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   EuG, 10.03.2004 - T-177/02   

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https://dejure.org/2004,16343
EuG, 10.03.2004 - T-177/02 (https://dejure.org/2004,16343)
EuG, Entscheidung vom 10.03.2004 - T-177/02 (https://dejure.org/2004,16343)
EuG, Entscheidung vom 10. März 2004 - T-177/02 (https://dejure.org/2004,16343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Malagutti-Vezinhet / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Malagutti-Vezinhet SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Allgemeine Produktsicherheit - Gemeinschaftsschnellwarnsystem für Lebensmittel - Schadensersatzklage

  • EU-Kommission

    Malagutti-Vezinhet SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , Lebensmittel , Verbraucherschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Ersatz des Schadens aufgrund im Rahmen des Gemeinschaftsschnellwarnsystems für Lebensmittel (GSWS) verbreiteter Meldungen über die Entdeckung eines über das zulässige Maß hinausgehenden Dicofol-Gehalts in ausgeführten Äpfeln; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit Art. 7; ; Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin dadurch erlitten habe, dass die Generaldirektion "Gesundheit und Verbraucherschutz" der Kommission eine Schnellwarnung verbreitet habe, in der sie über Pestizidrückstünde (Dicofol) in aus Frankreich stammenden Äpfeln ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    54 Soweit in dieser Hinsicht Ungewissheiten bestehen können, ist darauf hinzuweisen, dass die zuständige Stelle nach dem im Bereich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit geltenden Vorsorgegrundsatz verpflichtet sein kann, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmten potenziellen Gefahren für die öffentliche Gesundheit vorzubeugen, und zwar, ohne abzuwarten, dass das tatsächliche Vorliegen und die Ernsthaftigkeit dieser Gefahren in vollem Umfang nachgewiesen sind (siehe in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. September 2002 in der Rechtssache T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnr. 139 und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 21. Oktober 2003 in der Rechtssache T-392/02, Solvay Pharmaceuticals/Rat, Slg. 2003, II-0000, Randnrn.

    Müsste vor dem Erlass solcher Maßnahmen das Ergebnis aller erforderlichen Untersuchungen abgewartet werden, würde dem Vorsorgegrundsatz seine praktische Wirksamkeit genommen (Urteil Pfizer Animal Health/Rat, Randnrn. 142, 386 und 387).

    Die Klägerin, die Leidtragende dieses zum Schutz der menschlichen Gesundheit errichteten Warnsystems geworden ist, muss dessen negative wirtschaftliche Folgen hinnehmen, da dem Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen einzuräumen ist (Urteile Solvay Pharmaceuticals/Rat, Randnr. 121, und Pfizer Animal Health/Rat, Randnr. 456).

  • EuG, 08.05.2003 - T-82/01

    Josanne u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    Denn zwar muss die Kommission den Betroffenen nach diesem Grundsatz vor Erlass einer ihn beschwerenden Maßnahme anhören (siehe z. B. Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache T-82/01, Josanne u. a./Kommission, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 77 und die dort zitierte Rechtsprechung), im vorliegenden Fall hat sie jedoch keine Maßnahme getroffen, die die Klägerin unmittelbar betroffen und beschwert hätte.
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    31 Die Klägerin hat somit schlüssig dargelegt, aus welchen Gründen das Verhalten der Kommission geeignet war, ihre wirtschaftlichen Interessen zu verletzen und den entstandenen Schaden zu verursachen (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, COFAZ u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    Denn die Frage, ob ein Schaden zu ersetzen sei, der Privatpersonen von nationalen Stellen entweder durch eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts oder durch ein gegen das nationale Recht verstoßendes Tun oder Unterlassen bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zugefügt worden sei, sei von den nationalen Gerichten zu klären (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78, Granaria, Slg. 1979, 623).
  • EuG, 21.10.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    54 Soweit in dieser Hinsicht Ungewissheiten bestehen können, ist darauf hinzuweisen, dass die zuständige Stelle nach dem im Bereich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit geltenden Vorsorgegrundsatz verpflichtet sein kann, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmten potenziellen Gefahren für die öffentliche Gesundheit vorzubeugen, und zwar, ohne abzuwarten, dass das tatsächliche Vorliegen und die Ernsthaftigkeit dieser Gefahren in vollem Umfang nachgewiesen sind (siehe in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. September 2002 in der Rechtssache T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnr. 139 und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 21. Oktober 2003 in der Rechtssache T-392/02, Solvay Pharmaceuticals/Rat, Slg. 2003, II-0000, Randnrn.
  • EuG, 24.04.2002 - T-220/96

    EVO / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchten (siehe u. a. Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 80, und vom 24. April 2002 in der Rechtssache T-220/96, EVO/Rat und Kommission, Slg. 2002, II-2265, Randnr. 39 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 10.03.2004 - T-177/02
    Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchten (siehe u. a. Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 80, und vom 24. April 2002 in der Rechtssache T-220/96, EVO/Rat und Kommission, Slg. 2002, II-2265, Randnr. 39 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2011 - T-257/07

    Frankreich / Kommission

    Wenn daher das Vorliegen oder der Umfang von Gefahren für die menschliche Gesundheit wissenschaftlich ungewiss ist, können die Organe in Anwendung des Vorsorgeprinzips Schutzmaßnahmen treffen, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 99, vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a., C-236/01, Slg. 2003, I-8105, Randnr. 111, und vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 39; Urteil des Gerichts vom 10. März 2004, Malagutti-Vezinhet/Kommission, T-177/02, Slg. 2004, II-827, Randnr. 54) oder die abträglichen Wirkungen für die Gesundheit tatsächlich eintreten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, Slg. 2002, II-3305, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

    Vgl. hierzu Urteile vom 10. März 2004, Malagutti-Vezinhet/Kommission (T-177/02, EU:T:2004:72, Rn. 43 bis 67, insbesondere Rn. 51 und 52) (Abweisung der Klage einer Klägerin, deren Produkte Gegenstand einer fehlerhaften Meldung gewesen waren), und vom 29. Oktober 2009, Bowland Dairy Products/Kommission (T-212/06, EU:T:2009:419, Rn. 34 bis 46, insbesondere Rn. 40 und 41) (Abweisung einer Klage wegen der angeblichen Weigerung der Kommission, eine zusätzliche Meldung zu verbreiten).
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