Weitere Entscheidung unten: EuG, 15.06.1998

Rechtsprechung
   EuG, 05.11.1997 - T-149/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1376
EuG, 05.11.1997 - T-149/95 (https://dejure.org/1997,1376)
EuG, Entscheidung vom 05.11.1997 - T-149/95 (https://dejure.org/1997,1376)
EuG, Entscheidung vom 05. November 1997 - T-149/95 (https://dejure.org/1997,1376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfen - Entscheidung der Kommission - Nichtigerklärung - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Ducros / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Etablissements J. Richard Ducros gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 und Artikel 173 Absatz 4
    1 Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Beschwerdeführendes Unternehmen - Klagerecht ...

  • EU-Kommission

    Etablissements J. Richard Ducros gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfen - Enscheidung der Kommission - Nichtigerklärung - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Staatliche Beihilfen C 6/92; Öffentliche Kapitaleinlage zum Ausgleich von Betriebsverlusten im Rahmen von Umstrukturierungsbeihilfen; Genehmigung von Kapitalerhöhungen der CMF Sud durch die Kommission; Maßstab des Verhaltens eines privaten Kapitalgebers in der Marktwirtschaft; ...

  • Judicialis

    Mitteilung 95/C 120/03; ; EGV Art. 93 Abs. 2; ; EGV Art. 173 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Sie habe nämlich nicht dargetan, daß ihre Rechtsstellung durch die fragliche Maßnahme wesentlich beeinträchtigt worden sei (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, im folgenden: Urteil Cofaz; Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, im folgenden: Urteil ASPEC, und vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, im folgenden: Urteil AITEC).

    Die Klägerin macht geltend, sie erfülle die im Urteil Cofaz aufgestellten Kriterien.

    Besonders für den Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen ergibt sich aus der Rechtsprechung, daß eine Entscheidung, durch die ein gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag eingeleitetes Verfahren abgeschlossen wird, diejenigen Unternehmen individuell betrifft, die die Beschwerde, die zur Einleitung des Untersuchungsverfahrens geführt hat, eingelegt, Erklärungen abgegeben und den Verfahrensablauf bestimmt haben, sofern ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (Urteil Cofaz, Randnrn. 24 und 25).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-279/11

    Gegen Irland werden mehrere finanzielle Sanktionen wegen Nichtdurchführung zweier

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Mit Entscheidung vom 16. September 1992 erstreckte die Kommission das Verfahren auf neue öffentliche Kapitaleinlagen (Mitteilung 92/C 279/11, ABl. C 279, S. 13).

    Die Kommission habe die fraglichen Beihilfen in ihren Mitteilungen 92/C 122/04 und 92/C 279/11 vom 14. Mai und 28. Oktober 1992 als Betriebsbeihilfen angesehen, da kein Umstrukturierungsplan vorgelegen habe und die von den italienischen Behörden für die CMF Sud vorgeschlagenen Aktionslinien sehr unbestimmt gewesen seien.

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertige jedoch die Tatsache allein, daß eine Maßnahme geeignet sei, die bestehenden Wettbewerbsverhältnisse zu beeinflussen, es noch nicht, einen Marktbeteiligten, der im Wettbewerb mit dem Adressaten der Maßnahme steht, als durch diese unmittelbar und individuell betroffen anzusehen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssache 10/68 und 18/68, Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459, im folgenden: Urteil Eridania).

    Damit kann dieses Wettbewerbsverhältnis aufgrund seiner Intensität nicht der Sachlage gleichgestellt werden, um die es im Urteil Eridania ging (oben, Randnr. 23).

  • EuGH, 07.12.1993 - C-6/92

    Federmineraria / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    wegen Nichtigerklärung der in der Mitteilung 95/C 120/03 der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag an die anderen Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten Italienische Beihilfe für CMF Sud SpA und CMF Spa [Staatliche Beihilfen C 6/92 (ex NN 149/91)] (ABl. 1995, C 120, S. 4) wiedergegebenen Entscheidung erläßt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste erweiterte Kammer).

    Am 16. Mai 1995 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften die Mitteilung 95/C 120/03 der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag an die anderen Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten Italienische Beihilfe für CMF Sud SpA und CMF SpA (Staatliche Beihilfen C 6/92 [ex NN 149/91]) (ABl. C 120, S. 4) veröffentlicht.

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Nach ständiger Rechtsprechung betrifft eine Entscheidung diejenigen natürlichen oder juristischen Personen individuell, die sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (Urteile des Gerichtshofes vom 15. September 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1395, Randnr. 44).
  • EuG, 18.09.1995 - T-49/93

    Société internationale de diffusion et d'édition (SIDE) gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Außerdem stehe das Vorbringen der Klägerin hinsichtlich der Konsequenzen der Nichteinhaltung der Meldevorschriften in völligem Widerspruch zur Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90, Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Slg. 1991, I-5505, und des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-49/93, SIDE/Kommission, Slg. 1995, II-2501).
  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    34 und 36, Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-380/94, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 57).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Verletzung der in Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag vorgesehenen Verpflichtung, die Kommission von beabsichtigten Beihilfen zu unterrichten und diese nicht vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission durchzuführen, durch die Mitgliedstaaten nicht zur Folge, daß diese Maßnahmen automatisch mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar werden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnrn.
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Dies entspreche auch der derzeitigen Haltung der Kommission, wie sich aus der Entscheidung ergebe, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219) zugrunde liege, sowie aus der Entscheidung 88/468/EWG der Kommission vom 29. März 1988 über die Beihilfen der französischen Regierung an ein Unternehmen des Agrarmaschinensektors in St. Dizier, Angers und Croix (ABl. L 229, S. 37).
  • EuGH, 13.07.1988 - 102/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.11.1997 - T-149/95
    Da die Klägerin diese Sichtweise in ihren der Kommission übersandten Erklärungen zu dieser Entscheidung nicht beanstandet habe, könne sie dies im jetzigen Stadium nicht mehr tun (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 27).
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

  • EuGH, 08.12.2006 - C-368/05

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 06.07.1995 - T-448/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen

  • EuG, 11.07.2002 - T-152/99

    HAMSA / Kommission

    Sie nennt insbesondere die Entscheidung 96/115/EG der Kommission vom 21. Juni 1995 über eine Beihilfe des italienischen Staates zugunsten des Unternehmens Enichem Agricoltura SpA (ABl. 1996, L 28, S. 18, im Folgenden: Entscheidung Enichem) und erinnert an den Standpunkt der Kommission in der Rechtssache T-149/95, die zum Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 (Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031) geführt habe.

    Schließlich entbehrten die Bezugnahmen auf die Entscheidung Enichem und das Urteil Ducros/Kommission der Relevanz.

    Die Bezugnahmen der Klägerin und des Königreichs Spanien auf die Entscheidung Enichem und das Urteil Ducros/Kommission greifen nicht durch.

    Schließlich sei nochmals auf den Standpunkt der Kommission in der Rechtssache, die zum Urteil Ducros/Kommission geführt habe, zu verweisen.

    Im Urteil Ducros/Kommission habe das Gericht es in diesem Zusammenhang als entscheidend angesehen, dass die vorhandene Kapazität verringert worden sei und dass sich der Staat verpflichtet habe, das betreffende Unternehmen zu privatisieren.

    Die Bezugnahme der Klägerin auf die Entscheidungen GEA, Santana Motor und Enichem und auf das Urteil Ducros/Kommission gehe fehl.

    Zweitens weichen die Umstände der vorliegenden Rechtssache deutlich von denen ab, die zu den Entscheidungen GEA, Santana Motor und Enichem und zum Urteil Ducros/Kommission führten, auf die sich die Klägerin berufen hat.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Zwar können sich die Gemeinschaftsorgane nach ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung ihres Ermessens durch nicht in Artikel 189 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) vorgesehene Maßnahmen, insbesondere durch Mitteilungen, selbst binden, sofern diese Maßnahmen Regeln enthalten, denen sich die von diesen Organen zu verfolgende Politik entnehmen lässt, und nicht von Normen des Vertrages abweichen (in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 53, vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 61, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnrn.
  • EuGH, 21.02.2006 - C-367/04

    Deutsche Post und DHL Express (früher DHL International) / Kommission -

    16 In den Randnummern 45 und 46 des angefochtenen Beschlusses hat es schließlich dargelegt, dass die von den Rechtsmittelführerinnen angeführten Urteile des Gerichts, insbesondere diejenigen vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95 (Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031) und vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-114/00 (Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission, Slg. 2002, II-5121), für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht einschlägig seien.

    Erstens habe nämlich im Urteil Ducros/Kommission die Klägerin, anders als im vorliegenden Fall die Rechtsmittelführerinnen, gegen die einem Wettbewerber gewährten Beihilfen Beschwerde erhoben und als einziges Unternehmen am Verwaltungsverfahren teilgenommen.

    Viertens habe das Gericht seine eigenen Urteile Ducros/Kommission und Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission verkannt.

    34 Mit dem vierten Argument zur Stützung dieses Rechtsmittelgrundes machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, das Gericht habe dadurch einen Rechtsfehler begangen, dass es seine Entscheidung in den Urteilen Ducros/Kommission und Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission nicht auf den vorliegenden Fall übertragen habe.

    Das Urteil Ducros/Kommission stütze ihre Ansicht, dass sie von der streitigen Entscheidung individuell betroffen seien.

    53 Viertens tragen die Rechtsmittelführerinnen vor, das Gericht habe seine eigene Rechtsprechung irrig ausgelegt, wo es in seinen Urteilen Ducros/Kommission und Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum/Kommission die Klagebefugnis der Klägerinnen auf der Grundlage ihres unmittelbaren Wettbewerbsverhältnisses zum Empfänger der Beihilfe bejaht habe.

    55 Was zum anderen das Urteil Ducros/Kommission angeht, so genügt die Feststellung, dass im vorliegenden Fall, selbst wenn man unterstellt, dass eine Abweichung des Gerichts von seinem Ansatz in einem seiner früheren Urteile als solche bereits als Rechtsmittelgrund angeführt werden könnte, aus der freien Würdigung der Tatsachen, die das Gericht in Randnummer 45 des angefochtenen Beschlusses vorgenommen hat, hervorgeht, dass die Rechtsmittelführerinnen sich hier nicht an dem von der Kommission nach Artikel 88 Absatz 2 EG eingeleiteten Verfahren beteiligt haben.

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Die Klägerin ist von der streitigen Entscheidung zweifellos unmittelbar betroffen, da diese bereits gewährte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt (vgl. zuletzt Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 32).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann im übrigen derjenige, der nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen, von ihr individuell betroffen zu sein, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238; Urteil Ducros/Kommission, Randnr. 33).

    Daraus ergibt sich jedoch nicht, daß ein Unternehmen nicht in anderer Weise, durch Darlegung besonderer Umstände, die es in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten, den Nachweis erbringen könnte, daß es individuell betroffen ist (Urteile ASPEC u. a./Kommission, Randnr. 64, und Ducros/Kommission, Randnr. 34).

    Insoweit ist die Klägerin durch die streitige Entscheidung auch unmittelbar betroffen, da die dritte Kapitaleinlage nach Klageerhebung erfolgt ist (Urteil Ducros/Kommission, Randnr. 32).

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    34 bis 36, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-380/94, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 57, und vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 61).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

    Da der Gemeinschaftsrichter seine Beurteilung insbesondere in wirtschaftlichen Dingen nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht darauf zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob nicht ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmißbrauch vorliegt (z. B. Urteile Philip Morris, Randnrn. 17 und 24, Tubemeuse, Randnr. 56, vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, Randnr. 34, und Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Insbesondere darf der Gemeinschaftsrichter nicht seine wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derBeurteilung der Kommission setzen (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-380/94, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 56, und vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

    Insbesondere darf der Gemeinschaftsrichter nicht seine wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle der Beurteilung der Kommission setzen (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-380/94, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 56, und vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00

    Spanien / Kommission

    34 bis 36) und des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95 (Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 61) ergebe.
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    138 Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens beschränkt sich daher darauf, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Beurteilung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, Urteil Italien/Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 83, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 63, und vom 6. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47, und T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 46, sowie Urteil Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 282).

    141 In diesem Kontext hat das Gericht daher zu prüfen, ob die Anforderungen, die sich die Kommission selbst gestellt und in den Leitlinien erwähnt hat, beachtet wurden (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99, Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 77, und Urteil Ducros/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuG, 27.05.2004 - T-358/02

    Deutsche Post und DHL / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99

    Lenzing / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 03.05.2007 - T-357/02

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des

  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • EuG, 04.04.2001 - T-288/97

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • EuG, 06.10.2009 - T-8/06

    FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97

    Belgien / Kommission

  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 15.06.1999 - T-288/97

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-91/01

    Italien / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 15.06.1998 - T-149/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,48184
EuG, 15.06.1998 - T-149/95 (https://dejure.org/1998,48184)
EuG, Entscheidung vom 15.06.1998 - T-149/95 (https://dejure.org/1998,48184)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - T-149/95 (https://dejure.org/1998,48184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,48184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht