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   EuG, 18.11.2004 - T-176/01   

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https://dejure.org/2004,4239
EuG, 18.11.2004 - T-176/01 (https://dejure.org/2004,4239)
EuG, Entscheidung vom 18.11.2004 - T-176/01 (https://dejure.org/2004,4239)
EuG, Entscheidung vom 18. November 2004 - T-176/01 (https://dejure.org/2004,4239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen - Stahlunternehmen - Unter den EG-Vertrag fallende Erzeugnisse - Genehmigte Beihilferegelung - Neue Beihilfe - Eröffnung des förmlichen Verfahrens - Fristen - Verteidigungsrechte - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferriere Nord / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen - Stahlunternehmen - Unter den EG-Vertrag fallende Erzeugnisse - Genehmigte Beihilferegelung - Neue Beihilfe - Eröffnung des förmlichen Verfahrens - Fristen - Verteidigungsrechte - ...

  • EU-Kommission

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Entscheidung 2001/829/EG, EGKS der Kommission vom 28. März 2001 über die staatliche Beihilfe, die Italien zu Gunsten von Ferriere Nord SpA gewähren will; Abgrenzung von EGKS- und EG-Tätigkeiten hinsichtlich eines erzeugten Baustahlgewebes im Rahmen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 88 des EG-Vertrags Art. 7 Abs. 6; ; Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS de... r Kommission vom 18. Dezember 1996 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie Art. 6; ; Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 1994; ; Randziffer 36 Abs. 1 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2001; ; Randziffer 37 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2001 Ziff. 3.2.1.; ; Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2001 Randziffer 82; ; Autonomen Region Friaul-Julisch Venetien vom 3. Juni 1978 in der geänderten Fassung (Italien) Regionalgesetz Nr. 47; ; Entscheidung 2001/829/EG, EGKS der Kommission vom 28. März 2001 über die staatliche Beihilfe, die Italien zu Gunsten von Ferriere Nord SpA gewähren will

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ferriere Nord / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen - Stahlunternehmen - Unter den EG-Vertrag fallende Erzeugnisse - Genehmigte Beihilferegelung - Neue Beihilfe - Eröffnung des förmlichen Verfahrens - Fristen - Verteidigungsrechte - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ferriere Nord / Kommission

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)1010 def. der Kommission vom 28. März 2001, mit der eine zu Umweltschutzzwecken angemeldete Beihilfe, die die autonome Region Friuli-Venezia Giulia (Italien) der Klägerin in Form eines finanziellen Beitrags für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 554
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    Es obliegt daher der Italienischen Republik und Ferriere, nachzuweisen, dass für die in Rede stehende Investition eine Umweltschutzbeihilfe gewährt werden durfte und insbesondere dass sie die gemäß den nacheinander geltenden Gemeinschaftsrahmen erforderliche ökologische Zielsetzung aufwies (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 49, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-113/00, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-7601, Randnr. 70).

    15 und 16, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-114/00, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-7657, Randnrn.

    Die Kommission ist nämlich durch die von ihr erlassenen Gemeinschaftsrahmen und Mitteilungen im Bereich der Kontrolle der staatlichen Beihilfen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des EG-Vertrags abweichen und soweit sie von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden (Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 53).

  • EuG, 05.06.2001 - T-6/99

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    88 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, auf den sich die Klägerin beruft, besagt, dass die Kommission bei der Durchführung eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens das berechtigte Vertrauen berücksichtigen muss, das die Ausführungen in der Entscheidung über die Eröffnung des Prüfverfahrens erwecken konnten (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 2001 in der Rechtssache T-6/99, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 126), und folglich die abschließende Entscheidung nicht auf das Fehlen von Unterlagen stützen darf, deren Vorlage die Beteiligten in Anbetracht dieser Ausführungen nicht für erforderlich halten mussten.

    100 Im Fall eines Stahlunternehmens wie Ferriere, das keine getrennten Bücher führt, hat die Kommission zu Recht überprüft, ob die streitige Beihilfe nicht zugunsten der EGKS-Tätigkeiten zweckentfremdet wird (Urteil ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, Randnrn. 74 und 125).

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    Diese Bestimmung setzt der Kommission keine bei Meidung der Nichtigkeit einzuhaltende Frist, sondern fordert sie gemäß dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung auf, mit der gebotenen Eile zu handeln, und ermöglicht es dem betreffenden Mitgliedstaat, die Beihilfemaßnahmen nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten durchzuführen, sofern er dies der Kommission zuvor mitgeteilt hat (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 120/73 vom 11. Dezember 1973, Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 6, und vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11).

    93 Beschließt die Kommission, das förmliche Verfahren zu eröffnen, so obliegt es dem Mitgliedstaat und dem potenziellen Beihilfeempfänger, ihre Argumente zum Beweis dafür vorzutragen, dass das Beihilfevorhaben den in Anwendung des EG-Vertrags vorgesehenen Ausnahmen entspricht, da das förmliche Verfahren gerade dazu dient, die Kommission über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte zu unterrichten (in diesem Sinne Urteil Deutschland/Kommission vom 20. März 1984, Randnr. 13).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    20 Mit Schreiben vom 3. Juni 1999 setzte die Kommission die Italienische Republik von ihrem Beschluss in Kenntnis, in Bezug auf die Beihilfe C 35/99 - Italien - Ferriere Nord das in Artikel 6 Absatz 5 der Entscheidung Nr. 2496/96 vorgesehene Verfahren zu eröffnen (ABl. 1999, C 288, S. 39).

    Sie schließt das Verfahren im Zusammenhang mit der Beihilfe C 35/99 - Italien - Ferriere Nord (siehe oben, Randnr. 20) ab.

  • EuGH, 15.07.1993 - C-34/92

    GruSa Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    139 Zum anderen kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht geltend gemacht werden, da dieser - wie der Grundsatz der Rechtssicherheit - nur vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen entstandene Sachverhalte betrifft (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1993 in der Rechtssache C-34/92, Grusa Fleisch, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    138 Zum einen beruhen die Hinweise in den Randziffern 81 und 82, die auf die Bestimmungen des Artikels 254 Absatz 2 EG über das Inkrafttreten der Verordnungen und der Richtlinien des Rates und der Kommission zurückgehen, auf dem Grundsatz, dass die Rechtsakte der Organe unmittelbar gelten (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 270/84, Licata/WSA, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, und vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-122/96, Saldanha und MTS, Slg. 1997, I-5325, Randnrn.
  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    94 Die Kommission muss ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beihilfe zwar klar zum Ausdruck bringen, wenn sie ein förmliches Verfahren eröffnet, um es dem Mitgliedstaat und den Beteiligten zu ermöglichen, sich umfassend dazu zu äußern, doch ändert dies nichts daran, dass es Sache desjenigen ist, der die Beihilfe beantragt hat, diese Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass seine Investition die Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe erfüllt (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    Da diese Angaben nicht übermittelt wurden und somit bei der Erarbeitung der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, können sie nicht gegen deren Rechtmäßigkeit ins Feld geführt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 263, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-114/00

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    15 und 16, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-114/00, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-7657, Randnrn.
  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2004 - T-176/01
    Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Haftungsvoraussetzungen zu prüfen wären (Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199, Randnrn.
  • EuG, 28.11.2002 - T-40/01

    Scan Office Design / Kommission

  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

  • EuGH, 19.09.2002 - C-113/00

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 270/84

    Licata / ESC

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    Italien / Kommission

  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Hierzu verweisen die Kläger im ersten Rechtszug u. a. auf Randnr. 126 des Urteils des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission (T-6/99, Slg. 2001, II-1523), und Randnr. 88 des Urteils des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission (T-176/01, Slg. 2004, II-3931).
  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hôtel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen

    Hierzu ist zunächst daran zu erinnern, dass, wenn die Kommission beschließt, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen, es dem betreffenden Mitgliedstaat und den durch die betreffende Maßnahme Begünstigten obliegt, ihre Argumente dafür vorzutragen, dass die betreffende Maßnahme keine Beihilfe darstellt oder mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, da das förmliche Verfahren gerade dazu dient, die Kommission über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte zu unterrichten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 93).
  • EuG, 06.09.2013 - T-289/11

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Beschluss,

    Folglich ist davon auszugehen, dass die in Randnr. 17 der Erwiderung ausdrücklich erhobene Einrede der Rechtswidrigkeit entgegen dem Vorbringen der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde die Erweiterung eines in der Klageschrift implizit, aber eindeutig vorgetragenen Angriffsmittels darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Es trifft zwar zu, dass es, sofern die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung gemäß Art. 88 Abs. 2 EG eine hinreichende vorläufige Beurteilung der Kommission enthält, in deren Rahmen die Gründe erläutert werden, aus denen sie Zweifel an der Vereinbarkeit der fraglichen Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt hat, Sache des betroffenen Mitgliedstaats und des Beihilfeempfängers ist, die Gesichtspunkte vorzutragen, die die Vereinbarkeit der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt belegen (Urteil des Gerichts vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, Slg. 2004, II-127, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg 2004, II-3931, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-56/18

    Kommission/ Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo

    9 Urteil vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, EU:T:2004:336, Rn. 74.

    13 Vgl. u. a. Urteil vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, EU:T:2004:336, Rn. 74.

  • EuG, 17.11.2017 - T-263/15

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo / Kommission - Staatliche

    Schließlich ist zum Verweis der Kommission auf die Rechtssache, in der das Urteil vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission (T-176/01, EU:T:2004:336), ergangen ist, festzustellen, dass das Gericht in dieser Rechtssache entschieden hat, dass "[d]ie in den beiden [maßgeblichen] Gemeinschaftsrahmen aufgestellten Grundsätze ... hinsichtlich [der in dem angefochtenen Beschluss angeführten] Gründe im Wesentlichen gleichlautend [sind]".

    Insbesondere führte das Gericht aus, die beiden in Rede stehenden Gemeinschaftsrahmen sähen vor, dass die Investitionen, die dem Umweltschutz dienten, beihilfefähig seien und dass sie die gleiche Methode zur Berechnung der beihilfefähigen Kosten enthielten (Urteil vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, EU:T:2004:336, Rn. 77).

  • EuG, 03.02.2011 - T-3/09

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete Schutzmaßnahmen für den

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Möglichkeit für die Kommission, entweder die neue oder die alte Regel anzuwenden, begrenzt ist und zum einen durch die Tatsache aufgewogen wird, dass es im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, wann sie Beihilfemaßnahmen anmelden, und zum anderen dadurch, dass Art. 4 der Verordnung Nr. 659/1999 die Kommission gemäß dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung dazu anhält, mit der gebotenen Eile zu handeln (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission muss ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beihilfe zwar klar zum Ausdruck bringen, wenn sie ein förmliches Verfahren eröffnet, um es dem Mitgliedstaat und den Beteiligten zu ermöglichen, sich umfassend dazu zu äußern, doch ändert dies nichts daran, dass es Sache desjenigen ist, der die Beihilfe beantragt hat, diese Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass das Vorhaben die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe erfüllt (vgl. Urteil Ferriere Nord/Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnrn. 93 und 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

    Hinsichtlich der Begründetheit dieses Klagegrundes ist daran zu erinnern, dass andere Beteiligte als der für die Gewährung der Beihilfe verantwortliche Mitgliedstaat nicht selbst Anspruch auf eine streitige Erörterung mit der Kommission haben, wie sie zugunsten dieses Staates eingeleitet wird (vgl. Urteil Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, oben in Randnr. 238 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

    Vgl. auch Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke (T-198/01, Slg. 2004, II-2717, Randnr. 149), vom 18. November 2004, Ferriere Nord (T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 134), und vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow (T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 54).
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    139 Im Übrigen ist die Kommission nach der Rechtsprechung durch die von ihr erlassenen Gemeinschaftsrahmen und Mitteilungen im Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des Vertrages abweichen und von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden (Urteil Spanien/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 95; Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-198/01, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 149, und vom 18. November 2004 in der Rechtssache T-176/01, Ferriere Nord/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 134).
  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

  • EuG, 03.05.2007 - T-357/02

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des

  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-303/13

    Kommission / Andersen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dem öffentlichen

  • EuG, 11.02.2009 - T-25/07

    Iride und Iride Energia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Energiesektor -

  • EuG, 24.09.2008 - T-45/06

    Reliance Industries / Rat und Kommission - Gemeinsame Handelspolitik -

  • EuGH, 08.05.2008 - C-49/05

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

  • EuG, 03.02.2011 - T-584/08

    Cantiere navale De Poli / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete

  • EuG, 06.04.2022 - T-508/19

    Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission

  • EuG, 04.11.2009 - T-45/06

    Reliance Industries Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 25.11.2014 - T-402/13

    Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im

  • EuG, 17.09.2019 - T-129/07

    Irland / Kommission

  • EuG, 01.07.2009 - T-291/06

    Operator ARP / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von

  • EuG, 15.04.2008 - T-348/04

    SIDE / Kommission - Staatliche Beihilfen - Ausfuhrbeihilfen im Buchsektor - Keine

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