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   EuG, 20.10.1999 - T-171/97   

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https://dejure.org/1999,10090
EuG, 20.10.1999 - T-171/97 (https://dejure.org/1999,10090)
EuG, Entscheidung vom 20.10.1999 - T-171/97 (https://dejure.org/1999,10090)
EuG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - T-171/97 (https://dejure.org/1999,10090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Schutz gegen Dumpingpraktiken - Zoll auf die Einfuhren von Taschenfeuerzeugen mit Ursprung auf den Philippinen - Kausalzusammenhang zwischen Ausfuhren in sehr geringen Mengen und einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft

  • Europäischer Gerichtshof

    Swedish Match Philippines / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Swedish Match Philippines Inc. gegen Rat der Europäischen Union.

    Verordnung Nr. 384/96 des Rates, Artikel 20
    1 Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Antidumpingverfahren - Endgültige Unterrichtung des von der Untersuchung betroffenen Ausführers - Übermittlung an den Gesellschaftssitz - Ordnungsmässigkeit - Ersuchen um Zustellung an eine andere Anschrift - ...

  • EU-Kommission

    Swedish Match Philippines Inc. gegen Rat der Europäischen Union.

    Schutz gegen Dumpingpraktiken - Zoll auf die Einfuhren von Taschenfeuerzeugen mit Ursprung auf den Philippinen - Kausalzusammenhang zwischen Ausfuhren in sehr geringen Mengen und einer Schädigung der Gemeinschaftsindustrie.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz gegen Dumpingpraktiken aus nichteuropäischen Ländern; Zoll auf Einfuhren von Taschenfeuerzeugen mit Ursprung auf den Philippinen; Kausalzusammenhang zwischen Ausfuhren in sehr geringen Mengen und einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 423/97; ; Verordnung (EWG) Nr. 3433/91

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 423/97 des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3433/91 im Hinblick auf Einfuhren mit Ursprung in Thailand und zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Außerdem hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 294/86 und 77/87 (Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnrn. 40 und 41) festgestellt, daß die Auswirkungen von Einfuhren aus verschiedenen Ländern grundsätzlich insgesamt beurteilt werden müssen und daß es gerechtfertigt ist, den Gemeinschaftsbehörden zu erlauben, die Auswirkungen all dieser Einfuhren auf den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft zu prüfen und daraufhin die geeigneten Maßnahmen gegenüber allen Ausführern zu ergreifen, "selbst wenn der Umfang der Ausfuhren jedes einzelnen von ihnen individuell betrachtet von geringer Bedeutung ist".
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Wie sich aus dieser Rechtsprechung außerdem ergibt, kann nicht verlangt werden, daß in der Begründung eines Rechtsakts die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand des Rechtsakts sind, wenn dieser sich im systematischen Rahmen der Gesamtregelung hält, zu der er gehört, wobei im übrigen das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-48/96 P, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1998, I-2873, Randnrn.
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Das Gleiche gilt für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach dem die Rechtmäßigkeit einer Gemeinschaftsmaßnahme voraussetzt, daß die gewählten Mittel zur Erreichung des mit der fraglichen Maßnahme zulässigerweise verfolgten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen, wobei von mehreren geeigneten Maßnahmen grundsätzlich die am wenigsten belastende zu wählen ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 69).
  • EuGH, 26.11.1985 - 42/85

    Cockerill-Sambre / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Der Gerichtshof hat nämlich in seinem Urteil vom 26. November 1985 in der Rechtssache 42/85 (Cockerill-Sambre/Kommission, Slg. 1985, 3749, Randnrn. 10 bis 12) - das im Bereich der Erzeugungsquoten nach der EGKS-Regelung ergangen war - festgestellt, daß die Zustellung einer Entscheidung, durch die die Klagefrist in Gang gesetzt wird, am Sitz des betroffenen Unternehmens selbst dann ordnungsgemäß ist, wenn das Unternehmen die Kommission ausdrücklich um Zustellung an eine andere Anschrift gebeten hat.
  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (TEC u. a./Rat, Slg. 1988, 5855, Randnrn. 48 bis 50), nach dem Zielpreise herangezogen würden, wenn die tatsächlichen Marktpreise gesenkt worden seien und daher für einen Vergleich nicht mehr in Betracht kämen.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84 (Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 46) entschieden hat, daß die Schädigung, die ein bestehender Wirtschaftszweig der Gemeinschaft durch Einfuhren zu Dumpingpreisen erleidet, umfassend zu beurteilen ist, "ohne daß es erforderlich oder auch nur möglich wäre, den individuellen Anteil jedes der verantwortlichen Unternehmen an dieser Schädigung zu bestimmen".
  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Geht also aus dem angegriffenen Rechtsakt der von dem Organ verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zügen hervor, wäre es übertrieben, eine besondere Begründung für jede der Einzelentscheidungen, die das Organ getroffen hat, zu verlangen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania, Slg. 1986, 117, Randnr. 38).
  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

    Auszug aus EuG, 20.10.1999 - T-171/97
    Nach der Rechtsprechung sind die Verteidigungsrechte gewahrt, wenn dem betroffenen Unternehmen im Laufe des Antidumpingverfahrens Gelegenheit gegeben worden ist, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie gegebenenfalls zu den herangezogenen Unterlagen Stellung zu nehmen (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-170/94, Shanghai Bicycle/Rat, Slg. 1997, II-1383, Randnr. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    149 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82 und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    163 Diese Auslegung steht in keiner Weise im Widerspruch zu der Rechtsprechung, nach der der Gemeinschaftsgesetzgeber das Gebiet eines bestimmten Landes oder mehrerer Länder als Rahmen für die Feststellung einer Schädigung wählt, wobei er in einer Gesamtbetrachtung auf sämtliche gedumpten Einfuhren mit Ursprung in diesem Land oder in diesen Ländern abstellt (Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 65).

    In diesem Zusammenhang ist entschieden worden, dass das Vorliegen einer Schädigung, die der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft durch Einfuhren zu Dumpingpreisen erleidet, umfassend zu beurteilen ist, ohne dass es erforderlich oder auch nur möglich wäre, den individuellen Anteil jedes der verantwortlichen Unternehmen an dieser Schädigung zu bestimmen (Urteil Nachi Fujikoshi/Rat, zitiert oben in Randnr. 155, Randnr. 46, Urteil Swedish Match Philippines/Rat, Randnr. 66, und Urteil Arne Mathisen/Rat, zitiert oben in Randnr. 48, Randnr. 123).

  • EuG, 30.04.2015 - T-432/12

    VTZ u.a. / Rat

    Il ne saurait, en particulier, être exigé que la motivation des règlements, actes de portée générale, spécifie les différents éléments de fait ou de droit, parfois très nombreux et complexes, qui font leur objet [arrêts du 20 octobre 1999, Swedish Match Philippines/Conseil, T-171/97, Rec, EU:T:1999:263, point 82, et Europe Chemi-Con (Deutschland)/Conseil, point 96 supra, EU:T:2002:213, point 66].

    Par conséquent, si l'acte contesté fait ressortir l'essentiel de l'objectif poursuivi par l'institution, il serait excessif d'exiger une motivation spécifique pour chacun des choix techniques qu'elle a opérés [arrêts Swedish Match Philippines/Conseil, point 97 supra, EU:T:1999:263, point 82, et Europe Chemi-Con (Deutschland)/Conseil, point 96 supra, EU:T:2002:213, point 66].

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2008 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Import von beschreibbaren

    48 - Siehe insbesondere Urteile vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat (T-35/01, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 163), vom 7. Mai 1987, Nachi Fujikoshi/Rat (255/84, Slg. 1987, 1861, Randnr. 46), und vom 20. Oktober 1999, Swedish Match Philippines/Rat (T-171/97, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 66).
  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

    Dazu ist klarzustellen, dass der Rat in der Begründung der Verordnung nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen braucht, die von den Beteiligten im Verwaltungsverfahren vorgetragen worden sind (Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 1999, Swedish Match Philippines/Rat, T-171/97, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82).
  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

    149 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82 und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

    149 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82 und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 12.09.2002 - T-89/00

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

    Geht also aus dem angegriffenen Rechtsakt der von dem Organ verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zügen hervor, wäre es übertrieben, eine besondere Begründung für jede der Einzelentscheidungen, die das Organ getroffen hat, zu verlangen (Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.07.2002 - T-340/99

    Arne Mathisen / Rat

    Nach der Rechtsprechung ist nämlich das Vorliegen einer Schädigung, die die Gemeinschaftsindustrie durch Einfuhren zu Dumpingpreisen erleidet, umfassend zu beurteilen, ohne dass es erforderlich oder auch nur möglich wäre, den individuellen Anteil jedes der verantwortlichen Unternehmen an dieser Schädigung zu bestimmen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnrn.
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