAMS Slg. 2001, II 3413 Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 14.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Hohe Marktanteile von über 50 % begründen eine Vermutung für beträchtliche Marktmacht (Nr. 75 der Marktanalyse-Leitlinien unter Hinweis auf die stRspr zum Gemeinschaftsrecht: EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991 Rs. C-62/86, AKZO Slg. 1991, I 3359 Rn. 60; EuG, Urteil vom 22. November 2001 Rs. T 139/98, AAMS Slg. 2001, II 3413 Rn. 51 m.w.N.).
  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Es genügt, wenn sie einander gleichen oder hinreichend homogen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 44 und 53, und Urteil des Gerichts vom 22. November 2001, AAMS/Kommission, T-139/98, Slg. 2001, II-3413, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    18 Vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 22. November 2001, AAMS/Kommission (T-139/98, EU:T:2001:272, Rn. 76), und Beschluss vom 28. September 2006, Unilever Bestfoods/Kommission (C-552/03 P, EU:C:2006:607, Rn. 137).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    18 Vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 22. November 2001, AAMS/Kommission (T-139/98, EU:T:2001:272, Rn. 76), und Beschluss vom 28. September 2006, Unilever Bestfoods/Kommission (C-552/03 P, EU:C:2006:607, Rn. 137).
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