Rechtsprechung
EuG, 25.09.2002 - T-178/01 |
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Di Lenardo / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Di Lenardo / Kommission
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 896/2001 der Kommission vom 7. Mai 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates hinsichtlich der Regelung für die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft (ABl. L 126, S. 6)
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 12.01.2007 - T-447/05
SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die …
Das Gericht habe bereits Gelegenheit gehabt, festzustellen, dass die Verordnungen über die Verwaltung der Zolltarifkontingente allgemeine und abstrakte Geltung hätten (Beschlüsse des Gerichts vom 25. September 2002, Di Lenardo/Kommission, T-178/01, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und Dilexport/Kommission, T-179/01, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).Somit betreffen die fraglichen Maßnahmen sie in derselben Weise wie jeden anderen Wirtschaftsbeteiligten in der gleichen Lage, d. h. die in einem AKP-Staat niedergelassenen Erzeuger, die im Gebiet der Gemeinschaft keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und im Rahmen der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Einfuhrregelung der Gemeinschaft nicht über historische Referenzmengen verfügen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Di Lenardo/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 47, Dilexport/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 47, und Urteil vom 3. Februar 2005, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 88).
Selbst wenn nämlich diese Behauptung zuträfe, wäre der Umstand, dass sich ein Rechtsakt von allgemeiner Geltung auf die verschiedenen Normadressaten im konkreten Fall unterschiedlich auswirken kann, nicht geeignet, diese aus dem Kreis aller übrigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer herauszuheben, sofern seine Anwendung, wie im vorliegenden Fall, nach einem objektiv bestimmten Tatbestand erfolgt (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Dezember 1997, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, C-409/96 P, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37, Beschlüsse des Gerichts Di Lenardo/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 52, Dilexport/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 52, und vom 13. Dezember 2005, Arla Foods u. a./Kommission, T-397/02, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 70).
- EuG, 03.02.2005 - T-139/01
Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation …
88 Was im vorliegenden Fall zunächst die Verordnung Nr. 896/2001 angeht, so kann nicht in Abrede gestellt werden, dass sie einen normativen Akt mit allgemeiner Geltung darstellt (Beschlüsse des Gerichts vom 25. September 2002 in der Rechtssache T-178/01, Di Lenardo/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47, und in der Rechtssache T-179/01, Dilexport/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47). - EuG, 02.04.2004 - T-231/02
Gonnelli und AIFO / Kommission
Dass eine Verordnung sich auf die Rechtsstellung einer Privatperson auswirkt, reicht nicht aus, um diese aus der Allgemeinheit herauszuheben (Beschluss des Gerichts vom 25. September 2002 in der Rechtssache T-178/01, Di Leonardo/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51). - EuG, 03.12.2008 - T-227/06
RSA Security Ireland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - …
Der bloße Umstand, dass ein genereller Rechtsakt sich auf die Normadressaten im konkreten Fall unterschiedlich auswirken kann, ist nicht geeignet, sie aus dem Kreis aller übrigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer herauszuheben, solange die Anwendung des Rechtsakts nach einem objektiv bestimmten Tatbestand erfolgt (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Dezember 1997, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, C-409/96 P, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37; Beschlüsse des Gerichts vom 25. September 2002, Di Lenardo/Kommission, T-178/01, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52, und vom 12. Januar 2007, SPM/Kommission, T-104/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70).