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   EuG, 08.07.1999 - T-163/98   

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EuG, 08.07.1999 - T-163/98 (https://dejure.org/1999,970)
EuG, Entscheidung vom 08.07.1999 - T-163/98 (https://dejure.org/1999,970)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - T-163/98 (https://dejure.org/1999,970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wortverbindung Baby-dry - Absolutes Eintragungshindernis - Umfang der Nachprüfung durch die Beschwerdekammern - Umfang der Nachprüfung durch das Gericht

  • Europäischer Gerichtshof

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

  • EU-Kommission PDF

    The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 4
    1 Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Markenfähige Zeichen - Voraussetzung - Unterscheidungskraft - Beurteilung im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Eintragungsantrags sind

  • EU-Kommission

    The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modell

    Gemeinschaftsmarke - Wortverbindung Baby-dry - Absolutes Eintragungshindernis - Umfang de Nachprüfung durch die Beschwerdekammern - Umfang der Nachprüfung durch das Gericht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung einerGemeinschaftsmarke mit der Wortverbindung Baby-dry; Merkmal der Unterscheidungskraft eines Zeichens; Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens; Absolutes Eintragungshindernis; Umfang der Nachprüfung durch die Beschwerdekammern; Umfang der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94 Art. 4; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1c; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 63 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R35/1998-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 31. Juli 1998, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückzuweisen, mit der die Eintragung des Wortzeichens ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1999, 1060
  • EuZW 1999, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383) wegen Aufhebung dieses Urteils, soweit darin festgestellt wird, dass die Erste Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in ihrer Entscheidung vom 31. Juli 1998 in der Beschwerdesache R 35/1998-1 nicht gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) verstoßen hat, anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), vertreten durch O. Montalto und E. Joly als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Die Procter & Gamble Company (im Folgenden: Procter & Gamble) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Oktober 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittelgegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: Amt) vom 31. Juli 1998 in der Beschwerdesache R 35/1998-1 (im Folgenden: streitige Entscheidung) wegen Verstoßes gegen Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) - als einziger Aufhebungsgrund - aufgehoben hat, mit der die Beschwerde von Procter & Gamble gegen die Zurückweisung der Anmeldung der Wortverbindung Baby-dry als Gemeinschaftsmarke für Wegwerfwindeln aus Papier oder Zellulose und für Stoffwindeln abgewiesen worden war.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY]) wird aufgehoben, soweit darin festgestellt wird, dass die Erste Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in ihrer Entscheidung vom 31. Juli 1998 in der Beschwerdesache R 35/1998-1 nicht gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke verstoßen hat.

  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    28 Diese Ansicht ist jedoch nicht mit der funktionalen Kontinuität zwischen den Dienststellen des HABM vereinbar, die das Gericht sowohl für Ex-Parte-Verfahren (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383, Randnrn.

    38 bis 44, das insoweit durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 2001, I-6251, nicht aufgehoben worden ist, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255, Randnr. 21) als auch für Inter-partes-Verfahren bejaht hat (Urteil des Gerichts vom 23. September 2003 in der Rechtssache T-308/01, Henkel/HABM LHS [UK] [KLEENCARE], Slg. 2003, I-0000, Randnrn.

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Nach dem Grundsatz der funktionalen Kontinuität, die zwischen dem Prüfer und der Beschwerdekammer besteht (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383, Randnrn.
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Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    ERSTE KLAGE VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ GEGEN EINE ENTSCHEIDUNG DES HARMONISIERUNGSAMTS FÜR DEN BINNENMARKT ("HABM" Ä ALICANTE)

Verfahrensgang

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