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   EuG, 18.12.1997 - T-159/94 und T-160/94   

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EuG, 18.12.1997 - T-159/94 und T-160/94 (https://dejure.org/1997,3503)
EuG, Entscheidung vom 18.12.1997 - T-159/94 und T-160/94 (https://dejure.org/1997,3503)
EuG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - T-159/94 und T-160/94 (https://dejure.org/1997,3503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Ajinomoto Co. Inc. und The NutraSweet Company gegen Rat der Europäischen Union.

    Verordnung Nr. 2423/88 des Rates, Artikel 7 Absatz 4
    1 Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Antidumpingverfahren - Verteidigungsrechte des Unternehmens, bei dem der Verdacht von Dumpingpraktiken besteht - Aufklärungspflicht der Organe - Umfang

  • EU-Kommission

    Ajinomoto Co. Inc. und The NutraSweet Company gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Dumping - Aspartam - Verteidigungsrechte - Normalwert - Referenzland - Patent - Schaden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika; Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika; Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1391/91; ; Verordnung (EWG) Nr. 2423/88; ; Verordnung (EWG) Nr. 792/91; ; Verordnung (EWG) Nr. 3421/90

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Dumping - Aspartam - Verteidigungsrechte - Normalwert - Referenzland - Patent - Schaden.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    DieGemeinkosten des Gemeinschaftserzeugers, die eines derProduktionskostenelemente darstellen, sind indessen vertrauliche Daten, die ihr alssolche nicht mitgeteilt werden durften (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 5.Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85, Brother Industries/Rat, Slg. 1988, 5683,Randnr. 34).

    Diese Angaben sind aber vertraulich(Urteil Brother Industries/Rat, zitiert in Randnr. 106 dieses Urteils, Randnr. 34).

    Da diese Daten vertraulich waren (Urteil Brother Industries/Rat,zitiert in Randnr. 106 dieses Urteils, Randnr. 34), wären die Gemeinschaftsorganenur bei Kenntnis der genauen Elemente, über die die Klägerinnen weitereInformation begehrt hätten, oder zumindest der Perspektive, in der sie weitereAuskünfte zu erhalten und zu nutzen wünschten, in der Lage gewesen, dieMöglichkeit zu beurteilen, weitere Angaben zum Referenzpreis zugänglich zumachen, und zugleich den Erfordernissen der Vertraulichkeit gerecht zu werden,die im vorliegenden Fall bestanden.

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Diese Informationspflicht der Gemeinschaftsorgane bestehe bereits vor Einführungvorläufiger Zölle (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 15; Artikel 6 Absatz 7des Antidumpingkodex des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens;nachstehend: GATT).

    Auf jeden Fallmüssen die Betroffenen im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetztworden sein, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihrenVorwurf des Vorliegens einer Dumpingpraktik und des daraus resultierendenSchadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, zitiert inRandnr.

    In der Rechtssache, die zum Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat (zitiert in Randnr. 60dieses Urteils) geführt hat und auf die sich die Klägerinnen ebenfalls berufen,bestritt der Beklagte nicht, daß die Gemeinschaftsorgane in der Lage waren, derKlägerin die für die Ausübung ihrer Verteidigungsrechte erforderlichenInformationen zu übermitteln, da nach seiner Angabe die Kommission dieseInformationen mit einem Schreiben an die Klägerin übersandt hatte.

  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Die Ermittlung der Schädigung und des Vorliegens eines Kausalzusammenhangszwischen der Schädigung und den gedumpten Einfuhren setzt die Beurteilungkomplexer wirtschaftlicher Fragen voraus, bezüglich deren die Gemeinschaftsorganeüber ein weites Ermessen verfügen (z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnr. 86, undUrteil des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94,Ferchimex/Rat, Slg. 1995, II-2681, Randnrn.
  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Aus den Urteilen des Gerichtshofesvom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen NTN Toyo Bearing u. a./Rat und NachiFujikoshi/Rat (zitiert in Randnr. 130 dieses Urteils) sowie in der Rechtssache256/84 (Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899) in Verbindung mit dem Urteil vom 14.März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner Holdings/Rat und Kommission,Slg. 1990, I-781) ergebe sich, daß die endgültige Entscheidung über die Ablehnungeiner Verpflichtungserklärung, die die Interessen der Klägerin erheblichbeeinträchtige, Sache des Rates sei.
  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Bezüglich der angeblichen Ineffektivität des Gemeinschaftserzeugers ist daraufhinzuweisen, daß der Umstand, daß ein Hersteller der Gemeinschaft mitSchwierigkeiten zu kämpfen hat, die auch auf andere Ursachen als das Dumpingzurückgehen, kein Grund dafür ist, diesem Hersteller jeden Schutz gegen den durchdas Dumping verursachten Schaden zu versagen (Urteile des Gerichtshofes vom 5.Oktober 1988, Brother Industries/Rat, zitiert in Randnr. 106 dieses Urteils,Randnr. 42, und in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon u. a./Rat, Slg.1988, 5731, Randnr. 63).
  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Zur Rüge einer unzureichenden Begründung der Heranziehung dieser Preise alsGrundlage des Normalwerts ist darauf hinzuweisen, daß nach ständigerRechtsprechung die nach Artikel 190 des Vertrages erforderliche Begründung dieÜberlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakterlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß die Betroffenen zurWahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahmekennenlernen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann(Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, NicoletInstrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 31, und in derRechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Kommission, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39).
  • EuGH, 07.05.1987 - 256/84

    Koyo Seiko / Rat

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Aus den Urteilen des Gerichtshofesvom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen NTN Toyo Bearing u. a./Rat und NachiFujikoshi/Rat (zitiert in Randnr. 130 dieses Urteils) sowie in der Rechtssache256/84 (Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899) in Verbindung mit dem Urteil vom 14.März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner Holdings/Rat und Kommission,Slg. 1990, I-781) ergebe sich, daß die endgültige Entscheidung über die Ablehnungeiner Verpflichtungserklärung, die die Interessen der Klägerin erheblichbeeinträchtige, Sache des Rates sei.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Zur Rüge einer unzureichenden Begründung der Heranziehung dieser Preise alsGrundlage des Normalwerts ist darauf hinzuweisen, daß nach ständigerRechtsprechung die nach Artikel 190 des Vertrages erforderliche Begründung dieÜberlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakterlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß die Betroffenen zurWahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahmekennenlernen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann(Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, NicoletInstrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 31, und in derRechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Kommission, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39).
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Zur Rüge einer unzureichenden Begründung der Heranziehung dieser Preise alsGrundlage des Normalwerts ist darauf hinzuweisen, daß nach ständigerRechtsprechung die nach Artikel 190 des Vertrages erforderliche Begründung dieÜberlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakterlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß die Betroffenen zurWahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahmekennenlernen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann(Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, NicoletInstrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 31, und in derRechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Kommission, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39).
  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuG, 18.12.1997 - T-159/94
    Die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts fordertenaber für jede Enteignung eine Entschädigung (Schlußanträge von GeneralanwaltCapotorti zum Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1979 in derRechtssache 44/79, Hauer, Slg. 1979, 3727, 3752, 3760, Nr. 7).
  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

  • EuG, 10.07.1996 - T-208/95

    Miwon Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
  • EuGH, 11.07.1990 - 305/86

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 56/85

    Brother / Kommission

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    288 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 15; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-159/94 und T-160/94, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 81, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache T-147/97, Champion Stationery u. a./Rat, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55).

    289 Nach ständiger Rechtsprechung muss es Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, im Verwaltungsverfahren gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ermöglicht werden, ihren Standpunkt zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens für den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft stützt, sachgerecht vorzutragen (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 288, Randnr. 17, Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 288, Randnr. 83, Urteil Champion Stationery u. a./Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 288, Randnr. 55, und Urteil Kundan und Tata/Rat, zitiert oben in Randnr. 287, Randnr. 132).

    291 Unter der Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 209, S. 1, im Folgenden: frühere Grundverordnung) war anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen, ob die von den Gemeinschaftsorganen erteilten Auskünfte ausreichend waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, zitiert oben in Randnr. 288, Randnr. 93).

  • EuG, 17.12.2008 - T-462/04

    HEG und Graphite India / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Antidumpingzölle -

    Der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte ist ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 81).

    Nach diesem Grundsatz müssen die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens einer Dumpingpraktik und des daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1997, EFMA/Rat, T-121/95, Slg. 1997, II-2391, Randnr. 84, und Ajinomoto und NutraSweet/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 83).

    Es war jedoch Sache der Klägerinnen, die Gemeinschaftsorgane in die Lage zu versetzen, die Probleme zu beurteilen, die für sie dadurch entstehen konnten, dass in der nicht vertraulichen Fassung des Antrags keine Zusammenfassung der betreffenden Beweise enthalten war (vgl. in diesem Sinne Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn. 109 und 110).

  • EuG, 01.06.2017 - T-442/12

    Changmao Biochemical Engineering / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit

    Die den Unionsorganen im Antidumpingbereich obliegende Unterrichtungspflicht muss mit der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Informationen in Einklang gebracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. September 1997, Shanghai Bicycle/Rat, T-170/94, EU:T:1997:134, Rn. 121, und vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 83).

    Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen ist, ob die von den Unionsorganen erteilten Auskünfte ausreichend sind (Urteil vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 93).

  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Manufacturing u.a. / Rat

    55 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahrung der Verfahrensrechte ein fundamentaler Grundsatz, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-159/94 und T-160/94, Ajinomoto und Nutrasweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 81).

    Nach diesem Grundsatz muß es den betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren ermöglicht werden, ihren Standpunkt zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, Randnr. 17; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1997 in der Rechtssache T-121/95, EFMA/Rat, Slg. 1997, II-2391, Randnr. 84, und Ajinomoto und Nutrasweet/Rat, Randnr. 83).

  • EuGH, 03.05.2001 - C-76/98

    Ajinomoto / Rat

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94 (Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union, vertreten durch G. Houttuin und S. Marquardt, als Bevollmächtigte, im Beistand der Rechtsanwälte H.-J. Rabe und G. M. Berrisch, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschriften, die am 20. März 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, haben Ajinomoto Co., Inc., (im Folgenden: Ajinomoto) in der Rechtssache C-76/98 P und The NutraSweet Company (im Folgenden: NutraSweet) in der Rechtssache C-77/98 P gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94 (Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 1391/91 des Rates vom 27. Mai 1991 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 134, S. 1) abgewiesen hat.

  • EuG, 30.04.2013 - T-304/11

    Alumina / Rat - Dumping - Einfuhren von Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien

    Ebenso wenig kann sich der Rat auf die Rechtsprechung berufen, die Inlandsverkäufe zu Preisen betrifft, die angeblich wegen eines dem Warenhersteller zustehenden Patentschutzes erhöht gewesen seien (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Mai 2001, Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, C-76/98 P und C-77/98 P, Slg. 2001, I-3223, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, Slg. 1997, II-2461).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Klägerinnen in diesen Rechtssachen, wie das Gericht und der Gerichtshof ausgeführt haben, nicht geltend gemacht hatten, dass das Bestehen des Patentschutzes nicht die wirkliche Marktsituation in dem betroffenen Drittland widerspiegele oder dass die berücksichtigten Verkäufe nicht im normalen Handelsverkehr stattgefunden hätten (Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, Randnr. 41, und Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21

    Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die

    175 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission (264/82, EU:C:1985:119, Rn. 24), vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat (T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 75), und vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat (T-459/07, EU:T:2013:369, Rn. 115).
  • EuG, 09.11.2022 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission

    Nach der Rechtsprechung ist anhand des Grades der Spezifikation des Auskunftsverlangens zu beurteilen, ob die von der Kommission erteilten Auskünfte ausreichend sind (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, EU:T:1997:209, Rn. 93, und vom 1. Juni 2017, Changmao Biochemical Engineering/Rat, T-442/12, EU:T:2017:372, Rn. 143).
  • EuG, 15.10.2020 - T-307/18

    Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/ Kommission

    Il ressort également de la jurisprudence que c'est en fonction du degré de spécificité des informations demandées qu'il convient d'apprécier le caractère suffisant des renseignements fournis par la Commission (voir, en ce sens, arrêts du 18 décembre 1997, Ajinomoto et NutraSweet/Conseil, T-159/94 et T-160/94, EU:T:1997:209, point 93, et du 1 er juin 2017, Changmao Biochemical Engineering/Conseil, T-442/12, EU:T:2017:372, point 143).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    41: - Im vorliegenden Fall sei darauf verwiesen, dass das Gericht in seinem Urteil vom 18. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-259/94 und T-160/94 (Ajinomoto und Nutrasweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, Randnr. 87) entschieden hat, dass, "[i]st ... im Laufe des Verfahrens zum Erlass einer Verordnung, mit der ein endgültiger Zoll eingeführt wird, ein Fehler des Verfahrens zum Erlass einer entsprechenden Verordnung, mit der ein vorläufiger Zoll eingeführt wird, geheilt worden, so führt die Rechtswidrigkeit der letztgenannten Verordnung nicht zur Rechtswidrigkeit der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Zolls, [und dass] [n]ur soweit dieser Fehler nicht behoben wurde und sich die Verordnung, mit der ein endgültiger Zoll eingeführt wird, auf die Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Zolls bezieht, ... deren Rechtswidrigkeit zur Rechtswidrigkeit auch der anderen Verordnung [führt]".
  • EuG, 21.11.2002 - T-88/98

    Kundan und Tata / Rat

  • EuG, 24.10.2006 - T-274/02

    Ritek und Prodisc Technology / Rat - Dumping - Bespielbare Compact Discs mit

  • EuG, 14.12.2004 - T-317/02

    DAS GERICHT ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUR VERORDNUNG ÜBER HANDELSHEMMNISSE

  • EuG, 07.02.2013 - T-84/07

    EuroChem MCC / Rat - Dumping - Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und

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