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   EuG, 13.02.2012 - T-80/06 und T-182/09   

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EuG, 13.02.2012 - T-80/06 und T-182/09 (https://dejure.org/2012,1000)
EuG, Entscheidung vom 13.02.2012 - T-80/06 und T-182/09 (https://dejure.org/2012,1000)
EuG, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - T-80/06 und T-182/09 (https://dejure.org/2012,1000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Budapesti Erőmű / Kommission

  • EU-Kommission

    Budapesti Erömü Zrt gegen Europäische Kommission.

    Staatliche Beihilfen - Großkundenstrommarkt - Bestimmten Stromerzeugern von einem ungarischen öffentlichen Unternehmen im Rahmen von Strombezugsverträgen gewährte vorteilhafte Bedingungen - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen - Entscheidung, mit ...

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Das Gericht bestätigt, dass der Strombezugsvertrag zwischen der Gesellschaft Budapesti Erömü und dem ungarischen öffentlichen Unternehmen MVM eine rechtswidrige staatliche Beihilfe umfasst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strombezugsvertrag zwischen der Gesellschaft Budapesti Erömü und dem ungarischen öffentlichen Unternehmen MVM

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strombezugsvertrag zwischen Budapesti Erõmû und ungarischem Unternehmen MVM umfasst rechtswidrige staatliche Beihilfen - Bei späterem Beitritt des Mitgliedsstaates zur EU sind Verträge ab Zeitpunkt des Beitritts an Beihilferecht der Union zu prüfen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. November 2005, ein Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag über Strombezugsverträge zu eröffnen, die vor dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union zwischen dem staatseigenen ungarischen Netzbetreiber "MVM" ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG - T-182/09 (anhängig)

    Budapesti Erőmű / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.02.2012 - T-80/06
    (Verbundene Rechtssachen T-80/06 und T-182/09).

    In der Rechtssache T-80/06 Klage auf Nichtigerklärung der Ungarn mit Schreiben vom 9. November 2005 bekanntgegebenen Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 41/05 (ex NN 49/2005) - "Gestrandete Kosten" in Ungarn zu eröffnen, und in der Rechtssache T-182/09 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/609/EG der Kommission vom 4. Juni 2008 über die staatliche Beihilfe C 41/05 Ungarns mittels langfristiger Strombezugsverträge (ABl. 2009, L 225, S. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14

    Dunamenti Erőmű / Kommission

    Wie das Gericht in Rn. 50 des Urteils Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65) ausgeführt hat, unterliegen "die staatlichen Maßnahmen, die vor dem Beitritt eingeführt wurden, jedoch auch nach diesem Tag noch anzuwenden sind und am Tag des Beitritts die vier Kriterien des Artikels [107] Absatz 1 [AEUV] kumulativ erfüllen, ... den in Anhang IV der Beitrittsakte niedergelegten spezifischen Vorschriften entweder als bestehende Beihilfen im Sinne von Artikel [108] Absatz 1 [AEUV], wenn sie unter eine der drei im genannten Anhang genannten Kategorien fallen, oder als neue Beihilfen im Sinne von Artikel [108] Absatz 3 [AEUV], wenn sie nicht unter eine diese drei Kategorien fallen".

    Wie das Gericht in Rn. 58 seines Urteils Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65) feststellte, "[änderte Ungarn] nach Inkrafttreten des PPA ... zunächst von sich aus, dann durch Umsetzung der für den Elektrizitätsbinnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften der Union den rechtlichen Rahmen, in dem die Stromerzeuger ihre Tätigkeit ausübten, in erheblichem Maße".

    15 - Vgl. Beschluss Alpiq Csepel/Kommission (T-370/08, EU:T:2011:116), Urteil Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65), Beschluss Pannon H?'er?'m?±/Kommission (T-352/08, EU:T:2013:379), Urteile Tisza Er?'m?±/Kommission (T-468/08, EU:T:2014:235) sowie Dunamenti Er?'m?±/Kommission (T-179/09, EU:T:2014:236).

    Vgl. Urteile des Gerichts Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65) und Tisza Er?'m?±/Kommission (T-468/08, EU:T:2014:235).

    20 - Vgl. auch in diesem Sinne Urteil Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65, Rn. 60).

    22 - Vgl. auch in diesem Sinne Urteil Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65, Rn. 54).

    Vgl. auch in diesem Sinne Urteile Spanien/Lenzing (C-525/04 P, EU:C:2007:698, Rn. 57), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 163), Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 bis 66), Ryanair/Kommission (T-196/04, EU:T:2008:585, Rn. 41) sowie Budapesti Er?'m?±/Kommission (T-80/06 und T-182/09, EU:T:2012:65, Rn. 65 und 66).

  • EuG, 05.02.2015 - T-473/12

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem angeordnet wird, dass

    Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Begünstigten den als rechtswidrige Beihilfe erhaltenen Betrag zurückgezahlt und somit den Vorteil, den sie auf dem Markt gegenüber ihren Mitbewerbern besaßen, verloren haben und wenn die Lage vor der Zahlung der Beihilfe wiederhergestellt ist (vgl. Urteil vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg, EU:C:1999:311, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 13. Februar 2012, Budapesti Erm/Kommission, T-80/06 und T-182/09, EU: T: 2012: 65, Rn. 107).
  • EuG, 05.02.2015 - T-500/12

    Ryanair / Kommission

    Cet objectif est atteint lorsque les bénéficiaires ont restitué la somme versée au titre de l'aide illégale, perdant ainsi l'avantage dont ils avaient bénéficié sur le marché par rapport à leurs concurrents, et lorsque la situation antérieure au versement de l'aide est rétablie (voir arrêt du 17 juin 1999, Belgique/Commission, C-75/97, Rec, EU:C:1999:311, points 64 et 65 et jurisprudence citée ; arrêt du 13 février 2012, Budapesti Er?'m?±/Commission, T-80/06 et T-182/09, EU:T:2012:65, point 107).
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 13.02.2012 - T-80/06

    Das Gericht bestätigt, dass der Strombezugsvertrag zwischen der Gesellschaft

    (Verbundene Rechtssachen T-80/06 und T-182/09).

    In der Rechtssache T-80/06 Klage auf Nichtigerklärung der Ungarn mit Schreiben vom 9. November 2005 bekanntgegebenen Entscheidung der Kommission, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 41/05 (ex NN 49/2005) - "Gestrandete Kosten" in Ungarn zu eröffnen, und in der Rechtssache T-182/09 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/609/EG der Kommission vom 4. Juni 2008 über die staatliche Beihilfe C 41/05 Ungarns mittels langfristiger Strombezugsverträge (ABl. 2009, L 225, S. 53).

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