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   EuG, 19.07.1999 - T-188/97   

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EuG, 19.07.1999 - T-188/97 (https://dejure.org/1999,7148)
EuG, Entscheidung vom 19.07.1999 - T-188/97 (https://dejure.org/1999,7148)
EuG, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - T-188/97 (https://dejure.org/1999,7148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Versagung des Zugangs - "Urheberregel" - Ausschüsse im Sinne des "Komitologie"-Beschlusses

  • Europäischer Gerichtshof

    Rothmans / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Rothmans International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 [nach Änderung jetzt Artikel 230 EG]
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Schreiben der Kommission, mit dem die Ablehnung, die Protokolle eines Ausschusses im Sinne des Komitologiebeschlusses zu übermitteln, bestätigt wird - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Rothmans International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Entscheidung, mit der der Zugang zu Dokumenten verweigert wird - "Urheberregel" - Ausschüsse, sogenannte "Komitologie".

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten; Stärkung des demokratischen Charakters der Organe und des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Verwaltung durch Transparenz von Beschlussverfahren; Ausschüsse im Sinne des ...

  • Judicialis

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, mit denen ein Antrag der Klägerin gemäß dem Verhaltenskodex betreffend den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - 94/90/EGKS, EG, Euratom (ABl. L 46, S. 58) - auf Zugang zu bestimmten ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 06.02.1998 - T-124/96

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Nach ständiger Rechtsprechung muß die Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die tragenden Gründe der getroffenen Maßnahme erkennen und so ihre Rechte wahrnehmen können und daß dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglicht wird (siehe Urteil des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 53).

    Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz müssen eng ausgelegt und angewandt werden, um Raum für die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes zu lassen (siehe die Urteile WWF UK/Kommission, Randnr. 56, und Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • EuG, 22.10.1996 - T-154/94

    Comité des salines de France und Compagnie des salins du Midi et des salines de

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Da die Klägerin beantragt, die Entscheidung vom 15. Mai 1997 und, hilfsweise, die Entscheidung vom 30. April 1997 aufzuheben, ist zu bestimmen, welche der beiden Maßnahmen verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Klägerin durch einen Eingriff in ihre Rechtsstellung beeinträchtigen können (siehe z. B. Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-154/94, CSF und CSME/Kommission, Slg. 1996, II-1377, Randnr. 37).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Am 2. Juni 1993 legte sie die Mitteilung 93/C 166/04 zur Transparenz in der Gemeinschaft vor (ABl. C 166, S. 4).
  • EuGH, 26.09.2005 - C-156/05

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Die Kommission richtete am 5. Mai 1993 aufgrund der Erklärung Nr. 17 die Mitteilung 93/C 156/05 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz der Gemeinschaftsorgane befinden (ABl. C 156, S. 5), an den Rat, das Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß.
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Nach Auffassung der schwedischen Regierung kann der Beschluß 94/90 Dritten Rechte verleihen, die die Kommission zu beachten habe (Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 55).
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Außerdem würde das Recht auf Zugang zu Dokumenten, dessen Bedeutung der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169) und das Gericht zuletzt in seinem Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95 (Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II- 2289) bekräftigt haben, beträchtlich eingeschränkt, wenn der Zugang zu den Protokollen der zahlreichen nach dem Komitologiebeschluß eingerichteten Ausschüsse abgelehnt würde.
  • EuGH, 30.04.1996 - C-58/94

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 19.07.1999 - T-188/97
    Außerdem würde das Recht auf Zugang zu Dokumenten, dessen Bedeutung der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169) und das Gericht zuletzt in seinem Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95 (Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II- 2289) bekräftigt haben, beträchtlich eingeschränkt, wenn der Zugang zu den Protokollen der zahlreichen nach dem Komitologiebeschluß eingerichteten Ausschüsse abgelehnt würde.
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Im Übrigen dient dieser Ausschuss im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auch dazu, die Kommission bei der Ausübung der ihr vom Rat übertragenen Zuständigkeiten zu unterstützen (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmanns/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnrn. 57 bis 60).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Sie ist deshalb eng auszulegen und anzuwenden, um die Geltung des allgemeinen Transparenzgrundsatzes nicht zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans International/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnrn. 53 bis 55).

    Die Klägerin verlangt daher zu Unrecht eine eingehendere Begründung (vgl. in diesem Sinne Urteil Rothmans International/Kommission, Randnr. 37)." Das Rechtsmittel.

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Rothmans/Kommission, T-188/97, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 36; vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnr. 63).

    Der Kläger vertritt aber zweitens gerade die Ansicht, dass Art. 23.3 der Geschäftsordnung der EZB in unmittelbarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichtshofs stehe, in der das grundlegende Transparenzprinzip (Urteil Rothmans/Kommission, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 55), der Grundsatz des Informationsrechts sowie das Recht auf Zugang zu Dokumenten als vom Demokratieprinzip nicht zu trennendes Element (Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999, Hautala/Rat, T-14/98, Slg. 1999, II-2489, Randnrn. 82 und 87) anerkannt worden seien.

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Im Übrigen dient dieser Ausschuss im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auch dazu, die Kommission bei der Ausübung der ihr vom Rat übertragenen Zuständigkeiten zu unterstützen (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmanns/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnrn. 57 bis 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Sie ist deshalb eng auszulegen und anzuwenden, um die Geltung des allgemeinen Transparenzgrundsatzes nicht zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans International/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnrn. 53 bis 55).

    Die Klägerin verlangt daher zu Unrecht eine eingehendere Begründung (vgl. in diesem Sinne Urteil Rothmans International/Kommission, Randnr. 37).

  • EuG, 16.10.2003 - T-47/01

    Co-Frutta / Kommission

    Sodann müssten nach ständiger Rechtsprechung (Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, und vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans/Kommission, Slg. 1999, II-2463) alle Ausnahmen oder Einschränkungen des Rechts auf Zugang eng ausgelegt werden, um den Grundsatz der Transparenz des Entscheidungsprozesses sicherzustellen.

    Nach der Rechtsprechung muss die Urheberregel, die das im Beschluss 94/90 vorgesehene Zugangsrecht einschränkt, eng ausgelegt und angewandt werden, damit das Zugangsrecht nicht eingeschränkt wird (siehe in diesem Sinne Urteil Rothmans/Kommission, Randnr. 55, und Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2001 in der Rechtssache T-191/99, Petrie u. a./Kommission, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 66).

  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98

    Interporc / Kommission

    Sie ist deshalb eng auszulegen und anzuwenden, um die Geltung des allgemeinen Transparenzgrundsatzes nicht zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans International/Kommission, Slg. 1999, II-0000, Randnrn. 53 bis 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

    11 - Vgl. Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Rothmans/Kommission (T-188/97, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 55), und vom 7. Dezember 1999, 1nterporc/Kommission (T-92/98, Slg. 1999, II-3521, Randnr. 69).
  • EuG, 12.10.2000 - T-123/99

    'JT''s Corporation / Kommission'

    37 bis 39 und 43 bis 47; Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmans/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 53, und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnrn.
  • EuG, 10.10.2001 - T-111/00

    British American Tobacco International (Investments) / Kommission

    Daher kann der Ausschuss, der weder eine natürliche oder juristische Person noch ein Mitgliedstaat oder eine sonstige einzelstaatliche oder internationale Organisation ist, nicht als "anderes Gemeinschaftsorgan oder andere Gemeinschaftsinstitution" im Sinne des Verhaltenskodex angesehen werden (in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-188/97, Rothmanns/Kommission, Slg. 1999, II-2463, Randnrn. 58 und 59).
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