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   EuG, 19.05.2010 - T-163/08   

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https://dejure.org/2010,5879
EuG, 19.05.2010 - T-163/08 (https://dejure.org/2010,5879)
EuG, Entscheidung vom 19.05.2010 - T-163/08 (https://dejure.org/2010,5879)
EuG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - T-163/08 (https://dejure.org/2010,5879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • openjur.de

    Art. 7 Abs. 1 GMV
    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast; Absolutes Eintragungshindernis; Beschreibender Charakter; Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • Europäischer Gerichtshof

    Arbeitsgemeinschaft Golden Toast / HABM (Golden Toast)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • EU-Kommission PDF

    Arbeitsgemeinschaft Golden Toast eV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • EU-Kommission

    Arbeitsgemeinschaft Golden Toast eV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Golden Toast; Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter; Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • kanzlei.biz

    "Golden Toast" nicht als Gemeinschaftsmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Golden Toast” kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nirgendwo in Europa

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 761/2007-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 31. Januar 2008, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Anmeldung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 993
  • GRUR-RR 2010, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Dies setzt voraus, dass die angemeldete Marke aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der ihren Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, so dass sie über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil ALLSAFE, Randnr. 23; in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnrn.

    Ein Wortzeichen kann daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32; vgl. entsprechend das Urteil Campina Melkunie, Randnr. 38).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Nach ständiger Rechtsprechung verfolgt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren oder Dienstleistungen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wurde, von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 25. März 2009, allsafe Jungfalk/HABM [ALLSAFE], T-343/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).

    Ein Wortzeichen kann daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32; vgl. entsprechend das Urteil Campina Melkunie, Randnr. 38).

  • EuG, 30.11.2004 - T-173/03

    Geddes / HABM (NURSERYROOM) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke NURSERYROOM -

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Dies ist der Fall, wenn für die maßgeblichen Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem fraglichen Wortzeichen und den angegebenen Waren besteht (Urteile des Gerichts vom 20. Juli 2004, Lissotschenko und Hentze/HABM [LIMO], T-311/02, Slg. 2004, II-2957, Randnr. 30, und vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 20).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Wie das HABM zu Recht geltend macht, setzt die Anwendung dieser Bestimmung nicht voraus, dass ein konkretes, aktuelles und ernsthaftes Freihaltebedürfnis besteht (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 39).
  • EuG, 12.01.2005 - T-367/02

    Wieland-Werke / HABM (SnTEM) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarken SnTEM, SnPUR und

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Was den ersten vom Kläger genannten Klagegrund betrifft, nach dem gegen die in Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94 genannte Begründungspflicht verstoßen worden sei, da die Beschwerdekammer nicht dargelegt habe, aus welchen Gründen die angemeldete Marke keine Unterscheidungskraft im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 habe, so ist nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der in diesem Absatz genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2000, DKV/HABM [Companyline], T-19/99, Slg. 2000, II-1, Randnr. 30, und vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 45).
  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Was den ersten vom Kläger genannten Klagegrund betrifft, nach dem gegen die in Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94 genannte Begründungspflicht verstoßen worden sei, da die Beschwerdekammer nicht dargelegt habe, aus welchen Gründen die angemeldete Marke keine Unterscheidungskraft im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 habe, so ist nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der in diesem Absatz genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2000, DKV/HABM [Companyline], T-19/99, Slg. 2000, II-1, Randnr. 30, und vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 45).
  • EuG, 15.02.2005 - T-169/02

    Cervecería Modelo / OHMI - Modelo Continente Hipermercados (NEGRA MODELO) -

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Im Rahmen der Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern, für die das Gericht nach Art. 63 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009) zuständig ist, können diese rechtlichen und tatsächlichen Umstände, die vor dem Gericht geltend gemacht werden, ohne dass sie zuvor bei den Instanzen des HABM vorgetragen worden sind, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beschwerdekammer nicht geprüft werden und ihre Geltendmachung ist folglich für unzulässig zu erklären (Urteil des Gerichts vom 15. Februar 2005, Cervecería Modelo/HABM - Modelo Continente Hipermercados [NEGRA MODELO], T-169/02, Slg. 2005, II-505, Randnrn. 22 und 23).
  • EuG, 25.03.2009 - T-343/07

    allsafe Jungfalk / HABM (ALLSAFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Nach ständiger Rechtsprechung verfolgt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren oder Dienstleistungen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wurde, von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 25. März 2009, allsafe Jungfalk/HABM [ALLSAFE], T-343/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Dies ist der Fall, wenn für die maßgeblichen Verkehrskreise ein unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem fraglichen Wortzeichen und den angegebenen Waren besteht (Urteile des Gerichts vom 20. Juli 2004, Lissotschenko und Hentze/HABM [LIMO], T-311/02, Slg. 2004, II-2957, Randnr. 30, und vom 30. November 2004, Geddes/HABM [NURSERYROOM], T-173/03, Slg. 2004, II-4165, Randnr. 20).
  • EuG, 10.10.2006 - T-302/03

    PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-163/08
    Ein solcher Charakter muss auch für die Marke selbst in ihrer Gesamtheit festgestellt werden (Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2006, PTV/HABM [map&guide], T-302/03, Slg. 2006, II-4039, Randnr. 37; siehe entsprechend das Urteil ALLSAFE, Randnr. 22).
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