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   EuG, 25.09.1997 - T-150/95   

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EuG, 25.09.1997 - T-150/95 (https://dejure.org/1997,5965)
EuG, Entscheidung vom 25.09.1997 - T-150/95 (https://dejure.org/1997,5965)
EuG, Entscheidung vom 25. September 1997 - T-150/95 (https://dejure.org/1997,5965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - EGKS-Vertrag - Fünfter Stahlbeihilfenkodex - Neue Anlage - Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen

  • Europäischer Gerichtshof

    UK Steel Association / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    UK Steel Association, vormals British Iron and Steel Producers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 4; Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission
    EGKS - Beihilfen für die Stahlindustrie - Genehmigung durch die Kommission - Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Anpassung vorhandener Anlagen an die neuen Umweltschutznormen - Enge Auslegung - Ersetzung vorhandener Anlagen durch neue Anlagen - ...

  • EU-Kommission

    UK Steel Association, vormals British Iron and Steel Producers Association gegen Kommission der Euro

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - EGKS-Vertrag - Fünfter Stahlbeihilfenkodex - Neue Anlage - Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Mitteilung 94/C 400/02 der Kommission an die übrigen Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten über ein Beihilfevorhaben Luxemburgs zugunsten der ProfilARBED SA (ARBED); Umstrukturierung der Stahlindustrie; Auslegung des Abschnitts "Beurteilung der Kommission" der ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 4 c; ; EGKS-Vertrag Art. 95; ; Entscheidung Nr. 257/80/EGKS; ; Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission (Fünfter Stahlbeihilfenkodex)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der diese erklärt hat, daß die der Firma Profilarbed vom Großherzogtum Luxemburg für die Errichtung eines neuen Elektrostahlwerks in Esch-Schifflange gewährte Beihilfe Artikel 3 der Entscheidung 3855/91/EGKS der ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-400/02

    Merida - Artikel 39 EG - Tarifvertrag - Überbrückungsbeihilfe für die ehemaligen

    Auszug aus EuG, 25.09.1997 - T-150/95
    wegen Aufhebung der in der Mitteilung 94/C 400/02 der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS an die übrigen Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten über ein Beihilfevorhaben Luxemburgs zugunsten der ProfilARBED SA (ARBED) [staatliche Beihilfen C 25/94 (ex N 11/94), ABl.

    Am 31. Dezember 1994 erließ die Kommission die Entscheidung, die in ihrer Mitteilung 94/C 400/02 gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS an die übrigen Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten über ein Beihilfevorhaben Luxemburgs zugunsten der ProfilARBED SA (ARBED) [staatliche Beihilfen C 25/94 (ex N 11/94), ABl.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die in der Mitteilung der Kommission 94/C 400/02 der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS an die übrigen Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten über ein Beihilfevorhaben zugunsten der ProfilARBED SA (ARBED) (staatliche Beihilfen C 25/94 [ex N 11/94]) wiedergegebene Entscheidung wird für nichtig erklärt.

  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 25.09.1997 - T-150/95
    Am 1. Juni 1994 leitete die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Fünften Stahlbeihilfekodex ein Verfahren gegen dieses Beihilfevorhaben ein (Mitteilung 94/C 212/07 der Kommission, ABl. C 212, S. 7).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

    Auszug aus EuG, 25.09.1997 - T-150/95
    Am 10. März 1994 wurde ein neuer Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen (94/C 72/03) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (ABl. C 72, S. 3; im folgenden: EG-Rahmen von 1994).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-99/94

    Birkenbeul / Hauptzollamt Koblenz

    Auszug aus EuG, 25.09.1997 - T-150/95
    In Anbetracht des Kontexts und des Zieles, das mit dem Fünften Stahlbeihilfenkodex verfolgt wird, zu dem Artikel 3 Absatz 1 gehört (vgl. Urteil des Gerichtshofes 28. März 1996 in der Rechtssache C-99/94, Birkenbeul, Slg. 1996, I-1791, Randnr. 12), ist diese Vorschrift folglich unter genauester Beachtung ihres Wortlauts auszulegen.
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.09.1997 - T-150/95
    Nach Artikel 33 EGKS-Vertrag stehe jedoch eindeutig fest, daß die Gründe, aus denen eine Entscheidung angefochten werden könne, auf solche beschränkt sein müßten, die einer rechtlichen und nicht wirtschaftlichen Prüfung zugänglich seien (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 154/78, 205/78, 206/78, 226/78, 227/78, 228/78, 263/78, 264/78, 30/79, 31/79, 83/79, 85/79, Ferriera u. a./Kommission, Slg. 1980, 907, Randnr. 11) und daß die Kommission bei der Beurteilung des Sachverhalts über ein Ermessen verfüge.
  • EuG, 09.09.1999 - T-110/98

    RJB Mining / Kommission

    Zunächst führt sie das Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-150/95 (UK Steel Association/Kommission, Slg. 1997, II-1433, Randnrn. 95 und 101) an, mit dem eine auf der Grundlage der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS vom 27. November 1991 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie (ABl. L 362, S. 57; im folgenden: Fünfter Stahlkodex) ergangene Entscheidung der Kommission zur Genehmigung staatlicher Beihilfe für nichtig erklärt worden sei, weil eine der sachlichen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Funktionieren des Gemeinsamen Marktes im Umweltbereich nicht erfüllt gewesen sei.

    Was das Urteil UK Steel Association/Kommission angeht, so hat das Gericht in dieser Rechtssache die angefochtene Entscheidung für nichtig erklärt, weil die Kommission materielle Regelungen des Fünften Stahlkodex verkannt und eine Beihilfe genehmigt hatte, die in Wirklichkeit nicht als mit dem Funktionieren des Binnenmarktes vereinbar betrachtet werden konnte.

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil UK Steel Association/Kommission.

  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    Ausnahmen von diesem Verbot, wie der aufgrund des Artikels 95 EGKS-Vertrag erlassene Fünfte Kodex, sind eng auszulegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-150/95, UK Steel Association/Kommission, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114).

    Da das Verbot von Beihilfen die Regel ist und der Fünfte Kodex lediglich eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellt, ist er eng auszulegen (vgl. Urteil UK Steel Association/Kommission, angeführt in Randnr. 95 dieses Urteils, Randnr. 114).

  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq / Kommission

    Diese Auslegung wird im übrigen durch den in Artikel 1 Absatz 1 des Beihilfenkodex niedergelegten Grundsatz bestätigt, daß die Beihilfemaßnahmen zugunsten der Eisen- und Stahlindustrie nur dann als mit dem ordnungsgemässen Funktionieren des Gemeinsamen Marktes vereinbar angesehen werden können, wenn sie den Bestimmungen der Artikel 2 bis 5 des Beihilfenkodex entsprechen (Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-150/95, UK Steel Association/Kommission, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 95).

    Eine solche Regelung soll gerade im Sektor der Eisen- und Stahlindustrie gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten (Urteil UK Steel Association/Kommission, Randnr. 118; Punkt I Absatz 5 der Begründungserwägungen des Beihilfenkodex).

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Da der Fünfte Stahlbeihilfenkodex eine Ausnahme von Artikel 4 Buchstabe c EGKS-Vertrag darstellt, ist er eng auszulegen (vgl. Urteildes Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-150/95, UK SteelAssociation/Kommission, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114).
  • EuG, 22.01.2013 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche

    Diese Beurteilung lässt jedoch die Prüfung der Voraussetzungen unberührt, unter denen im Anwendungsbereich des EGKS-Vertrags Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie, die von einem Mitgliedstaat, von Gebietskörperschaften oder aus staatlichen Mitteln finanziert werden, gemäß den Stahlbeihilfenkodexen als mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Gemeinsamen Marktes vereinbar angesehen werden können (Urteile des Gerichts vom 19. September 2006, Lucchini/Kommission, T-166/01, Slg. 2006, II-2875, und vom 25. September 1997, UK Steel Association/Kommission, T-150/95, Slg. 1997, II-1433).
  • EuG, 19.09.2006 - T-166/01

    Lucchini / Kommission - EGKS - Staatliche Beihilfen - Umweltschutzbeihilfen -

    Auch ist der Kodex eng auszulegen, da er eine Ausnahme von einem Verbotsgrundsatz darstellt (siehe in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 40, und Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-150/95, UK Steel Association/Kommission, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114).

    Der Kodex sieht also keine automatische Anwendung der Bestimmungen des Gemeinschaftsrahmens auf den Stahlbereich vor (Urteil UK Steel Association/Kommission, Randnr. 100), sondern legt in seinem Anhang die Bedingungen für eine solche Anwendung fest.

  • EuG, 09.09.2009 - T-369/06

    Holland Malt / Kommission - Staatliche Beihilfen - Malzherstellung -

    Zudem sind die Ausnahmen von dem in Art. 87 Abs. 1 EG niedergelegten allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt eng auszulegen (Urteil des Gerichts vom 15. April 2008, SIDE/Kommission, T-348/04, Slg. 2008, II-625, Randnr. 62; vgl. zum EGKS-Vertrag Urteile des Gerichtshofs vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 40, und des Gerichts vom 25. September 1997, UK Steel Association/Kommission, T-150/95, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

    49 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Moccia Irme u. a./Kommission (Randnr. 40) und Urteil des Gerichts vom 25. September 1997, UK Steel Association/Kommission (T-150/95, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

    10: - Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-150/95 (UK Steel Association/Kommission, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114), 11: - Hervorhebung von mir.
  • EuG, 15.04.2008 - T-348/04

    SIDE / Kommission - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrbeihilfen im Buchsektor - Keine

    Dies gilt umso mehr, als nach ständiger Rechtsprechung die Ausnahmen von dem in Art. 87 Abs. 1 EG niedergelegten allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt eng auszulegen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 40, und des Gerichts vom 25. September 1997, UK Steel Association/Kommission, T-150/95, Slg. 1997, II-1433, Randnr. 114).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2001 - C-280/99

    Rechtsmittel - Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie - Umstrukturierung des

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