Weitere Entscheidung unten: EuG, 28.01.2004

Rechtsprechung
   EuG, 28.01.2004 - T-146/02, T-147/02, T-148/02, T-149/02, T-150/02, T-151/02, T-152/02, T-153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5358
EuG, 28.01.2004 - T-146/02, T-147/02, T-148/02, T-149/02, T-150/02, T-151/02, T-152/02, T-153/02 (https://dejure.org/2004,5358)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2004 - T-146/02, T-147/02, T-148/02, T-149/02, T-150/02, T-151/02, T-152/02, T-153/02 (https://dejure.org/2004,5358)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - T-146/02, T-147/02, T-148/02, T-149/02, T-150/02, T-151/02, T-152/02, T-153/02 (https://dejure.org/2004,5358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Getränkeverpackung - Standbeutel - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. º40/94 - Freihaltebedürfnis für das Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche SiSi-Werke GmbH & Co. Betriebs KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Getränkeverpackung - Standbeutel - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Freihaltebedürfnis für das Zeichen

  • EU-Kommission

    Deutsche SiSi-Werke GmbH & Co. Betriebs KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Ma

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Anmeldung von verschiedenen Standbeuteln für Getränke als dreidimensionale Gemeinschaftsmarken; Fehlende Unterscheidungskraft einer Marke mangels Hinweises auf die betriebliche Herkunft ; Gefahr der Monopolisierung einer Verpackungsart ; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Getränkeverpackung - Standbeutel - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Freihaltebedürfnis für das Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Teilweise Aufhebung der Entscheidung R 724/1999-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 28. Februar 2002, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung Nr. 573 725 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2004, 515
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 28.01.2004 - T-149/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-148/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-151/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    Vielmehr äußert sich nach ständiger Rechtsprechung in den absoluten Eintragungshindernissen des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das Bestreben des Gemeinschaftsgesetzgebers, die Anerkennung ausschließlicher Rechte zugunsten eines Wirtschaftsteilnehmers zu verhindern, wenn hierdurch der Wettbewerb auf dem Markt für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigt werden könnte (zum Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01, Libertel, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    45 Somit ist der Gesamteindruck zu prüfen, den das Erscheinungsbild der fraglichen Beutel hervorruft (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, Sabel, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23); dies ist nicht unvereinbar damit, dass die einzelnen verwendeten Gestaltungselemente nacheinander geprüft werden (Urteil Ovoide Tablette, zitiert oben in Randnr. 31, Randnr. 54).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke ist daher auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrn.
  • EuG, 05.12.2002 - T-130/01

    Sykes Enterprises / OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    Ein Zeichen, das andere Funktionen als die einer Marke erfüllt, ist jedoch nur dann unterscheidungskräftig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, wenn es unmittelbar als Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden kann, so dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer gewerblicher Herkunft unterscheiden können (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-130/01, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], Slg. 2002, II-5179, Randnr. 20).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    31 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37, und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-146/02
    31 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37, und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Deutsche SiSi-Werke GmbH & Co. Betriebs KG die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Januar 2004 in den Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 (Deutsche SiSi-Werke/HABM, "Standbeutel", Slg. 2004, II-447, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Aufhebung der Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) vom 28. Februar 2002 (Sachen R 719/1999-2 bis R 724/1999-2, R 747/1999-2 und R 748/1999-2) abgewiesen hat, mit denen die Eintragung von acht dreidimensionalen Marken, bei denen es sich um verschiedene Standbeutel für Getränke handelt, abgelehnt worden war (im Folgenden: streitige Entscheidungen).
  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    'Develey / HABM (Forme d''une bouteille en plastique)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auch schreibt der Durchschnittsverbraucher den Flaschen, die solche Waren enthalten, in erster Linie eine reine Verpackungsfunktion zu (Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2004 in den Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02, Deutsche SiSi-Werke/HABM [Standbeutel], Slg. 2004, II-447, Randnr. 38).
  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

    Diese verschiedenen Umstände würden dem Zeichen nur Unterscheidungskraft verleihen, wenn es unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen der Klägerin wahrgenommen werden könnte, so dass das maßgebliche Publikum ihre Dienstleistungen ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer gewerblicher Herkunft unterscheiden könnte (Urteile BEST BUY, zitiert oben in Randnr. 66, Randnr. 21, und REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2004 in den Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02, Deutsche SiSi-Werke/HABM [Standbeutel], Slg. 2004, II-0000, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale

    Aus den genannten Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, das von der Rechtsmittelführerin gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 eingelegte Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    2 - Urteil vom 28. Januar 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02, Deutsche SiSi-Werke/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuG, 09.07.2008 - T-70/06

    Audi / HABM (Vorsprung durch Technik) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Diese verschiedenen Elemente würden die Marke nur dann unterscheidungskräftig machen, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen unmittelbar als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen der Klägerin wahrgenommen würde, so dass die angesprochenen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen der Klägerin ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer betrieblicher Herkunft unterscheiden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile BEST BUY, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 21, REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 20, Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2004, Deutsche SiSi-Werke/HABM [Standbeutel], T-146/02 bis T-153/02, Slg. 2004, II-447, Randnr. 38, und Urteil LIVE RICHLY, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz

    Am 28. Januar 2004 hat das Gericht erster Instanz sein Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 (Deutsche SiSi-Werke/HABM, Slg. 2004, II-0000) erlassen, in denen es um die Weigerung ging, die Gestaltung einer Getränkeverpackung als Standbeutel als dreidimensionale Marke einzutragen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-463/01

    Kommission / Deutschland

    Am 28. Januar 2004 hat das Gericht erster Instanz sein Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 (Deutsche SiSi-Werke/HABM, Slg. 2004, II-0000), in dem es um die Weigerung ging, die Gestaltung einer Getränkeverpackung in Form eines Standbeutels als dreidimensionale Marke einzutragen.
  • EuG, 28.01.2004 - T-148/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    In den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02.

    aufgrund des Beschlusses vom 9. Juli 2002, die Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 zu verbinden,.

  • EuG, 28.01.2004 - T-149/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    In den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02.

    aufgrund des Beschlusses vom 9. Juli 2002, die Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 zu verbinden,.

  • EuG, 08.09.2008 - T-373/06

    Rath / OHMI - Grandel (Epican Forte) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Schließlich ist die Bezugnahme des Klägers auf die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer in der oben genannten Sache R 234/2003-4 im vorliegenden Fall nicht relevant, da die Eintragbarkeit eines Zeichens allein auf der Grundlage der einschlägigen Gemeinschaftsregelung in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter unter Ausschluss einer früheren Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des HABM beurteilt wird (Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2004, Deutsche SiSi-Werke/HABM [Standbeutel], T-146/02 bis T-153/02, Slg. 2004, II-447, Randnr. 55, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551).
  • EuG, 28.01.2004 - T-147/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

  • EuG, 28.01.2004 - T-150/02
  • EuG, 28.01.2004 - T-151/02
  • EuG, 28.01.2004 - T-152/02
  • EuG, 08.09.2008 - T-374/06

    Rath / OHMI - Grandel (Epican) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • BPatG, 30.11.2005 - 28 W (pat) 69/99
  • BPatG, 10.11.2004 - 28 W (pat) 95/99
  • EuG, 17.04.2008 - T-294/06

    Nordmilch / HABM (Vitality) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 19.05.2009 - T-155/07

    Euro-Information / HABM (CYBERBOURSE)

  • BPatG, 30.11.2005 - 28 W (pat) 67/99
  • BPatG, 30.11.2005 - 28 W (pat) 68/99
  • EuG, 19.05.2009 - T-213/06

    Euro-Information / HABM (CYBERGESTION)

  • EuG, 19.05.2009 - T-245/06

    Euro-Information / HABM (CYBERGUICHET)

  • EuG, 10.06.2008 - T-330/06

    Novartis / HABM (BLUE SOFT) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 19.05.2009 - T-178/07

    Euro-Information / HABM (CYBERHOME)

  • EuG, 23.01.2014 - T-513/12

    NCL / HABM (NORWEGIAN GETAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 23.01.2014 - T-514/12

    NCL / HABM (NORWEGIAN BREAKAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

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Rechtsprechung
   EuG, 28.01.2004 - T-151/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38246
EuG, 28.01.2004 - T-151/02 (https://dejure.org/2004,38246)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2004 - T-151/02 (https://dejure.org/2004,38246)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - T-151/02 (https://dejure.org/2004,38246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anmeldung von verschiedenen Standbeuteln für Getränke als dreidimensionale Gemeinschaftsmarken; Fehlende Unterscheidungskraft einer Marke mangels Hinweises auf die betriebliche Herkunft ; Gefahr der Monopolisierung einer Verpackungsart ; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in ihrer geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Getränkeverpackung - Standbeutel - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Freihaltebedürfnis für das Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 28.01.2004 - T-146/02

    Libertel

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    In den verbundenen Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02.

    aufgrund des Beschlusses vom 9. Juli 2002, die Rechtssachen T-146/02 bis T-153/02 zu verbinden,.

  • EuG, 28.01.2004 - T-148/02
    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-149/02
    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    Vielmehr äußert sich nach ständiger Rechtsprechung in den absoluten Eintragungshindernissen des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das Bestreben des Gemeinschaftsgesetzgebers, die Anerkennung ausschließlicher Rechte zugunsten eines Wirtschaftsteilnehmers zu verhindern, wenn hierdurch der Wettbewerb auf dem Markt für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigt werden könnte (zum Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01, Libertel, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 60).
  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Sykes Enterprises / OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    31 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37, und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 05.12.2002 - T-130/01

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    Ein Zeichen, das andere Funktionen als die einer Marke erfüllt, ist jedoch nur dann unterscheidungskräftig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94, wenn es unmittelbar als Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden kann, so dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer gewerblicher Herkunft unterscheiden können (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-130/01, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], Slg. 2002, II-5179, Randnr. 20).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    31 Nach der Rechtsprechung erfasst Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 37, und vom 5. März 2003 in der Rechtssache T-194/01, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    SABEL

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke ist daher auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 28.01.2004 - T-151/02
    45 Somit ist der Gesamteindruck zu prüfen, den das Erscheinungsbild der fraglichen Beutel hervorruft (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, Sabel, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23); dies ist nicht unvereinbar damit, dass die einzelnen verwendeten Gestaltungselemente nacheinander geprüft werden (Urteil Ovoide Tablette, zitiert oben in Randnr. 31, Randnr. 54).
  • EuG, 28.01.2004 - T-146/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-148/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-149/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-150/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-147/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.01.2004 - T-152/02
    56 Was das Argument hinsichtlich der vier vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken anbelangt, von denen drei manchen der hier angemeldeten Marken sehr ähnlich sind (Rechtssachen T-148/02, T-149/02 und T-151/02), so stellen nach ständiger Rechtsprechung in Mitgliedstaaten bereits vorliegende Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (vgl. Urteil Ovoide Tablette, oben in Randnr. 31 zitiert, Randnr. 68 und die zitierte Rechtsprechung).
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