Rechtsprechung
   EuG, 06.04.2000 - T-188/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6389
EuG, 06.04.2000 - T-188/98 (https://dejure.org/2000,6389)
EuG, Entscheidung vom 06.04.2000 - T-188/98 (https://dejure.org/2000,6389)
EuG, Entscheidung vom 06. April 2000 - T-188/98 (https://dejure.org/2000,6389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kuijer / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Aldo Kuijer gegen Rat der Europäischen Union.

    EG-Vertrag, Artikel 190 [jetzt Artikel 253 EG]; Beschluss 93/731 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung, mit der der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eines Organs verweigert wird

  • EU-Kommission

    Aldo Kuijer gegen Rat der Europäischen Union.

    Transparenz - Beschluß 93/731/EG des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten - Ablehnung eines Antrags auf Einsichtnahme - Schutz des öffentlichen Interesses - Internationale Beziehungen - Begründungspflicht - Teilweiser Zugang.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Transparenz; Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten; Ablehnung eines Antrags auf Zugang; Schutz des öffentlichen Interesses; Internationale Beziehungen; Begründungspflicht; Teilweiser Zugang

  • Judicialis

    Beschluss 93/731/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidungen des Rates vom 28. September und 14. Oktober 1998, mit denen dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Asylfragen (CIREA) verweigert wurde

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Auszug aus EuG, 06.04.2000 - T-188/98
    Infolgedessen muß der Rat prüfen, ob ein teilweiser Zugang zu den nicht von den Ausnahmen gedeckten Informationen zu gewähren ist (Urteil des Gerichts vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-14/98, Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 87).

    Der Rat könnte so in diesen besonderen Fällen die Interessen einer ordnungsgemäßen Verwaltung schützen (Urteil Hautala/Rat, Randnr. 86).

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 06.04.2000 - T-188/98
    Mit der Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen soll den Betroffenen ermöglicht werden, die tragenden Gründe für die erlassene Maßnahme zu erkennen, um ihre Rechte zu wahren, und zum anderen soll der Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzt werden, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 66).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus EuG, 06.04.2000 - T-188/98
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93 (Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. [II], Slg. 1995, I-3799, Randnr. 16) trägt der Rat vor, der in der angefochtenen Entscheidung gegebenen Begründung lasse sich das Wesentliche des Zweckes, den er verfolgt habe, entnehmen, weshalb sie ausreichend sei.
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 06.04.2000 - T-188/98
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichts, daß der Rat für jedes Dokument, zu dem der Zugang beantragt wird, zu prüfen hat, ob die Offenlegung dieses Dokuments nach den ihm vorliegenden Informationen tatsächlich geeignet ist, einen der durch die erste Kategorie von Ausnahmen geschützten Aspekte des öffentlichen Interesses zu verletzen (Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 112).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.04.2000 - T-188/98
    Mit der Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen soll den Betroffenen ermöglicht werden, die tragenden Gründe für die erlassene Maßnahme zu erkennen, um ihre Rechte zu wahren, und zum anderen soll der Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzt werden, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 66).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 06.04.2000 - T-188/98
    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Erfordernissen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zubeurteilen, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).
  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Rothmans/Kommission, T-188/97, Slg. 1999, II-2463, Randnr. 36; vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnr. 63).

    Unter Berücksichtigung der Natur des vom Kläger gestellten Antrags ist die Rechtsprechung entsprechend anzuwenden, wonach das Organ, an das ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten gerichtet wird, in der Begründung seiner Entscheidung erkennen lassen muss, dass es eine konkrete Beurteilung der betreffenden Dokumente vorgenommen hat (Urteile Kuijer/Rat, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 38, und JT's Corporation/Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnrn. 64 und 65).

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich aus dem Kontext, in dem die Entscheidung getroffen wurde, für das Organ geringere, unter besonderen Umständen aber auch schärfere Anforderungen hinsichtlich der Begründung ergeben können (Urteil Kuijer/Rat, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 45).

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Dabei wird mit der Begründungspflicht das doppelte Ziel verfolgt, es zum einen den Betroffenen zu ermöglichen, die tragenden Gründe für die erlassene Maßnahme zu erkennen, um ihre Rechte zu wahren, und zum anderen den Gemeinschaftsrichter in die Lage zu versetzen, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36).

    Weiterhin kann nach der Rechtsprechung der Kontext, in dem die Entscheidung erlassen wird und der u. a. durch den Meinungsaustausch zwischen der die Entscheidung erlassenden Stelle und dem Betroffenen gekennzeichnet wird, die an die Begründung zu stellenden Anforderungen erhöhen (Urteil Kuijer/Rat, Randnrn. 44 und 45).

  • EuG, 13.01.2011 - T-362/08

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

    Im vorliegenden Fall ist zu beachten, dass aus der Begründung der Entscheidung des Unionsorgans hervorgehen muss, dass die Anwendbarkeit der materiellen Ausnahmen geprüft wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Hautala/Rat, T-14/98, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 67, vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, und vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnr. 69).

    Diese Ausnahmen können daher nur angewandt werden, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses absehbar und nicht rein hypothetisch ist (Urteile Kuijer/Rat, oben in Randnr. 105 angeführt, Randnrn. 55 und 56, und WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 39).

  • EuG, 28.04.2004 - T-124/02

    Sunrider / OHMI - Vitakraft-Werke Wührmann (VITATASTE)

    73 Nach ständiger Rechtsprechung soll die Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen dem doppelten Ziel dienen, die Beteiligten über die Gründe für die erlassene Maßnahme zu unterrichten, damit sie ihre Rechte verteidigen können, und es außerdem dem Gemeinschaftsrichter zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteile des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-388/00, Institut für Lernsysteme/HABM - Educational Services [ELS], Slg. 2002, II-4301, Randnr. 59).

    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Anforderungen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu entscheiden, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29, und Urteil Kuijer/Rat, Randnr. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    30 - Siehe in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98 (Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnrn. 44 bis 46).

    31 - Siehe Urteile vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95 (WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnrn. 64 und 74), vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96 (Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 54), vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95 (Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 117), das zitierte Urteil Kuijer/Rat (Randnr. 38) und Urteil vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache T-123/99 (JT's Corporation/Kommission, Slg. 2000, II-3269, Randnr. 64).

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

    Die Prüfung, die das Organ durchführen muss, um eine Ausnahme anzuwenden, muss daher konkret sein und aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnrn.
  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

    Dabei habe der Rat ungeachtet der Anforderungen der Rechtsprechung weder die in den einzelnen Dokumenten enthaltenen Informationen noch die bestimmten Staaten zuzuschreibenden Dokumente genannt und es auch nicht ermöglicht, zu erkennen, ob diese Verweigerungen gerechtfertigt seien (Urteile des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 112, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnrn.
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Die Prüfung, die das Organ durchführen muss, um eine Ausnahme anzuwenden, muss daher konkret sein und aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, im Folgenden: Urteil Kuijer I, und vom 19. Juli 1999 in der Rechtssache T-14/98, Hautala/Rat, Slg. 1999, II-2489, Randnr. 67).
  • EuG, 25.03.2009 - T-191/07

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DEN BEGRIFF "BUDWEISER" NICHT

    Die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diesen Anforderungen genügt, ist nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu entscheiden, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29; Urteile des Gerichts vom 6. April 2000, Kuijer/Rat, T-188/98, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 36, und ROYAL COUNTY OF BERKSHIRE POLO CLUB, oben in Randnr. 125 angeführt, Randnr. 17).
  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Die Prüfung, die das Organ durchführen muss, um eine Ausnahme anzuwenden, muss daher konkret sein und aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-188/98, Kuijer/Rat, Slg. 2000, II-1959, Randnr. 38, und vom 13. April 2005 in der Rechtssache T-2/03, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, Slg. 2005, II-0000, im Folgenden: Urteil VKI, Randnrn.
  • EuG, 14.12.2006 - T-237/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuG, 25.05.2000 - T-77/95

    Ufex u.a. / Kommission

  • EuG, 07.07.2015 - T-677/13

    Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 21.02.2006 - T-214/04

    Royal County of Berkshire Polo Club / OHMI - Polo/Lauren (ROYAL COUNTY OF

  • EuG, 31.01.2008 - T-95/06

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / OCVV - Nador

  • EuG, 22.05.2012 - T-300/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG)

  • EuG, 07.02.2007 - T-317/05

    'Kustom Musical Amplification / HABM (Forme d''une guitare)' - Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 26.04.2018 - T-251/15

    Espírito Santo Financial (Portugal) / EZB

  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

  • EuG, 07.01.2008 - T-375/07

    Pellegrini / Kommission

  • EuG, 13.03.2019 - T-730/16

    Espírito Santo Financial Group / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 28.09.2022 - T-174/21

    Der Beschluss des Parlaments ist gültig, mit dem es den Zugang zu zwei Dokumenten

  • EuG, 12.10.2000 - T-123/99

    'JT''s Corporation / Kommission'

  • EuG, 05.12.2018 - T-875/16

    Falcon Technologies International / Kommission

  • EuG, 30.01.2020 - T-168/17

    CBA Spielapparate- und Restaurantbetrieb/ Kommission - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 06.09.2023 - T-643/21

    Foodwatch/ Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht