Weitere Entscheidung unten: EuG, 20.09.2005

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   EuG, 18.04.2007 - T-195/05   

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https://dejure.org/2007,9629
EuG, 18.04.2007 - T-195/05 (https://dejure.org/2007,9629)
EuG, Entscheidung vom 18.04.2007 - T-195/05 (https://dejure.org/2007,9629)
EuG, Entscheidung vom 18. April 2007 - T-195/05 (https://dejure.org/2007,9629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

  • Europäischer Gerichtshof

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

  • EU-Kommission PDF

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

  • EU-Kommission

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von mit vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag betrauten Personen vom Ausschreibungsverfahren; Ausschluss des "Konsortiums zur Bewertung der europäischen öffentlichen Gesundheit" (Euphet) von der Ausschreibung einer Bewertung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 89 Abs. 1; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 94; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 99; ; Verordnung (EG, Euratom... ) Nr. 2342/2002 Art. 147 Abs. 3; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 Art. 148 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen Interessenkonflikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der N.V. Deloitte Business Advisory gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Mai 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, den öffentlichen Auftrag "Rahmenvertrag über die Bewertung der politischen Handlungsbereiche der GD Gesundheit und Verbraucherschutz, Los 1 (Gesundheitswesen)" (2004/S 243-208899) nicht der Klägerin zuzuteilen, und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1625
  • VergabeR 2007, 495
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung, wonach der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, und des Gerichts vom 17. März 2005, AF Con Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg. 2005, II-981, Randnrn.

    Bestätigung finde diese Praxis außerdem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu öffentlichen Aufträgen, insbesondere im Urteil Fabricom (oben in Randnr. 57 angeführt).

    Die Berufung der Klägerin auf das Urteil Fabricom (oben, Randnr. 57) sei insoweit unmaßgeblich, denn der Gerichtshof habe darin eine belgische Regelung beanstandet, die Personen, die mit vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag betraut gewesen seien, automatisch von der Teilnahme am Verfahren zur Vergabe dieses Auftrags ausgeschlossen habe, während im vorliegenden Fall Euphet von der Kommission nicht von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sei.

    An dieser Feststellung kann auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil Fabricom (oben, Randnr. 57) nichts ändern, das eine Rechtsfrage und einen Sachverhalt betrifft, zu denen der hier vom Gericht zu entscheidende Rechtsstreit keine Analogie aufweist.

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil Fabricom, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 27).

  • EuG, 21.07.1998 - T-66/96

    Mellett / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (Urteil des Gerichts vom 21. Juli 1998, Mellett/Gerichtshof, T-66/96 und T-221/97, Slg. ÖD 1998, I-A-449 und II-1305, Randnrn. 104 und 107).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuG, 17.03.2005 - T-160/03

    AFCon Management Consultants u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung, wonach der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, und des Gerichts vom 17. März 2005, AF Con Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg. 2005, II-981, Randnrn.
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Wie der Präsident des Gerichts in seinem Beschluss vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission (T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 120), festgestellt habe, sei die schwere Lesbarkeit der Poststempel auf den Umschlägen mit den Angeboten nicht mit einer Unzulänglichkeit des Angebots selbst vergleichbar.
  • EuG, 08.05.1996 - T-19/95

    Adia Interim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Sie kann also nicht so ausgelegt werden, dass sie dem Bewertungsausschuss eine Verpflichtung auferlegt, die Bieter zu solchen Präzisierungen aufzufordern (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia Interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 44).
  • EuG, 09.04.2003 - T-217/01

    Forum des migrants / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    15 und 16, und des Gerichts vom 9. April 2003, Forum des migrants/Kommission, T-217/01, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 68).
  • EuG, 11.05.2010 - T-121/08

    PC-Ware Information Technologies / Kommission - Öffentliche Lieferaufträge -

    Nach der Rechtsprechung stehen jedoch ein Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, einen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, und die Entscheidung, das Angebot eines anderen Bieters, das denselben Auftrag betrifft, abzulehnen, in engem Zusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg. 2007, II-871, Randnr. 113).

    15 und 16; Urteile des Gerichts vom 9. April 2003, Forum des migrants/Kommission, T-217/01, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 68, und Deloitte Business Advisory/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 45).

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Dazu muss eine Gefahr eines Interessenkonflikts nach einer konkreten Bewertung des Angebots und der Lage des Bieters tatsächlich festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 32 bis 36, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 26 bis 30, und vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, EU:T:2007:107, Rn. 67).
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Aufgrund der Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung des Zuschlagsbescheids muss auch der Antrag auf Nichtigerklärung des eng damit zusammenhängenden Ablehnungsbescheids zurückgewiesen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg. 2007, II-871, Randnr. 113, und vom 12. November 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-406/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 120).
  • EuG, 28.01.2009 - T-125/06

    Centro Studi Manieri / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung

    15 und 16, und des Gerichts vom 9. April 2003, Forum des migrants/Kommission, T-217/01, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 68, und vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg. 2007, II-871, Randnr. 45).
  • EuG, 09.04.2019 - T-182/15

    Sopra Steria Group / Parlament

    Diese Umstände mussten vom Parlament im Stadium des Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden, auch wenn sich der Interessenkonflikt letztlich nicht konkretisiert hat, da das Konsortium TEPting sein Angebot für das Los Nr. 4 zurückgenommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, EU:T:2007:107, Rn. 67 und 75).
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Rechtsprechung
   EuG, 20.09.2005 - T-195/05 R   

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https://dejure.org/2005,7947
EuG, 20.09.2005 - T-195/05 R (https://dejure.org/2005,7947)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2005 - T-195/05 R (https://dejure.org/2005,7947)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2005 - T-195/05 R (https://dejure.org/2005,7947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Verlust einer Chance - Dringlichkeit - Interessenabwägung

  • EU-Kommission PDF

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Verlust einer Chance - Dringlichkeit - Interessenabwägung

  • EU-Kommission

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften

  • Wolters Kluwer

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen durch die Kommission; Zulässigkeit eines Ausschlusses vom Ausschreibungsverfahren; Interessenkonflikt bzw. Gefahr eines Interessenkonflikts als Ausschlussgrund; Ermessensfehler bei der Beurteilung eines Interessenkonflikts; Ablehnung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 104 § 2; ; Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 Titel V Erster Teil Art. 94; ; Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 Titel V Erster Teil Art. 89 Abs. 1; ; Ver... ordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 Titel V Erster Teil Art. 99; ; Verordnung EG, Euratom Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1605/2002 Art. 147 Abs. 3; ; Verordnung EG, Euratom Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1605/2002 Art. 147 Abs. 138; ; Verordnung EG, Euratom Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1605/2002 Art. 94; ; Verordnung EG, Euratom Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1605/2002 Art. 146 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Verlust einer Chance - Dringlichkeit - Interessenabwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    Im Übrigen habe die Gemeinschaftsrechtsprechung bestätigt, dass der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 2005 in den Rechtssachen C-21/03 und C-34/03, Fabricom, Slg. 2005, I-1559, Urteil des Gerichts vom 17. März 2005 in der Rechtssache T-160/03, AFCon Management Consultants u. a./Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnrn.

    42 Im Rahmen ihres zweiten Klagegrundes trägt die Antragstellerin vor, die Kommission habe gegen Artikel 146 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen, die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Ausschreibungen (Urteil Fabricom, oben, Randnr. 35) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen, indem sie Euphet nicht zur Einreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert habe.

    45 Im Übrigen ergebe sich aus dem oben in Randnummer 35 angeführten Urteil Fabricom, dass der öffentliche Auftraggeber im Fall eines potenziellen Interessenkonflikts den betreffenden Bieter nicht automatisch ausschließen dürfe, sondern den Fall stets auf der Grundlage der konkreten Umstände prüfen müsse, was impliziere, dass dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, die Unmöglichkeit eines Interessenkonflikts nachzuweisen.

    58 Drittens sei der Verweis der Antragstellerin auf das oben in Randnummer 35 angeführte Urteil Fabricom ohne Bedeutung, da die Kommission im vorliegenden Fall das Bestehen eines Interessenkonflikts auf der Grundlage der Angaben des Angebots und im Hinblick auf die Art des zu vergebenden Auftrags konkret geprüft habe.

    94 Ebenso bestehen auf den ersten Blick Zweifel, ob sich die Antragstellerin auf die oben in Randnummer 35 angeführten Urteile Fabricom und AFCon Management Consultants u. a./Kommission berufen kann.

    95 Zum einen war der Gerichtshof im oben in Randnummer 35 angeführten Urteil Fabricom nämlich der Ansicht, dass die gemeinschaftlichen Richtlinien über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge einer Bestimmung entgegenstehen, nach der eine Person, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, nicht zur Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem öffentlichen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag oder eines Angebots für einen solchen Auftrag zugelassen ist, ohne dass ihr die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht hat verfälschen können.

    112 Im Rahmen ihres zweiten Klagegrundes trägt die Antragstellerin im Wesentlichen vor, die Kommission habe gegen Artikel 146 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen, die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Ausschreibungen (Urteil Fabricom, oben, Randnr. 35), den Vertrauensgrundsatz, den Grundsatz der Gleichbehandlung sowie die Artikel 89 Absatz 1 und 99 der Haushaltsordnung verstoßen, indem sie Euphet nicht zur Einreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert habe.

    114 Zweitens ist in diesem Stadium ebenso zu bezweifeln, dass sich die Antragstellerin wirksam auf das oben in Randnummer 35 angeführte Urteil Fabricom stützen kann, um darzutun, dass die Kommission keine konkrete Beurteilung des Interessenkonflikts vornehmen durfte, ohne von der Antragstellerin zusätzliche Informationen anzufordern.

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    Die Auffassung der Antragstellerin werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Österreich u. a., Slg. 1999, I-7671).

    Was schließlich den Verweis der Antragstellerin auf das oben in Randnummer 65 angeführte Urteil Alcatel Österreich u. a. betreffe, so verkenne die Antragstellerin die Tatsache, dass dem Antrag auf einstweilige Anordnung nur stattgegeben werden könne, wenn die anwendbaren Voraussetzungen erfüllt seien.

  • EuG, 09.07.1999 - T-231/97

    New Europe Consulting und Brown / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    144 Nach ständiger Rechtsprechung muss der Schaden, für den im Rahmen einer Klage gemäß Artikel 288 EG Ersatz verlangt wird, tatsächlich und sicher sein (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-54/96, Oleifici Italiani und Fratelli Rubino/Kommission, Slg. 1998, II-3377, Randnr. 66, und vom 9. Juli 1999 in der Rechtssache T-231/97, New Europe Consulting und Brown/Kommission, Slg. 1999, II-2403, Randnr. 29).
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    16 bis 18, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und Österreich/Rat, oben, Randnr. 25, Randnr. 111).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, die deren Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    132 Dennoch verlangt der allgemeine Grundsatz des Anspruchs auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, dass dem Einzelnen vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn dieser für die volle Wirksamkeit der künftigen Endentscheidung erforderlich ist, um eine Lücke in dem von den Gemeinschaftsgerichten gewährten Rechtsschutz zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1968 in der Rechtssache 27/68 R, Renckens/Kommission, Slg. 1969, 274, 276, Urteile des Gerichtshofes vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • EuG, 21.03.1997 - T-41/97

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union. - Regelung über die

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch ein Schaden, der bei seinem Eintritt nicht beziffert werden könnte, als nicht wieder gutzumachen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in den Rechtssachen C-51/90 R und C-59/90 R, Comos Tank u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2167, Randnr. 31; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 47, und vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, Randnr. 65).
  • EuG, 29.10.1998 - T-13/96

    TEAM Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm -

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    Selbst wenn der Bewertungsausschuss das Angebot bewertet hätte, wäre der Auftraggeber jedenfalls nicht an dessen Vorschlag gebunden gewesen, sondern er hätte über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte verfügt, die bei einer Entscheidung über die Erteilung des Auftrags zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache T-13/96, TEAM/Kommission, Slg. 1998, II-4073, Randnr. 76, und AFCon Management Consultants u. a./Kommission, oben, Randnr. 35, Randnr. 113).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle vornehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteile des Gerichts vom 6. März 2003 in den Rechtssachen T-228/99 und T-233/99, Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, Slg. 2003, II-435, Randnr. 278, und vom 14. Januar 2004 in der Rechtssache T-109/01, Fleuren Compost/Kommission, Slg. 2004, II-127, Randnr. 119).
  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    Auszug aus EuG, 20.09.2005 - T-195/05
    133 Daher ist zu prüfen, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wurde, dass der Antragstellerin ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden droht, wenn die beantragte einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Juli 2001 in der Rechtssache C-180/01 P[R], Kommission/NALOO, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 53).
  • EuGH, 12.12.1968 - 27/68

    Renckens / Kommission

  • EuGH, 26.10.1995 - C-199/94

    Pevasa und Inpesca / Kommission

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 27.07.2004 - T-148/04

    TQ3 Travel Solutions Belgium / Kommission

  • EuG, 07.07.1998 - T-65/98

    Van den Bergh Foods / Kommission

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-54/96

    Oleifici Italiani und Fratelli Rubino / Kommission

  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 08.12.2000 - T-237/99

    BP Nederland u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.08.1983 - 118/83

    CMC / Kommission

  • EuG, 10.11.2004 - T-303/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

  • EuG, 02.06.2005 - T-125/05

    Umwelt- und Ingenieurtechnik Dresden / Kommission - Vergabeverfahren - Verfahren

  • EuGH, 23.05.1990 - C-51/90

    Comos Tank u.a. / Kommission

  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission

  • EuG, 02.05.1994 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

  • EuG, 17.03.2005 - T-160/03

    AFCon Management Consultants u.a. / Kommission

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

    Hinsichtlich der Schwere des Schadens, der mit dem Verlust von Marktanteilen verbunden ist, ist daran zu erinnern, dass in Fällen, in denen es sich beim Antragsteller um ein Unternehmen handelt, die Schwere eines materiellen Schadens u. a. im Hinblick auf die Größe des Unternehmens bewertet werden muss (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 156, vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Mai 1990, Comos Tank u. a./Kommission, C-51/90 R und C-59/90 R, Slg. 1990, I-2167, Randnrn.
  • EuG, 18.04.2007 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Wie der Präsident des Gerichts in seinem Beschluss vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission (T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 120), festgestellt habe, sei die schwere Lesbarkeit der Poststempel auf den Umschlägen mit den Angeboten nicht mit einer Unzulänglichkeit des Angebots selbst vergleichbar.
  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    101 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass im Fall der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidungen durch das Gericht die Kommission, unbeschadet der Verpflichtungen, die sich aus der Anwendung des Artikels 288 Absatz 2 EG ergeben, gemäß Artikel 233 Absatz 1 EG die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen hat (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2005 in der Rechtssache T-195/05 R, Deloitte Business Advisory/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 128).
  • EuG, 14.05.2008 - T-383/06

    Icuna.Com/Parlement - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche

    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteil des Gerichts vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, Slg. 2004, II-127, Randnr. 119, und Beschluss der Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 108).
  • EuG, 07.06.2007 - T-346/06

    IMS / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

    Die Rechtsprechung zur Beeinträchtigung des Ansehens eines Unternehmens, das von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen wurde, mit der die Auffassung, eine solche Beeinträchtigung des Ansehens sei ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden, zurückgewiesen wurde (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 126, und European Dynamics/Kommission, oben in Randnr. 121 angeführt, Randnr. 82), ist für die Beurteilung der Beeinträchtigung, der das Ansehen der Antragstellerin in der vorliegenden Rechtssache ausgesetzt sein könnte, nicht relevant.
  • EuG, 16.06.2009 - T-383/06

    Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink"s France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteil des Gerichts vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, Slg. 2004, II-127, Randnr. 119, und Beschluss der Präsidenten des Gerichts vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 108).
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