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   EuG, 20.10.2011 - T-189/09   

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https://dejure.org/2011,1599
EuG, 20.10.2011 - T-189/09 (https://dejure.org/2011,1599)
EuG, Entscheidung vom 20.10.2011 - T-189/09 (https://dejure.org/2011,1599)
EuG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - T-189/09 (https://dejure.org/2011,1599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P - Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Poloplast / OHMI - Polypipe (P)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P - Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...

  • EU-Kommission

    Poloplast GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (H

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Widerspruchsverfahren; Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P; Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE; Relatives Eintragungshindernis infolge Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Poloplast GmbH & Co. KG gegen HABM

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke; Widerspruchsverfahren; Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P; Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE; Relatives Eintragungshindernis infolge Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Poloplast GmbH & Co. KG gegen HABM

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsmarke; Widerspruchsverfahren; Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke P; Ältere Gemeinschaftsbildmarken P und P POLYPIPE; Relatives Eintragungshindernis infolge Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit der Zeichen; Poloplast GmbH & Co. KG gegen HABM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Wortmarke "P" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 11, 17, 19 und 42 auf Aufhebung der Entscheidung R 80/2008-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 25. Februar 2009, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit kann es nur dann allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichtshofs HABM/Shaker, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).

    Zudem bedeutet die Tatsache, dass ein Bestandteil nicht zu vernachlässigen ist, nicht, dass er dominierend ist; ebenso bedeutet die Tatsache, dass ein Bestandteil nicht dominierend ist, keineswegs, dass er zu vernachlässigen ist (Urteil Nestlé/HABM, Randnrn. 43 und 44).

  • EuGH, 18.09.2008 - C-514/06

    Armacell / HABM

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Schließlich folgt aus Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 nicht, dass die Ablehnung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke auf der Grundlage dieser Bestimmung voraussetzt, dass die Verwechslungsgefahr in allen Mitgliedstaaten und in allen Sprachzonen der Union besteht (Urteil des Gerichtshofs vom 18. September 2008, Armacell/HABM, C-514/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56, und Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Juni 2009, Zipcar/HABM, C-394/08 P, Randnr. 49).

    Die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009) festgeschriebene Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke impliziert nämlich, dass eine ältere Gemeinschaftsmarke jeder Gemeinschaftsmarkenanmeldung entgegengehalten werden kann, die den Schutz der älteren Marke, sei es auch nur in Bezug auf die Wahrnehmung der Verbraucher in einem Teil des Unionsgebiets, beeinträchtigen könnte (Urteil Armacell/HABM, Randnr. 57, und Beschluss Zipcar/HABM, Randnr. 49).

  • EuGH, 03.06.2009 - C-394/08

    Zipcar / HABM

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Schließlich folgt aus Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 nicht, dass die Ablehnung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke auf der Grundlage dieser Bestimmung voraussetzt, dass die Verwechslungsgefahr in allen Mitgliedstaaten und in allen Sprachzonen der Union besteht (Urteil des Gerichtshofs vom 18. September 2008, Armacell/HABM, C-514/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56, und Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Juni 2009, Zipcar/HABM, C-394/08 P, Randnr. 49).

    Die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009) festgeschriebene Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke impliziert nämlich, dass eine ältere Gemeinschaftsmarke jeder Gemeinschaftsmarkenanmeldung entgegengehalten werden kann, die den Schutz der älteren Marke, sei es auch nur in Bezug auf die Wahrnehmung der Verbraucher in einem Teil des Unionsgebiets, beeinträchtigen könnte (Urteil Armacell/HABM, Randnr. 57, und Beschluss Zipcar/HABM, Randnr. 49).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Diese umfassende Beurteilung berücksichtigt den Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuG, 16.05.2007 - T-158/05

    Trek Bicycle / OHMI - Audi (ALLTREK) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Es ist daher zu prüfen, ob bei bildlicher und klanglicher Zeichenähnlichkeit das Bestehen von Verwechslungsgefahr festgestellt werden kann (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2007, Trek Bicycle/HABM - Audi [ALLTREK], T-158/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 75).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2007 - T-242/06

    Cabrera Sánchez / OHMI - Industrias Cárnicas Valle (el charcutero artesano)

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Bei dieser Beurteilung sind insbesondere die Eigenschaften des Bestandteils darauf zu prüfen, ob er in Bezug auf die Waren, für die die Marke eingetragen worden ist, beschreibend ist oder nicht (vgl. Urteile des Gerichts vom 13. Juni 2006, 1nex/HABM - Wiseman [Darstellung einer Kuhhaut], T-153/03, Slg. 2006, II-1677, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Dezember 2007, Cabrera Sánchez/HABM - Industrias Cárnicas Valle [el charcutero artesano], T-242/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51).
  • EuG, 06.05.2008 - T-246/06

    Redcats / OHMI - Revert & Cía (REVERIE)

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Deshalb kann der Vergleich der Zeichen in Anbetracht der oben in Randnr. 45 angeführten Rechtsprechung nicht allein auf den dominierenden Bestandteil dieser älteren Marke gestützt werden, sondern ist anhand der einander gegenüberstehenden Marken jeweils als Ganzes vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Mai 2008, Redcats/HABM - Revert & Cía [REVERIE], T-246/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuG, 13.06.2006 - T-153/03

    'Inex / OHMI - Wiseman (Représentation d''une peau de vache)' -

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Bei dieser Beurteilung sind insbesondere die Eigenschaften des Bestandteils darauf zu prüfen, ob er in Bezug auf die Waren, für die die Marke eingetragen worden ist, beschreibend ist oder nicht (vgl. Urteile des Gerichts vom 13. Juni 2006, 1nex/HABM - Wiseman [Darstellung einer Kuhhaut], T-153/03, Slg. 2006, II-1677, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Dezember 2007, Cabrera Sánchez/HABM - Industrias Cárnicas Valle [el charcutero artesano], T-242/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 20.10.2011 - T-189/09
    Diese umfassende Beurteilung berücksichtigt den Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen und impliziert eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuG, 12.09.2007 - T-363/04

    Koipe / OHMI - Aceites del Sur (La Española) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 08.02.2007 - T-88/05

    Quelle / OHMI - Nars Cosmetics (NARS)

  • EuG, 24.11.2005 - T-3/04

    Simonds Farsons Cisk / OHMI - Spa Monopole (KINJI by SPA) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 25.03.2009 - T-109/07

    'L''Oréal / OHMI - Spa Monopole (SPA THERAPY)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • EuG, 13.10.2009 - T-146/08

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Redrock Construction (REDROCK)

  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

  • EuG, 09.09.2008 - T-363/06

    Honda Motor Europe / OHMI - Seat (MAGIC SEAT) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 13.04.2005 - T-286/03

    Gillette / OHMI - Wilkinson Sword (RIGHT GUARD XTREME sport)

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 01.07.2008 - T-328/05

    Apple Computer / OHMI - TKS-Teknosoft (QUARTZ)

  • EuG, 14.07.2005 - T-126/03

    Reckitt Benckiser (España) / OHMI - Aladin (ALADIN) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 12.01.2006 - T-147/03

    Devinlec / OHMI - TIME ART (QUANTUM) - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit dem

  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 30.09.2010 - T-270/09

    PVS / OHMI - MeDiTA Medizinische Kurierdienst (medidata) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 28.04.2016 - T-267/14

    Zehnder Group International / EUIPO - Stiebel Eltron (comfotherm) - Unionsmarke -

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das maßgebliche Publikum aus Verbrauchern besteht, von denen anzunehmen ist, dass sie sowohl die Waren oder Dienstleistungen der älteren Marke als auch diejenigen der in Rede stehenden Marke nutzen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2011, Poloplast/HABM - Polypipe [P], T-189/09, EU:T:2011:611, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es wurde nämlich bereits entschieden, dass sowohl Geräte wie Zentralheizungskörper oder Klimaanlagen, die zu Zwecken der Erwärmung der Raumtemperatur genutzt werden können, als auch Heizungsanlagen sowohl von Durchschnittsverbrauchern, die die Arbeiten selbst ausführen wollen, als auch von Fachleuten gekauft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 34).

    Im vorliegenden Fall ist im Hinblick auf die Ausführungen in Rn. 38 des vorliegenden Urteils zu den Investitionen, die Heizungssysteme oder Anlagen wie Heizungsanlagen erfordern, zu den wirtschaftlichen und ökologischen Folgen der Auswahl einer Vorrichtung dieser Art sowie zu deren spezieller Natur festzustellen, dass das maßgebliche Publikum in seiner Gesamtheit, einschließlich seines aus dem breiten Publikum bestehenden Teils, einen hohen Grad an Aufmerksamkeit an den Tag legen wird (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 37).

    Dasselbe gilt für eine Auswahl wie die hier fragliche, d. h. eine genaue und besonnene Auswahl, die erhebliche finanzielle Konsequenzen impliziert, die im Allgemeinen unter Inanspruchnahme fachmännischer Beratung erfolgt und die der Durchschnittsverbraucher nicht täglich trifft (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, PYROX, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2014:242, Rn. 40, vom 12. Februar 2015, Compagnie des montres Longines, Francillon/HABM - Staccata [QUARTODIMIGLIO QM], T-76/13, EU:T:2015:94, Rn. 34, und vom 25. Juni 2015, dm-drogerie markt/HABM - Diseños Mireia [M], T-662/13, EU:T:2015:434, Rn. 21).

    Die Spezialisierung und der hohe Grad an Aufmerksamkeit der in Rede stehenden Fachleute bedeutet nämlich nicht, dass sie nicht in Betracht ziehen würden, dass zwei Marken aufgrund von Ähnlichkeiten, die auf kommerzieller Ebene zwischen ihnen bestehen, dieselbe betriebliche Herkunft haben (vgl. Urteil P, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2011:611, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.05.2018 - T-234/17

    Siberian Vodka/ EUIPO - Schwarze und Schlichte (DIAMOND ICE) - Unionsmarke -

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Englisch eine weltweit verbreitete Sprache ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2011, Poloplast/HABM - Polypipe [P], T-189/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:611, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass das Wort "ice" als Teil des Grundwortschatzes der englischen Sprache angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2010, 1cebreaker/HABM - Gilmar [ICEBREAKER], T-112/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:361, Rn. 42) und für einen Großteil der Verbraucher in der Union verständlich ist.
  • EuG, 24.11.2016 - T-349/15

    CG / EUIPO - Perry Ellis International Group (P PRO PLAYER)

    À cet égard, la chambre de recours a estimé à juste titre qu'aucun concept ne saurait être associé à la lettre « p " seule [arrêt du 20 octobre 2011, Poloplast/OHMI - Polypipe (P), T-189/09, non publié, EU:T:2011:611, point 83], que les concepts véhiculés par les mots « pro " et « player " n'avaient pas d'équivalents dans les marques allemandes antérieures et que la signification du mot « protective " de la marque de l'Union européenne antérieure n'avait aucun rapport avec celle du mot « pro " ou du mot « player " de la marque demandée.
  • EuG, 08.05.2014 - T-575/12

    Pyrox / OHMI - Köb Holzheizsysteme (PYROX) - Gemeinschaftsmarke -

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das maßgebliche Publikum aus Verbrauchern besteht, von denen anzunehmen ist, dass sie sowohl die Waren oder Dienstleistungen der älteren Marke als auch diejenigen der in Rede stehenden Marke nutzen (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2011, Poloplast/HABM - Polypipe [P], T-189/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.10.2014 - T-531/12

    Tifosi Optics / OHMI - Tom Tailor (T)

    p. II-2217, point 42 ; du 20 octobre 2011, Poloplast/OHMI - Polypipe (P), T-189/09, non publié au Recueil, point 83 ; et, en ce sens, du 27 juin 2013, Repsol YPF/OHMI - Ajuntament de Roses (R), T-89/12, non publié au Recueil, point 42].
  • EuG, 24.01.2013 - T-189/11

    Yordanov / OHMI - Distribuidora comercial del frio (DISCO DESIGNER) -

    Solange das Verzeichnis der von den einander gegenüberstehenden Marken erfassten Waren nicht geändert wurde, können sich solche Faktoren in keiner Weise auf die maßgeblichen Verkehrskreise auswirken, die bei der Beurteilung der Frage, ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2011, Poloplast/HABM - Polypipe [P], T-189/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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